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Vorgehen als Geschädigter

Themenstarteram 18. Juli 2019 um 17:50

Hey!

Leider bin ich heute in einen, durch mein Ausweichmanöver noch glimpflich ausgegangenen, Unfall verwickelt worden. Zunächst vorab SORRY falls dies bereits IRGENDWO hier beantwortet wurde, jedoch habe ich keine 100% passende Antwort gefunden und da es sich um meinen allerersten Unfall handelt, möchte ich auf der sicheren Seite stehen.

Die Schuldfrage ist geklärt und liegt beim anderen.

Der Schaden ist nicht sonderlich ausgeprägt, es gibt abschürfungen an meinem Kotflügel hinten rechts, zudem minimal lack abgeplatzt.

Der ältere Herr hat erwähnt den Schaden eventuell selbst begleichen zu wollen.

Ich habe seine Personalien und eine Schadenskarte von seinen Versichertenunterlagen. Er ist 72 Jahre alt, weshalb es natürlich passieren könnte, dass er es vielleicht vergisst seiner Versicherung zu melden.

Wie ist das richtige Vorgehen für mich? Muss ich es meiner und sicherheitshalber auch seiner Versicherung melden? Ich möchte gerne, trotz dass er den Schaden eventuell selbst bezahlt, vermeiden, dass es später heißt "Warum haben Sie den Schaden denn nicht direkt gemeldet?".

Meiner Kenntnis nach kann er doch, selbst WENN seine Versicherung meinen Schaden bezahlt, eine Rückstufung durch Bezahlung der Kosten an seine Versicherung vermeiden, richtig?

Also wäre es für mich das beste und sicherste es zu melden?

Was ist das richtige Vorgehen? Auch bezüglich Kostenvoranschlag etc. Habt ihr Tipps und relevante Hinweise?

1000 Dank und sorry nochmal für den neuen Thread!

Schönen Abend

Steffen

Beste Antwort im Thema

ich bin und schreibe jetzt seit 13 Jahren hier im Versicherungsforum.

Da habe ich schon so einige Schwätzer erlebt, die seit langem auch schon wieder Geschichte sind.

Sicher kann man hier mit unwahren Unterstellungen und polemischen Geschwafel unter dem Deckmantel "der finaziellen Schäden für die Versichertengemeinschaft" ein wenig "Wind in die Bude pusten" und versuchen Aufmerksamkeit zu erregen.

Da wird aber über kurz oder lang keinen mehr so richtig interessieren, weil von solchen Usern wie diesem benprettig und anderen (man darf darauf warten wann die Ihren Senf hier dazugeben :)

nichts profundes kommt.

Da kommt nämlich nur Gesülze wie:

- kannst alles selber machen

-Anwalt ist Gauner und überflüssig

-Anspruchsteller, die fiktiv abrechnen sind Verbrecher

Man wird von diesen Experten hier aber nie einen Beitrag lesen, in welchen begründete Ratschläge erteilt werden, warum denn gerade so ein Vorgehensweise richtig sein soll.

Es ist halt nur oberflächlichliches Gesabbel (ich verkneife mir hier lieber Vergleiche).

Der geneingte Leser braucht aber auch nur in Beitragshistorie dieser User zu schauen. Das spricht Bände......

Man sieht ja allein schon aus dem letzen im Nachgang geänderten Beitrag von diesem Vorredner für die geprellten Versicherungsnehmer welch ein umfangreiches Fachwissen im Bereich der Schadensregulierung vorhanden ist.

Ganz zu schweigen davon, das selbst die Rechtsprechnung der Gerichte hier von diesem User völig ignoriert wird.

Von daher ist es schon im Ansatz absolut Wertlos mit solchen Usern zu versuchen in einen Dialog zu treten.

Manche Leute finden es halt doof, wenn andere klüger sind.

 

 

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AG Düsseldorf 50 C 208/17

Sowohl die restriktive Schadensregulierung der Haftpflichtversicherer als auch die komplexe obergerichtliche Rechtsprechung zur (Nicht-) Berechtigung von Unfall-Schadenspositionen führt dazu, dass es einfach gelagerte Verkehrsunfall-Sachverhalte nicht gibt.

 

AG Hamburg 20 a C 451/17

Die zulässige Klage ist begründet. Die Haftung der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung für den streitgegenständlichen Verkehrsunfall ist dem Grunde nach unstreitig. Der Klägerin steht auch der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung der berechtigten Schadensersatzforderungen gehört heute zu den erforderlichen Kosten der Schadensbeseitigung. Der Einwand der beklagten Kfz-Versicherung, es handele sich um einen einfach gelagerten Verkehrsunfall und die Klägerin verfüge über besondere Sachkompetenz, so dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht erforderlich gewesen wäre, greift nicht durch (so auch AG Hamburg- St. Georg Urt. v. 27.4.2016 – 917 C 121715). Den einfach gelagerten Verkehrsunfall, wie ihn der BGH in der Entscheidung vor 23 Jahren angenommen hat, den gibt es heute nicht mehr. Selbst wenn die Haftung dem Grunde nach vergleichsweise einfach erscheint, so ist heute die Schadensabwicklung zur Höhe in jedem Fall so vielschichtig geworden, dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes regelmäßig erforderlich und zweckmäßig erscheint.

Du bist Geschädigter, daher geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Für dich kostenlos, muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Er wird dich fachkundig beraten und dich davor bewahren, in Fettnäpfchen zu treten. Vorher würde ich selbst nichts unternehmen.

Tja, hier im Forum wird immer glekch zum Anwalt geraten. Meine Einstellung dazu ist, wer auch sonst im Leben einigermassen zurecht kommt, kann solche Bagatellfälle locker ohne Anwalt abwickeln. Sollte jeder für sich entscheiden.

Ansonsten würde ich empfehlen, den Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen bewerten zu lassen und dann mit der Versicherung abzurechnen. Mach Dich im Internet schlau, was Du alles abrechnen kannst. Gibt viele informative Seiten dazu. Mit dem Unfallgegner würde ich es nicht direkt abwickeln. Der kann, wenn er möchte, den Schaden von der Versicherung zurückkaufen.

Du musst auf alle Fälle der gegnerischen Versicherung den Schaden anzeigen.Die Daten hast Du ja.Dann wirst Du ein Unfallprotokoll von dieser erhalten mit Bitte um Darstellung des Sachverhalts.Du hast das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen der die Höhe des dir entstandenen Kfz Schaden ermittelt.Wenn es zu Unstimmigkeiten mit der gegnerischen Versicherung(Schuldfrage) kommt kannst Du immer noch einen Anwalt dazu nehmen.

jaja... in diesem Internetz schlau machen... genau richtig... da gibt es gaaaanz tolle Vorschläge...

ups... wir sinid ja auch hier im Internetz und er will sich hier schlau machen... und da ist der Tipp ohne Kostenrisiko zum Profi zu gehen schon mal sehr gut.

Zitat:

@X555 schrieb am 18. Juli 2019 um 20:08:25 Uhr:

Du musst auf alle Fälle der gegnerischen Versicherung den Schaden anzeigen.Die Daten hast Du ja.Dann wirst Du ein Unfallprotokoll von dieser erhalten mit Bitte um Darstellung des Sachverhalts.Du hast das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen der die Höhe des dir entstandenen Kfz Schaden ermittelt.Wenn es zu Unstimmigkeiten mit der gegnerischen Versicherung(Schuldfrage) kommt kannst Du immer noch einen Anwalt dazu nehmen.

Dann weise den TE doch bitte auch darauf hin, dass ein Anwalt, der später eingeschaltet wird, weil es um die Streichungsdifferenzen geht nicht mehr soooooo gaaaaanz motiviert sein wird, das Mandat zu übernehmen, da er nämlich nach Streitwert abrechnen muss und nicht nach Aufwand....

Zitat:

@NDLimit schrieb am 18. Juli 2019 um 20:09:47 Uhr:

jaja... in diesem Internetz schlau machen... genau richtig... da gibt es gaaaanz tolle Vorschläge...

ups... wir sinid ja auch hier im Internetz und er will sich hier schlau machen... und da ist der Tipp ohne Kostenrisiko zum Profi zu gehen schon mal sehr gut.

Ja, ich wollte erst auch noch schreiben, besser nicht nur in Foren schlau machen, wo auch viel Unsinn steht. Aber dann dachte ich mir, dass sich damit zum einen einige auf den Schlips getreten fühlen und ich zum anderen natürlich auch einigen eine Steilvorlage für einen dummen Spruch biete :)

@Catwiezle

Ja, ich wollte erst auch noch schreiben, besser nicht nur in Foren schlau machen, wo auch viel Unsinn steht.....

der -beispielsweise- von Usern wie dir verzapft wird.

Bingo :)

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. Juli 2019 um 20:29:09 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 18. Juli 2019 um 20:09:47 Uhr:

jaja... in diesem Internetz schlau machen... genau richtig... da gibt es gaaaanz tolle Vorschläge...

ups... wir sinid ja auch hier im Internetz und er will sich hier schlau machen... und da ist der Tipp ohne Kostenrisiko zum Profi zu gehen schon mal sehr gut.

Ja, ich wollte erst auch noch schreiben, besser nicht nur in Foren schlau machen, wo auch viel Unsinn steht. Aber dann dachte ich mir, dass sich damit zum einen einige auf den Schlips getreten fühlen und ich zum anderen natürlich auch einigen eine Steilvorlage für einen dummen Spruch biete :)

Sorry Catwiezle, ich will Dir nicht zu nahe treten und meine Dich nicht persönlich.

In meinem Job erlebe ich regelmässig Menschen, die sich aus Unwissenheit mal im Internetz "schlau" machen (Exkurs: kann man sich im Laufe des lebenslangen Lerneffekts überhaupt so zwischendurch schlau machen?). Häufig ist es eine gefährlich fahrlässige Mischung aus fundiertem Halbwissen und "ich habe von Bekannten gehört, dass es Leute geben soll, die das in Büchern nachgeschlagen haben".

Dann doch gleich zum Profi, der es studiert hat und sein 2. Staatsexamen nicht geguttenbergt hat. :)

Nachtrag: vor 2 Wochen wollten mir Menschen erklären, dass die Zinsen wieder steigen... es gibt bei www.bullshit-sparen.de ja deutlich bessere Zinsangebote... ja neee... is klar... denen habe ich empfohlen das Wort "Risikospread" zu gockeln....

:): Ich wusste, dass ich dir damit eine Steilvorlage für einen dummen Spruch biete, hatte ich doch schon geschrieben.

Übrigens … so wie ich die Welt heute kenne, vergisst ein 72-Jähriger eher weniger

so einen Vorfall als ein 22-Jähriger !!!

Weil die vom alten Schlage noch mehr Verantwortung haben als die meisten Jungen

heute !!!

Wenn Du schon mit einer Alters-Diskriminierung hausieren gehst, dann komme ich

Dir jetzt mal mit der umgekehrten Diskriminierung. :-)))

Zur Sache: Ich hätte dem Unfallgegner schon mal ne Nr. genannt hinsichtlich der

Schadenhöhe, die ja meist erst einmal gering aussieht, gutachterlich jedoch

in deutschen Landen schnell mal überraschend hoch sein kann.

Die meisten meinen bei so etwas ist es mit 200 € getan.

Ich würde mir erst einmal in der Werkstatt eine grobe Schätzung über die

Schadenshöhe geben lassen. Ist die Richtung 1.000 € und mehr, wird der

sicher nicht selbst zahlen wollen und dann kann man immer noch wegen der

Zickigkeiten von Versicherungen mit einem Anwalt operieren.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. Juli 2019 um 20:41:02 Uhr:

:): Ich wusste, dass ich dir damit eine Steilvorlage für einen dummen Spruch biete, hatte ich doch schon geschrieben.

Ist kein dummer Spruch, ist Tatsache!

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. Juli 2019 um 20:41:02 Uhr:

:): Ich wusste, dass ich dir damit eine Steilvorlage für einen dummen Spruch biete, hatte ich doch schon geschrieben.

Nö, dass war kein dummer Spruch, das war eine Tatsachenfeststellung.....:D

[quote]

@Franklyn67 schrieb am 18. Juli 2019 um 20:44:21 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. Juli 2019 um 20:41:02 Uhr:

:): Ich wusste, dass ich dir damit eine Steilvorlage für einen dummen Spruch biete, hatte ich doch schon geschrieben.

Ist kein dummer Spruch, ist Tatsache!

oh, zwei Dumme ein Gedanke.......:D

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