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Vorfahrt, rechts vor links?

Hallo,

ne Frage:

habe jetzt mal eine Straßenkreuzung gehabt, wo drei Straßen kreuzen und ich wußte nicht ob der von rechts kommend Vorfahrt hat.

Gilt hier auch rechts vor links? wenn rechts die Straße eine verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) ist? Hat der aus der Spielstraße Vorfahrt?

Legende zum Bild:

1 Spielstraße
2 von hier komme ich und will in die 3 einbiegen
4 Verkehrsschild "Spielstraße"

48 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Da könnte genauso stehen dass der Asphalt blau-grün kariert sein muss.

Richtig aber ein Schild 235/236 reicht dazu alleine nicht aus (was die Vorfahrtsregelung angeht) sondern der VB kommt juristisch erst zum Tragen wenn die VB farblich oder baulich von der übergeordneten Straße abgehoben ist.

Ach eigentlich ist es ja auch egal. Ich habe meine Erfahrungen gemacht und bin seitdem etwas vorsichtiger was den VB und das Schild 235/236 angeht und wollte euch diese Erfahrungen einfach mitteilen aber es ist ja alles an den Haaren herbeigezogen weil die Dummen sind immer die anderen 😉

Diskusion Ende...zumindest für meinen Teil

Gruß
BartWux

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Aber allgemein erkennbar in allen Urteilen:
Der Vorfahrtsberechtigte darf nur auf seine Vorfahrt pochen wenn für ihn eindeutig die Einmündung als VB erkennbar ist.

 

Auf seine Vorfahrt

pochen

darf ein Bevorrechtigter imho nie. 😕

Also so ganz würde ich das was BartWux angebracht/zitiert hat nicht von der Hand weisen. Die Verkehrsregeln/Vorschriften sind zwar „oberflächlich“ in D meist bis ins kleinste Detail ausgearbeitet, aber weicht nur ein winziges Detail des „Vor-Ort- Zustandes“ vom „Soll-Zustand“ der Verkehrsregel ab, ist halt nichts mehr klar geregelt … soweit einige kleine eigene und "personenbekannte" Erfahrungen 😉 . In der Regel gilt allerdings genau das, was hier „Fahrlehrer Maik“ und andere bereits sagten. Bei uns hier in der Gegend gibt es eine „Spielstraße mit anderem Asphalt“ die Vorfahrt durch ein Rechts vor links Schild in einer 30er Zone genießt. So etwas sollte es eigentlich nicht geben.

"auf Vorfahrt pochen" … tja das gibt es eigentlich auch nicht, da jeder einen möglichen Unfall zu verhindern hat, so er das im Stande ist … also immer bremsen, wenn einer die Vorfahrt nimmt (da verlassen sich sogar einige Leutchen drauf 😁 ). Passiert an einer bestimmten Stelle was, ist die Sache meist klar … doch passiert an der selben Stelle öfter was, ist nichts mehr klar, weil man als Ortskundiger halt mit den oft gesehen Vorfahrtnahmen an ein und der selben Stelle rechnen muss … so was könnte bis zur Teilschuld gehen, im mehrfachen Unfall-Fall, trotz jeweiliger eindeutiger Vorfahrtsverletzung. (lt. Auskunft eines mir privat bekannten Richters)

Zitat:

Mein Fahrlehrer hat mir (meiner Freundin, meinem Cousin und Cousine) auch beigebracht das ein Geschwindigkeitsgebot nach einer Autobahnauffahrt/Kreuzung aufgehoben ist wenn nach der Auffahrt kein Geschwindigkeitsgebot folgt. Das es nicht so ist sieht man an der aktuellen Rechtsprechung !!

Zwar leicht OT … aber trotzdem sehrt interessant in Hinsicht auf Schlagworte wie Ortskundigkeit und "Streckenzeichen" (beispeilsweise Überholverbots-, Geschwindigkeitszeichen), die kaum einer zu deuten weis, da hier auch nichts wirklich klar und eindeutig „geregelt“ zu sein scheint.

Ok ok, "pochen" war eine dämliche Wortwahl von mir 😮

Ansonsten weiss ich nicht warum sich BartWux so aufregt, imgrunde bedeutet das von mir zitierte BGH-Urteil, wenn auch etwas weitläufiger formuliert, doch nichts anderes.

Ein VB muss in Punkto Vorfahrt eindeutig als solcher erkennbar sein. Das trifft es doch genau. Irgendeine asphaltierte Querstrasse wird ja wohl kaum einer auf den ersten Blick als VB auffassen.

Gruß Meik

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Zitat:

Original geschrieben von Maik380


So sehe ich das auch und so ist es auch!

Alles andere mit breiter straße hat vorfahrt oder rot gepflasterte straßen haben vor asphaltierter vorfahrt oder halt keine ist totaler nonsen und an den haaren herbei gezogen.

Woher nehmt ihr so ein quatsch, das ist ja echt der hammer. :kopfschüttel:

Gruss
Maik

Das ist eigentlich das Einzige worüber ich mich aufrege...
Tut mir leid wenn es so rüberkam das ich mich über alles hier Niedergeschriebene aufregen würde. Sorry 🙁

Gruß
BartWux

Ja sorry.

Die farbe der straße sagt nun mal überhaupnichts über die vorfahrt aus, genausowenig wie die breite einer straße, das lernt man aber alles beim thema vorfahrt.

Gruss
Maik

BartWux, du hast aber einfach nicht recht, wenn du so was sagst:

Zitat:

Generell gilt keine "Rechts vor Links" Regel wenn sich beide Fahrbahnen farblich von einander unterscheiden.

Und Maik hat recht, das ist falsch. Zeig mir einen Punkt in der STRASSENVERKEHRSORDNUNG, der besagt, dass an verschiedenfarbigen Straßen die Vorfahrt anders geregelt ist!

Du wirst keinen finden. Und genau das ist es, was Maik gemeint hat. Den Unsinn mit "wenn nichts geregelt ist, hat die breitere Straße Vorrang" wird man dort sicher auch nicht finden.

Und die richtige Antwort wurde doch auf der ersten Seite schon gegeben:

§10 StVO

Zitat:

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Gruß

Ralle

@rallediebuerste
Der Satz den du von mir zitierst bezieht sich nur auf einen VB und sonst nichts. Damit habe ich keine normalen Straßen gemeint denn das sollte jedem klar sein und in dem Fall hätte Maik natürlich recht !!

---------------------------------------------------------------------

Was ich geschrieben habe bedeutet nichts anderes das ein VB für einen Verkehrsteilnehmer erkennbar und von der übergeordneten Straße zu unterscheiden sein muss und dafür das Schild 235/236 alleine nicht ausreicht. Und dies liest man auch aus dem Urteil des BGH heraus.
Ist diese Unterscheidung durch Farbe der Fahrbahn oder bauliche Trennung (Rinne/Bordstein) nicht erkennbar ist es juristisch gesehen (in Bezug auf die Vorfahrtsregelung) kein VB und es gilt trotz Schild 235/236 die "Rechts vor Links" Regelung.

In 99% aller Fälle die ich geplant oder gesehen habe ist es auch der Fall das ein VB durch ein farbliches anderes Pflaster abgehoben - oder zumindest durch eine Rinne/Bordstein von der übergeordneten Straße getrennt wird. In dem von mir beschriebenen Fall ist dies aber nicht so und die Leute die hier auf ihre Vorfahrt bestanden haben, mussten sich vor Gericht eines besseren belehren lassen.

Ich hoffe das dies jetzt einigermaßen verständlich ist für jeden und jegliche Missverständnisse über breite Straßen, schmale Straßen und lila Straßen ausgeräumt sind denn es geht hier nur um den VB.

Gruß
BartWux

Nun ja, da sollte man es evtl. auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, denn für mich liest sich Paragraph 10 der StVO sehr eindeutig.

Schild 326 --> keine Vorfahrt, basta!

Aber wie du schon gesagt hast: in 99% aller Fälle herrscht eh eine wie auch immer geartete bauliche Abgrenzung von Spielstraße (jaja, VB halt) zu restlicher Verkehrsfläche.

Gruß
Ralle

wie versprochen hier ein Bild der Kreuzung, habe ich aus einer anderen Perspektive fotografiert, nicht wie auf der Skizze, sonst hätte man diese verkehrsberuhigte Zone nicht gesehen, durch die Mauer blockiert.

Die Straße 2 und 3 sind schon breiter, sollte aber nicht dazu sagen, oder?

Verkehrsschilder gibt es nur die Straßebezeichnungen und halt das Schild "verkehrsberuhigte Zone" (4), darunter noch Sackgasse.

DAS würde ich ohne Schild sicher nicht als VB erkennen.

Gruß Meik

Jo!
Und halten und dann um die Ecke schauen kann man vom Fahrer nicht erwarten. Das Schild ist ja so schon kaum zu sehen.

Diese Straße darf garnicht als VB gekennzeichnet werden da die Grundvorrausetzung für einen VB nicht gegeben ist.
Ein VB muss eine Mischverkehrsfläche sein was bedeutet das es keine Trennung/Unterscheidung zwischen Gehweg und Fahrbahn geben darf !!

An der Kreuzung gilt definitiv "Rechts vor Links".

Gruß
BartWux

Wie ich schon sagte; stimmt im Realen nur ein Detail der sonst so "durchdachten" theoretischen Verkehrsregel nicht überein mit dem "Sollzustand", ist nichts mehr wirklich klar 😉

oh mein Gott, was will man dazu noch sagen außer "Armes Deutschland (Bürokratie)"

Danke euch allen für euer Interesse und für eure Antworten.

Gruß Stephan.

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