Vorgehen bei Motorschaden in Werkstatt bei Servicetermin
Hallo,
mein Ford S-Max Diesel, EZ 2014, über 189.000 km war heute zur regulären Inspektion (ohne bekannte Probleme) in meiner Werkstatt.
Vorhin wurde ich telefonisch vom Chef informiert, dass mein Auto nun einen Motorschaden hat. Der Mitarbeiter hätte eine Probefahrt gemacht, nun läge ein Motorschaden vor. Der Chef könne es sich nicht anders erklären, als dass der Mitarbeiter im Leerlauf den Motor zu hoch gedreht hätte. Er wüsste es aber nicht.
Er würde dies seiner Versicherung melden, diese wohl einen Gutachter schicken. Wenn Verschulden der Werkstatt festgestellt wird, würde er mir entweder einen Austauschmotor besorgen oder meinen Motor aufmachen und die Kolben erneuern, er hätte dazu heute schon mit jemanden telefoniert. Dauer gab er mir ca. 3 Monaten an. Er würde mir einen Leihwagen zur Verfügung stellen. Wenn der Gutachter das Verschulden der Werkstatt feststellt, käme er natürlich für alle Kosten auf.
Bin als Laie total geschockt. Wie verhalte ich mich nun korrekt? Erstmal abwarten? Gleich einen Anwalt nehmen? Eigener Gutachter? Eigentlich ist es eine sehr gute und seriöse Werkstatt, aber bei fremder Versicherung und deren Gutachter bin ich vorsichtig. Auch kommen mir 3 Monate voraussichtliche Dauer sehr lang vor. Rechtsschutzversicherung hätte ich.
Besten Dank vorab für eure Tipps.
96 Antworten
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 7. Juni 2025 um 09:32:23 Uhr:
Oder seh ich das falsch?
Die Spielregeln sind doch nun seit Jahrzehnten schon die gleichen.
Ein Gutachten, vorgelegt von einer Partei ist ein Parteivortrag. Nicht mehr und nicht weniger.
Ist das inhaltlich strittig, wird ein Richter dem nicht folgen sondern einen gerichtlich bestellten Gutachter beauftragen, und dessen Gutachten heranziehen.
Findet so täglich hunderte male statt. Kfz, Bau, Medizin ...
Zitat:
@Spi95 schrieb am 7. Juni 2025 um 09:31:22 Uhr:
Er wird sein Auto repariert bekommen - vermutlich mit Austauschmaschine - und gut ist.
Oder der Gutachter kalkuliert alles mit Neuteilen, und schon ist es ein Totalschaden Wiederbeschaffungs- und Restwert (aus der Börse...) wird der Gutachter auch gleich mitliefern...
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 7. Juni 2025 um 09:32:23 Uhr:
Zitat:@hk_do schrieb am 7. Juni 2025 um 09:08:00 Uhr:
Das würde ja bedeuten das jedes Gutachten nicht aussagekräftig ist, da es nicht neutral erstellt wurde.
Oder seh ich das falsch?
Da ist auch immer Ermessenssache im Spiel. Ein Gutachter von der Versicherung, wird eher zugunsten seines Arbeitgebers gutachten.
Zitat:
@hk_do schrieb am 7. Juni 2025 um 10:28:18 Uhr:
Oder der Gutachter kalkuliert alles mit Neuteilen, und schon ist es ein Totalschaden Wiederbeschaffungs- und Restwert (aus der Börse...) wird der Gutachter auch gleich mitliefern...
Denkbar, da die Höhe des Ersatzes den der TE fordern kann durch den WBW begrenzt ist..
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Die Werkstatt hat sich bisher offensichtlich fair verhalten. Da würde ich nicht gleich ein Riesenbohei machen mit Gegengutachter, Anwalt und Gericht. Das ist eher kontraproduktiv und führt zu starrer Haltung. Meine Prognose: du bekommst das Auto in gutem Zustand zurück, beide Parteien sind zufrieden und machen weitere Geschäfte.
Sehe ich auch so, ich kann wirklich nichts Böses an der Werkstatt erkennen. Und ob die nun mit Gutachter + versicherung abrechnen, oder aus eigener Betriebskasse zahlen, kann dem Te doch egal sein... Wird bei solchen Versicherungen auch immer für den Betrieb Überlegung sein, ob man alles zahlen lässt und dann Prämien weiter steigt oder sogar mal ganz rausfliegt...
Evtl. läuft es für den Te ganz gut und er bekommt sogar einen echten professionellen generalüberholten Motor... dann wär es sogar Winwin für ihn ...
Ich hatte einen ähnlichen Fall mit meinem alten Volvo-TDI. Angeblich Zahnriemen beim Warmlaufenlassen übergesprungen, Diagnose: Alle Ventile müssen getauscht werden. Kosten ca. 2000€. Mein Wagen hatte damals aber 350.000 km auf der Uhr.
Laut Versicherung der Werkstatt wurde eine Beteiligung an den Reparaturkosten aufgrund der Laufleistung komplett abgelehnt. Ein Nachfrage bei meinem Anwalt brachte mich auch nicht weiter. Außer dass schlimmstenfalls noch auf weiteren Kosten sitzen bleibe.
Also durfte ich den Schaden komplett selbst bezahlen.
Im Falle des TE mit einer Laufleistung von 189.000km könnte die Versicherung ähnlich argumentieren.
Das sind für mich aber zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte und kaum vergleichbar ... bei dir ja .. 350tkm und ZR der hops gegangen ist, halt zufällig in der Werkstatt ... beim TE wurde Öl die doppelte Menge eingefüllt und damit eine Probefahrt gemacht ... ganz klar ein Fehler vom Mechaniker ...wird scheinbar so zugegeben ...
Da wär mir jetzt als Kunde herzlich egal ob nun eine Versicherung von der Werke zahlt oder nicht ... die werke muss ihren Fehler ausbügeln und dazu sind sie scheinbar bereit ... dann verrechnen sie es ebend aus eigener Kasse ... jede vernünftig Werkstatt macht das auch...und hat dafür Budget...
Der Mechaniker hat grob fahrlässig gehandelt.
Nach einem Ölwechsel hat man den Ölstand zu kontrollieren.
Das wurde hier versäumt, weshalb der Mechaniker auch persönlich haftet.
Wir müssen nun nicht anfganeg über die internen Personalangelegenheiten der werkstatt zu diskutieren...
Fehler passieren halt und sind menschlich ...
Zitat:
@Oetteken schrieb am 7. Juni 2025 um 12:19:39 Uhr:
Der Mechaniker hat grob fahrlässig gehandelt.
... weshalb der Mechaniker auch persönlich haftet.
Persönlich? Echt? Ist dafür nicht der Arbeitgeber oder seine Haftpflichtversicherung zuständig?
Zitat:
@Twinni schrieb am 7. Juni 2025 um 12:43:12 Uhr:
Persönlich? Echt? Ist dafür nicht der Arbeitgeber oder seine Haftpflichtversicherung zuständig?
Natürlich ist die Haftpflicht dafür da.
Fehler passieren, nur wenn ein Mitarbeiter vorsätzlich handelt, könnte er dafür haften. Zum Beispiel auf der Probefahrt zu schnell gefahren und geblitzt worden.
Zitat:
@augenauf schrieb am 7. Juni 2025 um 12:47:37 Uhr:
...aber jetzt bekommt der TE für lau einen quasi neuen Motor. 😉
Abwarten...