Vorfahrt beim Auffahren auf Landstraße genommen ?
Hallo,
als ich, Fahranfänger, heute mit meinem Auto von einer Kreisstraße auf eine bevorrechtigte Landstraße abbiegen wollte, ereigenete sich Folgendes.
Ich hielt trotz wenigen Querverkehrs zur Vorsicht am Vorfahrt gewähren Schild an um mich zu vergewissern, dass die Straße frei war. Die besagte Straße war zu diesem Zeitpunkt komplett leer.
Als ich abbog und auf die Straße auffuhr, erschien in etwa 200 Metern Entfernung hinter mir in der Kurve ein anderer Wagen.
Um nicht zum Hindernis zu werden, begann ich also zu beschleunigen. Trotzdessen schien der Fahrer sein Auto, allerdings nicht stark, abzubremsen, da ich zu dieser Zeit noch keine 100 km/h erreicht hatte.
Offenbar schien er nicht sehr begeistert, da er mit dem Kopf schüttelte. Wenig später überholte er mich dann, allerdings ohne zu hupen oder Derartiges.
Nun wäre meine Frage, ob ein solches Ereignis bereits als Vorfahrtnahme bezeichnet werden kann und was in einem solchen Fall droht.
Grüße Karl
Beste Antwort im Thema
Man kann auch aus allem einen Elefanten machen.
Da wird nichts kommen. Diese Situationen gibt's täglich zig-tausedfach. Und zum Glück schütteln die Leute das dann mit ihrem Kopf weg.
Thema ist beendet, da kommt null Komma null
62 Antworten
Hallo Peter,
gemeint ist, das Abrufen der (fast) maximalen Beschleunigung des jeweiligen Fahrzeugs.
In der Fahrschule wird das nicht richtig gelernt und später mit dem eigenen leistungsschwachen Fahrzeug, kann so mancher Fahranfänger das dann natürlich auch nicht.
Gruß
Uwe
Zitat:
@diezge schrieb am 19. April 2019 um 19:39:03 Uhr:
Hallo,es gibt überall Deppen auf der Straße, die den Kopf schütteln werden, wenn sie wegen jemand 5 Sekunden später ankommen.
Einfahren, wenn der Verkehr auf der Hauptstraße noch 200 m entfernt wird, ist kein Vorfahrtsverstoß. Er hat ja dann noch genügend Zeit um zu bremsen. Ein Vorfahrtsverstoß wäre dann gegeben, wenn er hätte hart runterbremsen müssen um ein Kollision zu vermeiden.
Zum Hupen:
Also ich habe in der Fahrschule gelernt, beim Überholen zu hupen oder mit dem Fernlicht kurz aufzublenden und mache das auch in schöner Regelmäßigkeit (§5 Absatz 5 StVO). Lernt man das heute nicht mehr?Grüße,
diezge
Nein, diese alberne Huperei macht seid 50 Jahren niemand mehr, da sie nur fuer enge leere Landstrassen gedacht war, wo der Vorausfahrer kooperieren musste , damit man vorbei passte.
Der Paragraph ist etwas fuer Scheintote, gehoert laengst abgeschafft. Und auch - er war nie fuer die linke Spur der Autobahn gedacht.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 22. April 2019 um 18:18:38 Uhr:
Hallo Peter,gemeint ist, das Abrufen der (fast) maximalen Beschleunigung des jeweiligen Fahrzeugs.
In der Fahrschule wird das nicht richtig gelernt und später mit dem eigenen leistungsschwachen Fahrzeug, kann so mancher Fahranfänger das dann natürlich auch nicht.
Gruß
Uwe
Wie kommst du eigentlich auf das schmale Brett, alle vor dir fahrenden müssten maximal Beschleunigen?
Du scheinst den Begriff "Vorfahrt" etwas zu eng auszulegen...
Zitat:
@warnkb schrieb am 22. April 2019 um 22:18:33 Uhr:
Wie kommst du eigentlich auf das schmale Brett, alle vor dir fahrenden müssten maximal Beschleunigen?Du scheinst den Begriff "Vorfahrt" etwas zu eng auszulegen...
Von maximal war nicht die Rede aber von zügig nach dem Einbiegen, wenn das auf der Vorfahrtsstraße befindliche Fahrzeug sonst abbremsen müsste.
Ich kenne den Begriff Vorfahrt, aber du kennst nicht §1 der StVO. 🙁
Es hätten zwar manche Autofahrer gerne, aber §1 wird nicht durch §5 außer Kraft gesetzt.
Das ist genauso wie bei den 10 Geboten. Das 5. Gebot wird auch nicht durch das 9. Gebot (katholisch) bzw. 10 Gebot (evangelisch) ausgehebelt, denn ansonst könnte man ja einfach seinen Nachbarn einfach umbringen, wenn man sich die Ehefrau des Nachbarn verkuckt hat. 😉
Zitat:
@Amen schrieb am 22. April 2019 um 21:01:22 Uhr:
Nein, diese alberne Huperei macht seid 50 Jahren niemand mehr, da sie nur fuer enge leere Landstrassen gedacht war, wo der Vorausfahrer kooperieren musste , damit man vorbei passte.
Auch da macht die Hupe nur im Ausnahmefall Sinn, denn besser ist meist die Lichthupe. Die ist aber dann auch in anderen Fällen beim Überholen sinnvoll. Ein Beispiel ist, wenn vorne ein langsames Fahrzeug fährt und der dahinter trotz mehrfacher Möglichkeiten nicht überholt hat In diesem Fall macht die Lichthupe Sinn, wenn man als dritter ddann beide Fahrzeuge überholt, denn der direkt hinter dem langsamen Fahrzeug könnte ja doch plötzlich auf die Idee kommen zu überholen. Durch die Lichthupe weiß er dann, dass dies nicht möglich ist, weil er gerade selber überholt wird.
Gruß
Uwe
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@ Uwe
Und dennoch bleibt es dabei:
Angehalten,
geschaut,
es war kein Fahrzeug zu sehen,
losgefahren mit Beschleunigung wie es geht.
Was soll der TE besser oder anders machen?
Wie machst Du es? Schauen, es kommt keiner --> stehen bleiben?
Und bitte: Kein Spekulieren darüber, welche Fahrschule welche Art des Beschleunigens lehrt.
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 23. April 2019 um 12:34:18 Uhr:
Was soll der TE besser oder anders machen?
Falls er es nicht bereits gemacht hat, zügig beschleunigen.
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 23. April 2019 um 12:34:18 Uhr:
Wie machst Du es? Schauen, es kommt keiner --> stehen bleiben?
In der Situation des TE hätte ich zügig beschleunigt.
Allgemein formuliert, wenn die Straße weit eingesehen werden kann und keiner kommt, biege ich in die Vorfahrtsstraße ein und beschleunige normal.
Kommt einer, passe ich meine Beschleunigung so an, dass er möglichst nicht einmal vom Gas gehen muss.
Ist er bereits zu dicht, dann lasse ich ihn erst vorbei und biege dann ab.
Kann ich die Straße nicht weit einsehen, dann beschleunige ich entsprechen angepasst zügig.
Ist das, was hier gerade beschrieben habe, nicht selbstverständlich?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 23. April 2019 um 13:14:59 Uhr:
....Ist das, was hier gerade beschrieben habe, nicht selbstverständlich?
Gruß
Uwe
Sollte man annehmen - nur kommen dann keine 4 Seiten Diskussion zuustande.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 23. April 2019 um 13:17:44 Uhr:
nur kommen dann keine 4 Seiten Diskussion zuustande.Grüße vom Ostelch
Oh doch. In MT müsste man es ja gewohnt sein, dass alles bis ins Kleinste zerpflückt wird, damit man sich an diesen Kleinigkeiten hochziehen kann.
Da der TE schrieb, dass er beschleunigte was sein Wagen hergab, finde ich Deinen Hinweis "Falls er es nicht bereits gemacht hat, zügig beschleunigen." überflüssig.
Er beschrieb, was er (sinnvoll und ordnungsgemäß) machte, und mehr kann er nicht tun.
Ich habe sehr wohl verstanden, was Du meinst, aber Deine sinngemäße Aussage, der TE habe alles richtig gemacht, falls.... ist komplett über.
Du stellst ein Detail zur Diskussion, dass Du eingebracht hast, nämlich die (ergo: Deine) Annahme, der TE habe NICHT ordentlich beschleunigt.
So, und nu soll's gut sein. Meine Portionen Ausgeglichenheit und Geduld sind für heute nämlich aufgebraucht.
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 23. April 2019 um 15:36:33 Uhr:
Da der TE schrieb, dass er beschleunigte was sein Wagen hergab, finde ich Deinen Hinweis "Falls er es nicht bereits gemacht hat, zügig beschleunigen." überflüssig.
Der TE hat nur beschleunigen geschrieben und später, dass 75 PS nunmal nicht mehr an Beschleunigung hergeben. So formulieren das auch Fahrer, die nur das Gas voll durchtreten, aber nicht den optimalen Gang wählen. Um die 75 PS abzurufen, muss man den Motor auf 6500 U/min hochdrehen. Glaubst du wirklich, dass der TE gemacht hat? Nein, somit darf man seine Aussage nicht wortwörtlich nehmen. Hätte er das gemacht, würde es diesen Thread überhaupt nicht geben, wpp07 hat dies ja vorgerechnet:
Klick michZu guter Letzt hätte er ja auf meinen Einwand hin richtiggestellt, dass er den Motor voll ausgedreht hat oder zumindest zügig beschleunigt hat. Das hat er aber nicht.
Also die Diskussion hier zeigt mir, dass hier einige Leser nur „eine“ Beschleunigung kennen, ihre „Standard-Langsambeschleunigung“ und somit nicht situationsbedingt angepasst beschleunigen. Klar, dass diese Leser das hier nicht so stehen lassen möchten und somit ihre Fahrweise indirekt verteitigen möchten.
@JumpingJack, bis du auch so einer, der nur „seine“ Standard-Beschleunigung kennt und nutzt? 😉
Gruß
Uwe
Ich meine, dass auf der Straße doch eh nur Rennfahrer unterwegs sind. Da muss man das nicht mehr erklären.
Na klar gehe ich auch davon aus, der er nicht jeden einzelnen Gang bis zur Grenze ausgefahren hat. Wäre zwar nett gegenüber dem Hintermann, aber zwingend erforderlich auch nicht - wenn die Straße beim Abbiegen frei und der andere Typ deutlich zu schnell war oder zu spät Gas weg genommen hat. Und beim Anfänger und/oder Karl auch nicht zu erwarten.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. April 2019 um 21:04:53 Uhr:
Na klar gehe ich auch davon aus, der er nicht jeden einzelnen Gang bis zur Grenze ausgefahren hat.
Davon gehen wir alle nicht aus, nur JumpingJack wollte es so verstehen, damit seine Argumentation passt.
Ein Hochdrehen bis auf 6500 U/min wäre bestimmt in der vom TE beschriebenen Situation auch nicht notwendig gewesen.
Gruß
Uwe
Hm, mal ehrlich, es waren doch schon viele von uns in der Situation. Entweder so wie der TE (gerade mit schwachem Auto, oder auch mit Anhänger oder beim Abschleppen - oder sind LKW Fahrer anwesend?), oder als möglicherweise Geschädigter, dass man leicht bremsen muss. So what? Ab und an muss man eben abbremsen.
Mal die Sicht als "regelmäßig" Geschädigter:
Auf meinem Arbeitsweg gibt es eine Einmündung auf die Ortsumgehung (nur Rechts-Abbiegen erlaubt) dort geht es in ein Industriegebiet und das angrenzende Wohngebiet. Die ist kurz nach einer Kurve, und da sind 100. Vermutlich dachte man sich vor 50 Jahren, dass man dort den Berg eh nicht schneller als 70 hoch fahren könne. Sichtweite an der Einmündung: Ich schätze maximal 100m, falls das Schild nicht im Weg ist. Eigentlich ein Wunder, dass es da nicht regelmäßig kracht.
Persönlich fahre ich da mit ~80 wenn hinter mir frei ist, ansonsten eben 100 um den Verkehr nicht aufzuhalten.
Dieses Jahr musste ich bereits einmal kurzfristig auf die Gegenfahrbahn ausweichen und ein andermal hart in die Eisen gehen. Das war ärgerlich, weil in beiden Fällen offensichtlich nicht richtig auf den Verkehr geachtet wurde. Aber die Stelle ist eben auch... Pardon meine Wortwahl... beschissen.
Hingegen: Etwas abbremsen weil das rausfahrende Fahrzeug erst 60/70 drauf hat wenn ich hinter ihm bin - also wie vom TE beschrieben - muss ich da regelmäßig, und ist mir persönlich vollkommen egal.
Ist bei uns ähnlich. Auffahrt auf die Europastr., aber nach links und besonders nach rechts sehr eingeschränkte Sicht. Aber Tempo 100 erlaubt und wird meist auch gefahren. Mit dem Touareg kein Problem, Gas und weg - Allradantrieb, da dreht nichts durch. Mit den Fronttrieblern hab ich da ab und zu mal Reifenquietschen, mit dem Wohnmobil manch einen auch schon zum Bremsen genötigt. Was soll ich machen, wenn ich halb auf der Straße bin und der Typ dann erst aus der Kurve kommt und sichtbar ist? Stehenbleiben geht nicht, zurück geht meist auch nicht. Also Augen zu und durch.
Und aus der Straße müssen regelmäßig die Linienbusse auf die Europastr. auffahren.