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Abknickende Vorfahrt - da stimmt doch was nicht?!

Themenstarteram 29. April 2004 um 17:26

Hi,

Hier bei uns im Ort gibt es eine ziemlich irritierende abknickende Vorfahrtstaße. Ich hab mal ein Skizze davon angehängt, damit ihr euch ein Bild machen könnt:

- die graue Fahrbahn ist nur für Busse freigegeben

- die Pfeile zeigen meine Fahrtrichtung an (ich möchte also 'rechts' bzw. 'geradeaus' abbiegen)

Die Frage ist jetzt, muss ich rechts blinken?

Das Zusatzschild unter dem Vorfahrtstraßen-Schild sagt eindeutig: NEIN (die Nebenstraße verläuft geradeaus)

Der reale Verlauf der Nebenstraße und das Zusatzschild unter dem "Vorfahrt gewähren"-Schild dieser Straße sagen mir allerdings etwas anderes...

Was meint ihr?

Muss man blinken? ja oder nein?

Oder wurde gar ein falsches Straßenschild angebracht?

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25 Antworten

Re: Abknickende Vorfahrt - da stimmt doch was nicht?!

 

Zitat:

Original geschrieben von Dago2k2

Hi,

Hier bei uns im Ort gibt es eine ziemlich irritierende abknickende Vorfahrtstaße. Ich hab mal ein Skizze davon angehängt, damit ihr euch ein Bild machen könnt:

- die graue Fahrbahn ist nur für Busse freigegeben

- die Pfeile zeigen meine Fahrtrichtung an (ich möchte also 'links' bzw. 'geradeaus' abbiegen)

Die Frage ist jetzt, muss ich links blinken?

Das Zusatzschild unter dem Vorfahrtstraßen-Schild sagt eindeutig: NEIN (die Nebenstraße verläuft geradeaus)

Der reale Verlauf der Nebenstraße und das Zusatzschild unter dem "Vorfahrt gewähren"-Schild dieser Straße sagen mir allerdings etwas anderes...

Was meint ihr?

Muss man blinken? ja oder nein?

Oder wurde gar ein falsches Straßenschild angebracht?

Das Schild dürfte falsch sein, da die Nebenstrasse Rechts ist und nicht in geradeaus Richtung . Sieht man immer wieder solche komischen Sachen.

Themenstarteram 29. April 2004 um 17:37

Re: Re: Abknickende Vorfahrt - da stimmt doch was nicht?!

 

Thx Peterbit,

Der Meinung bin ich auch.

Kann man sich da irgendwo beschweren, damit das gerichtet wird?

Wie Peterbit sagte, das Zusatzschild bei dem gelben Vorfahrtschild ist falsch (die Nebenstrasse geht nach rechts ab und nicht geradeaus).

Geblinkt werden muß auf der Vorfahrtsstrasse bei Weiterfahrt auf der Vorfahrtstrasse in beiden Richtungen. Nicht geblinkt werden darf - so wie die Schilder stehen - beim Abbiegen, denn die Schilder haben Vorrecht vor Strassenmarkierungen.

Hinweise auf eine Überprüfung und Änderung (keine Beschwerde!) an die örtliche Polizei oder die Ordnungsbehörde (Kreisverwaltungsreferat, Amt für öffentliche Ordnung etc.). Ich wende mich immer an die Polizei, und in fast allen Fällen wird die Sache in ein paar Tagen entschärft da die Behörden Angst vor Regreßforderungen haben.

Themenstarteram 29. April 2004 um 17:57

Alles klar, dann werd ich mal beim Freund und Helfer nachfragen.

Dago

Zitat:

Original geschrieben von axsimuc

Wie Peterbit sagte, das Zusatzschild bei dem gelben Vorfahrtschild ist falsch (die Nebenstrasse geht nach rechts ab und nicht geradeaus).

Geblinkt werden muß auf der Vorfahrtsstrasse bei Weiterfahrt auf der Vorfahrtstrasse in beiden Richtungen. Nicht geblinkt werden darf - so wie die Schilder stehen - beim Abbiegen, denn die Schilder haben Vorrecht vor Strassenmarkierungen.

Hinweise auf eine Überprüfung und Änderung (keine Beschwerde!) an die örtliche Polizei oder die Ordnungsbehörde (Kreisverwaltungsreferat, Amt für öffentliche Ordnung etc.). Ich wende mich immer an die Polizei, und in fast allen Fällen wird die Sache in ein paar Tagen entschärft da die Behörden Angst vor Regreßforderungen haben.

In diesem Fall wäre ich sehr vorsichtig. Die STVO kennt den Fall einer nicht deutlichen Beschilderung nicht. Denn sie sagt das "Beschilderung immer eindeutig zu sein hat" Sind Fehler in dieser.. ja dazu lässt sich die STVO nicht aus.

Wenn ich aus der Vorfahrtstrasse nach rechts abiegen will, würde ich das auch per Blinker anzeigen. Ganz klar, ich verlasse die Hauptfahrbahn ,egal was das Schild da darstellt.

am 29. April 2004 um 18:46

Das Schild ist eindeutig falsch, komisch, vielleicht hatten Sie nur noch dieses Schild (muß erst nachbestellt werden :D) :D :D :D :D

Am besten, wie Du schon gesagt hast bei der Polizei, oder der Straßenmeisterei nachfragen.

Die abknickende Vorfahrt gilt aber gewiss jetzt schon.

MFG

Florian

fahr einfach nachts hin und reiß das schild raus, dann machen die ein neues hin, und dann vielleicht auch das richtige!

Zitat:

Original geschrieben von Dragano

fahr einfach nachts hin und reiß das schild raus, dann machen die ein neues hin, und dann vielleicht auch das richtige!

Tolle Idee und wie das immer so ist kommt genau in diesem augenblick der Grün-weisse Gesangsverein vorbei;) Nun ich habe das in der Fahrschule so gelernt das man auch wenn man auf der Vorfahrtsstraße bleibt blinken muss da man die richtung ändert. Frag man LUPF der kennt sich damit besonders gut aus:D der kennt die STVO wie andere gute nacht geschichten auswendig;)

 

MFG Sebastian

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Wenn ich aus der Vorfahrtstrasse nach rechts abiegen will, würde ich das auch per Blinker anzeigen.

So ist es ja auch Vorschrift.

Themenstarteram 29. April 2004 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von Superbasti1

Nun ich habe das in der Fahrschule so gelernt das man auch wenn man auf der Vorfahrtsstraße bleibt blinken muss da man die richtung ändert.

Najo, es geht ja nicht ums Bleiben, sondern ums Verlassen der Vorfahrtstraße ;)

Verlassen der Vorfahrtstraße in eine nicht korrekt beschilderte Richtung :D

Laut Schild muss man hier beim Rechtsabbiegen nicht blinken aber tut man das nicht, ärgern sich die Fahrer, die aus der Nebenstraße auf die Vorfahrtsraße einfahren wollen - die denken dann immer, man will vor ihnen über die Straße.

PS: Blinken beim Bleiben auf der Vorfahrtstraße? Das tut hier keiner (außer mir ;)).

http://www.fahrtipps.de/frage/abknickende-vorfahrt.php

"So wie man fährt!" - falls der Betreiber dieser Internetseite das Gesetzt richtig ausgelegt hat, dann muss man da blinken. Man biegt ja mehr als offensichtlich an und ändert die Fahrtrichtung. Die Beschilderung hat dann nur sekundäre Bedeutung.

am 30. April 2004 um 14:06

@meyster

Zitat:

"So wie man fährt!" - falls der Betreiber dieser Internetseite das Gesetzt richtig ausgelegt hat, dann muss man da blinken. Man biegt ja mehr als offensichtlich an und ändert die Fahrtrichtung. Die Beschilderung hat dann nur sekundäre Bedeutung.

So ist das, Der Blinker heißt ja auch Fahrtrichtungsanzeiger und nicht Vohrfahrtsrichtungsanzeiger :D

Geblinkt wird immer bei einem Fahrtrichtungswechsel, ungeachtet der Fohrfahrtsregelung.

 

Florian

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Motorsport

@meyster

So ist das, Der Blinker heißt ja auch Fahrtrichtungsanzeiger und nicht Vorfahrtsrichtungsanzeiger :D

Geblinkt wird immer bei einem Fahrtrichtungswechsel, ungeachtet der Vorfahrtsregelung.

Leider stimmen einige Sachen auf der Seite nicht.

---

Ähnlich wie beim Kreisverkehr kann durch das gut gemeinte, aber falsche Blinken beim Verlassen der Vorfahrtstraße sogar ein Unfall provoziert werden. Wenn man nämlich die nach rechts abknickende Vorfahrtstraße in Richtung geradeaus verlassen möchte, und dabei nach links blinkt. Der gegenüber wartende Fahrer nimmt nun an, dass man tatsächlich links abbiegt, und fährt zu früh los... Pech gehabt. Dann kann man wegen des falsch gesetzten Blinkers sogar in die Mithaftung kommen.

---

Laut STVO §9a muss beim Verlassen der Fahrrichtungsanzeiger gesetz werden. Wobei mir nicht ganz klar wird, welchen Teil der STVO er beim Kreisverkehr meint. Ich habe es so verstanden "beim Verlassen" da ist der Blinker nach rechts zu setzen.

Quelle

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Ähnlich wie beim Kreisverkehr kann durch das gut gemeinte, aber falsche Blinken beim Verlassen der Vorfahrtstraße sogar ein Unfall provoziert werden. Wenn man nämlich die nach rechts abknickende Vorfahrtstraße in Richtung geradeaus verlassen möchte, und dabei nach links blinkt.

Natürlich blinkt man diesem Fall nicht. Es findet ja schließlich keine ÄNDERUNG DER FAHRTRICHTUNG statt.

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