Vorfahrt gewähren, auch wenn kein Grund dafür da ist?

Mir fallen immer wieder Situationen auf, da gewähren VT anderen einfach so die Vorfahrt.
Ist eine wirklich nette Geste, kann aber ins Auge gehen.
Gestern Nachmittag hat es gekracht, weil jemand einen Einbieger in die Vorfahrtstraße einfach so reingelassen hat und der Hintermann, der damit gar nicht gerechnet hat, fuhr hinten drauf.
Die Straße war vorne auch komplett frei, kein Stau oder Verkehrsbehinderung oder so.
Ich halte das für fahrlässig und sehe es als Nötigung an, wenn ich anhalten muss, obwohl ich nicht müsste.

Wie sind eure Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 25. Mai 2016 um 18:41:40 Uhr:


Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den Anhalter der unnnötig Vorfahrt gewährt hat

Den Quatsch glaubst du doch wohl selbst nicht.

Schau mal in § 315b StGB nach, was ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" ist und dann meinetwegen noch in § 315c StGB, was "Straßenverkehrsgefährdung" bedeutet. Jeder vernünftige Mensch wird sofort feststellen, dass man nichts davon dadurch verwirklichen kann, dass man anhält, um jemandem die Vorfahrt zu gewähren.

Und die Polizei ermittelt garantiert nicht deshalb.

Das kommt halt dabei raus, wenn man sich wichtig machen will und keine Ahnung von irgendwas hat!

Klartext: du erzählst hier einen vom Pferd. Entweder von Anfang an oder zumindest, seit du angefangen hast, angebliche Belege für deine kruden Nötigungsfantasien zu posten (Anwalt, Polizei....)

192 weitere Antworten
192 Antworten

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 24. Mai 2016 um 14:27:53 Uhr:


Gegenseitige Rücksichtnahme ist ja nun etwas, zu der wir kraft Gesetz alle gezwungen sind. Das betrfft den TE, der unnötig anhalten musste, das betrifft den, der sich versehentlich die Vorfahrt klaut und den wir dafür nicht steinigen, und sicher betrifft das noch viele andere Situationen. Etwas nerven würde mich das geschilderte Verhalten aber auch (genau wie dieses Platz machen, wenn sich andere auf die BAB einfädeln). Schlimmer ist es aber, wenn andere Verkehrsteilnehmer (es gibt da eine spezielle Klientel) an jeder Rechts-Vor-Links_Kreuzung wild fuchtelnd alle anderen fahren lassen und hilflos warten, bis keiner mehr kommt. Das ist dann nicht mehr Höflichkeit sondern Überforderung - schade, dass man dagegen praktisch nichts machen kann außer die Leute auszulachen.

Ich musste nicht anhalten! Das musste mein Vordermann! Nicht verwechseln!

Das mit der Überforderung kommt schon eher hin.

ich sehe hier abgesehen von einem gewissen moralischen Schuldanteil genau 0% Haftungsquote bei dem Reinlasser. Es hätte auch irgend ein anderer Grund sein können, warum er angehalten hat, damit muss der Hintermann rechnen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 14:27:37 Uhr:


Ich bin der Meinung, das jemand, der anderen die Vorfahrt gewährt, ohne dass es dafür einen Grund gibt, die alleinige Schuld trifft. Das sind für mich nicht änderbare Situationen. Darüber muss sich der Vorrausfahrende im Klaren sein.

Nerven würde mich so ein Verhalten auch. Dennoch hat der Auffahrer, wenn es sich so wie von Dir geschildert zugetragen hat, die alleinige Schuld. Wer auf jemanden auffährt, der ganz normal und gemütlich anhält (warum auch immer), muss schon sehr tief schlafen.

Nach Deiner Logik dürfte ich ja gar nicht mehr anhalten, wenn jemand hinter mir ist...

Hmm... Das ist eine Tendenz, die ich auch immer häufiger beobachte.

Grundsätzlich natürlich eine nette Geste, die jedoch teilweise ein recht hohes Gefahrenpotential bietet. In wie weit das dem Grundsatz "kein (starkes) Bremsen ohne triftigen Grund" betrifft, sollten dann die Experten hier diskutieren. Eine Teilschuld dürfte imho jedoch definitiv drinnen sein.

Um mal die Beweggründe dieser "Vorfahrtgeber" aufzugreifen, und meine Erfahrungen dazu zu teilen:

Das man andere VT, die aus einer Ausfahrt/wartepflichtigen Straße rausfahren möchten durchwinkt, und eine Lücke bildet, wenn sich der Verkehr zurückstaut, gehört einfach zum guten Ton. (Bei einer Kreuzung ohnehin vorgeschrieben). Das mache ich in der Rush Hour regelmäßig, und sehe ich bei allen anderen VT auch alle paar Meter.

Anderes Beispiel: Wenn im Gegenverkehr ein Libksabbieger wartet, der wegen unserem Fahrstreifen eine große Menge Fahrzeuge hinter ihm zum Stillstand zwingt, und auch hinter mir eine lange Reihe Autos kommen, dann verzögere ich auch mal, und mache die Lichthupe. Das freut dann nicht nur ihn, sonderen auch alle seine Hintermänner. (Natürlich beobachte ich dabei auch die Situation im Rückspiegel. Wenn ich schon absehen kann, dass mein Hintermann mir gleich in der Stoßstange klebt, dann hat der Kollege im Gegenverkehr einfach Pech und hat zu warten.)

Umgekehrt in der Situation des "Vorfahrtbekommenden" erlebe ich jedoch teils irrwitzige Situationen. Da wird dann auch mal mitten auf einer freien Straße mit nur drei Fahrzeugen auf Null heruntergebremst. Bis man selber den guten Willen des anderen überhaupt erkennt, wären schon alle Fahrzeuge vorbei, und man könnte problemlos hinter ihnen herfahren.

Mein Fazit, bzw. Meine Analyse (der dann doch längeren Ausführung): Ich denke, die meisten VT kennen die unbefriedigende Situation ewig und drei Tage nicht aus der Ausfahrt rauszukommen. Wenn sie dann selbst in der Lage sind, jemand anderem die Vorfaht zu geben, siegt dann das Mitleid, ob dieser Armen Kreatur, die ansonsten noch länger warten müsste. Je nach Verkehrslage kann das entweder als gegenseitige Rücksichtnahme, oder als Fahrlässigkeit angesehen werden.

Oder in einem Satz: Vorausschauendes fahren bedeutet, auch mal den eigenen Rückspiegel zu nutzen

Ähnliche Themen

Und was ist mit StVo §1 ?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 14:27:37 Uhr:


Ich bin der Meinung, das jemand, der anderen die Vorfahrt gewährt, ohne dass es dafür einen Grund gibt, die alleinige Schuld trifft. Das sind für mich nicht änderbare Situationen. Darüber muss sich der Vorrausfahrende im Klaren sein.

Das ist doch unrealistisch.
Der Vorausfahrende hätte doch genauso gut abbremsen können um rechts ab zu biegen. Sieht man oft genug, dass Leute zum abbiegen fast stehenbleiben. Darf ich denen dann auch einfach hinten draufknallen, weil ich ja nicht damit rechnen kann das der zu blöd zum Kurvenfahren ist?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 14:33:27 Uhr:


Und was ist mit StVo §1 ?

Eben, deswegen ist es ja keine Nötigung. Du musst darauf Rücksicht nehmen, dass jmd. Rücksicht nimmt 😁

Je nach Situation hinter mir ermögliche ich auch des Öfteren anderen Verkehrsteilnehmern das Ein- oder Abbiegen. Eigentlich aber nur dann, wenn für mich einfaches Gas wegnehmen reicht. Und wenn ich wegen eines freundlichen Vordermannes mal kurz auf die Bremse muss, läuft das für mich nicht unter "Nötigung", sondern unter "gegenseitige Rücksichtnahme".

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. Mai 2016 um 14:32:42 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 14:27:37 Uhr:


Ich bin der Meinung, das jemand, der anderen die Vorfahrt gewährt, ohne dass es dafür einen Grund gibt, die alleinige Schuld trifft. Das sind für mich nicht änderbare Situationen. Darüber muss sich der Vorrausfahrende im Klaren sein.

Nerven würde mich so ein Verhalten auch. Dennoch hat der Auffahrer, wenn es sich so wie von Dir geschildert zugetragen hat, die alleinige Schuld. Wer auf jemanden auffährt, der ganz normal und gemütlich anhält (warum auch immer), muss schon sehr tief schlafen.

Nach Deiner Logik dürfte ich ja gar nicht mehr anhalten, wenn jemand hinter mir ist...

Die Frage ist: was macht er da? Und warum? Das zumindest haben die 2 Polizisten gefragt.... mehr hab ich nicht mitbekommen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Mai 2016 um 14:34:11 Uhr:


Je nach Situation hinter mir ermögliche ich auch des Öfteren anderen Verkehrsteilnehmern das Ein- oder Abbiegen. Eigentlich aber nur dann, wenn für mich einfaches Gas wegnehmen reicht. Und wenn ich wegen eines freundlichen Vordermannes mal kurz auf die Bremse muss, läuft das für mich nicht unter "Nötigung", sondern unter "gegenseitige Rücksichtnahme".

Ja, Rücksichtnahme gegenüber einem VT, aber andere damit nötigen. Wie schon gesagt, einen Grund dafür gab es nicht.

So wie mir selbst die Freiheit nehme, jederzeit irgend jemanden die Einfahrt in eine Vorfahrtstraße zu ermöglichen, so sehr habe ich dafür Verständnis, dass mein Vordermann sich die gleiche Freiheit nimmt. Natürlich nur ohne Vollbremsung.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 14:39:39 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Mai 2016 um 14:34:11 Uhr:


Je nach Situation hinter mir ermögliche ich auch des Öfteren anderen Verkehrsteilnehmern das Ein- oder Abbiegen. Eigentlich aber nur dann, wenn für mich einfaches Gas wegnehmen reicht. Und wenn ich wegen eines freundlichen Vordermannes mal kurz auf die Bremse muss, läuft das für mich nicht unter "Nötigung", sondern unter "gegenseitige Rücksichtnahme".

Ja, Rücksichtnahme gegenüber einem VT, aber andere damit nötigen. Wie schon gesagt, einen Grund dafür gab es nicht.

Rücksicht nehmen kann man auch auf einen, der vor einem fährt. Dein Begriff von Nötigung ist etwas eng. Dann nötigt mich ja auch jeder der im Buss sitzt, zu stehen, wenn kein Platz mehr frei ist. 😉

Grüße vom Ostelch

Ich beziehe mich ausschließlich auf eine Vorfahrtstraße, geregelt mit Zeichen 306.
Nicht Bus.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 14:44:51 Uhr:


Ich beziehe mich ausschließlich auf eine Vorfahrtstraße, geregelt mit Zeichen 306.
Nicht Bus.

Und auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Halten erlaubt, so lange es nicht durch Halteverbote o.ä. eingeschränkt ist. Da braucht der Haltende nicht einmal einen Grund zur Rechtfertigung. Und wer das als Hintermann nicht erkennt und einem ganz normal Haltenden auffährt, ist eben Schuld.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Mai 2016 um 14:36:38 Uhr:


...
Die Frage ist: was macht er da? Und warum? Das zumindest haben die 2 Polizisten gefragt.... mehr hab ich nicht mitbekommen.

Mir ist vor Jahrzehnten mal eine Fahranfängerin an einem Kreisverkehr hinten aufgefahren, als ich bei einer Lücke anfuhr, dann aber wieder bremste, weil mir die Lücke doch nicht groß genug erschien.

Die Frau meinte auch gegenüber der Polizei, daß sie dachte ich würde losfahren und das ihrer Meinung nach auch hätte können. Die Polizei sagte ihr, daß für sie in der Situation einzig zähle, was ich tatsächlich mache. Um den Verkehr im Kreisverkehr müsste sie sich erst kümmern, wenn sie selber vorne steht.

Ähnliche Themen