Vorgegebene Werkstattstundensätze durch die Versicherung
Hallo zusammen,
ich bin seit Jahren bei der HUK24 versichert, ein Vollkaskotarif ohne Werkstattbindung. Vor einiger Zeit hatte ich einen eigenverursachten Schaden an meinem Fahrzeug. Ich habe das im Vorfeld an die HUK24 gemeldet. Ich bekam dann plötzlich eine email von Ihnen, dass sie bei einer Werkstatt nur einen Stundensatz von x EUR aktzeptieren.
Ich war da natürlich ziemlich baff weil ich bewußt keine Versicherung mit Werkstattbindung abgeschlossen hatte, sondern den Normaltarif. Meine Werkstatt ist zwar eine Markenwerkstatt, aber ein kleiner ländlicher Betrieb der Reparaturservice für VW macht. Denen ihr Stundensatz lag aber dann über der Vorgabe von der HuK. Ich habe es dann der Werkstatt überlassen sich das Geld von der Versicherung zu besorgen und mich nicht mehr damit beschäftigt
Gibt es andere Versicherungen die dieses Vorgehen nicht an den Tag legen, also Stundensätze vorzugeben?
Oder ist das inzwischen gängige Praxis?
Danke für die Antworten
12 Antworten
Du hast "es dann der Werkstatt überlassen sich das Geld von der Versicherung zu besorgen", ok.
Hat das denn dann geklappt? Oder musstest du es dann doch der Werkstatt "besorgen", um nochmal deine Worte zu wählen. (oje, das gibt Ärger 🙂 )
Was mich da jetzt interessieren würde:
Wie hoch sind denn die Stundensätze, die von der HUK vorgegeben werden und wie hoch sind die tatsächlichen durchschnittlichen Stundensätze bei euch in der Gegend.
Auf der Dekra Seite hier muss man nur seine PLZ eingeben und dann werden die angezeigt.
Die können da soviel vorgeben oder sich wünschen wie sie möchten. Bei den Sätzen, die Markenwerkstätten inzwischen aufrufen ist das auch verständlich.
Nur: Ohne Werkstattbindung heißt und meint ohne Werkstattbindung. Sollte die Reparaturrechnung anschließend gekürzt werden ist das ein Fall für den RA.
gelöscht
Ähnliche Themen
Zitat:
@Spi95 schrieb am 29. September 2024 um 17:30:34 Uhr:
Die können da soviel vorgeben oder sich wünschen wie sie möchten. Bei den Sätzen, die Markenwerkstätten inzwischen aufrufen ist das auch verständlich.Nur: Ohne Werkstattbindung heißt und meint ohne Werkstattbindung. Sollte die Reparaturrechnung anschließend gekürzt werden ist das ein Fall für den RA.
Das sehe ich genau so. Ich habe das Recht der freien Werkstattwahl und die Stundensätze interessieren mich erst einmal nicht. Wenn meine Auto immer in einer Markenwerkstatt waren, dann gehen die auch dahin
Zitat:
Wenn meine Auto immer in einer Markenwerkstatt waren, dann gehen die auch dahin
Diese Satz ist wichtig zumindest wenn es um einen Haftpflicht schaden geht.
Da muss die Gegnerische Versicherung den teuren Stundensatz nur zahlen wenn man mit den Wagen durchgehend in Markenwerkstätten war.
Man kann also nicht mit dem alten Benz der seit 15 Jahren keine richtige Werkstatt gesehen hat bei einem Schaden zum Mercedes Glas-Palast fahren.
Vollkasko ist aber ja ein bisschen was anderes , gilt da auch die Regel!?
Hmm, war das nicht nur bei fiktiver Abrechnung so?
Ich dachte dass es bei Reparatur keine Einschränkungen gibt wo ich hin gehe.
Grüße
Steini
Ich finde es sind zwei unterschiedliche Sachen, einmal freie werkstattwahl und Stundensätze ... Das da irgendeine Grenze gezogen werden muss, finde ich verständlich, so sehr ich auch Argwohn gegen versicherungen hege..
Sonst wär da Betrug Tor und Tür geöffnet ... man darf halt nicht vom ehrlichen Bürger ausgehen, es gibt durchaus Schlitzohren... die dann mal schnell gemeinsamme Sache mit einer Werkstatt machen und utopische Stundensätze ausknobeln ...
Was sagen den die Versicherungs AGB Nerd´s dazu (Leute die sich AGB von vorne bis hinten durchlesen😁😁) steht da etwas zu den Stundensätzen?
Reine Vermutung ... wenn man in einer region wohnt wo Karosseriestunde 160 EURO kostet und man reicht eine Rechnung ein, wo 260 EURO / h verrechnet werden, das die Versicherungen das nicht einfach durchwinken, finde ich verständliche...
Also bei der DEVK steht:
"Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur
Höhe des Wiederbeschaffungswerts wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. "
Also keine Begrenzung, lese ich als juristischer Laie.
Zitat:
@tartra schrieb am 30. September 2024 um 09:56:51 Uhr:
Ich finde es sind zwei unterschiedliche Sachen, einmal freie werkstattwahl und Stundensätze ... Das da irgendeine Grenze gezogen werden muss, finde ich verständlich, so sehr ich auch Argwohn gegen versicherungen hege..
Abseits von KFZ-Schäden wird durchaus geprüft, ob die Dienstleister überhöhte "Versicherungs-Stundensätze" aufrufen oder nicht. Die üblichen Stundensätze werden auch bezahlt.
Hier wird mal wieder lustig Kasko - und Haftpflicht sowie reale und fiktive Abrechnung in einen Topf geschmissen und dreimal umgerührt.
Was soll das ?
Die Frage des TE bezog sich auf Kasko und reale Abrechnung. Da sind Vorgaben, was die Stundensätze angeht unzulässig, außer sie wären Vertragsbestandteil oder sind sittenwidrig. 200 Euro + Steuer sind in Vertragswerkstätten heute allerdings eher Standard als sittenwidrig, obs einem selbst oder den Versicherunen passt oder nicht.
Und ja, im Haftpflichtfall kann ich auch den 15 Jahre alten Benz, der niemals eine Vertragswerkstatt von innen gesehen hat genau da hinbringen zur Reparatur. Die fiktive Abrechnung hingegen funktioniert in dem Fall so nicht.