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Vorfahrt beim Auffahren auf Landstraße genommen ?

Themenstarteram 19. April 2019 um 17:08

Hallo,

als ich, Fahranfänger, heute mit meinem Auto von einer Kreisstraße auf eine bevorrechtigte Landstraße abbiegen wollte, ereigenete sich Folgendes.

Ich hielt trotz wenigen Querverkehrs zur Vorsicht am Vorfahrt gewähren Schild an um mich zu vergewissern, dass die Straße frei war. Die besagte Straße war zu diesem Zeitpunkt komplett leer.

Als ich abbog und auf die Straße auffuhr, erschien in etwa 200 Metern Entfernung hinter mir in der Kurve ein anderer Wagen.

Um nicht zum Hindernis zu werden, begann ich also zu beschleunigen. Trotzdessen schien der Fahrer sein Auto, allerdings nicht stark, abzubremsen, da ich zu dieser Zeit noch keine 100 km/h erreicht hatte.

Offenbar schien er nicht sehr begeistert, da er mit dem Kopf schüttelte. Wenig später überholte er mich dann, allerdings ohne zu hupen oder Derartiges.

Nun wäre meine Frage, ob ein solches Ereignis bereits als Vorfahrtnahme bezeichnet werden kann und was in einem solchen Fall droht.

Grüße Karl

Beste Antwort im Thema

Man kann auch aus allem einen Elefanten machen.

 

Da wird nichts kommen. Diese Situationen gibt's täglich zig-tausedfach. Und zum Glück schütteln die Leute das dann mit ihrem Kopf weg.

 

Thema ist beendet, da kommt null Komma null

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Man kann auch aus allem einen Elefanten machen.

 

Da wird nichts kommen. Diese Situationen gibt's täglich zig-tausedfach. Und zum Glück schütteln die Leute das dann mit ihrem Kopf weg.

 

Thema ist beendet, da kommt null Komma null

Wenn man es ganz genau nehmen würde, wäre jede noch so kleinste Bremsung, die du verursachst eine Behinderung, die auf das Vorfahrt nehmen zurückzuführen wäre, aber wie @pokalgolf schon sagt: Solche Situationen wirst du noch zuhauf erleben und es wird in den seltensten Fällen Konsequenzen haben. Manche legen es auch darauf an und fahren dir erst recht dicht auf, nur um zu zeigen, wie "schlimm" das gerade für sie war ;)

Themenstarteram 19. April 2019 um 17:37

Zitat:

@eddiotos schrieb am 19. April 2019 um 19:17:07 Uhr:

Wenn man es ganz genau nehmen würde, wäre jede noch so kleinste Bremsung, die du verursachst eine Behinderung, die auf das Vorfahrt nehmen zurückzuführen wäre, aber wie @pokalgolf schon sagt: Solche Situationen wirst du noch zuhauf erleben und es wird in den seltensten Fällen Konsequenzen haben. Manche legen es auch darauf an und fahren dir erst recht dicht auf, nur um zu zeigen, wie "schlimm" das gerade für sie war ;)

Sicher mag die Frage etwas kleinlich gewesen sein, aber ich fahre halt nicht wie 'ne besengte Sau und lasse mir viele erlebte Situationen meist lange durch den Kopf gehen, um mein Verhalten weiter zu verbessern.

Da kommt's dann schon mal vor, dass ich unnötigerweise Angst vor'm Schlimmsten habe.

Hallo,

es gibt überall Deppen auf der Straße, die den Kopf schütteln werden, wenn sie wegen jemand 5 Sekunden später ankommen.

Einfahren, wenn der Verkehr auf der Hauptstraße noch 200 m entfernt wird, ist kein Vorfahrtsverstoß. Er hat ja dann noch genügend Zeit um zu bremsen. Ein Vorfahrtsverstoß wäre dann gegeben, wenn er hätte hart runterbremsen müssen um ein Kollision zu vermeiden.

Zum Hupen:

Also ich habe in der Fahrschule gelernt, beim Überholen zu hupen oder mit dem Fernlicht kurz aufzublenden und mache das auch in schöner Regelmäßigkeit (§5 Absatz 5 StVO). Lernt man das heute nicht mehr?

 

Grüße,

diezge

Themenstarteram 19. April 2019 um 17:45

Zitat:

@diezge schrieb am 19. April 2019 um 19:39:03 Uhr:

Hallo,

es gibt überall Deppen auf der Straße, die den Kopf schütteln werden, wenn sie wegen jemand 5 Sekunden später ankommen.

Einfahren, wenn der Verkehr auf der Hauptstraße noch 200 m entfernt wird, ist kein Vorfahrtsverstoß. Er hat ja dann noch genügend Zeit um zu bremsen. Ein Vorfahrtsverstoß wäre dann gegeben, wenn er hätte hart runterbremsen müssen um ein Kollision zu vermeiden.

Zum Hupen:

Also ich habe in der Fahrschule gelernt, beim Überholen zu hupen oder mit dem Fernlicht kurz aufzublenden und mache das auch in schöner Regelmäßigkeit (§5 Absatz 5 StVO). Lernt man das heute nicht mehr?

 

Grüße,

diezge

Doch doch, habe ich letztes Jahr auch noch so gelernt, mache das aber so gut wie nie, weil sich gefühlt die meisten dadurch belästigt oder gedrängt fühlen.

Das ist eine zulässige Möglichkeit, aber keinesfalls zwingend. Steht schließlich "darf" und nicht "muss" im entsprechenden Paragrafen. Ich wüsste auch nicht, warum ich das immer per Hupe oder Lichthupe ankündigen sollte. Würde auf der BAB dann sicher ein lustiges Konzert.

Zum Thema selbst: Als du auf die Landstraße einbogst, war der doch noch nicht zu sehen. Also gibt es nichts zu meckern.

Zitat:

@Karl2018 schrieb am 19. April 2019 um 19:45:29 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 19. April 2019 um 19:39:03 Uhr:

Hallo,

es gibt überall Deppen auf der Straße, die den Kopf schütteln werden, wenn sie wegen jemand 5 Sekunden später ankommen.

Einfahren, wenn der Verkehr auf der Hauptstraße noch 200 m entfernt wird, ist kein Vorfahrtsverstoß. Er hat ja dann noch genügend Zeit um zu bremsen. Ein Vorfahrtsverstoß wäre dann gegeben, wenn er hätte hart runterbremsen müssen um ein Kollision zu vermeiden.

Zum Hupen:

Also ich habe in der Fahrschule gelernt, beim Überholen zu hupen oder mit dem Fernlicht kurz aufzublenden und mache das auch in schöner Regelmäßigkeit (§5 Absatz 5 StVO). Lernt man das heute nicht mehr?

 

Grüße,

diezge

Doch doch, habe ich letztes Jahr auch noch so gelernt, mache das aber so gut wie nie, weil sich gefühlt die meisten dadurch belästigt oder gedrängt fühlen.

Das ist ja dann deren Problem.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. April 2019 um 20:03:27 Uhr:

Das ist eine zulässige Möglichkeit, aber keinesfalls zwingend. Steht schließlich "darf" und nicht "muss" im entsprechenden Paragrafen. Ich wüsste auch nicht, warum ich das immer per Hupe oder Lichthupe ankündigen sollte. Würde auf der BAB dann sicher ein lustiges Konzert.

Zum Thema selbst: Als du auf die Landstraße einbogst, war der doch noch nicht zu sehen. Also gibt es nichts zu meckern.

Das hat auch niemand behauptet.

Und genau deswegen, damit es zu keinem Hupkonzert auf Autobahnen kommt, steht da darf und nicht muss.

 

Grüße,

diezge

Mit dem Wohnmobil wurde ich heute auf der BAB ständig überholt, schließlich fuhr ich auch nur rund 100 km/h. Sollen die jetzt alle hupen? Wäre doch Blödsinn und Hupe/Lichthupe gibt doch nur Sinn, wenn die Gefahr besteht, dass der zu Überholende ebenfalls zum Überholen ansetzen könnte.

Deine Aussage "Also ich habe in der Fahrschule gelernt, beim Überholen zu hupen oder mit dem Fernlicht kurz aufzublenden und mache das auch in schöner Regelmäßigkeit (§5 Absatz 5 StVO)" - und das klingt nun mehr nach man soll/muss, als man darf.

Zitat:

@diezge schrieb am 19. April 2019 um 19:39:03 Uhr:

Hallo,

es gibt überall Deppen auf der Straße, die den Kopf schütteln werden, wenn sie wegen jemand 5 Sekunden später ankommen.

...

Grüße,

diezge

Im Prinzip wissen wir nicht genau was vorgefallen ist.

Variante A) Der TE ist zu knapp vor dem anderen Fahrzeug auf die Landstraße eingebogen (bzw. dessen Geschwindigkeit total falsch eingeschätzt).

Variante B) Der 280PS-Audifahrer (ich rate einfach mal :); reine Erfahrung ) kann sich nicht vorstellen, dass man in einem durchschnittlich motorisierten PKW eben auch mal 12-14 Sekunden benötigt um auf 100km/h zu kommen und hätte bei vorrausschauender Fahrweise den Blick in den Kofferraum des Vordermanns umgehen können.

Themenstarteram 19. April 2019 um 18:48

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 19. April 2019 um 20:22:42 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 19. April 2019 um 19:39:03 Uhr:

Hallo,

es gibt überall Deppen auf der Straße, die den Kopf schütteln werden, wenn sie wegen jemand 5 Sekunden später ankommen.

...

Grüße,

diezge

Im Prinzip wissen wir nicht genau was vorgefallen ist.

Variante A) Der TE ist zu knapp vor dem anderen Fahrzeug auf die Landstraße eingebogen (bzw. dessen Geschwindigkeit total falsch eingeschätzt).

Variante B) Der 280PS-Audifahrer (ich rate einfach mal :); reine Erfahrung ) kann sich nicht vorstellen, dass man in einem durchschnittlich motorisierten PKW eben auch mal 12-14 Sekunden benötigt um auf 100km/h zu kommen und hätte bei vorrausschauender Fahrweise den Blick in den Kofferraum des Vordermanns umgehen können.

Das war dann wohl Variante B). Er kam erst sichtbar um die Kurve, als ich bereits angefahren bin und mich auf der Fahrbahn befand. 75 PS geben nunmal nicht mehr an Beschleunigung her. :D

Es war übrigens ein MX-5. ;)

75 PS - da kommt es ein wenig auf das Gewicht an und ob du die einzelnen Gänge ausfährst. So langsam sind die dann nicht.

Bezieht sich der "Karl" von "Karl2018" auf dein Auto?

Themenstarteram 19. April 2019 um 19:19

Zitat:

75 PS - da kommt es ein wenig auf das Gewicht an und ob du die einzelnen Gänge ausfährst. So langsam sind die dann nicht.

 

Bezieht sich der "Karl" von "Karl2018" auf dein Auto?

Ja, der gute alte Opel. War halt auch besetzt und leicht beladen.

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