Vorfahrtregeln

Hallo,

habe mal eine Frage, wer hat hier Vorfahrt.

Meiner Meinung nach erst C dann B und dann erst A, weil rechts vor links, viele sagen
erst der Rechtsabbieger also A dann C und dann B.

Was ist denn nun richtig.

mfg

elo

Beste Antwort im Thema

a,c,b

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Interessante Geschichte, die Vorfahrtsregelung in der DDR, wobei ich mir gerade etwas schwer tue, dies mir bildlich vorzustellen:

Dort steht im § 13/V zusammengefasst:
Wer nach links abbiegen will, hat dem Gegenverkehr die Vorfahrt zu gewähren. Das gilt nicht, wenn der Gegenverkehr die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat - sprich von rechts kommt ?????][/b

Also hat der Gegenverkehr Vorfahrt, außer er kommt von rechts - aber warum heißt er dann Gegenverkehr?

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Interessante Geschichte, die Vorfahrtsregelung in der DDR, wobei ich mir gerade etwas schwer tue, dies mir bildlich vorzustellen:

Dort steht im § 13/V zusammengefasst:
Wer nach links abbiegen will, hat dem Gegenverkehr die Vorfahrt zu gewähren. Das gilt nicht, wenn der Gegenverkehr die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat - sprich von rechts kommt ?????][/b

Also hat der Gegenverkehr Vorfahrt, außer er kommt von rechts - aber warum heißt er dann Gegenverkehr?

N.T.

Nö, das beschreibt die Konstellation, an der sich an einer vierarmiegen Kreuzung 3 Fahrzeuge so begegnen, dass sie sich verständigen müssen, weil keiner eindeutig Vorfahrt hat:
A kommt von 6 Uhr, also von "unten", um die Eingangsskizze einigermaßen einzuhalten.

A will geradeaus und hat B rechts von sich.
B will geradeaus und hat C rechts von sich.
C will nach links und hat nix rechts von sich.

C muss aber A die Vorfahrt gewähren, da sie sie auf gegenüberliegenden Kreuzungsarmen fahren. Demzufolge müssen sie sich verständigen, weil immer einer stört 😉

Ach Leute, das ist traurig.
Gut, ich kenne die Verkehrsregeln in Deutschland nicht so gut wie die aus der Schweiz. Aber so grossartig werden die sich kaum unterscheiden.
Aber das hier soviele Leute mit einer solch einfachen Frage Probleme haben, zeigt auf was ich täglich im Strassenverkehr erleben muss. Nur hier hat man Zeit sich das ganze anzuschauen und zu überlegen, im Strassenverkehr muss es innert Sekunden oder noch weniger klar sein.

Und daher sage ich meinen Fahrschülern auch immer das mindestens 70% aller Verkehrsteilnehmer die einfachsten Vortrittsregeln nicht kennen.

Wenn das hier nun nach schweizerischem Recht gewertete würde, würde ich noch folgendes hinzufügen. Es stimmt schon mit dem rechts vor links. Nur dumm ist dass der Spruch mit dem Linksabbieger die gleiche Priorität hat. Er ist also nicht höher oder tiefer von der Priorität der Wertung her wie das andere sondern gleich gestellt. Dummerweise fallen hier nun beide aufeinander also müssen auch beide angewendet werden. Man kann nicht das eine nehmen und das andere auslassen.
Aber eben, nach CH-Recht. Aber ich behaupte das wir zu 99%die gleichen Gesetze haben.

Apropos vortrittsrecht habe ich mal was geiles erlebt.
Eine enge Strasse, jeweils einmal links, dann wieder rechts und wieder links usw. parkierte Fahrzeuge.
Also musste mal der eine anhalten weil er das Hindernis auf seiner Seite hat, mal der andere.
Wir sahen ans Ende der Kolonne, es kam niemand also fuhren wir rein. Etwa 1 1/2 Wagenlänge vor ende dieser Verengung fährt von der anderen Seite jemand rein, blockiert uns und bleibt stehen. Er fängt an mit dem Licht zeichen zu geben, dann mit den Händen, das wir gefälligst zurückfahren sollten.
Nun ja, hinter uns waren geschätzt 5 Autos und wir hätten rund 50 Meter zurück fahren müssen um ausweichen zu können.
Hinter ihm niemand und maximal eine Wagenlänge, dann hätte er ausweichen können.
Also wurde es mir zu bunt, ich stieg aus und erklärte ihm ob er die Verkehrsregeln kennen würde. Nach toben und motzen seinerseits, fuhr er dann zurück und rief beim vorbeifahren aus dem Fenster "Bei dem Fahrlehrer wirst du nie fahren lernen".
Lustige Leute gibt es auf der Welt.
So, nun dürft ihr euch über mich zerreisen und diedicke in Ruhe lassen :-)

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Interessante Geschichte, die Vorfahrtsregelung in der DDR, wobei ich mir gerade etwas schwer tue, dies mir bildlich vorzustellen:

Dort steht im § 13/V zusammengefasst:
Wer nach links abbiegen will, hat dem Gegenverkehr die Vorfahrt zu gewähren. Das gilt nicht, wenn der Gegenverkehr die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat - sprich von rechts kommt ?????]

Also hat der Gegenverkehr Vorfahrt, außer er kommt von rechts - aber warum heißt er dann Gegenverkehr?

N.T.

Nehmen wir noch mal die Ausgangslage und ändern das ab: A will geradeaus. Dann hätte nach meinem Verständnis nach der DDR-StVO in der Tat die Reihenfolge C B A gegolten. Aber als "Wessi" will ich mich da nicht festlegen.

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Zitat:

Original geschrieben von Benzli2013


Ach Leute, das ist traurig.
Gut, ich kenne die Verkehrsregeln in Deutschland nicht so gut wie die aus der Schweiz. Aber so grossartig werden die sich kaum unterscheiden.

Wenn das hier nun nach schweizerischem Recht gewertete würde, würde ich noch folgendes hinzufügen. Es stimmt schon mit dem rechts vor links. Nur dumm ist dass der Spruch mit dem Linksabbieger die gleiche Priorität hat. Er ist also nicht höher oder tiefer von der Priorität der Wertung her wie das andere sondern gleich gestellt.

Aber eben, nach CH-Recht. Aber ich behaupte das wir zu 99%die gleichen Gesetze haben.

Finde ich irgendwie interessant.

Ich dachte auch, dass die Verkehrsregeln zumindest im deutschsprachigen Raum doch ziemlich gleich sein sollten. Hier in Ö ist allerdings ganz klar festgelegt, dass "Rechts vor Links" nur zur Anwendung kommt, wenn sonst keine Regelung zutrifft. Somit wäre die Situation hier eindeutig zu klären,...

An was für Kleinigkeiten oft große Reibereien entstehen 😉

Bei gleichrangigen Straßen gilt doch Rechts vor Links? Also fährt der zuerst, der keinen rechts von sich hat? Gemäß der Zeichnung also in der Reihenfolge C, B, A, da C keinen rechts von sich hat. Ausnahme gilt nur, wenn jemand explizit warten möchte und dieses bspw. per Lichthupe auch andeutet. Mein Geschreibsel gilt aber nur für jenen Fall, wo alle zum gleichen Zeitpunkt, also auf die Sekunde genau, an der Kreuzung sind. Nicht untersagt ist es, (?), innerhalb der höchstzulässigen Geschwindigkeit präventiv zu beschleunigen, um vor den anderen die Kreuzung zu passieren.

Wer stets vorausschauend fährt, ist klar im Vorteil.

Viel interessanter finde ich die Arroganz. Man selbst hat stets die Weisheit mit Löffen gefressen gern auch gefolgt von Sätzen wie: "so einfach" oder "lernt man in der 2. Theoriestunde". Wir haben nicht umsonst so viele Vorfahrtsverletzungen, wenn alles soo einfach wäre.
Es gab sogar mal eine Online-Petition, weil Vorrang Rechts vor links quasi außer Kraft setzt und in Ostdeutschland und anderen Ländern vollkommen unbekannt ist (was dann auch diesen Thread erklärt).
In der DDR galt nämlich nur CBA.

https://www.openpetition.de/.../...ts-vor-links-statt-vorrang-regelung

Ich hab jetzt mal meinen Fahrlehrer angerufen:

ACB und CBA sind möglich. Rechts vor links und Vorfahrt beachten beim Links abbiegen gelten (Vorrang). In der Praxis muß dann einer auf seine Vorfahrt verzichten.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Bei gleichrangigen Straßen gilt doch Rechts vor Links? Also fährt der zuerst, der keinen rechts von sich hat? Gemäß der Zeichnung also in der Reihenfolge C, B, A, da C keinen rechts von sich hat. Ausnahme gilt nur, wenn jemand explizit warten möchte und dieses bspw. per Lichthupe auch andeutet. Mein Geschreibsel gilt aber nur für jenen Fall, wo alle zum gleichen Zeitpunkt, also auf die Sekunde genau, an der Kreuzung sind. Nicht untersagt ist es, (?), innerhalb der höchstzulässigen Geschwindigkeit präventiv zu beschleunigen, um vor den anderen die Kreuzung zu passieren.

Wer stets vorausschauend fährt, ist klar im Vorteil.

Sag mal, hast Du mein Puzzle ein paar Seiten zuvor gelesen und verstanden? Die §§ der StVO werde ich jetzt nicht nochmal schreiben:

A hat als Rechtsabbieger Vorrang vor C als Linksabbieger und kommt mit B gar nicht in die Quere. Der (also A ) muss niemanden durchlassen.

So schwer kann es doch nicht sein, zwei Regeln gleichzeitig zu beachten.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Viel interessanter finde ich die Arroganz. Man selbst hat stets die Weisheit mit Löffen gefressen gern auch gefolgt von Sätzen wie: "so einfach" oder "lernt man in der 2. Theoriestunde". Wir haben nicht umsonst so viele Vorfahrtsverletzungen, wenn alles soo einfach wäre.
Es gab sogar mal eine Online-Petition, weil Vorrang Rechts vor links quasi außer Kraft setzt und in Ostdeutschland und anderen Ländern vollkommen unbekannt ist (was dann auch diesen Thread erklärt).
In der DDR galt nämlich nur CBA.

https://www.openpetition.de/.../...ts-vor-links-statt-vorrang-regelung

Ich hab jetzt mal meinen Fahrlehrer angerufen:

ACB und CBA sind möglich. Rechts vor links und Vorfahrt beachten beim Links abbiegen gelten (Vorrang). In der Praxis muß dann einer auf seine Vorfahrt verzichten.

A biegt nach rechts ab und ist von rvl gar nicht betroffen. Wenn A geradeaus fahren würde, wäre es ein klassisches Patt - nur für den Fall würde die Petition was bringen.

Bitte mal genau die Feinheiten betrachten - sollte Dein Fahrlehrer besser auch mal machen!

Beim Rechts vor links hat der Rechte auf beiden Fahrbahnen das Vorrecht. Er (B) kann ja schließlich auch an einem parkenden Fahrzeug vorbeifahren. Oder ein überbreites Fahrzeug beansprucht beide Fahrspuren. Deshalb kann man als Rechtsabbieger nicht einfach rum fahren.
http://www.rechtplus.de/haftung/haftung_urteil.php?hft_nr=1266

Was soll dieser Unsinn?
Wenn A rechtsabbiegt ist er auch für den Entgegenkommenden C sobald der links abbiegt der Rechtskommende.

Also entweder die "Linksabbiegerregel" oder RECHTS vor LINKS.

A ist immer bevorrechtigt gegenüber C

Ihr könnt doch nicht Linksabbiegen und einem entgegenkommenden Rechtsabbieger die Vorfahrt nehmen.
Ausserdem ist das überall so üblich.

Ausser in GB und IRL oder JAP AUS NEZ und wo halt sonst überall noch links gefahren wird(da ist es umgekehrt.
Da ist das Rechtsabbiegen wartepflichtig weil der Gegenverkehr gekreuzt wird.)

PS auch in England hat der Rechtskommende Vorfahrt.
Aber den Gegenverkehr muss man trotzdem abwarten

Also egal wie man es drehen und wenden will.

A fährt vor C.

und B ist für A nur!!! interessant wenn der/die B auf der falschen Strassenseite daherkommt oder diese Straße so eng ist.

Ich warte als Rechtsabbieger A doch nicht ab wenn der Rechtskommende B eh auf seiner Seite fährt.

Zitat:

Also entweder die "Linksabbiegerregel" oder RECHTS vor LINKS.

A ist immer bevorrechtigt gegenüber C

Ihr könnt doch nicht Linksabbiegen und einem entgegenkommenden Rechtsabbieger die Vorfahrt nehmen.

Daß A vor C darf, bezweifelt doch keiner. Geht nur darum, ob A auf B warten muß. Und die Linksabbiegerregel setzt mit Sicherheit nicht Rechts vor links außer Kraft.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter



Zitat:

Also entweder die "Linksabbiegerregel" oder RECHTS vor LINKS.

A ist immer bevorrechtigt gegenüber C

Ihr könnt doch nicht Linksabbiegen und einem entgegenkommenden Rechtsabbieger die Vorfahrt nehmen.

Daß A vor C darf, bezweifelt doch keiner. Geht nur darum, ob A auf B warten muß. Und die Linksabbiegerregel setzt mit Sicherheit nicht Rechts vor links außer Kraft.

Tja da waren aber schon so Posts dabei wie A fährt als letzter.

Und das ist Unsinn.

A muss dann auf B warten wenn die Strasse aus der B kommt sehr eng ist.

Auch logisch.
Weil was hätte B sonst auf der linken Fahrbahnseite zu suchen?
Hier gibt es nämlich auch noch das Rechtsfahrgebot

Und wir gingen hier aber von einer normalen Straße mit 2 Fahrstreifen aus.
Also jeweils 1 Fahrstreifen pro Richtung.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Beim Rechts vor links hat der Rechte auf beiden Fahrbahnen das Vorrecht. Er (B) kann ja schließlich auch an einem parkenden Fahrzeug vorbeifahren. Oder ein überbreites Fahrzeug beansprucht beide Fahrspuren. Deshalb kann man als Rechtsabbieger nicht einfach rum fahren.
http://www.rechtplus.de/haftung/haftung_urteil.php?hft_nr=1266

Nach der Skizze im Startbeitrag war nichts davon der Fall.

Hab mich da jetzt mal ein bisschen schlau gemacht.
Also in der DDR dürfte dass tatsächlich so geregelt gewesen sein das Rechts vor Links vorrangig vor Linksabbiegen war.

Soll heissen.
Wenn der Gegenverkehr noch einen von rechts hatte durfte der Linksabbieger als dessen Rechtskommender vor dem Gegenverkehr abbiegen

Also in unserem Beispiel A, wenn A geradeaus weiterfährt, muss A C und B abwarten.

Komisch war aber so

So.
Laut STVO ist das jetzt gar nicht geregelt.
weder Rechts vor Links noch Gegenverkehrsregel ist höherwertiger.

und dass das Chaos ganz perfekt wird.

Im nahegelegenen Österreich kommt die Gegenverkehrsregel vor der Rechtsregel.

So und jetzt kenne ich mich gar nimmer aus.😉

Fragt mich nicht wie die anderen Staaten das handhaben.

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