Vorfahrt gewähren, auch wenn kein Grund dafür da ist?
Mir fallen immer wieder Situationen auf, da gewähren VT anderen einfach so die Vorfahrt.
Ist eine wirklich nette Geste, kann aber ins Auge gehen.
Gestern Nachmittag hat es gekracht, weil jemand einen Einbieger in die Vorfahrtstraße einfach so reingelassen hat und der Hintermann, der damit gar nicht gerechnet hat, fuhr hinten drauf.
Die Straße war vorne auch komplett frei, kein Stau oder Verkehrsbehinderung oder so.
Ich halte das für fahrlässig und sehe es als Nötigung an, wenn ich anhalten muss, obwohl ich nicht müsste.
Wie sind eure Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 25. Mai 2016 um 18:41:40 Uhr:
Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den Anhalter der unnnötig Vorfahrt gewährt hat
Den Quatsch glaubst du doch wohl selbst nicht.
Schau mal in § 315b StGB nach, was ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" ist und dann meinetwegen noch in § 315c StGB, was "Straßenverkehrsgefährdung" bedeutet. Jeder vernünftige Mensch wird sofort feststellen, dass man nichts davon dadurch verwirklichen kann, dass man anhält, um jemandem die Vorfahrt zu gewähren.
Und die Polizei ermittelt garantiert nicht deshalb.
Das kommt halt dabei raus, wenn man sich wichtig machen will und keine Ahnung von irgendwas hat!
Klartext: du erzählst hier einen vom Pferd. Entweder von Anfang an oder zumindest, seit du angefangen hast, angebliche Belege für deine kruden Nötigungsfantasien zu posten (Anwalt, Polizei....)
192 Antworten
Dann fang mal an.
Und woher weißt Du als unbeteiligter dass die Sache Gerichtlich oder schon Anwaltlich geregelt wird?
Da hat sich der Gedanke, "Für mich ist das Nötigung", im Gehirn festgesetzt.
Und das ist wie ein Ohrwurm. Der geht nicht mehr weg. Egal was du machst. 😁
Gruß Frank,
für den Nötigung was anderes ist. 😉
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 24. Mai 2016 um 21:22:27 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 21:12:31 Uhr:
Auch dir möchte ich antworten:
Ich habe doch geschrieben ich fahre und nicht der Lokführer fährt. Oder?Schön für dich.
Trotzdem verstehe ich deinen Vorwurf der Nötigung nicht.
Mal angenommen der Fahrer im vorderen Wagen hätte keinen die Vorfahrt ermöglicht, sondern hätte einen Schlaganfall bekommen.
Wäre es dann auch eine Nötigung gegenüber des Trottels der hinten rein gedonnert ist?
Wenn jemand vorsätzlich abbremst und anhält, obwohl er nicht muss, ist das wohl etwas anderes als ein Schlaganfall, oder?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 21:27:07 Uhr:
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 24. Mai 2016 um 21:22:27 Uhr:
Schön für dich.
Trotzdem verstehe ich deinen Vorwurf der Nötigung nicht.
Mal angenommen der Fahrer im vorderen Wagen hätte keinen die Vorfahrt ermöglicht, sondern hätte einen Schlaganfall bekommen.
Wäre es dann auch eine Nötigung gegenüber des Trottels der hinten rein gedonnert ist?Wenn jemand vorsätzlich abbremst und anhält, obwohl er nicht muss, ist das wohl etwas anderes als ein Schlaganfall, oder?
Der nächste meint dann, er müsste mal dringend Pipi ..... D😁😁
Ähnliche Themen
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 21:27:07 Uhr:
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 24. Mai 2016 um 21:22:27 Uhr:
Schön für dich.
Trotzdem verstehe ich deinen Vorwurf der Nötigung nicht.
Mal angenommen der Fahrer im vorderen Wagen hätte keinen die Vorfahrt ermöglicht, sondern hätte einen Schlaganfall bekommen.
Wäre es dann auch eine Nötigung gegenüber des Trottels der hinten rein gedonnert ist?Wenn jemand vorsätzlich abbremst und anhält, obwohl er nicht muss, ist das wohl etwas anderes als ein Schlaganfall, oder?
Nö, für den Trottel der auffährt nicht.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 21:24:54 Uhr:
Ist es möglich, das Ganze sachlich zu diskutieren?
Naja, du hast in deinem Eröffnungsbeitrag mit der Unsachlichkeit angefangen.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 21:06:06 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 24. Mai 2016 um 20:50:34 Uhr:
1. Du scheinst Legislative und Judikative nicht auseinander halten zu können.
2. Hat dein geposteter Richterspruch garantiert einen anderen Zwischenfall als Grundlage. Könntest ja mal die Fundstelle verlinkten. Hat bestimmt nichts aber auch garnichts mit dem Reinlassen eines Wartepflichigen zu tun.Wo habe ich was von Richterspruch geschrieben? Und verwechseln werde ich schon mal gar nix!
Das ganze steht unter anderem auch hier: https://www.bussgeldkatalog.org/noetigung-im-strassenverkehr/
Interessant finde ich dort:
Steht es bei der Nötigung im Straßenverkehr Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird ohne Zeugen durchgeführt, entscheidet der Richter, so wie er überzeugt ist. Dennoch kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt zu engagieren, da er vergleichbare Gerichtsurteile kennt und dem Beklagten mit einer gezielten Argumentation vor Gericht helfen kann.
Da steht auch "
Das bedeutet, dass Nötigung im Straßenverkehr als Strafe angesehen werden kann, wenn der vermeintliche Täter vorsätzlich gehandelt hat. Der Vorsatz liegt immer dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer den Entschluss gefasst hat, den anderen zu nötigen. Er muss also in voller Absicht gehandelt haben. Da dieses Merkmal fast immer bei einer Nötigung vorliegt, ist die Tat oftmals strafbar.".
Das passt beim Reinlassen eines Wartepflichtigen überhaupt nicht, weil der vordere sich in dem Moment (Verzögern, Anhalten,
keine Vollbremsung) für das was hinter ihm los ist, nicht im geringsten interessiert.
Er bremst/verzögert begründet für einen Wartepflichtigen.
"Nein, nicht voll gebremst. Ganz gemütlich bis zum Stillstand ....." war deine Beschreibung des Anhaltevorganges - und da hat sich dein Geschädigter wohl selbst geschädigt. Er hat geschlafen oder war abgelenkt - beides wird er aber mit Sicherheit niemals zugeben. Hat er denn wenigstens den Sicherheitsabstand eingehalten? Andernfalls hätte er eigentlich noch während des sanften Bremsvorganges auffahren müssen.
"Das passt beim Reinlassen eines Wartepflichtigen überhaupt nicht, weil der vordere sich in dem Moment (Verzögern, Anhalten, keine Vollbremsung) für das was hinter ihm los ist, nicht im geringsten interessiert" - und das nenne ich halt "nicht situationsbedingt".
Dumm gelaufen, einer, der die Benutzung der Rückspiegel nicht kennt, einer, der nicht ausreichend auf den Verkehr vor sich achtet. Andererseits war viel Glück im Spiel - ein über die Straße laufendes Kind z.B. hätte er voll erwischt.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 20:49:30 Uhr:
...
Ich fahre ca. 300.000 km im Jahr, da werd ich mich deshalb wohl kaum davon abhalten lassen.
Das sind 822 km / Tag (also Hamburg-Basel) einschl. Sonn- und Feiertagen, Urlaub, Krankheit, kaputtem Kfz 😉. Bei den üblichen ca. 220 Arbeitstagen immerhin 1.363 km (also jeden Tag Hamburg - Bologna). Respekt !
Da kann man sich natürlich keine Verzögerungen durch VT leisten, die andere vorlassen 😁.
Bin gestern zufällig über eine äußerst relevante Dashcam-Aufnahme zu dem Thema gestolpert:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 21:27:07 Uhr:
Wenn jemand vorsätzlich abbremst und anhält, obwohl er nicht muss, ist das wohl etwas anderes als ein Schlaganfall, oder?
Eine gestreifte Katze ist auch etwas anderes als ein Schlaganfall und trotzdem keine Nötigung....
Auch wenn ich wenig Hoffnung habe, dass es bei dir auf fruchtbaren Boden fällt, hier extra für dich der Text des § 240 StGB:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Versuchen wir nun, den Sachverhalt unter den Gesetzestext zu subsumieren:
Ist das Anhalten, um einem anderen Verkehrsteilnehmer die Weiterfahrt zu ermöglichen, rechtswidrig? Nein.
Ist das Anhalten "Gewalt"? Nein.
Dient das Anhalten, wenn es denn rechtswidrig oder "Gewalt" wäre, dem Zweck, dass der Hintermann auffährt? Nein.
Ist das Anhalten als verwerflich anzusehen? Nein.
Weder die Tatbestandsmerkmale des Abs. 1 noch die Tatbestandsmerkmale des Abs. 2 sind erfüllt (und beide müssten erfüllt sein!).
Das Verhalten des Autofahrers mag (in deinen Augen) lästig sein, aber es ist zu 200% legal. Um dein Rechtsempfinden solltest du dir allerdings Sorgen machen......
Zitat:
@Lisa997 schrieb am 24. Mai 2016 um 21:53:48 Uhr:
Bin gestern zufällig über eine äußerst relevante Dashcam-Aufnahme zu dem Thema gestolpert:
Ja, der Mercedesfahrer ist auch so ein ständig zum Anhalten Genötigter. 🙂 Aber für die selbstbewußte Dame war's echt peinlich 😁
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 24. Mai 2016 um 21:47:36 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 20:49:30 Uhr:
...
Ich fahre ca. 300.000 km im Jahr, da werd ich mich deshalb wohl kaum davon abhalten lassen.Das sind 822 km / Tag (also Hamburg-Basel) einschl. Sonn- und Feiertagen, Urlaub, Krankheit, kaputtem Kfz 😉. Bei den üblichen ca. 220 Arbeitstagen immerhin 1.363 km (also jeden Tag Hamburg - Bologna). Respekt !
Da kann man sich natürlich keine Verzögerungen durch VT leisten, die andere vorlassen 😁.
Das nenn ich mal gut aufgepasst! Ich fahre natürlich nicht 300.00 km im Jahr, sondern ca. 130.000.
Da waren die Finger schneller... 😁😁😁
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 22:21:58 Uhr:
...
Das nenn ich mal gut aufgepasst!
...
Du bist im V&S 🙂. Da wird haarscharf beobachtet, eingekreist, gefangen genommen, abge- und verurteilt, hingerichtet, seziert und filetiert 😁😛😉😉 !