Vorfahrt gewähren, auch wenn kein Grund dafür da ist?

Mir fallen immer wieder Situationen auf, da gewähren VT anderen einfach so die Vorfahrt.
Ist eine wirklich nette Geste, kann aber ins Auge gehen.
Gestern Nachmittag hat es gekracht, weil jemand einen Einbieger in die Vorfahrtstraße einfach so reingelassen hat und der Hintermann, der damit gar nicht gerechnet hat, fuhr hinten drauf.
Die Straße war vorne auch komplett frei, kein Stau oder Verkehrsbehinderung oder so.
Ich halte das für fahrlässig und sehe es als Nötigung an, wenn ich anhalten muss, obwohl ich nicht müsste.

Wie sind eure Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 25. Mai 2016 um 18:41:40 Uhr:


Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den Anhalter der unnnötig Vorfahrt gewährt hat

Den Quatsch glaubst du doch wohl selbst nicht.

Schau mal in § 315b StGB nach, was ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" ist und dann meinetwegen noch in § 315c StGB, was "Straßenverkehrsgefährdung" bedeutet. Jeder vernünftige Mensch wird sofort feststellen, dass man nichts davon dadurch verwirklichen kann, dass man anhält, um jemandem die Vorfahrt zu gewähren.

Und die Polizei ermittelt garantiert nicht deshalb.

Das kommt halt dabei raus, wenn man sich wichtig machen will und keine Ahnung von irgendwas hat!

Klartext: du erzählst hier einen vom Pferd. Entweder von Anfang an oder zumindest, seit du angefangen hast, angebliche Belege für deine kruden Nötigungsfantasien zu posten (Anwalt, Polizei....)

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Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 13:50:36 Uhr:


Mir fallen immer wieder Situationen auf, da gewähren VT anderen einfach so die Vorfahrt.
Ist eine wirklich nette Geste, kann aber ins Auge gehen.
Gestern Nachmittag hat es gekracht, weil jemand einen Einbieger in die Vorfahrtstraße einfach so reingelassen hat und der Hintermann, der damit gar nicht gerechnet hat, fuhr hinten drauf.
Die Straße war vorne auch komplett frei, kein Stau oder Verkehrsbehinderung oder so.
Ich halte das für fahrlässig und sehe es als Nötigung an, wenn ich anhalten muss, obwohl ich nicht müsste.

Wie sind eure Erfahrungen?

Auf meinen Arbeitweg gibts 3-4 Stellen mit Verkehrsinseln, die Fussgängern den Übergang erleichtern sollen, wo der Autoverkehr aber Vorfahrt hat. Ich erlebe es fast täglich, dass jemand dort anhält und eine einzelne Person rüber lässt, obowhl prinzipiell nicht viel Verkehr ist und diese Person in 20 Sekunden eh rüber hätte gehen können (keine Oma mit Rollator oder ähnliches). Zu allem Überfluss fahren immer noch mehrere andere Autos hinter dem stoppenden. Es müssen also mehrere Autos zum Stillstand bremsen und warten, damit ein Fussgänger 20 Sekunden früher rüber kann.
Ich reg mich ja selten auf, aber bei sowas möchte ich am liebsten mal aussteigen und den vor mir fragen ob er sein Handeln für umwelttechnisch, wirtschaftlich und auch zeittechnisch für effizient hält.

Ansonsten erlebe ich häufig hier im Wohngebiet, dass Leute bei "Rechts vor Links" auf ihre Vorfahrt verzichten, einfach weil auf der "Zubringerstraße" eh jeder mit 50 durch die 30er Zone brettert und trotz Null-Sicht durch Hecken überhaupt keine Chance hätten abzubremsen. Wenn man dann selber mal mit 30 dort langfährt sind die anderen oft so überrascht, dass sie einem trotzdem Vorfahrt gewähren.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 24. Mai 2016 um 20:45:53 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 20:39:00 Uhr:


Im Übrigen war ich nicht der Geschädigte. Trotzdem sehe ich die Aktion als Nötigung an.

Dann bleib zu Hause. Es nötigt dich keiner am Straßenverkehr teilzunehmen.

Ich fahre ca. 300.000 km im Jahr, da werd ich mich deshalb wohl kaum davon abhalten lassen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 19:16:40 Uhr:


...

Und die Gesetzgebung sagt:

Zitat:
Das versteht die deutsche Rechtsprechung von Nötigung im Straßenverkehr:
- Ausbremsen: Ein grundloses Bremsen oder ein überraschender Fahrbahnwechsel ist ein Hindernis und somit eine Gewalteinwirkung.

1. Du scheinst Legislative und Judikative nicht auseinander halten zu können.

2. Hat dein geposteter Richterspruch garantiert einen anderen Zwischenfall als Grundlage. Könntest ja mal die Fundstelle verlinkten. Hat bestimmt nichts aber auch garnichts mit dem Reinlassen eines Wartepflichigen zu tun.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 20:39:00 Uhr:


Im Übrigen war ich nicht der Geschädigte. Trotzdem sehe ich die Aktion als Nötigung an.

Die hier bereits gepostete Definition von Nötigung hast du dir offenbar nicht durchgelesen, oder?

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Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 24. Mai 2016 um 20:48:54 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 13:50:36 Uhr:


Mir fallen immer wieder Situationen auf, da gewähren VT anderen einfach so die Vorfahrt.
Ist eine wirklich nette Geste, kann aber ins Auge gehen.
Gestern Nachmittag hat es gekracht, weil jemand einen Einbieger in die Vorfahrtstraße einfach so reingelassen hat und der Hintermann, der damit gar nicht gerechnet hat, fuhr hinten drauf.
Die Straße war vorne auch komplett frei, kein Stau oder Verkehrsbehinderung oder so.
Ich halte das für fahrlässig und sehe es als Nötigung an, wenn ich anhalten muss, obwohl ich nicht müsste.

Wie sind eure Erfahrungen?

Auf meinen Arbeitweg gibts 3-4 Stellen mit Verkehrsinseln, die Fussgängern den Übergang erleichtern sollen, wo der Autoverkehr aber Vorfahrt hat. Ich erlebe es fast täglich, dass jemand dort anhält und eine einzelne Person rüber lässt, obowhl prinzipiell nicht viel Verkehr ist und diese Person in 20 Sekunden eh rüber hätte gehen können (keine Oma mit Rollator oder ähnliches). Zu allem Überfluss fahren immer noch mehrere andere Autos hinter dem stoppenden. Es müssen also mehrere Autos zum Stillstand bremsen und warten, damit ein Fussgänger 20 Sekunden früher rüber kann.
Ich reg mich ja selten auf, aber bei sowas möchte ich am liebsten mal aussteigen und den vor mir fragen ob er sein Handeln für umwelttechnisch, wirtschaftlich und auch zeittechnisch für effizient hält.

Ansonsten erlebe ich häufig hier im Wohngebiet, dass Leute bei "Rechts vor Links" auf ihre Vorfahrt verzichten, einfach weil auf der "Zubringerstraße" eh jeder mit 50 durch die 30er Zone brettert und trotz Null-Sicht durch Hecken überhaupt keine Chance hätten abzubremsen. Wenn man dann selber mal mit 30 dort langfährt sind die anderen oft so überrascht, dass sie einem trotzdem Vorfahrt gewähren.

Die Frage ist, was ist wenn mal was passiert? Wer ist der Blöde und wer kriegt Recht?
Deine Schilderung kann ich sehr gut nachvollziehen!

Zitat:

@AMenge schrieb am 24. Mai 2016 um 20:51:38 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 20:39:00 Uhr:


Im Übrigen war ich nicht der Geschädigte. Trotzdem sehe ich die Aktion als Nötigung an.

Die hier bereits gepostete Definition von Nötigung hast du dir offenbar nicht durchgelesen, oder?

Nötigung für den Geschädigten, aber das hast du scheinbar auch nicht verstanden....

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 20:49:30 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 24. Mai 2016 um 20:45:53 Uhr:


Dann bleib zu Hause. Es nötigt dich keiner am Straßenverkehr teilzunehmen.

Ich fahre ca. 300.000 km im Jahr, da werd ich mich deshalb wohl kaum davon abhalten lassen.

Und da regst du dich über so´n Furtz auf und bestehst auf Nötigung?
Mit was fährst du die 300.000 km, mit der Bahn?

Nein, habe ich in der Tat nicht. Erklär es mir bitte.

Zitat:

@AMenge schrieb am 24. Mai 2016 um 20:54:45 Uhr:


Nein, habe ich in der Tat nicht. Erklär es mir bitte.

Ich denke, hier hat ein unfähiger Hintermann seinen Vordermann zu einem Werkstattaufenthalt genötigt...

😉

Zitat:

@reox schrieb am 24. Mai 2016 um 20:50:34 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 19:16:40 Uhr:


...

Und die Gesetzgebung sagt:

Zitat:
Das versteht die deutsche Rechtsprechung von Nötigung im Straßenverkehr:
- Ausbremsen: Ein grundloses Bremsen oder ein überraschender Fahrbahnwechsel ist ein Hindernis und somit eine Gewalteinwirkung.


1. Du scheinst Legislative und Judikative nicht auseinander halten zu können.
2. Hat dein geposteter Richterspruch garantiert einen anderen Zwischenfall als Grundlage. Könntest ja mal die Fundstelle verlinkten. Hat bestimmt nichts aber auch garnichts mit dem Reinlassen eines Wartepflichigen zu tun.

Wo habe ich was von Richterspruch geschrieben? Und verwechseln werde ich schon mal gar nix!

Das ganze steht unter anderem auch hier: https://www.bussgeldkatalog.org/noetigung-im-strassenverkehr/

Interessant finde ich dort:

Steht es bei der Nötigung im Straßenverkehr Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird ohne Zeugen durchgeführt, entscheidet der Richter, so wie er überzeugt ist. Dennoch kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt zu engagieren, da er vergleichbare Gerichtsurteile kennt und dem Beklagten mit einer gezielten Argumentation vor Gericht helfen kann.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 20:47:48 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Mai 2016 um 20:41:07 Uhr:


Und wer war der "Geschädigte"??? Deiner Schilderung nach wurde ein Schläfer brutal geweckt. Einen Geschädigten kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Der aufgefahrene natürlich! Hätte der "Bremser" nicht einen anderen vorgelassen wäre überhaupt nix passiert.
Null komma nix!

Nö, dann hätte es diesen Thread nie gegeben. 😁

Gruß Frank,
der genötigt wurde alles zu lesen: 😉

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 24. Mai 2016 um 20:54:24 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 20:49:30 Uhr:


Ich fahre ca. 300.000 km im Jahr, da werd ich mich deshalb wohl kaum davon abhalten lassen.

Und da regst du dich über so´n Furtz auf und bestehst auf Nötigung?
Mit was fährst du die 300.000 km, mit der Bahn?

Auch dir möchte ich antworten:
Ich habe doch geschrieben ich fahre und nicht der Lokführer fährt. Oder?

Es ist völlig unerheblich ob jemand "gerechtfertigt", oder "ungerechfertigt" jemandem die Vorfahrt gewährt und deswegen anhält, oder ob er anhält um sich zu schminken, oder um seine Gehirnzellen zu zählen - als aufmerksamer Autofahrer sollte man in der Lage sein, so jemandem nicht hinten drauf zu fahren. Das ist der tägliche Alltag auf unseren Straßen, insofern muss man jederzeit damit rechnen, dass irgendjemand irgendetwas macht, womit man nicht rechnet. Flexibilität im Denken und Handeln schadet nicht.
Nötigung kann ich im vom TE beschriebenen Fall keine erkennen, höchstens überzogenens ICH-Gefühl von einem Beteiligten (oder Beobachter 😉) der Situation.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 21:12:31 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 24. Mai 2016 um 20:54:24 Uhr:


Und da regst du dich über so´n Furtz auf und bestehst auf Nötigung?
Mit was fährst du die 300.000 km, mit der Bahn?

Auch dir möchte ich antworten:
Ich habe doch geschrieben ich fahre und nicht der Lokführer fährt. Oder?

Schön für dich.
Trotzdem verstehe ich deinen Vorwurf der Nötigung nicht.
Mal angenommen der Fahrer im vorderen Wagen hätte keinen die Vorfahrt ermöglicht, sondern hätte einen Schlaganfall bekommen.
Wäre es dann auch eine Nötigung gegenüber des Trottels der hinten rein gedonnert ist?

OK. Solange nichts passiert. Aber es ist etwas passiert, und der Auffahrende glaubt daran unschuldig zu sein.
Jetzt werden Anwälte und ein Gericht das Ganze klären.
Können wir bis dahin die ganzen unsinnigen Darstellungen lassen?
Ist es möglich, das Ganze sachlich zu diskutieren?

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