Vorfahrt wurde nicht gewährt, kam aus verbotener Straße

Hallo,

hoffe ich poste das hier im richtigem (unter)Forum.

Folgende Sachlage:

Ich bin in eine Straße gefahren (eig. jeder der dort wohnt), welches mit dem Verkehrsschild 250 (Durchfahrt verboten) versehen war. Am "Ende" der Straße gabs eine kleine Baustelle & eine Kreuzung, aber eine Durchfahrt war problemlos möglich.

Ich hielt an der Kreuzung an, schaute nach Links ob jemand kommt, sah keinen kommen (Sicht war durch Schilder leicht eingeschränkt) und fuhr langsam los. An dieser Kreuzung kam es dann zu einem Unfall. Meine vordere Stoßstange (links) hat seine hintere Stoßstange (rechts) "geküsst" ( 😁 ).
Ich hatte die Vorfahrt und der Unfallgegner hätte die Vorfahrt gewähren müssen. Auch hatte er eine überhöhte Geschwindigkeit (in der 20er Zone mit ca 50 KM/h). Polizei hat den Unfall aufgenommen, es gab auch Zeugen.

Laut Polizei ist der Unfallgegner ganz klar schuld, aber die Versicherung könnte es evtl anders sehen & mir eine Teilschuld geben. Aber genau wüssten sie es nicht, nur eine Vermutung.
Muss halt ein Bußgeld zahlen, was kein Problem ist. Meine Frage ist jetzt:
Hat jemand Erfahrung mit so einer (oder einer ähnlichen) Sachlage?
Habe meine Versicherung angerufen, die meinten aber, dass ich mich erst dann bei ihnen melden solle, wenn die Gegnerversicherung mit eine Teilschuld geben will. Sollte es dazu kommen, würdet ihr mir den Gang zum Anwalt empfehlen? Habe kein Rechtsschutz.

Vielen Dank & LG

Beste Antwort im Thema

Bußgeld für das Befahren einer mit "Durchfahrt verboten" beschilderten Strasse: 20,- Euro

Frage: Wie kann jemand Vorfahrt haben auf einer Straße auf der keine Autos Fahren dürfen?

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Wie kommst du auf Ironie??? Hab früher mal einen Generalunternehmer gekannt, der einen schönen Rechtsstreit als Kläger verloren hatte. Auf die Frage an seinen Anwalt, warum denn dieser Rechtsstreit überhaupt geführt wurde, wurde ihm gesagt, "die Gebühren (über 20.000,- DM) hätte er sich nicht entgehen lassen wollen".

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. August 2018 um 15:07:54 Uhr:


Ein guter Anwalt erklärt dir vorher logisch und nachvollziehbar, warum die Gegenseite alles bezahlen muss und hinterher, warum das zuständige Gericht das anders sah.

😁
Das ist genau mein Mantra:
Q: "Wo ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis?"
A: "*Theoretisch* keiner." (Aber ...)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. August 2018 um 16:38:19 Uhr:


Wie kommst du auf Ironie???

Du hast völlig recht. Das war Sarkasmus.

2 meiner Cousins haben sich mal um ihr Erbe gestritten. Da es um nicht gerade wenig ging, kam der, mit dem ich besser auskomme, immer bei mir an und sagte, dass sein Anwalt noch gesagt hätte, dass man hier und da gegenan gehen muss, der Anwalt von meinem anderen Cousin ebenso (die Cousins sind Halbbrüder). Gewonnen haben am Ende die Anwälte.

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Nach der Verurteilung sagt der Angeklagte zu seinem Verteidiger: "Tut mir echt leid, dass ihre ganze Arbeit jetzt umsonst war." "Nicht umsonst, nur vergeblich."

Mir hat auch jemand die Vorfahrt genommen, die andere Frau kam von links und war schuld.
Trotzdem hat mir die Versicherung nur die Hälfte des Schadens gezahlt, ich habe eine Teilschuld bekommen.
Da gibt es auch schon Gerichtsurteile, daran halten sich alle gerichte, Du hast keine Chance.
Billiger ist es, Du meldest es Deiner Vollkasko, dann bekommst Du alles bis auf die Selbstbeteiligung bezahlt.

Offensichtlich wurde die Sache doch schon ganz zugunsten des TE geklärt...

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 31. August 2018 um 08:13:58 Uhr:


Mir hat auch jemand die Vorfahrt genommen, die andere Frau kam von links und war schuld.
Trotzdem hat mir die Versicherung nur die Hälfte des Schadens gezahlt, ich habe eine Teilschuld bekommen.
Da gibt es auch schon Gerichtsurteile, daran halten sich alle gerichte, Du hast keine Chance.
Billiger ist es, Du meldest es Deiner Vollkasko, dann bekommst Du alles bis auf die Selbstbeteiligung bezahlt.

Stark vereinfachte Darstellung eines individuellen Sachverhaltes. Eine derart pauschale Aussage ist kaum möglich.

Und die Vollkasko zahlt längst nicht alles, Nutzungsausfall, Wertminderung, allgem. Kostenpauschale, den eigenen Anwalt - da ist es (wenn eine Mithaftung besteht) deutlich günstiger, Gegner und eigene Kasko in Anspruch zu nehmen (Quotenvorrecht).

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 31. August 2018 um 09:26:16 Uhr:


Offensichtlich wurde die Sache doch schon ganz zugunsten des TE geklärt...

Stimmt, durch die Polizei und die Aussage der eigenen Anwältin. Daran ist die gegnerische Haftpflicht-versicherung gebunden und wird notgedrungen zu 100 % den Schaden des TE regulieren 😛.

An das, was die Polizei sagt, ist die Versicherung nicht gebunden, was soll der Unsinn?
Die Polizei spricht kein Recht, nur das gericht.

Wobei man aber "gericht" mit einem großen "G" schreibt.

Ironie wohl nicht erkannt, sollte ich die extra kennzeichnen?

Zitat:

@3lite schrieb am 30. Aug. 2018 um 14:42:25 Uhr:


Polizei-Akte kam und meine Anwältin hat jetzt alles soweit geklärt. Ich habe keine (teil)Schuld, d.h. die volle Summe muss von der Versicherung beglichen werden.

Da steht, dass es geklärt wurde. Darunter verstehe ich, dass es endgültig und mit allen relevanten Stellen besprochen und beschlossen ist.

"d.h. die volle Summe muss von der Versicherung beglichen werden"

muss werden = Zukunft

steht ja nicht "ist beglichen worden". Und zur Zeit mache ich ausgesprochen negative Erfahrungen mit Versicherungen. Selbst bei 110% klarem Sachverhalt (Verti: Auffahrunfall beim stop-and-go; AXA: 130% Reparaturkosten) lassen die sich verklagen. Und zahlen erst nach Klagezustellung.

Ich habe es auch schon von mehreren gehört, dass man bei einem Schaden direkt zum Anwalt soll, da die Versicherungen sparen müssen, da wohl schon sehr viel gezahlt wurde. Ich frage mich, wie es zu so viel mehr Versicherungsschäden kommt.

Ich weiß nicht, ob es an einem mehr an Schäden liegt. Oder nur an einem weniger an Einkünften aus den Kapitalanlagen. Mir egal, ausreichende Frist setzen und dann wird notfalls geklagt.

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