Vorfahrt, rechts vor links?
Hallo,
ne Frage:
habe jetzt mal eine Straßenkreuzung gehabt, wo drei Straßen kreuzen und ich wußte nicht ob der von rechts kommend Vorfahrt hat.
Gilt hier auch rechts vor links? wenn rechts die Straße eine verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) ist? Hat der aus der Spielstraße Vorfahrt?
Legende zum Bild:
1 Spielstraße
2 von hier komme ich und will in die 3 einbiegen
4 Verkehrsschild "Spielstraße"
Ähnliche Themen
48 Antworten
definitiv nicht!Zitat:
An der Kreuzung gilt definitiv "Rechts vor Links".
SO LANGE das Zeichen 236 da steht, ist die Straße nicht vorfahrtsberechtigt. Das ist in der StVO klar geregelt.
Ob der Bereich jetzt zurecht als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet ist oder nicht, ist dafür vollkommen unerheblich.
Gruß
Ralf
Allerdings sehe ich auch nichts, was für einen Benutzer der Straße 2 - aus seiner Sicht beim Heranfahren an die Kreuzung - einen Vertrauensgrundsatz, Vorfahrt zu haben, begründen könnte.
Vor Ort gilt für alle: schööööön vorsichtig fahren und erforderlichenfalls auf ein vermeintliches Vorfahrtrecht verzichten.
@rallediebuerste
Dann lass es mal drauf angekommen 😉
Ich weiß nicht ob manche Leute nicht lesen können oder das was sie lesen nicht verstehen bzw. umsetzen können.
Zitat:
...demzufolge das Vorfahrtsrecht gegenüber dem von links kommenden Verkehr wegfällt,wenn sich der dem verkehrsberuhigten Bereich folgende Straßenabschnitt z.B. farblich oder durch Aufpflasterung deutlich von der anderen Straße unterscheidet.
Die Betonung liegt auf deutlich -> In diesem Fall nicht gegeben
Zitat:
...noch 17 Meter durch einen Grünstreifen, bevor sie in die Hauptverkehrsstraße mündete. Nach Ansicht der Richter erstreckt sich der verkehrsberuhigte Bereich jedoch auch auf diese letzten 17 Meter der Straße, weil bauliche Gestaltung und Farbgebung eindeutig auf eine untergeordnete Straße schließen lassen.
Betonung hier wieder auf weil bauliche Gestaltung und Farbgebung eindeutig auf eine untergeordnete Straße schließen lassen -> In diesem Fall nicht gegeben
Und ich sage es nochmal:
Juristisch reicht das Schild 235/236 nicht aus um die Vorfahrt zu regeln denn das Schild kommt nur zum Tragen wenn sich der VB eindeutig von der übergeordneten Straße abhebt.
Ich habe das ganze Kapitel schon durch und ich kann dir sagen das alle "Unfallgegner" in dem von mir beschriebenen Baugebiet bis in die letzte Instanz vor Gericht verloren haben. Wieso ? Siehe oben !
Unter anderem bekam die Stadt die Auflage entweder
1. Schild 235/236 an allen Einmündungen zu entfernen
oder
2. [URL=http://www.pictureupload.de/pictures/170806094840_kreuzung.jpg ]Markierung[/URL] (werde ein Bild von dem Baugebiet noch nachreichen aber bin im Moment leider nicht vor Ort)
Entschieden hat sich die Stadt dann für die zweite Variante um dem von Straße 2 kommenden Verkehrsteilnehmer klarzumachen "Hier gilt Rechts vor Links"
Gruß
BartWux
Ich glaub ihr redet aneinander vorbei.
Prinzipiell gilt kein rechts-vor-links, das sagt die StVO eindeutig aus. Ein VB ist nicht vorfahrtberechtigt. Ob der zu Recht als VB ausgeschildert ist ist ja wieder eine andere Frage.
Andererseits gilt dass der dann Vorfahrtsberechtigte nur von seiner Vorfahrt ausgehen darf, wenn dies für ihn eindeutig erkennbar ist. Also erst wenn er unzweifelhaft erkennt es handelt sich um einen VB darf er sein Vorfahrtsrecht in Anspruch nehmen.
Gruß Meik