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Vorfahrtregel in diesem Fall! Hilfe!

Themenstarteram 6. September 2019 um 10:31

Hallo,

ich richte mich mal an die Community um folgenden Fall zu klären:

Auf dem Foto sieht man eine Kreuzung, an dessen Haltelinien oben und unten jeweils zwei Autos vor der Ampel stehen können. Auf der Kreuzung sind dann gestrichelte Linien aufgezeichnet. Nach dem überqueren der Kreuzung wird die Bahn einspurig. Es sind an der Ampel keine Pfeile auf der Straße aufgezeichnet.

Meine Frage ist: Wo muss man in diesem Fall stehen, um geradeaus zu fahre. Also hat derjenige der in Fahrtrichtung links oder derjenige der Rechts steht Vorfahrt.

Meiner Meinung nach müssten sich Autos die rechts stehen, aufgrund der Linienführung, wenn sie geradeaus fahren wollen einordnen. Stimmt das ?

 

Gruß

Timothy

Beste Antwort im Thema

Ich sehe da jeweils nur einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Wo du dich innerhalb dieses Fahrstreifen hinstellst, ob mehr links oder rechts, ändert an der Vorfahrtsituation nichts. Die Linienführung auf der Kreuzung soll, wie schon geschrieben, nur das Voreinanderabbiegen auf der Kreuzung erleichtern, mehr nicht.

Wenn jetzt zwei nebeneinander an der Kreuzung warten und geradeaus weiterfahren wollen, müssen sie sich an der Einengung "verständigen", gegebenenfalls das "Reißverschlussprinzip befolgen, obwohl hier eigentlich kein Fahrstreifen endet, denn es gibt nur einen. "Vorfahrt" hat keiner von beiden.

Grüße vom Ostelch

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Themenstarteram 6. September 2019 um 10:33

Achso einspurig wird sie, da jeweils nach der Kreuzung Autos am Rand parken.

Die Linien sind dazu da, Linksabbieger so zu leiten, dass sie voreinander abbiegen können.

Wenn 2 Fahrzeuge geradeaus fahren, gelten die gleichen Regeln wie ohne die Ampel.

D.h. steht auf einer Spur ein Hindernis, wird im Reissverschlussverfahren eingefädelt, also nach dem Fahrzeug auf der durchgehenden Spur wird der auf der behinderten Spur reingelassen.

Ich sehe da jeweils nur einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Wo du dich innerhalb dieses Fahrstreifen hinstellst, ob mehr links oder rechts, ändert an der Vorfahrtsituation nichts. Die Linienführung auf der Kreuzung soll, wie schon geschrieben, nur das Voreinanderabbiegen auf der Kreuzung erleichtern, mehr nicht.

Wenn jetzt zwei nebeneinander an der Kreuzung warten und geradeaus weiterfahren wollen, müssen sie sich an der Einengung "verständigen", gegebenenfalls das "Reißverschlussprinzip befolgen, obwohl hier eigentlich kein Fahrstreifen endet, denn es gibt nur einen. "Vorfahrt" hat keiner von beiden.

Grüße vom Ostelch

Ich verstehe den Sinn der Frage nicht. Die Linien haben mit der Vorfahrtberechtigung nichts zu tun. Sie zeigen nur den Linksabbiegern von "oben" oder "unten" kommend an, wie weit sie in die Kreuzung einfahren können und sollen, um den Verkehrsraum gut nutzen zu können. Außerdem werden sie gleichsam hinter der Haltelinie auf die linke Seite gelotst.

Will man geradeaus fahren, wenn man aus einer dieser Richtungen kommt, fährt man rechts an diesen Markierungen oder dort stehenden Fahrzeugen vorbei. Vor der Kreuzung kann man sich schon eher rechts dieser Markierungen einordnen. Die Straße ist aber offensichtlich nicht breit genug für eine eigenständige Spur.

Ich würde sagen, wer an der Ampel links steht und dann geradeaus fährt, überfährt im Kreuzungsbereich die gestrichelten Linien und führt dadurch einen Fahrspurwechsel durch. Deswegen muss er die Vorfahrt der Fahrzeuge, die rechts, bzw, rechte Spur fahren, beachten.

Da das aber nicht so hundertprozentig klar ist, würde ich hier immer vorsichtig und rücksichtsvoll sein. Wenn ich an der Kreuzung geradeaus fahren möchte, rechts einordnen und damit rechnen, dass links einer vorbeizieht.

Wie schon andere geschrieben haben: es gibt jeweils nur einen Fahrstreifen pro Richtung. Wenn auf Grund der Breite zwei Autos theoretisch nebeneinander passen, heißt das aber nicht, dass das so beabsichtigt ist.

Meiner Meinung nach hat der, der als erstes an der Linie steht und geradeaus möchte damit Vorfahrt. Ob er diese durchsetzt und einen Unfall provoziert ist dann eine andere Sache.

Ich denke es ist eher so breit, dass Linksabbieger nicht den Verkehr aufhalten, der nach rechts bzw. geradeaus möchte.

Und Vorsicht als rechter VT, der linke VT hat sich da nicht umsonst hingestellt, wenn er vor hat geradeaus zu fahren, will er auch erster sein.

Er wird also die Verengung mit zwei Wagenlängen Vorsprung als erster erreichen, und das Problem ist dann sowieso gelöst;)

Sonst wurde oben schon alles geschrieben, Reißverschluss. Da kommen ja links bestimmt noch mehr eilige links fahrende VT.

Heute nicht mehr, wäre ein verbotenes Beschleunigungsrennen :p.

Über die Kreuzung rüber wird noch so halbwegs im Rahmen der zulässigen 50 km/h liegen. :)

Die Kreuzung ist einfach nicht konfliktvermeidend markiert.

Es gibt nur eine Fahrspur pro Richtung. Wer links abbiegen möchte hat sich im Kreuzungsbereich einzuordnen. Die Linien geben da Hilfe.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. September 2019 um 21:20:39 Uhr:

Über die Kreuzung rüber wird noch so halbwegs im Rahmen der zulässigen 50 km/h liegen. :)

Die Kreuzung ist einfach nicht konfliktvermeidend markiert.

Ich hoffe es, auf 50 brauch ich mit der GT knapp über 1 sec. Ist für Autofahrer vermutlich schon ein Rennen :p.

Auch für mich ist dort nur eine Fahrspur in jede Richtung und würde gar nicht auf die Idee kommen, dort nebeneinander zu fahren.

Müssen eigentlich Fahrspuren gekennzeichnet sein um nebeneinander zu fahren, oder reicht dafür eine gewisse Fahrbahnbreite? (denke erstes ist richtig)

§ 7 StVO - richtet sich danach, ob genügend Platz für zwei Fahrzeuge nebeneinander ist.

Und in der Verwaltungsvorschrift heißt es dann:

Ist auf einer Straße auch nur zu gewissen Tageszeiten mit so dichtem Verkehr zu rechnen, dass Kraftfahrzeuge vom Rechtsfahrgebot abweichen dürfen oder mit Nebeneinanderfahren zu rechnen ist, empfiehlt es sich, die für den gleichgerichteten Verkehr bestimmten Fahrstreifen einzeln durch Leitlinien (Zeichen 340) zu markieren. Die Fahrstreifen müssen so breit sein, dass sicher nebeneinander gefahren werden kann.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. September 2019 um 22:34:51 Uhr:

§ 7 StVO - richtet sich danach, ob genügend Platz für zwei Fahrzeuge nebeneinander ist.

Und in der Verwaltungsvorschrift heißt es dann:

Ist auf einer Straße auch nur zu gewissen Tageszeiten mit so dichtem Verkehr zu rechnen, dass Kraftfahrzeuge vom Rechtsfahrgebot abweichen dürfen oder mit Nebeneinanderfahren zu rechnen ist, empfiehlt es sich, die für den gleichgerichteten Verkehr bestimmten Fahrstreifen einzeln durch Leitlinien (Zeichen 340) zu markieren. Die Fahrstreifen müssen so breit sein, dass sicher nebeneinander gefahren werden kann.

Platz für 2 Fahrzeuge hast du auch wenn du 4,8m hast. Das ist aber immer noch nicht genug Platz für 2 Fahrspuren nebeneinander. Insofern ist die Fahrbahn dann immer noch einspurig obwohl du Platz für 2 Fahrzeuge hast.

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