Vorfahrt beim Auffahren auf Landstraße genommen ?

Hallo,
als ich, Fahranfänger, heute mit meinem Auto von einer Kreisstraße auf eine bevorrechtigte Landstraße abbiegen wollte, ereigenete sich Folgendes.
Ich hielt trotz wenigen Querverkehrs zur Vorsicht am Vorfahrt gewähren Schild an um mich zu vergewissern, dass die Straße frei war. Die besagte Straße war zu diesem Zeitpunkt komplett leer.
Als ich abbog und auf die Straße auffuhr, erschien in etwa 200 Metern Entfernung hinter mir in der Kurve ein anderer Wagen.
Um nicht zum Hindernis zu werden, begann ich also zu beschleunigen. Trotzdessen schien der Fahrer sein Auto, allerdings nicht stark, abzubremsen, da ich zu dieser Zeit noch keine 100 km/h erreicht hatte.
Offenbar schien er nicht sehr begeistert, da er mit dem Kopf schüttelte. Wenig später überholte er mich dann, allerdings ohne zu hupen oder Derartiges.
Nun wäre meine Frage, ob ein solches Ereignis bereits als Vorfahrtnahme bezeichnet werden kann und was in einem solchen Fall droht.
Grüße Karl

Beste Antwort im Thema

Man kann auch aus allem einen Elefanten machen.

Da wird nichts kommen. Diese Situationen gibt's täglich zig-tausedfach. Und zum Glück schütteln die Leute das dann mit ihrem Kopf weg.

Thema ist beendet, da kommt null Komma null

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@svendrae sag ja nichts gegen 54PS Saugdiesel 😉 Meiner BJ 1986 lief 170km/h lt. Tacho (wenn auch erst nach 3 Std. Autobahnfahrt) 🙂 🙂 🙂 @Karl2018 Ich war nicht dabei. Jddoch kannst du dich nach dem Grundsatz richten:

Du hast keine Vorfahrt gekommen wenn
a) du niemand beim Einbiegen gesehen hast
b) du nach dem Einbiegen zügig beschleunigt hast
c) der Hintermann trotz überhöhter Geschwindigkeit noch rechtzeitig bremsen konnte.
d) falls der Hintermann nicht rechtzeitig bremsen konnte, wäre zu klären, ob er bei einem Pannenfahrzeug ebenfalls nicht diese Situation unter Kontrolle gehabt hätte.
e) hier kommt es ggf. darauf an, wie die Polizei bei einer Kontrolle die Situation bewertet. Falls du dich beim Einschlag bereits einige 100m hinter der Kreuzung befindest, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit der Hintermann schuld. Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung hat.

Mit dem Kopf schütteln, laut werden oder das Zeigen des berühmten "Effenbergs" heisst nicht automatisch, dass derjenige im Recht ist...

Das mit dem Hupen und Lichthupe hatte ich in der Fahrschulen wahrscheinlich verpennnt. Theorie hieß bei uns damals noch https://youtu.be/AVvLZqIKhNc 🙂

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. April 2019 um 22:36:12 Uhr:


Quelle Wikipedia zum Golf, ADAC zum Polo:
Der Golf 1 mit 70 PS benötigte zwischen 13 und 15 sec bis 100km/h und lief knapp 160. Der Polo mit 65 PS benötigt 15,5 sec. bis 100 km/h und läuft rund 164 km/h.
Drehmoment beim Golf 112 bzw. 108 Nm bei 3.000 U, beim Polo 95 bei 3.000 U.

So unterschiedlich sind die Leistungswerte also nicht. Das Hauptproblem ist das Gewicht, und auf die Ausstattung will doch niemand verzichten.

Ich habe den 75 PS Polo VI mit dem 70 PS Golf I (Motorkennbuchstabe JB) verglichen.

Der Polo erreicht lächerliche 95 Nm erst ab 3000 U/min bis 4500 U/min und der Golf 108 Nm bereits bei 2500 U/min (Quelle Wikipedia: Polo und Golf. Das ist schon ein deutlicher Unterschied, so dass sich der Golf schon bei geringerer Drehzahl vernünftig fahren lässt. Der Golf erreicht damit bei 2500 U/min 38 PS, die der Polo bei dieser Drehzahl bei weitem nicht erreicht. Ist das moderne Motorentwicklung? Wohl kaum, das ist einfach nur traurig. Der Opel Karl ist noch schlimmer, da er die mageren 95 Nm erst bei 4500 U/min 🙁

Gruß

Uwe

Bei der heutigen Verkehrsdichte ist es annähernd unmöglich so zu fahren dass ".... niemand mehr als nach den Umständen entsprechend.... behindert wird..."
M.E. ist ein Gas-wegnehmen auf freier Strecke zu akzeptieren und nicht als Behinderung oder gar Gefährdung zu sehen.
Ich denke der TE hat alles richtig gemacht, geschaut, nix gesehen, losgefahren. Fertig.

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 21. April 2019 um 12:55:50 Uhr:


Bei der heutigen Verkehrsdichte ist es annähernd unmöglich so zu fahren dass ".... niemand mehr als nach den Umständen entsprechend.... behindert wird..."

Komisch, dass, wenn ich auf eine Vorfahrtsstraße einbiegen musste, ich noch nie jemand behindert habe. Wenn es mal doch passiert ist, so habe ich gepennt und es war mein Fehler.

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 21. April 2019 um 12:55:50 Uhr:


M.E. ist ein Gas-wegnehmen auf freier Strecke zu akzeptieren und nicht als Behinderung oder gar Gefährdung zu sehen.

Von nur Gas wegnehmen war nie die Rede, denn der TE hat doch geschrieben, dass der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße bremsen musste.

Aufgrund der besonderen Situation war es auf jeden Fall ok, wenn der TE einigermaßen zügig beschleunigt hat. Leider muss ich immer wieder feststellen, dass der auf die Vorfahrtsstraße einbiegende sehr langsam beschleunigt und das Fahrzeug auf der Vorfahrtsstraße dadurch zum Abbremsen zwingt. Das ist keinesfalls eine unvermeidbare Behinderung und somit ein Verstoß gegen die StVO.

Gruß

Uwe

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Oh Uwe, "...ich noch nie jemand behindert habe. Wenn es mal doch passiert ist..." ist doch irgendwie widersprüchlich.

Das, was hier der TE geschildet hat, ist kein Verstoß gegen die StVO. Als er auf die Vorfahrtsstraße einbog, war der MX5 noch nicht zu sehen. Ob er jetzt von 0-100 nur 3 sec. braucht oder 30 sec - ist vollkommen irrelevant.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. April 2019 um 20:28:26 Uhr:


Oh Uwe, "...ich noch nie jemand behindert habe. Wenn es mal doch passiert ist..." ist doch irgendwie widersprüchlich.

Ja, ich habe den Satz blöd formuliert.

Es ist schon vorgekommen, dass ich ein Fahrzeug übersehen oder dessen Abstand bzw. Geschwindigkeit falsch eingeschätzt habe. Es ist sogar einmal vorgekommen, dass der auf der Vorfahrtsstraße dann eine Vollbremsung machen musste, alles meine Schuld. Wenn man von diesen Situationen absieht, ist es nicht vorgekommen, dass ich ein Fahrzeug behindert habe, wenn ich auf eine Vorfahrtsstraße eingebogen bin.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. April 2019 um 20:28:26 Uhr:


Das, was hier der TE geschildet hat, ist kein Verstoß gegen die StVO. Als er auf die Vorfahrtsstraße einbog, war der MX5 noch nicht zu sehen. Ob er jetzt von 0-100 nur 3 sec. braucht oder 30 sec - ist vollkommen irrelevant.

Wenn ich nur eine Sichtweite von 200 m habe und damit rechnen muss, dass ein Fahrzeug um die Kurve kommt, dann biege ich doch zügig auf die Vorfahrtsstraße ein und beschleunige auch zügig. Keinesfalls beschleunige ich dann wie eine Wanderdüne (was ich auch den TE nicht unterstelle aber leider immer wieder beobachten muss) und habe erst nach einem km meine Wunschgeschwindigkeit erreicht. Das ist aus meiner Sicht dann eine Behinderung, die nicht sein muss. Ein Autofahrer sollte auch mittdenken und ein mitdenkender Autofahrer rechnet damit, dass kurz nach dem Einbiegen ein Fahrzeug aus der 200 m entfernten Kurve erscheinen kann und wird prophylaktisch so fahren, dass der dann möglichst wenig behindert wird.

Gruß

Uwe

Es kommt hier auch auf die Geschwindigkeit des Fahrzeuges auf der Vorfahrtstraße an. Wir haben beispielsweise eine schlecht einsehbare Betriebsausfahrt. Die Straße davor ist auch aus diesem Grund auf 30 begrenzt. Allerdings fährt die kaum einer, geschätzte 90% dürften deutlich schneller unterwegs sein.
Und wenn ich hier aus der Einfahrt kam, gabs schon einige, welche mitunter auch deutlich in die Eisen gehen mussten. Habe ich den nun behindert ? In meinen Augen nicht. Wenn er nämlich wie vorgeschrieben die 30km/h gefahren wäre, hätte er nie bremsen müssen. Und ich bin überzeugt, dass dies auch der eigentlich Vorfahrtsberechtigte so sieht, da es bisher zu keiner Eskalation gekommen ist.

Hallo zusammen.
Da noch keiner der großen Rechner die Situation erläutert hat versuche ich dies nun mit überschlagen.
Der TE sagt:" Kreuzung im 70 er Bereich, nach dem Abbiegen kommt Auto 200 m hinter ihm".

Der 200m hinter ihm, 70km schnell Fahrende benötigt ca. 10s um auf Höhe des " Karl" zu sein. Da "Karl" sich auch entfernt und in 10s ebenfalls die 70km/h erreichen sollte werden sich die beiden Fahrzeuge nie treffen. Es blieben immer 100 m zwischen den beiden Fahrzeugen.
So, wem unterstellen wir nun einen Fehler? Die 200m sind sicherlich schlecht einzuschätzen. Die Beschleunigung in 10s auf 70km/h sollte alleine durch Lösen der Handbremse machbar sein. Verbleibende Variable ist also die Ausgangsgeschwindigkeit des Platzda.

Gruß

Das wegen einem bremsen müssen kann zwei Gründe haben.

Das sofortige Gaswegnehmen hat nicht gereicht. Wäre dem anderen Autofahrer aber genauso passiert, wenn ein Roller/Traktor/25km/h Auto auf der Stecke gefahren wäre. Denn das rausfahren an sich hat er ja nicht gesehen.

Fall 2, ein Gaswegnehmen hätte gereicht, aber der Fahrer ist bis kurz vors „Hindernis“ mit Vollgas durchgefahren und musste dann stark bremsen. Ist jetzt mal sein Problem.

Wobei ich nicht ausschließen möchte, das er einfach nur deine Beschleunigung falsch eingeschätzt hat. Man kann auch den Kopf über sich selber schütteln 😉

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 22. April 2019 um 10:35:53 Uhr:


Das wegen einem bremsen müssen kann zwei Gründe haben.

Das sofortige Gaswegnehmen hat nicht gereicht. Wäre dem anderen Autofahrer aber genauso passiert, wenn ein Roller/Traktor/25km/h Auto auf der Stecke gefahren wäre. Denn das rausfahren an sich hat er ja nicht gesehen.

Fall 2, ein Gaswegnehmen hätte gereicht, aber der Fahrer ist bis kurz vors „Hindernis“ mit Vollgas durchgefahren und musste dann stark bremsen. Ist jetzt mal sein Problem.

Wobei ich nicht ausschließen möchte, das er einfach nur deine Beschleunigung falsch eingeschätzt hat. Man kann auch den Kopf über sich selber schütteln 😉

In meiner gerechneten Schätzung mußte der MX5 nicht vom Gas gehen. Wie sagt der Kölner:"ET hääd noch immr jod jegonge " (sorry kenne nur eure Zahnputzbecher aus denen ihr euer eigen Bier trinkt. Der Sprache bin ich nicht mächtig aber zum Kölsch bestellen reicht es)🙂
Ich fuhr jahrelang einen 1250kg 60PS Polo neben dem S8 und dem 11er. Die Wanderdüne kann ich nicht nachvollziehen, das Fahren hat eher mehr Spaß gemacht weil ich mich anstrengen mußte (klingt doof, ist aber so).

Gruß

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 22. April 2019 um 10:35:53 Uhr:


Das sofortige Gaswegnehmen hat nicht gereicht. Wäre dem anderen Autofahrer aber genauso passiert, wenn ein Roller/Traktor/25km/h Auto auf der Stecke gefahren wäre.

Was willst du mit diesem Argument sagen? Ist es in Ordnung, wenn ich mit meinem Alpina auf die Vorfahrtstraße fahre und nur gemächlich auf 25 km/h beschleunigen und mit der Geschwindigkeit weiterfahre? Wohl kaum.

Ein Fahrer eines Rollers oder Traktors hat keine andere Möglichkeit und somit ist das eine unvermeidbare Behinderung, also erlaubt.

Für einen Fahrer eines PKW hingegen besteht diese Einschränkung nicht und somit ist es eine vermeidbare Behinderung, wenn er trotzdem so fährt und es ist somit ein klarer Verstoß gegen die StVO.

Zurück zu der Situation des TE. Der TE ist Fahranfänger. In der Fahrschule hat er sicherlich ein leistungsstärkeres Fahrzeug gefahren, dass wesentlich besser beschleunigt hat, auch bei niedrigerer Drehzahlt. In den Fahrschulen wird meist wert auf verbrauchorientiertes Fahren gelegt. Richtiges Beschleunigen wird nur in wenigen Situationen gezeigt, so z.B. beim Auffahren auf die Autobahn.

Das zügige Beschleunigen lernen Fahranfänger also häufig nicht richtig und es ist ihn nicht in Fleisch und Blut übergegangen.

Wenn nun der Fahranfänger den Führerschein hat und ein wesentlich leistungsschwächeres Fahrzeug als den Fahrschulwagen fährt, ist es somit noch schwieriger zügig zu beschleunigen, weil er richtig aufs Gas drücken und den Motor recht hochziehen muss. So kann es dazu kommen, dass er auch nicht zügig beschleunigt, auch wenn es angebracht wäre.

Dies könnte auch so beim TE sein und daher mein Hinweis, dass es besser machen kann. Ich finde an diesen Hinweis nichts falsch. Wenn schon zügig beschleunigt hat und der auf der Vorfahrtstraße bremsen muss, weil er z.B. schneller als das Limit gefahren ist, ist doch alles OK und der TE hat nichts falsch gemacht.

Gruß

Uwe

Will sagen, du darfst nicht um die Kurve hämmern als ob selbstverständlich alles frei ist.

Das der TE nen Fehler gemacht hat, hab ich nicht geschrieben.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. April 2019 um 11:53:31 Uhr:



Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 22. April 2019 um 10:35:53 Uhr:


Das sofortige Gaswegnehmen hat nicht gereicht. Wäre dem anderen Autofahrer aber genauso passiert, wenn ein Roller/Traktor/25km/h Auto auf der Stecke gefahren wäre.

Was willst du mit diesem Argument sagen? Ist es in Ordnung, wenn ich mit meinem Alpina auf die Vorfahrtstraße fahre und nur gemächlich auf 25 km/h beschleunigen und mit der Geschwindigkeit weiterfahre? Wohl kaum.

Ein Fahrer eines Rollers oder Traktors hat keine andere Möglichkeit und somit ist das eine unvermeidbare Behinderung, also erlaubt.

Für einen Fahrer eines PKW hingegen besteht diese Einschränkung nicht und somit ist es eine vermeidbare Behinderung, wenn er trotzdem so fährt und es ist somit ein klarer Verstoß gegen die StVO.

Zurück zu der Situation des TE. Der TE ist Fahranfänger. In der Fahrschule hat er sicherlich ein leistungsstärkeres Fahrzeug gefahren, dass wesentlich besser beschleunigt hat, auch bei niedrigerer Drehzahlt. In den Fahrschulen wird meist wert auf verbrauchorientiertes Fahren gelegt. Richtiges Beschleunigen wird nur in wenigen Situationen gezeigt, so z.B. beim Auffahren auf die Autobahn.

Das zügige Beschleunigen lernen Fahranfänger also häufig nicht richtig und es ist ihn nicht in Fleisch und Blut übergegangen.

Wenn nun der Fahranfänger den Führerschein hat und ein wesentlich leistungsschwächeres Fahrzeug als den Fahrschulwagen fährt, ist es somit noch schwieriger zügig zu beschleunigen, weil er richtig aufs Gas drücken und den Motor recht hochziehen muss. So kann es dazu kommen, dass er auch nicht zügig beschleunigt, auch wenn es angebracht wäre.

Dies könnte auch so beim TE sein und daher mein Hinweis, dass es besser machen kann. Ich finde an diesen Hinweis nichts falsch. Wenn schon zügig beschleunigt hat und der auf der Vorfahrtstraße bremsen muss, weil er z.B. schneller als das Limit gefahren ist, ist doch alles OK und der TE hat nichts falsch gemacht.

Gruß

Uwe

Uwe,
ich bin ja oft deiner Meinung. Aber diesmal weiß ich nicht was du uns sagen willst. Kann man nur mit einem Alpina vernünftig Gas geben? Bei geringerer Leistung ist der Fahrer zu doof? Leider haben deine relevanten Sätze genau dort Rechtschreibfehler wo der Sinn des Satzes entsteht. Somit schwer zu argumentieren, hört sich jedoch schwer arrogant an. Hoffe das ist nicht deine tatsächliche Aussage.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 22. April 2019 um 14:13:39 Uhr:


ich bin ja oft deiner Meinung. Aber diesmal weiß ich nicht was du uns sagen willst. Kann man nur mit einem Alpina vernünftig Gas geben? Bei geringerer Leistung ist der Fahrer zu doof?

Du hast mich tatsächlich missverstanden. Ich hatte Bochumer81 so verstanden, wenn statt dem TE ein Traktor auf die Vorfahrtstraße eingebogen wäre, dass das eine hinzunehmende Behinderung wäre und daher das auch im Falle des TE galt, wenn dieser langsam mit anschließender gemächlicher Beschleunigung eingebogen wäre.

Um hier zu widersprechen habe ich meinen Alpina als Extrem meinen Alpina mit viel Leistung ins Gespräch gebracht. Ich wollte nur aufzeigen, dass man einen Traktor nicht mit einem PKW vergleichen kann. Jedem wird durch mein Alpina-Extrembeispiel klar, dass mit einem Alpina es sehr wohl eine völlig unnötige Behinderung ist, wenn man mit so einem Auto nicht in die Puschen kommt.

Beide Fälle kann man also nicht vergleichen, einbiegender Traktor mit einbiegender PKW.

Nun hat ja Bochumer81 inzwischen geschrieben, dass er wohl seine Aussage anders verstanden hat, als ich sie verstanden haben. Daher brauchen wird das Ganze auch nicht weiter diskutieren.

Ich halte auch Fahrer von Fahrzeugen mit wenig Leistung nicht für doof. Wie erläutert, wird in der Fahrschule oft das starke Beschleunigen nicht vernünftig beigebracht und auch wenig gebraucht, weil die Fahrschulfahrzeuge oft gut motorisiert sind. Wenn dann der Fahranfänger sich ein Fahrzeug mit geringer Leistung kauft, hat er wenig Erfahrung mit starker Beschleunigung. Das hat mit doof sein nichts zu tun.

Gruß

Uwe

"Wenn dann der Fahranfänger sich ein Fahrzeug mit geringer Leistung kauft, hat er wenig Erfahrung mit starker Beschleunigung."

Geht dann auch nicht, oder?

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