Vorfahrt gewähren, auch wenn kein Grund dafür da ist?

Mir fallen immer wieder Situationen auf, da gewähren VT anderen einfach so die Vorfahrt.
Ist eine wirklich nette Geste, kann aber ins Auge gehen.
Gestern Nachmittag hat es gekracht, weil jemand einen Einbieger in die Vorfahrtstraße einfach so reingelassen hat und der Hintermann, der damit gar nicht gerechnet hat, fuhr hinten drauf.
Die Straße war vorne auch komplett frei, kein Stau oder Verkehrsbehinderung oder so.
Ich halte das für fahrlässig und sehe es als Nötigung an, wenn ich anhalten muss, obwohl ich nicht müsste.

Wie sind eure Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 25. Mai 2016 um 18:41:40 Uhr:


Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den Anhalter der unnnötig Vorfahrt gewährt hat

Den Quatsch glaubst du doch wohl selbst nicht.

Schau mal in § 315b StGB nach, was ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" ist und dann meinetwegen noch in § 315c StGB, was "Straßenverkehrsgefährdung" bedeutet. Jeder vernünftige Mensch wird sofort feststellen, dass man nichts davon dadurch verwirklichen kann, dass man anhält, um jemandem die Vorfahrt zu gewähren.

Und die Polizei ermittelt garantiert nicht deshalb.

Das kommt halt dabei raus, wenn man sich wichtig machen will und keine Ahnung von irgendwas hat!

Klartext: du erzählst hier einen vom Pferd. Entweder von Anfang an oder zumindest, seit du angefangen hast, angebliche Belege für deine kruden Nötigungsfantasien zu posten (Anwalt, Polizei....)

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Natürlich ist übertriebene Höflichkeit daneben und sinnlos.

Trotzdem braucht niemand, der deshalb jemand hinten rein ballert, die Schuld woanders suchen, als bei sich selbst.
Der vorne könnte genauso sagen, er dachte, der aus der untergeordneten Straße fährt an und deshalb hat er gebremst. Dann fährt man ja auch nicht hinten rein.

Wie immer kommt es auf die Gesamtsituation an ob man jemandem Vorrang gewährt obwohl er keine Vorfahrt hat.
Mal macht es Sinn und mal auch keinen. Ich denke das muss ich hier nicht erläutern, diejenigen die mich verstehen werden es wissen, und diejenigen die mich nicht verstehen lernen es eh nicht.

Wer in solch einer Situation jemandem rauf brummt hat entweder gepennt oder ist zu dicht aufgefahren, die hellsten Leuchten machen sogar beides. Aber dann sollen sie bitte auch voll für den Schaden gerade stehen.

Was ich aber auch noch erwähnen möchte, mit zunehmender Wartezeit nimmt nicht der Anspruch zu vorgelassen zu werden. Manchmal habe den Eindruck, das so einige VTs ticken. Das sind dann die, die sich die Vorfahrt nehmen und noch bedanken.

seh ich auch so.
Defensives Fahren ist situationsabhängig, teilweise aber auch suboptimal z.B. für den Hintermann.

Es wird insgesamt zu wenig mit Hirn gefahren - mit den Beispielen könnte ich Seiten füllen. Ändert aber nichts daran, dass im vorliegenden Fall die Haftungsverteilung exakt 100 zu 0 für den Auffahrenden ist.

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Also wenn da jemand ganz normal anhält und der Hinterman draufkracht, dann ist einzig der Hinterman Schuld, weil, der muss ordentlich gepennt haben.
Wofür gibt es eigentlich Bremslichter? Genau, damit der hinterher Fahrende erkennen kann, dass das Fahrzeug vor ihm spürbar langsamer wird. Und selbst wenn der vorne weg, erst mal nur das Gas wegnimmt, erkennt man als aufmerksamer Fahrer, das sich der Abstand veringert und reagiert entsprechend darauf.

Ich tippe mal, das der Hinterman auch zu jener Spezies zählt, die ihre Geschw. so lange wie möglich aufrecht erhalten und immer erst sehr spät bremsen. Und in seiner Dummheit hat er wohl nicht damit gerechnet, das der vor ihm anhält. Und als er es realisierte, da war's halt zu spät. Selber Schuld, wer so einen idiotischen Fahrstil drauf hat.

Und mit Nötigung hat das überhaupt nichts zu tun.
Wer sich da genötigt fühlt und das permanent, immer und immer wieder so bezeichnet, der sollte mal sein eigenens, völlig überzogenes ICH überdenken.

Natürlich kann diese Höflichkeit auch kontraproduktiv sein. Das hängt immer von der Situation ab.
Zum Beispiel sollte man nicht unbedingt, dafür aus 50km/h anhalten, wenn der nachfolgende Verkehr problemlos überholen kann, weil gerade kein Gegenverkehr ist, auch nicht weiter weg. Wenn es dann kracht, da könnte diese Höflichkeit durchaus schon schuldkonform sein, weil derjenige, der so höflich war, dieses Risiko nicht mit einbezogen hat. Wobei dann natürlich auch derjenige, welcher diese Höflichkeit annimmt, darauf achten, dieses Risiko ebenfals mit einlkalkulieren sollte und dann ebend nicht losfahren.

Und selbst, wenn der vor mir anhält, der von rechts dann ein Stück vorfährt, und beide so lange warten, bis der Verkehr aus der anderen Richtung kurz verzögert/stehen bleibt, damit der aus der Nebenstraße/Ein-Ausfahrt gefahrlos links einfahren kann, dann hat man das geduldig zu ertragen.

Aus einem simplen Anhalten (aus welchem Grund auch immer) eine Nötigung zu konstruieren hatten wir hier auch noch nicht, Respekt!

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 13:50:36 Uhr:


...
Ich halte das für fahrlässig und sehe es als Nötigung an, wenn ich anhalten muss, obwohl ich nicht müsste.

Ist wohl maximal eine Behinderung.

Habe auch vorhin einem die Vorfahrt (oder ist´s Vorrang, egal) genommen.

Ich Linksabbieger, er Rechtsabbieger, sein Vordermann fuhr schon nicht, ich bin also langsamst gerollt, dann gab sein Vordermann Gas - es wäre auch noch genug Platz gewesen, damit er hätte fahren können, ich war bremsbereit - aber dann hat er gebremst und ich Gas gegeben.

Ich verstehe das nicht, weiß, aber, dass wenn´s gekracht hätte, ich jetzt der doofe wäre.

Mag ich auch selbst nicht immer die zHG fahren und lieber zweimal schauen, aber fahrt doch auf der Kreuzung zu, wenn ihr Vorfahrt habt.

Und nein, man muss im Stau und zähfließenden Verkehr nicht jeden reinlassen, der gerade von rechts oder links an die Kreuzung kommt. Wenn sich der Stau schon über 500 m zieht, dann kann der da auch mal zwei oder drei Autos abwarten, damit ich endlich vorne über die rote Ampel und auf die Autobahn komme - damit bin ich nämlich nicht mehr Teil des Staus, was ich aber bin, solange meine Vordermänner jeden sofort reinlassen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 14:03:17 Uhr:


Das war eine Vorfahrtstraße, Ortsdurchfahrt. Schnurgerade. Kaum Verkehr.
Damit rechnen muss man natürlich immer. Aber solche Verrücktheiten?
Und ich bleibe bei Nötigung! Man zwingt mich zu etwas, was ich nicht will und auch nicht muss.

deine Probleme möcht ich haben...
Kann man deinen Beitrag auch als Nötigung definieren?

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 24. Mai 2016 um 14:34:11 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 14:33:27 Uhr:


Und was ist mit StVo §1 ?

Eben, deswegen ist es ja keine Nötigung. Du musst darauf Rücksicht nehmen, dass jmd. Rücksicht nimmt 😁

Wie wäre es mal mit richtig lesen? Ich musste nicht Rücksicht nehmen, das hätte mein Vordermann gemusst.
Der ist aufgefahren, nicht ich!

Und die Gesetzgebung sagt:

Zitat:
Das versteht die deutsche Rechtsprechung von Nötigung im Straßenverkehr:
- Ausbremsen: Ein grundloses Bremsen oder ein überraschender Fahrbahnwechsel ist ein Hindernis und somit eine Gewalteinwirkung.

Mir ist doch klar, dass da jemand freundlich und nett sein wollte, aber er hat dazu andere genötigt.
Und einer hat es nicht geschnallt und es rummst.

Komisch, warum schreibst du dann das:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 13:50:36 Uhr:


Ich halte das für fahrlässig und sehe es als Nötigung an, wenn ich anhalten muss, obwohl ich nicht müsste.

Du wechselst hübsch von der "Ich-Form", zu deinem Ereignis und zurück, grade wie es dir beliebt.

Das macht doch keinen Sinn!

Davon abgesehen wurde hier niemand ausgebremst, denn die Rechtsprechung spricht immer nur dann von Ausbremsen, wenn dass das Hauptziel ist des Bremsenden ist, jemand auch dazu zu zwingen.
Ansonsten verklage unseren Staat mit den roten Ampeln, die bremsen in deinem Rechtssystem schließlich auch aus.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 14:39:39 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Mai 2016 um 14:34:11 Uhr:


Je nach Situation hinter mir ermögliche ich auch des Öfteren anderen Verkehrsteilnehmern das Ein- oder Abbiegen. Eigentlich aber nur dann, wenn für mich einfaches Gas wegnehmen reicht. Und wenn ich wegen eines freundlichen Vordermannes mal kurz auf die Bremse muss, läuft das für mich nicht unter "Nötigung", sondern unter "gegenseitige Rücksichtnahme".

Ja, Rücksichtnahme gegenüber einem VT, aber andere damit nötigen. Wie schon gesagt, einen Grund dafür gab es nicht.

Was verstehst du an "wenn für mich einfaches Gas wegnehmen reicht" und "je nach Situation hinter mir" nicht? Gestern z.B. in Eberwalde stand rechts ein Bus und wollte nach links auf die Vorfahrtsstraße. Rechts war alles frei, links kam ich und hinter mir war eine größere Lücke. Gas weg, Lichthupe, er fuhr und ich beschleunigte wieder auf die erlaubten 50. Hätte er mich erst abwarten müssen, wäre mein Hintermann/frau zu nahe gewesen und der Bus hätte weiter warten dürfen. Dann kommt von rechts was usw.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 24. Mai 2016 um 19:46:03 Uhr:


Komisch, warum schreibst du dann das:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 24. Mai 2016 um 19:46:03 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 13:50:36 Uhr:


Ich halte das für fahrlässig und sehe es als Nötigung an, wenn ich anhalten muss, obwohl ich nicht müsste.

Du wechselst hübsch von der "Ich-Form", zu deinem Ereignis und zurück, grade wie es dir beliebt.
Das macht doch keinen Sinn!

Davon abgesehen wurde hier niemand ausgebremst, denn die Rechtsprechung spricht immer nur dann von Ausbremsen, wenn dass das Hauptziel ist des Bremsenden ist, jemand auch dazu zu zwingen.
Ansonsten verklage unseren Staat mit den roten Ampeln, die bremsen in deinem Rechtssystem schließlich auch aus.

Ich schreibe so, weil ich dazu eine Meinung habe und nicht, weil ich das so hinstellen muss.
Wenn du meinst, an meinen Formulierung rumdoktern zu müssen statt die Inhalte zu sehen, ist das mal deine Sache. Ändert an den Tatsachen aber mal gar nix.

Im Übrigen war ich nicht der Geschädigte. Trotzdem sehe ich die Aktion als Nötigung an.

Und wer war der "Geschädigte"??? Deiner Schilderung nach wurde ein Schläfer brutal geweckt. Einen Geschädigten kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 20:39:00 Uhr:


Im Übrigen war ich nicht der Geschädigte. Trotzdem sehe ich die Aktion als Nötigung an.

Dann bleib zu Hause. Es nötigt dich keiner am Straßenverkehr teilzunehmen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Mai 2016 um 20:41:07 Uhr:


Und wer war der "Geschädigte"??? Deiner Schilderung nach wurde ein Schläfer brutal geweckt. Einen Geschädigten kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Der aufgefahrene natürlich! Hätte der "Bremser" nicht einen anderen vorgelassen wäre überhaupt nix passiert.
Null komma nix!

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