Vorgehen Versicherung Unfallgegner

Hallo Zusammen!

Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage. Mein Vater hatte vor rund 2 Wochen einen Parkplatzrempler. Etwas Blechschaden, hinterer Kotflügel etwas eingedellt und paar Kratzer an der Türe. Volle Schuld liegt beim Unfallgegner, Papa ist der Geschädigte. Soweit so gut. Das Auto ist technisch einwandfrei, von der Verkehrstauglichkeit gibt es nichts zu bemängeln.

Gestern früh war der Gutachter der Versicherung vor Ort. Auto hat einen Totalschaden (BJ 2008, 110k km, 2. Hand und seit 2008 in der Familie). Schaden 3500€, aber dafür muss das Auto innerhalb von 5 Wochen an die Versicherung übergeben werden. Das kommt mir sehr komisch vor.

Hatte jemand schon so einen Fall? Persönlich hab ich davon noch nie gehört. Kenne nur Vorgehen a) Auszahlung der Schadenssumme und b) Reparatur in einer Werkstatt.

Aktuell warte wir darauf, dass die Unterlagen von der gegnerischen Versicherung zugeschickt werden.


Ich bedanke mich für eure Rückmeldungen und Erfahrungen zu dem Thema.

90 Antworten

Wenn ein mitunter etwas rauer Auftritt durch Fachwissen begründet (in dem Fall: mehr als begründet) ist, so bin ich da ein großer Fan davon.

Anders formuliert: Wer sichs leisten kann: Sehr gern und völlig zu Recht.

Alle anderen sollten einfach dankbar sein für das übermittelte Wissen, das man sich hier aneignen kann. Ist man selbst einmal Betroffener, so kann das bei der Bewertung der eigenen Möglichkeiten bzw. der Situation äußerst hilfreich sein.

In dem Sinne: Danke !

Und noch ein Satz an den TE, falls er bis hierhin durchgehalten hat und noch mitliest:

Man kann auf Basis eines wirtschaftlichen Totalschadens abrechnen und die von der Versicherung gezahlte Differenz zwischen Rest- und Wiederbeschaffungswert einstecken. Das Fahrzeug fährt man weiter und repariert es teilweise oder gar nicht oder selbst oder was/wie auch immer. Alles kein Problem.

Man sollte dazu nur wissen, dass man bei einem weiteren Unfall leer ausgeht. Auch muss man den abgerechneten Totalschaden natürlich einem eventuellen Käufer offenbaren.

Kalkuliert man dies alles ein und die eigene Rechnung stimmt immer noch, ist alles gut.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 20. Mai 2021 um 11:04:13 Uhr:


Man sollte dazu nur wissen, dass man bei einem weiteren Unfall leer ausgeht.

Das stimmt natürlich nicht.
Der Rest ist richtig...

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. Mai 2021 um 09:42:34 Uhr:


und noch was zum Thema Dampfplauderei:

Wenn man sich in einem Forum schon dazu aufschwingt anderen Leuten etwas Lehren zu möchten, dann sollte man schon ein echter Lehrer sein und kein Schauspieler.

Man sollte auch über profundes Fachwissen verfügen und nicht versuchen die User hier mit gegoogelten Fachbegriffen gepaart mit einem arroganten Schreibstil zu täuschen oder zu beeindrucken.

Beispielhaft hierfür:

Das Gericht beauftragt keinen "staatlich vereidigten" Sachverständigen, sondern einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird von einer Kammer nach umfangreicher Prüfung der Sach- und Fachkunde verliehen.

Beispielhaft hier:

-Handwerkskammer
-Industrie und Handelskammer
-Ingenieurkammer

und schon überhaupt nicht sollte man –in Unkenntnis eines fachlichen Basiswissen- hier völligen Unfug zu erzählen wie zum Beispiel:

Hintergrund der Übergabeforderung:
Wenn die geg. Versicherung den Totalschden bezahlt geht das Fahrzeug in deren Besitz über zur Restverwertung.
Behält Dein Vater das Fahzeug, erhält er wie oben beschrieben den Totalschadenwert abzüglich des im Gutachten ausgewiesenen Restwertes. Dein Vater hat die freie Wahl, Abgabe an die Vers oder mit unrepariertem Schaden behalten und Schadensumme abzüglich Restwert erhalten

Auch die Begriffsdefinitionen im Schadenersatzrecht sollte man schon beherrschen und nicht irgendwelche Begriffe erfinden, die überhaupt nicht existent sind.

Es gibt keinen "Totalschadenwert", den hat es noch nie gegeben und den wird es auch nicht geben.

Es gibt einen Wiederbeschaffungswert (Wert des PKW vor dem Unfall)

Und es gibt einen Restwert (Wert des PKW nach dem Unfall)

Wenn man dann schon versucht Abrechnungswege zu erklären, dann sollte dies auch fachlich korrekt erfolgen.

Und sie dann mal so aus:

Wiederherstellungsaufwand

Der Wiederherstellungsaufwand sind die Kosten, die im Fall einer Reparatur, aufzuwenden sind, um ein beschädigtes Fahrzeug wieder in den Zustand zu versetzen, wie es vor Schadeneintritt war. Zum Wiederherstellungsaufwand gehört auch eine eventuell anfallende merkantile Wertminderung.

Wiederherstellungsaufwand = Reparaturkosten + merkantile Wertminderung

Wiederbeschaffungsaufwand

Der Wiederbeschaffungsaufwand sind die Kosten, die im Fall eines Totalschadens aufzuwenden sind, um ein ähnliches und vergleichbares Ersatzfahrzeug, nach Abzug eines eventuell anfallenden Restwertes, zu beschaffen.
Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert - Restwert

Fiktive Abrechnung

Der Geschädigte kann gemäß § 249 BGB frei wählen, ob er das Fahrzeug instand setzen lässt oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten durch die schadenregulierende Versicherung auszahlen lässt. Grundsätzlich wird bei einer fiktiven Abrechnung die MwSt. nicht erstattet, da diese nur dann erstattungsfähig ist, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist.
Jedoch werden nicht in jedem Fall die Reparaturkosten netto erstattet. Insbesondere bei Fahrzeugschäden, die in ihrer Schadenhöhe 50% des Wiederbeschaffungswertes überschreiten, wird durch die schadenregulierende Versicherung geprüft, ob eine Regulierung auf Basis des Wiederherstellungsaufwandes (Reparaturkosten + merkantile Wertminderung) oder auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) zum Tragen kommt.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Geschädigte zwar den entstandenen Schaden ersetzt bekommen soll, sich aber auch nicht durch den Schaden bereichern darf.
Das könnte nämlich dann der Fall sein, wenn der Geschädigte sich die Reparaturkosten netto auszahlen lässt und dann das Fahrzeug im unreparierten Zustand direkt weiterveräußert und möglicherweise so einen höheren Betrag als den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges erhält.

Das mal zur Klarstellung.

Genug weiß niemand, zuviel so mancher…………….

Das hat ja fast geklappt, sieht man von der Einleitung ab, eine problemorientierte Stellungsnahme ohne "Andersgläubige", der Dummheit (dummes Zeug) des arroganten Schreibstiles ect. zu zeihen, Ihnen bestimmte Handlungen (Fachbegriffe googeln) zu unterstellen und dies als Tatsachen aufzuführen.

Was Du als arroganten Schreibstil qualifizierst möchte ich gerne als normalen Gebrauch der deutschen Sprache bezeichnen,

Wenn Dir der korrekte Gebrauch der termini technika so wichtig erscheint z.Bsp. Werderherstellungskosten /Reparaturkosten ect. so habe ich tatsächlichen einen faux pas begangen, aber wie meint der Semantiker ---- auf den Konsens kommt es an...... und wer missverstehen will, dem gelingt das auch.

ich hoffe sehr, dass sich einige User der Meinung anschließen können, dass ein Forum der Meinungsäußerung dient, dem Austausch. Meinungen können, das liegt in der Natur der Sache objektiv aber auch nur sublektiv falsch sein. Ich wurde "gelehrt" mich damit inhaltlich auseinander zu setzen oder eine, nach meinem Dafürhalten, unrichtige Antwort zu ignorieren. Wertungen wie dumm, arrogant ect., so wurde mir beigebracht, haben in einer Forum nichts zu suchen.

Es sei Dir natürlich unbenommen Äußerungen anderer in der von Dir getätigten Form zu bewerten,zu benoten.

Es schein ja auch Follower (Pfuschwerk) zu geben, die Ruppigkeit, herabsetzende Bemerkungen und pauschale Wertungen im Rahmen der von ihnen unterstellten Fachlichkeit als Forumskonform sehen.

Nun, ich wähle wie oben angedeutet in Folge die Möglichkeit des Ignorierens und werde dieses Thema fürderhin nur noch "beobachtend" begleiten. Selbst auf die Gefahr hin, dass das wiederum den Vorwurf der Arroganz auslöst.

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@quadrigarius

Wertungen wie dumm, arrogant ect., so wurde mir beigebracht, haben in einer Forum nichts zu suchen.

und solche Wertungen und richtige Beleidigungen schon gar nicht:

Deines Geschreibsel erinnern mich an Verschwörungstheoretiker und den Stil a la Coronaleugner.

Also, wer im Glashaus sitzt.........

Und auch ich beende jetzt den Dialog hier mit dir.

Ich habe (leider) schon viel zu oft auf deinen Unfug hier reagiert.

Alles Gute und komm gut Heim.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 20. Mai 2021 um 11:04:13 Uhr:


Und noch ein Satz an den TE, falls er bis hierhin durchgehalten hat und noch mitliest:

Man kann auf Basis eines wirtschaftlichen Totalschadens abrechnen und die von der Versicherung gezahlte Differenz zwischen Rest- und Wiederbeschaffungswert einstecken. Das Fahrzeug fährt man weiter und repariert es teilweise oder gar nicht oder selbst oder was/wie auch immer. Alles kein Problem.

Man sollte dazu nur wissen, dass man bei einem weiteren Unfall leer ausgeht. Auch muss man den abgerechneten Totalschaden natürlich einem eventuellen Käufer offenbaren.

Kalkuliert man dies alles ein und die eigene Rechnung stimmt immer noch, ist alles gut.

Ja ich hab durchgehalten, aber wollte keine Diskussion zwischen den Leuten hier provozieren 🙁
Ich danke auch allen so weit. Gutachten ist immer noch nicht gekommen. Also warten bis wir etwas schwarz auf Weiß haben.

du kannst das nach Erhalt gern hier einstellen. Oder per PN, wenn du magst. Ich schaue dann mal da rüber
und sag dir meine Meinung dazu.

Natürlich nur, wenn du magst

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 20. Mai 2021 um 12:07:20 Uhr:



Was Du als arroganten Schreibstil qualifizierst möchte ich gerne als normalen Gebrauch der deutschen Sprache bezeichnen,

Wenn Dir der korrekte Gebrauch der termini technika so wichtig erscheint

Du armer @quadrigarius, da hast Du Dir einen so schönen Nick ausgesucht und dann sowas. 😰😰

Der normale Gebrauch der deutschen Sprache kennt (auf Hochsprachenniveau) den "terminus technicus" und wer firm ist auch den Plural: "termini technici". Warum so? Der alte Lateiner kannte kein "k" (sollte man wissen, wenn man's benutzt 😁) und das Adjektiv beugt sich mit dem Nomen.

Also auch da Fachwissen ungenügend; Deine sonstigen Elogen sind ja schon zutreffend bewertet.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. Mai 2021 um 13:44:23 Uhr:


du kannst das nach Erhalt gern hier einstellen. Oder per PN, wenn du magst. Ich schaue dann mal da rüber
und sag dir meine Meinung dazu.

Natürlich nur, wenn du magst

Danke für das Angebot, würde drauf zurückkommen bei Bedarf 🙂

@Franjo001 Hat mit dem Thema nichts zu tun aber so kann Dein Hinweis nicht stehen bleiben..
Sogar im "alten Latein mit 21 Buchstaben gibt es das K und später sogar in dem Latein mit 23 Buchstaben. Die Römer habens vom griechischen K=Kappa übernommen.ich könnte Dir viele lateinische Wörter mit k nenen z. Bsp. die 12 ersten Monatstagen =Kalenden/kalendae." Im medizischen" Latein und in der Biologie hat man das K generell durch das c ersetzt
Ich habe keine Elogen gehalten. Denn wen sollte ich in dem Forum mit Lobreden und ehrenvollen Reden bedenken.
Elogen=lobende Worte.
Eingedenk Deines Wahlspruchen "sollte man keine Sache übertreiben"

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 20. Mai 2021 um 23:16:15 Uhr:


@Franjo001 Hat mit dem Thema nichts zu tun aber so kann Dein Hinweis nicht stehen bleiben..
Sogar im "alten Latein mit 21 Buchstaben gibt es das K und später sogar in dem Latein mit 23 Buchstaben. Die Römer habens vom griechischen K=Kappa übernommen.ich könnte Dir viele lateinische Wörter mit k nenen z. Bsp. die 12 ersten Monatstagen =Kalenden/kalendae." Im medizischen" Latein und in der Biologie hat man das K generell durch das c ersetzt
Ich habe keine Elogen gehalten. Denn wen sollte ich in dem Forum mit Lobreden und ehrenvollen Reden bedenken.
Elogen=lobende Worte.
Eingedenk Deines Wahlspruchen "sollte man keine Sache übertreiben"

Ach @quadrigarius, auch hier zeigst Du das gleiche Bild wie bei Deinen Aussagen zum Gebaren der Versicherungen bzw. deren Lohnstreicher. Halb Verstandenes und falsch Verstandenes wird mit etwas Wahrheit vermischt und als "feststehende Wahrheit" ausgegeben.

Aber wer kann schon Latein. Guck in den Duden und Du findest (zumindest in einem ethymologischen Wörterbuch) "terminus technicus" mit "Fachbegriff" übersetzt; da ist nichts mit "k". Es ist durchaus richtig, dass die Römer das Kappa kannten, soweit sie Griechisch konnten; nur in ihrer Schrift findet es sich nicht. Auch Deine Kalenden schrieben sie "calendae". Und dass Dir die Spitze mit den "Elogen" nicht einmal beim Kommentieren aufgefallen ist, spricht Bände. Lass es sein. bei mir steht neben dem "Kleinen Stohwasser" der "Gemoll".

Deine Ratschläge zum Schadensrecht taugen genau so wenig, womit ich wieder btt wäre. Ansonsten kläre ich gerne per PN auf. 😁

Ich mag dieses MOTOR TALK 😁
Man lernt nebenbei so vieles dazu 😎

Zitat:

@Nob- schrieb am 21. Mai 2021 um 15:14:53 Uhr:


Ich mag dieses MOTOR TALK 😁
Man lernt nebenbei so vieles dazu 😎

Stimmt!
Und die Beiträge werden immer länger!
Ist das ein Trick?

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 21. Mai 2021 um 13:01:12 Uhr:



Zitat:

@quadrigarius schrieb am 20. Mai 2021 um 23:16:15 Uhr:


@Franjo001 Hat mit dem Thema nichts zu tun aber so kann Dein Hinweis nicht stehen bleiben..
Sogar im "alten Latein mit 21 Buchstaben gibt es das K und später sogar in dem Latein mit 23 Buchstaben. Die Römer habens vom griechischen K=Kappa übernommen.ich könnte Dir viele lateinische Wörter mit k nenen z. Bsp. die 12 ersten Monatstagen =Kalenden/kalendae." Im medizischen" Latein und in der Biologie hat man das K generell durch das c ersetzt
Ich habe keine Elogen gehalten. Denn wen sollte ich in dem Forum mit Lobreden und ehrenvollen Reden bedenken.
Elogen=lobende Worte.
Eingedenk Deines Wahlspruchen "sollte man keine Sache übertreiben"

Ach @quadrigarius, auch hier zeigst Du das gleiche Bild wie bei Deinen Aussagen zum Gebaren der Versicherungen bzw. deren Lohnstreicher. Halb Verstandenes und falsch Verstandenes wird mit etwas Wahrheit vermischt und als "feststehende Wahrheit" ausgegeben.

Aber wer kann schon Latein. Guck in den Duden und Du findest (zumindest in einem ethymologischen Wörterbuch) "terminus technicus" mit "Fachbegriff" übersetzt; da ist nichts mit "k". Es ist durchaus richtig, dass die Römer das Kappa kannten, soweit sie Griechisch konnten; nur in ihrer Schrift findet es sich nicht. Auch Deine Kalenden schrieben sie "calendae". Und dass Dir die Spitze mit den "Elogen" nicht einmal beim Kommentieren aufgefallen ist, spricht Bände. Lass es sein. bei mir steht neben dem "Kleinen Stohwasser" der "Gemoll".

Deine Ratschläge zum Schadensrecht taugen genau so wenig, womit ich wieder btt wäre. Ansonsten kläre ich gerne per PN auf. 😁

Jwtzt weiß ich wie es funktioniert, Du hast es oben ausführlich beschrieben; Halbverstandenes mit Unverstandenem mischen, etwas Wahrheit dazu und nicht vergessen, man schreibt ja um Öffentlichkeit zu heischen, eine Prise Herablassung und Gehässigkeit.
Da ich glaube, dass die wenigsten im Motortalkforum unterwegs sind um etwas über lateinische Grammatik, dem Alphabet und der Änderung von Schreibweisen zu erfahren, schlage ich Dir die Fortsetzund als PN vor. Dann kann jeder von uns dem anderen die Belege für seine Behauptung nachliefern, denn die gibt es ,je nach dem Zeitalter des römischen Reiches für beide Betrachtungsweisen. Recht hast Du natürlich mit Deinem Ironieversuch, da verließ mich die Phantasie, denn die Brücke von dem Begriff Lobreden/Elogen zu Deiner eingangs getätigten Charakteriesierung meiner Beiträge ist bei aller Phantasie nur schwer begehbar.
Wir sollten wirklich per PN kommunizieren, denn ich muss gestehen, dass mein Zugang zu Latein mehr als ein halbes Jahrhundert her ist und das eine oder andere nachgeschlagen, erneuert oder wieder aus der Versenkung geholt werden muss. Auch glaube ich, dass man auf dann auf beifallheischende Zuspitzungen in den Ausführungen verzichten kann.

und wer hat angefangen hier mit dem eloquenten Geschreibsel?

Hier einen auf Fred Wichtig machen und dann den Schwanz einkneifen, sowas kann ich ab.

Jeder blamiert sich so gut wie er kann Dr. Brutus........

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