Vorfahrt wurde nicht gewährt, kam aus verbotener Straße
Hallo,
hoffe ich poste das hier im richtigem (unter)Forum.
Folgende Sachlage:
Ich bin in eine Straße gefahren (eig. jeder der dort wohnt), welches mit dem Verkehrsschild 250 (Durchfahrt verboten) versehen war. Am "Ende" der Straße gabs eine kleine Baustelle & eine Kreuzung, aber eine Durchfahrt war problemlos möglich.
Ich hielt an der Kreuzung an, schaute nach Links ob jemand kommt, sah keinen kommen (Sicht war durch Schilder leicht eingeschränkt) und fuhr langsam los. An dieser Kreuzung kam es dann zu einem Unfall. Meine vordere Stoßstange (links) hat seine hintere Stoßstange (rechts) "geküsst" ( 😁 ).
Ich hatte die Vorfahrt und der Unfallgegner hätte die Vorfahrt gewähren müssen. Auch hatte er eine überhöhte Geschwindigkeit (in der 20er Zone mit ca 50 KM/h). Polizei hat den Unfall aufgenommen, es gab auch Zeugen.
Laut Polizei ist der Unfallgegner ganz klar schuld, aber die Versicherung könnte es evtl anders sehen & mir eine Teilschuld geben. Aber genau wüssten sie es nicht, nur eine Vermutung.
Muss halt ein Bußgeld zahlen, was kein Problem ist. Meine Frage ist jetzt:
Hat jemand Erfahrung mit so einer (oder einer ähnlichen) Sachlage?
Habe meine Versicherung angerufen, die meinten aber, dass ich mich erst dann bei ihnen melden solle, wenn die Gegnerversicherung mit eine Teilschuld geben will. Sollte es dazu kommen, würdet ihr mir den Gang zum Anwalt empfehlen? Habe kein Rechtsschutz.
Vielen Dank & LG
Beste Antwort im Thema
Bußgeld für das Befahren einer mit "Durchfahrt verboten" beschilderten Strasse: 20,- Euro
Frage: Wie kann jemand Vorfahrt haben auf einer Straße auf der keine Autos Fahren dürfen?
31 Antworten
Zitat:
@3lite schrieb am 30. August 2018 um 14:42:25 Uhr:
Kurzes Update;Polizei-Akte kam und meine Anwältin hat jetzt alles soweit geklärt. Ich habe keine (teil)Schuld, d.h. die volle Summe muss von der Versicherung beglichen werden.
Das verstehe ich so, daß die Anwältin die Lage geklärt hat - mit der gegnerischen Versicherung, mit wem auch sonst...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. August 2018 um 10:02:55 Uhr:
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 31. August 2018 um 09:26:16 Uhr:
Offensichtlich wurde die Sache doch schon ganz zugunsten des TE geklärt...Stimmt, durch die Polizei und die Aussage der eigenen Anwältin. Daran ist die gegnerische Haftpflicht-versicherung gebunden und wird notgedrungen zu 100 % den Schaden des TE regulieren 😛.
Nochmal zum letzten Beitrag...