Vorfahrtsfrage / rechts überholen innerorts
Hallo zusammen,
ich würde gern eure Einschätzung bezgl. der Vorfahrt in folgender Situation lesen:
Innerorts, 50km/h erlaubt, breitenmässig zwei befahrbare Fahrspuren pro Richtung vorhanden (wird auch durchgehend so genutzt), welche jedoch nicht durch eine Markierung voneinander getrennt sind(!), lediglich in der Mitte zwischen den gegensätzlichen Richtungen existiert eine teils durchbrochene Markierung.
Fahrzeug A fährt auf einer "linken" Fahrspur und blinkt, um an einem "Durchbruch" links eine Nebenstrasse einzubiegen. Hinter Fahrzeug A bremst nun auch Fahrzeug B auf der linken "möglichen" Spur. Theoretisch kann Fahrzeug B ja nun Fahrzeug A rechts überholen.
Auf der rechten "möglichen" (aber wie gesagt nicht extra gekennzeichneten Fahrspur) fährt jedoch Fahrzeug C geradeaus weiter. Muss Fahrzeug C nun Fahrzeug B (ggf. noch B2, B3...) das Überholen von Fahrzeug A zwingend ermöglichen?
Immerhin würde Fahrzeug C ja sonst nicht nur den eigentlichen Linksabbieger rechts überholen/vorbeifahren...
45 Antworten
Zitat:
@jaro66 schrieb am 19. März 2023 um 22:11:13 Uhr:
Das B Vorfahrt beachten muss, bevor er nach rechts wechselt, ist ja wohl vollkommen klar.
Manchmal hoffe ich nur noch, dass die Fragensteller ganz weit weg von mir wohnen... 😉
Gruß jaro
P.S. Innerorts gibt's rechts nur vorbeifahren, nicht überholen.
Manchmal hoffe ich nur noch, dass Antworter, denen alles vollkommen klar ist, die aber unmittelbar danach eine falsche Grundsatzbehauptung aufstellen, ganz weit weg von mir wohnen... 😉
@vwpassat1999
Zum Glück weder B noch C.
Die Frage kam im Bekanntenkreis auf (aufgrund eines gesehenen "Beinaheunfalls"😉, die Meinungen waren so gegensätzlich wie z.T. hier 🙂
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. März 2023 um 23:53:24 Uhr:
Zitat:
@jaro66 schrieb am 19. März 2023 um 22:11:13 Uhr:
Das C vorbei fahren kann ist doch klar, vor ihm ist frei.
§ 7 Abs. 4 StVO: " Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen* für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich ... , ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)."* Wie man sieht, gilt die Regelung schon bei mehreren Fahrstreifen und nicht erst bei mehreren markierten Fahrstreifen.
Ich denke, dass mit dem „nicht möglich“ in deinem zitierten Text gemeint ist, dass der Fahrstreifen blockiert ist (z.B. durch ein falsch parkendes Auto) und kein verkehrsbedingtes Halten eines Fahrzeugs, denn in dem Fall ist eine Weiterfahrt möglich, nur halt etwas zeitverzögert.
Nehmen wir die Situation, eine Ampel, zwei Spuren geradeaus, und auf der rechten darf noch nach rechts abgebogen werden, Ampel wird grün, das erste Fahrzeug rechts fährt nicht, weil es rechts abbiegen möchte und noch warten muss, bis die Fußgänger die Kreuzung passiert haben.
In dieser Situation fahren die auf der linken Spur einfach los. Keiner wird auf die Idee kommen, dass hier die Fahrzeuge von rechts erstmal reingelassen werden müssen (Reißverschlussverfahren).
Also findet der oben zitierte Absatz keine Anwendung, wenn auf einer Spur die Weiterfahrt nur aufgrund verkehrsbedingtem Warten nicht möglich ist.
Außerdem steht im nächsten Absatz § 7 StVO:
„(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“
…was ja wohl heißt, egal, ob nun C eigentlich reingelassen muss oder nicht, B darf nur den Fahrstreifen wechseln, wenn dies gefahrlos möglich ist. C kann also einfach weiterfahren, da kann B noch so viele Purzelbäume schlagen.
Gruß
Uwe
Da stimme ich dir zu. Nur deine Schlussfolgerung bleibt falsch, denn wenn C es so macht ...
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 20. März 2023 um 08:02:33 Uhr:
C kann also einfach weiterfahren
... überholt er eben verbotenerweise rechts den B.
@Uwe Mettmann
B wechselt aber gar keinen Fahrstreifen.
Er agiert innerhalb seiner Fahrspur.
Rechts darf man nur Linksabbieger überholen, B will aber gar nicht links abbiegen.
Ich denke hier gibt es nur den §1, keiner hat hier Vorrang, B und C müssen gegenseitige Rücksicht nehmen.
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Zitat:
@Rockville schrieb am 20. März 2023 um 08:10:49 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 20. März 2023 um 08:02:33 Uhr:
C kann also einfach weiterfahren... überholt er eben verbotenerweise rechts den B.
In Absatz 2 StVO steht:
„(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.“
Da steht nix von markierten Fahrstreifen.
Selbst aber wenn dieser Absatz nicht Anwendung finden würde, nun, dann formuliere ich den Satz aus meinem letzten Post halt etwas um:
Zitat:
…was ja wohl heißt, egal, ob nun C eigentlich reingelassen muss oder nicht, B darf nur den Fahrstreifen wechseln, wenn dies gefahrlos möglich ist. C wird also einfach weiterfahren, da kann B noch so viele Purzelbäume schlagen.
Gruß
Uwe
Wie kommt ihr nur immer drauf, dass C überholen würde???
Rechts am Linksabbieger, ist Vorbeifahren, oder etwa nicht?
Mal konkret gefragt, wenn ihr alle C wärt, wer würde warten bis A abgebogen ist, weil "darf ja nicht überholen"...!?
Gruß jaro
Zitat:
@jaro66 schrieb am 20. März 2023 um 08:43:13 Uhr:
Wie kommt ihr nur immer drauf, dass C überholen würde???
Rechts am Linksabbieger, ist Vorbeifahren, oder etwa nicht?
Mal konkret gefragt, wenn ihr alle C wärt, wer würde warten bis A abgebogen ist, weil "darf ja nicht überholen"...!?
Gruß jaro
Es geht um B, B möchte nicht abbiegen sondern weiter geradeaus fahren.
Hallo,
das Grundproblem ist doch schon mal, dass eine einspurige Straße nur wegen Ihrer Breite zweispurige genutzt wird. Da verstoßen die Linksfahrer schon mal gegen das Rechtsfahrgebot. Nur zum Linksabbiegen darf man auf die linke Seite wechseln.
Und ja, B darf natürlich A überholen. Allerdings darf er dabei niemand gefährden.
Grüße,
diezge
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. März 2023 um 08:54:49 Uhr:
Es geht um B, B möchte nicht abbiegen sondern weiter geradeaus fahren.
Also jetzt bin ich total verwirrt.
Wo ist denn jetzt das Problem? B wartet C ab wechselt ( natürlich unter Beachtung des Rückwärtigen Verkehrs) die Fahrspur und fährt rechts an A vorbei.
Warum sollte C das dürfen, B aber nicht???
Gruß jaro
Zitat:
@jaro66 schrieb am 20. März 2023 um 09:03:38 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. März 2023 um 08:54:49 Uhr:
Es geht um B, B möchte nicht abbiegen sondern weiter geradeaus fahren.
Also jetzt bin ich total verwirrt.
Wo ist denn jetzt das Problem? B wartet C ab wechselt ( natürlich unter Beachtung des Rückwärtigen Verkehrs) die Fahrspur und fährt rechts an A vorbei.
Warum sollte C das dürfen, B aber nicht???
Gruß jaro
C und B dürfen das gleiche. aber B bleibt da er mehr links fährt hinter A hängen. Es geht darum was passiert wenn es kracht.
Wer hatte nun Vorrang ?
Ich sage keiner, beide müssen §1 beachten und gegenseitig Rücksicht nehmen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 20. März 2023 um 08:31:08 Uhr:
In Absatz 2 StVO steht:
Der Absatz behandelt das Überholen von Fahrzeugschlangen, hier wird aber nur ein einziges Fahrzeug überholt.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 20. März 2023 um 08:43:13 Uhr:
Wie kommt ihr nur immer drauf, dass C überholen würde???
Rechts am Linksabbieger, ist Vorbeifahren, oder etwa nicht?
Nein, fahrende und verkehrsbedingte wartende Fahrzeuge werden überholt. Nur an haltenden und parkenden Fahrzeugen wird vorbeigefahren. Überholt man einen Linksabbieger rechts, dann ist das erlaubt, ansonsten hier eben nicht.
Zitat:
@diezge schrieb am 20. März 2023 um 08:58:14 Uhr:
Da verstoßen die Linksfahrer schon mal gegen das Rechtsfahrgebot. Nur zum Linksabbiegen darf man auf die linke Seite wechseln.
Nein, man darf es auch, wenn die Verkehrsdichte es rechtfertigt. Steht weiter vorne schon, sogar mit Verweis auf die entsprechende Stelle der StVO.
Zitat:
@Rockville schrieb am 20. März 2023 um 09:15:50 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 20. März 2023 um 08:31:08 Uhr:
In Absatz 2 StVO steht:Der Absatz behandelt das Überholen von Fahrzeugschlangen, hier wird aber nur ein einziges Fahrzeug überholt.
Zusätzlich zu Fahrzeug A noch, ich zitiere:
Zitat:
@HelldriverNRW schrieb am 19. März 2023 um 15:03:06 Uhr:
Muss Fahrzeug C nun Fahrzeug B (ggf. noch B2, B3...) das Überholen von Fahrzeug A zwingend ermöglichen?
Gruß
Uwe
Dann musst du deine Antwort eben auf den Fall "Fahrzeugschlange" einschränken. Außerdem bleibt die Frage, ob es sich um "eine Fahrbahn für eine Richtung" handelt. Das setzt eigentlich eine bauliche Trennung voraus, weshalb dieser Absatz auch für Autobahnen entwickelt wurde.
Zitat:
@Rockville schrieb am 20. März 2023 um 09:41:48 Uhr:
Dann musst du deine Antwort eben auf den Fall "Fahrzeugschlange" einschränken.
Eine Fahrzeugschlange ist auf jeden Fall mehr als 1 Fahrzeug, was wir hier haben.
Ansonsten die Frage an dich, bei wie vielen Fahrzeugen beginnt eine Fahrzeugschlange 3, 4…8…16….122 Fahrzeugen. Wenn du das weißt, wo seht diese Definition geschrieben.
Zitat:
@Rockville schrieb am 20. März 2023 um 09:41:48 Uhr:
Außerdem bleibt die Frage, ob es sich um "eine Fahrbahn für eine Richtung" handelt.
Dann hätte B möglichst weit rechts fahren:
Zitat:
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
B kann nicht einerseits dagegen verstoßen und eine weitere Spur aufmachen und sich anschließend darüber beschweren, dass die andere Spur dann auch benutzt wird.
Es ist doch ganz einfach, B darf nicht einfach nach rechts wechseln, denn er muss jede Gefährdung ausschließen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 20. März 2023 um 10:17:15 Uhr:
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
B kann nicht einerseits dagegen verstoßen und eine weitere Spur aufmachen und sich anschließend darüber beschweren, dass die andere Spur dann auch benutzt wird.
Den Zusammenhang verstehe ich nicht.