Vorführwagen

Peugeot 206 206

Hallo zusammen,

also für mich soll es ein Gebrauchter 206 HDI sein.Kenne mich damit ja fast gar nicht aus.
Hatte mich im Internet mal umgesehen und einen für 11.900€ entdeckt.Ein Vorführwagen, 1Jahr, 7000 km, mit allem was man braucht 🙂
Bin also hin und hab ihn mir angesehen.Keinen Ratzer,gepflegt und sauber von innen.Verwundert war ich nur , dass auf dem Preisschild 12.900 € stand.Hab dann beim Verkäufer nochmal nachgefragt und er sagte, ja, den haben wir etwas billiger gemacht, kostet jetzt noch 11.900 €.Ist aber Werksgarantie bis 2007 drauf!!!
Jetzt meine Frage: Was haltet ihr generell von Vorführwagen?Kann es sein, dass der Wagen dort schon länger steht und das sie ihn loswerden wollen.
Ist das schlimm, wenn er länger steht?Ich habe ihn mal mit anderen gleichen Modellen verglichen und die wollen fast 1500 € mehr haben.
Kann man den Wagen bedenkenlos kaufen ,da ja lange Werksgarantie drauf ist?

LG,
Tiffy

22 Antworten

@tiffy:

ist das nicht vielleicht schon modelljahr 2003? das angebot ist auf jeden fall ok. kann man mit leben. der 1,4hdi ist modernen, extrem sparsam und kräftiger als man meint mit seinen 68ps. bin ich neulich 1000km gefahren und der war echt klasse der wagen. genau in der ausstattung.

aber wenn das der gleiche händler ist wäre ich skeptisch. solchne halsabschneidern sollte man nicht knapp 10000euro in den hintern stecken.

Zitat:

Original geschrieben von judyclt


(...)aber wenn das der gleiche händler ist wäre ich skeptisch(...)

Stimmt, das wäre ich auch 🙁

War (ist) das denn jetzt ein Peugeot Vertragshändler?

Gruß
a3kornblume

Hey,

also der mit dem "Unfallwagen" ist ein peugeothändler...
ein ziemlich bekannter sogar mit mehreren Filialen.
Fand ich trotzdem unverschämt, aber ich glaube das dies viele Händler machen...

Der , wo der 1.4. steht, ist ein VW Händler.Hat ihn in Zahlung genommen und er will den Wagen eigenltich schnell los werden, ist sogar noch für Verhandlungen bereit.
Muss ich beim modell 2002( hat noch den kleinen Löwen an der Heckklappe) auf irgendwelche Fehler achten?

Tiffy

Hi Tiffy,

wenn ich die Wahl hätte zwischen den beiden genannten (2.0 HDI Unfall-/VFW vs. 1.4 HDI gebraucht) würde ich doch stark zum 2.0 tendieren.

Gut, so beiläufig, nachdem die Verhandlungen eigentlich schon abgeschlossen waren, zu erwähnen, daß der VFW schon einen Unfall hatte ist sicher nicht die feine englische Art und würde mich auch nachdenklich stimmen. Andererseits - was sind bei einem Unfall schon 2.000 EUR?
Ich hatte meinen 206 keine 48 Stunden, bevor wir Begegnung mit "Gegenständen auf der Fahrbahn" hatten - Teile eines geplatzten LKW-Reifens, schön auf der Fahrbahn verstreut bzw. -was noch besser war- vom Vordermann aufgewirbelt und gegen die Front geknallt - bei ca. 160 auf der Autobahn keine besonders empfehlenswerte Erfahrung.
Nun, letztendlich war der Schaden augenscheinlich gering, auf Anhieb waren nur Gummispuren bzw. Kratzer sowie eine kleine Delle am Kotflügel zu sehen, der Schaden lt. Gutachter betrug aber immerhin ca. 1.600 EUR (gesamte Front inkl. Motorhaube lackiert, neuer Kotflügel...)

Damit will ich nur sagen, daß Dein 2.0-Angebot, nur wg. dem Unfallschaden, nicht unbedingt schlecht ist.

Die Differenz beträgt knapp magere 2.000 EUR, dafür ist der 1.4 das alte Modell und ca. 15 Monate älter ab EZ, der 2.0 ist stärker (was ich persönlich nicht missen wolle) und hat Garantie bis 2007.
Also sollte das Vertrauenverhältnis zu dem Pug-Händler nicht vollends zerstört sein, würde ich mich mit dem 2.0 VFW nochmal eingehend beschäftigen, evtl. mir das Schadensgutachten vom Unfall zeigen lassen und/oder den Wagen bei TÜV oder Dekra begutachten lassen (so eine Art "Gebrauchtwagen-Check", ob alles so ist wie es sein soll...).

Ach ja, so "furchtbare Schwachstellen" hat denke ich keiner der beiden Motoren. Der 206 ist im Prinzip ein solides Auto, in den ersten Jahrgängen soll die Elektrik ab und an spinnen, wozu ich jedoch nichts sagen kann.
Zündspule, ein größeres Problem bei den Benzinern, scheidet eh aus.
Die Stabistangen sind beim 206 hoffnungslos unterdimensioniert und sind, selbst bei schonender Fahrweise, i.d.R. nach 20.000 km ausgeschlagen. Gibt aber "verstärkte", die so ca. 45.000 km halten (Erfahrungswerte).
Die Auspuffanlage gammelt, bei Kurzstreckenwagen sowieso, bei Langstrecke ist er (bei mir) nun nach 3,5 Jahren austauschreif.
Die "Schwungscheibe" wird beim HDI gerne mal bemängelt, wurde bei mir bereits schonmal erneuert (bei ca. 120.000)

-> Keine großen Dinge also, nichts im Vergleich zu den VW-TDI-Motoren, bei denen gerne der Zahnriemen früher oder später reißt oder überspringt, i.d.R. eher "früher"...

Gruß
etku

wenn ich mir deinen beitrag so durchlese...eigentlich hast du recht, aber so eine aktion wie die des händlers geht gar nicht klar. ich könnte damit nicht leben, wenn ich bei so einem schummler einen wagen kaufe

Hi, also ich halt echt nichts von Vorführwagen ganz besonders nichts von Diesel Vorführwagen. Du weist ja selber wie die Autos gefahren (geschunden) werden also überlege dir ab dir das Geld wert ist... aber man kann sich ja auch täschen vielleicht hast ja Glück...

MFG

Hey,

danke für eure zahlreichen unterschiedlichen Meinungen.Fand ich sehr interessant.

Also der 2.0.HDI wird es nicht werden.Für den preis ist er vielleicht o.k., aber ich hatte das Gefühl der wollte uns(eltern und mich) verarschen, da er so tat als wäre der Unfall was ganz normales.Dachte wohl da kommt ein Mädel mit ihren Eltern und die haben eh Ahnung von nichts...aber so nicht, hab mich ja schließlich vorher ausgiebig informiert 🙂

Ob ich den 1.4 von dem VW Händler nehme weiß ich noch nicht.
Hab aber nochmal eine generelle Frage:
Wenn ich das auto bei einem Peugeot-Händler kaufe der sehr viel weiter weg ist (ca. 150 km), muss ich dann dahin , wenn ein Schaden in der 1-jährigen Garantiezeit anfällt?oder kann ich zu einem nächst besten gehen?regeln die das untereinander?
hmmm...obwohl ich schätze, dass es wohl nicht geht...
naja, weiter weg, gibt es nämlich recht viele HDIs die zutreffen würden 🙁

LG,Tiffy

Leider kannst du Garantie nicht mit Gewährleistung vergleichen. Die Garantie (zb. Werksgarantie eines Herstellers) ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, zu dessen Bedingungen. Die Garantie ist in der Regel bei jeder Niederlassung des Herstellers einforderbar. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt sowieso, unabhängig etwaiger Garantien. Wenn du nun einen Pug BJ.01/2002 beim Händler (egal welcher) kaufst, und auf das Fahrzeug keine Garantieverlängerung existiert, dann war auf das Fahrzeug bis 01/04 Garantie. Ab dem Kauf hast du dann wieder 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung. Das Problem dabei ist nur, daß im Schadensfall der Käufer dem Verkäufer nachweisen muß, daß der Sachmangel beim Kauf bereits bestand! Der Anspruch ist in der Regel nicht durchsetzbar oder endet vor Gericht. Gewährleistungsansprüche sind NUR gegenüber dem Verkäufer durchsetzbar.
Gruß Ricci

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