Vorgehen Versicherung Unfallgegner
Hallo Zusammen!
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage. Mein Vater hatte vor rund 2 Wochen einen Parkplatzrempler. Etwas Blechschaden, hinterer Kotflügel etwas eingedellt und paar Kratzer an der Türe. Volle Schuld liegt beim Unfallgegner, Papa ist der Geschädigte. Soweit so gut. Das Auto ist technisch einwandfrei, von der Verkehrstauglichkeit gibt es nichts zu bemängeln.
Gestern früh war der Gutachter der Versicherung vor Ort. Auto hat einen Totalschaden (BJ 2008, 110k km, 2. Hand und seit 2008 in der Familie). Schaden 3500€, aber dafür muss das Auto innerhalb von 5 Wochen an die Versicherung übergeben werden. Das kommt mir sehr komisch vor.
Hatte jemand schon so einen Fall? Persönlich hab ich davon noch nie gehört. Kenne nur Vorgehen a) Auszahlung der Schadenssumme und b) Reparatur in einer Werkstatt.
Aktuell warte wir darauf, dass die Unterlagen von der gegnerischen Versicherung zugeschickt werden.
Ich bedanke mich für eure Rückmeldungen und Erfahrungen zu dem Thema.
90 Antworten
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 19. Mai 2021 um 18:46:15 Uhr:
... die grünen Männchen von Dekra, TÜV und anderen Organisationen zu weisungsgebunden und Rechtsbrecher die gegen geltendes Recht verstoßen.
Ich bin gespannt wie TÜV und Dekra auf Deine Unterstellungen und den Tricksereivorwurf, welche Du öffentlich äußerst, reagieren. Art und Weise Deines Geschreibsel erinnern mich an Verschwörungstheoretiker und den Stil a la Coronaleugner. Viel Spass mit Dekra und TÜV
Sie werden gar nicht reagieren, da ihnen sehr genau bewusst ist, dass Geschädigte von Ihnen systematisch geprellt werden.
...und dass du denen Seriosität bescheinigst, zeigt einmal mehr, dass du von der Materie rein gar nichts verstehst!
@Dellenzaehler
Noch etwas Dampfplauderei.
Der Brgriff eines Gutachters oder Sachverständigen ist nicht geschützt. Also könntest du dich, wenn du in einem Bereich Erfahrung hast (Beruf, langjährige Tätig) als Gutachter bezeichnen und tätig sein.
Bei einer juristischen Auseinandersetzung wird das Gericht einen staatlich vereidigten Gutachter berufen und wie glaubwürdig dort das konträre Gutachten eines nicht vereidigten Gutachters ankommt überlasse ich der Beurteilung eines jeden.
Natürlich wollen Versicherungen sparen und den Schaden so gering als möglich halten (dazu sind sie sogar verpflichtet und weil in der KFZ-Haftpflicht als Pflichtversicherung und beim Betrieb eines KFZ auch noch der Begriff der Betriebsgefahr und Gefährdungshaftung einfliest mag manche Entscheidung aus Sicht des Geschädigten nicht gut ankommen. Aber den Versicherungen ganz pauschal und unqualifiziert unlautere und unrechte Handlungen als Geschäftsmaxime zu unterstellen ist nicht haltbar.
Dampfplauderer wie mich und Forumsmitglieder wie Dich unterscheidet, dass ich mich mit pauschalen und unbegründeten Personenbewertungen zurückhalte, keinen absolutistischen Anspruch habe auf Wahrheit und Recht, Leute nicht eines öffentlichen Forum verweisen will. Es gibt immer die Möglichkeit Beiträge zu ignorieren oder zu Berichtigen wenn man meint dies tun zu müssen.
Herabsetzenden Bewertungen, Bezeichnungen und etwas für falsch zu erklären ohne den Versuch es richtig zu stellen spricht eine eigene Sprache.
Unter Dampfplauderern pflegt man andere Umgangsformen.
@ baumaus
an den TS
Ich würde erst das Regulierungsangebot der Versicherung abwarten, mich mit diesem auseinandersetzen.
Kannst Du damit leben erspare dir Stress mit der Suchen nach einem Rechtsbeistand und einem vereidigten Gutachter.
Es kann auch lukrativ sein auf Gutachtenbasis abzurechnen und den Schaden über einen Freund oder als Smartreparatur, es scheint ja nur ein oberflächlicher Schaden zu sein) reparieren zu lassen.
Oder den Schaden abzurechnen und den Schaden unrepariert zu lassen.
Sollte das nicht im Interesse deines Vaters zu sein, dann würde ich zuerst einen Anwalt suchen, die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten beraten und dann nach dessen Rat weitermachen.
Alles andere und auch eine andere Reihenfolge scheint mit kontraproduktiv und übereilt. Step bei Step und nicht den zweiten Schritt vor dem Ersten. Da das KFZ deines Vaters fahrbereit scheint gibt es auch keinen Grund zu übereilten und unüberlegten Handlungen. Aktionismus um des Aktionismus willen hilft nicht weiter.
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 19. Mai 2021 um 21:56:00 Uhr:
@ baumaus
an den TS
Ich würde erst das Regulierungsangebot der Versicherung abwarten, mich mit diesem auseinandersetzen.
Kannst Du damit leben erspare dir Stress mit der Suchen nach einem Rechtsbeistand und einem vereidigten Gutachter.Es kann auch lukrativ sein auf Gutachtenbasis abzurechnen und den Schaden über einen Freund oder als Smartreparatur, es scheint ja nur ein oberflächlicher Schaden zu sein) reparieren zu lassen.
Oder den Schaden abzurechnen und den Schaden unrepariert zu lassen.Sollte das nicht im Interesse deines Vaters zu sein, dann würde ich zuerst einen Anwalt suchen, die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten beraten und dann nach dessen Rat weitermachen.
Alles andere und auch eine andere Reihenfolge scheint mit kontraproduktiv und übereilt. Step bei Step und nicht den zweiten Schritt vor dem Ersten. Da das KFZ deines Vaters fahrbereit scheint gibt es auch keinen Grund zu übereilten und unüberlegten Handlungen. Aktionismus um des Aktionismus willen hilft nicht weiter.
Das ist doch hoffentlich kein Aufruf zur Schwarzarbeit 🙂
Ähnliche Themen
Ich frage mich, was an dem Versicherungsforum so besonders ist, als dass es immer wieder solche irrlichternden Typen anzieht wie diesen quadrigarius.
Gibts hier irgendwelche Blumentöpfe zu gewinnen von denen ich nichts weiß oder die doppelte Punktzahl für sinnfreies Gesülze oder was ... ?
@NDLimit
Nee, aber zur Nachbarschaftshilfe, der Freund macht es aus Freundschaft für ein "vergelts Gott"
und eine Vesper.
@Pfuschwerk
Gratuliere, du hast den Jackpot und die fünffache Punktzahl gewonnen
Delle ist öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger und es ist schon ziemlich dreist, ihm ständig ans Bein zu pissen weil man selbst von der Materie nichts versteht und jede Silbe der fachkundigen user wegen des eigenen Nichtverstehens grundsätzlich in Frage stellt. Es ist o.k. nachzufragen wenn man mal was nicht gleich versteht. Nicht o.k. ist die eigene Unkenntnis auch anderen zu unterstellen. Wäre nett wenn also derartige Themenkapereien unterbleiben.
Vor 3 Jahren: Auffahrunfall, Verursacherversicherung will Gutachter bestimmen, ich: nennen Sie mir mehrere, ich suche aus. War schon zu gutmütig. Beim Gutachten nichtmal hinten die untere Abdeckung entfernt, Kosten x. Ich frage die Vers., was passiert, wenn nicht der ganze Schaden erkannt wurde, was nahelag. Es ging um Verhältnis Fz Wert zur Reparatur. "Dann erweitern wir den Auftrag, wenn wir _nach_ Beginn was sehen.". Ich: ich möchte das vorher wissen, um zu entscheiden. DDazu sagte die Vertragswerkstatt, die das erste Gutachten erstellte, ich müsse ca. 110 Euro zahlen, wenn ich dort dann nicht reparieren lasse. Geklärt mit der Vers., so gehts ja nicht.
Getreu diesem Link:
von der Versicherung die Kostenübernahme für einen Gutachter meiner Wahl eingefordert und ihr mitgeteilt, daß ich ihr ggf. die Kosten für einen RA erspare. Vorgang wurde bummelnd bearbeitet, nach 3 Wochen und paar Mails und Telefonaten (hach, gar nicht gesehen) hatte ich die Kostenübernahme für ein zweites Gutachten.
2. Gutachter hat richtig nachgesehen, 900 Euro mehr plus kleine Wertminderung, fehlte im anderen Gutachten. Ohne Steuer auszahlen lassen, fertig.
Sowas nennt man Unterschied zwischen Theorie und Praxis, man möge nicht naiv sein...
und noch was zum Thema Dampfplauderei:
Wenn man sich in einem Forum schon dazu aufschwingt anderen Leuten etwas Lehren zu möchten, dann sollte man schon ein echter Lehrer sein und kein Schauspieler.
Man sollte auch über profundes Fachwissen verfügen und nicht versuchen die User hier mit gegoogelten Fachbegriffen gepaart mit einem arroganten Schreibstil zu täuschen oder zu beeindrucken.
Beispielhaft hierfür:
Das Gericht beauftragt keinen "staatlich vereidigten" Sachverständigen, sondern einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird von einer Kammer nach umfangreicher Prüfung der Sach- und Fachkunde verliehen.
Beispielhaft hier:
-Handwerkskammer
-Industrie und Handelskammer
-Ingenieurkammer
und schon überhaupt nicht sollte man –in Unkenntnis eines fachlichen Basiswissen- hier völligen Unfug zu erzählen wie zum Beispiel:
Hintergrund der Übergabeforderung:
Wenn die geg. Versicherung den Totalschden bezahlt geht das Fahrzeug in deren Besitz über zur Restverwertung.
Behält Dein Vater das Fahzeug, erhält er wie oben beschrieben den Totalschadenwert abzüglich des im Gutachten ausgewiesenen Restwertes. Dein Vater hat die freie Wahl, Abgabe an die Vers oder mit unrepariertem Schaden behalten und Schadensumme abzüglich Restwert erhalten
Auch die Begriffsdefinitionen im Schadenersatzrecht sollte man schon beherrschen und nicht irgendwelche Begriffe erfinden, die überhaupt nicht existent sind.
Es gibt keinen "Totalschadenwert", den hat es noch nie gegeben und den wird es auch nicht geben.
Es gibt einen Wiederbeschaffungswert (Wert des PKW vor dem Unfall)
Und es gibt einen Restwert (Wert des PKW nach dem Unfall)
Wenn man dann schon versucht Abrechnungswege zu erklären, dann sollte dies auch fachlich korrekt erfolgen.
Und sie dann mal so aus:
Wiederherstellungsaufwand
Der Wiederherstellungsaufwand sind die Kosten, die im Fall einer Reparatur, aufzuwenden sind, um ein beschädigtes Fahrzeug wieder in den Zustand zu versetzen, wie es vor Schadeneintritt war. Zum Wiederherstellungsaufwand gehört auch eine eventuell anfallende merkantile Wertminderung.
Wiederherstellungsaufwand = Reparaturkosten + merkantile Wertminderung
Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungsaufwand sind die Kosten, die im Fall eines Totalschadens aufzuwenden sind, um ein ähnliches und vergleichbares Ersatzfahrzeug, nach Abzug eines eventuell anfallenden Restwertes, zu beschaffen.
Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert - Restwert
Fiktive Abrechnung
Der Geschädigte kann gemäß § 249 BGB frei wählen, ob er das Fahrzeug instand setzen lässt oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten durch die schadenregulierende Versicherung auszahlen lässt. Grundsätzlich wird bei einer fiktiven Abrechnung die MwSt. nicht erstattet, da diese nur dann erstattungsfähig ist, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist.
Jedoch werden nicht in jedem Fall die Reparaturkosten netto erstattet. Insbesondere bei Fahrzeugschäden, die in ihrer Schadenhöhe 50% des Wiederbeschaffungswertes überschreiten, wird durch die schadenregulierende Versicherung geprüft, ob eine Regulierung auf Basis des Wiederherstellungsaufwandes (Reparaturkosten + merkantile Wertminderung) oder auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) zum Tragen kommt.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Geschädigte zwar den entstandenen Schaden ersetzt bekommen soll, sich aber auch nicht durch den Schaden bereichern darf.
Das könnte nämlich dann der Fall sein, wenn der Geschädigte sich die Reparaturkosten netto auszahlen lässt und dann das Fahrzeug im unreparierten Zustand direkt weiterveräußert und möglicherweise so einen höheren Betrag als den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges erhält.
Das mal zur Klarstellung.
Genug weiß niemand, zuviel so mancher…………….
Sehr geehrter Herr Dellenzähler,ihre Sachkunde ist unbestritten aber ihre Verbalen Angriffe sind doch schon etwas merkwürdig.
Kaum ein User kann sich bei MT so etwas leisten ohne, dass ein Modi sich einschaltet.
Haben sie hier Sonderrechte ?
Mit freundlichen Grüssen von einem der legal ein Stempel ohne Ecken un Kanten hat.
AEG
ommmmmmmmmmmmmm .....
edit
@Dellenzaehler
ich feiere dich jeden Tag, weiter so.
Zitat:
@AEG47 schrieb am 20. Mai 2021 um 10:04:15 Uhr:
Sehr geehrter Herr Dellenzähler,ihre Sachkunde ist unbestritten aber ihre Verbalen Angriffe sind doch schon etwas merkwürdig.Kaum ein User kann sich bei MT so etwas leisten ohne, dass ein Modi sich einschaltet.
Haben sie hier Sonderrechte ?
Mit freundlichen Grüssen von einem der legal ein Stempel ohne Ecken un Kanten hat.
AEG
verbale angriffe kann ich nicht finden, nur klare kante mit fundiertem fachwissen gegen leute die meinen sie wüssten etwas und hier alternative fakten für fakten verkaufen wollen
und mir ist nen @Dellenzähler lieber, als so manch anderer