ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vorfahrt für Linienbusse?

Vorfahrt für Linienbusse?

Themenstarteram 17. Juni 2008 um 8:47

Hallo Gemeinde,

tägliches Erleben auf der Strasse: Ein Buss möchte sich aus der Haltebucht in den fliessenden Verkehr einfädeln. Meines Erachtens gibt es da eine Vorschrift, die dem "Linienverkehr" zwar den Vorrang einräumt, welchen er sich im Ernstfall aber nicht erzwingen darf. Generell wackelige Sache also....

Ist das wirklich so, MUSS ich als Fahrzeugführer entsprechend anhalten, wenn ein Bus erkennbar losfahren will?

Weiter: Was zählt alles unter Linienverkehr; die innerstädtischen Linien, Überlandlinien, Schulbusse, Fernreiselinien? Wie wird dort unterschieden?

Habe persönlich kein Problem, diese einscheren zu lassen, im Gegenteil; mir geht es mit dieser Frage rein mal um`s Prinzip. Was sagen die Experten dazu:)?

Viele Grüße

Thomas

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2008 um 12:56

Haltestellen sind unabhängig von der baulichen Anlagen, also Bucht oder Kap, dort, wo das Zeichen 224, Haltestelle, steht.

Zur Erläuterung: Eine Haltestelle, wo der Bus auf der Fahrbahn steht bezeichnet man als Haltestellenkap. In diesem Bereich gilt wie bei der Bucht: Parken verboten, Halten für 3 Minuten erlaubt.

Mittlerweile werden, außer an Ausfallstraßen, bewußt viele Haltestellenbuchten zu Kaps umgebaut, um bewußt den fleißenden Verkehr zu stören und die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Gemäß StVO §20:

(1) An Omnibussen des Linienverkehres, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

.....

(5) Omnibussen des Linienverkehres und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Verkehrsteilnehmer warten.

Straßenbahnen haben keinen besonderen Vorrang. Für sie gilt grundsätzlich das gleiche wie für die Omnibusse. Aufgrund der längeren Anhaltewege ist aber besondere Sorgfalt erforderlich. Sie werden aber oft auch mit separaten Lichtzeichen in eigenen "Grünphasen" geführt.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von astra2.2DTI

Auch Straßenbahnen können auf die Lichtsignale des MIV fahren.

Echt? Ich dachte bisher, dass BoStrab das nicht zulässt.

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Zitat:

Original geschrieben von astra2.2DTI

Auch Straßenbahnen können auf die Lichtsignale des MIV fahren.

Echt? Ich dachte bisher, dass BoStrab das nicht zulässt.

Hier in Dresden gibt es genug Knotenpunkte ohne separate ÖV-Signale. Bei Neubaumaßnahmen wird dies zwar i.d.R. vermieden, aber auch da sieht man es ab und an. Diese Aussagen gelten natürlich nur für die Teilnahme von Straßenbahnen am Straßenverkehr also bei straßenbündigen Bahnkörpern (vgl. §16 (4) BOStrab). Bei besonderen und unabhängigen Bahnkörpern (und damit außerhalb der StVO/RiLSA) gelten natürlich ausschließlich die Signale nach BOStrab.

Gruß

am 21. Juni 2008 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Um mal wortwörtlich drauf einzugehen, "das Anfahren an Haltestellen ist zu ermöglichen". OK, das heißt es für mich in dem konkreten Fall, dass der Bus, während er an der Haltestelle steht, AUF DER FAHRBAHN steht. Dann ist es logisch, dass ich dann nicht mehr überholen kann, wenn er schon zur Abfahrt blinkt.

Vom Abfahren aus der Haltebucht lese ich dort aber nichts..... Dann fädelt er sich ja neu in den fliessenden Verkehr ein, was er im obigen Fall nicht macht.....

Warum schließt ne Haltestelle ne Haltebucht aus?

Für mich kann eine Haltestelle auf der Fahrbahn sein oder eben an der Bucht. Und da ist das Anfahren zu ermöglichen.

In Hamburg ist das relativ einfach. Der Bus blinkt 3 mal und fährt dann los und bremst auch nur, wenns wirklich knapp wird. Funktioniert und ist imho auch richtig so. Sonst wäre im Feierabendverkehr kein Fahrplan einzuhalten.

Schön wenn sie blinken und dann erst fahren. In Berlin wird zum Anhalten gar nicht geblinkt und oft der Blinker beim Anfahren gesetzt.

Ich persönlich halte aber nur an, wenn ich keine Vollbremsung machen muss oder hinter mir noch einige Fharzeuge kommen. Wenn ich das letzet Fahrzeug bin oder nur noch ein oder zwei weitere Folgen, halte ich nicht. DIe paar Sekunden kann der ÖPNV, der Umwelt zuliebe, auch noch warten.

Beim Queren von Tram-Trassen steht in Berlin übrigens immer ein Vorfahrt-gewähren-Schild mit Zusatzzeichen für die Tram.

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Das ist einfach, Schienenfahrzeuge haben IMMER Vorfahrt.

Wer sagt denn so was???

Das sagt das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 12 U 182/02, Urteil vom 26.01.2004). Du als Fahrlehrer kannst dies ja vielleicht widerlegen.

 

 

Frl. Meyer hat ja schon auf § 20 Abs. 5 StVO hingewiesen.

 

Bei Gesetzen ist das immer so eine Sache mit Formulierungen wie "ich glaube" oder "ich meine". Es ist eben doch entscheidend, was im Gesetz steht und wie dies eben ausgelegt wird. Als Laie bewegt man sich da auf dünnem Eis.

 

Statt weiter Mutmaßungen anzustellen und Unsicherheit zu verbreiten, verweise ich einfach mal auf folgende Ausführungen:

www.ndt.net/.../040517verhalten.htm#8#8

 

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen