Vorfahrt bei Linksabbiegerspur auf Kreuzung mit Ampel
Folgendes Szenario,
Typische Kreuzung - Bei Grün fährt man auf die Linksabbieger Spur und lässt den Gegenverkehr durch und biegt dann links ein.
Was passier jedoch wenn man auf die Kreuzung drauffährt wenn man grün hat, und der Gegenverkehr solange braucht dass auch die von Links kommenden Grün haben.
Muss ich mitten auf der Kreuzung stehen bleiben (bin ja schon drauf) oder habe ich Vorfahrt - bzw. kann das Abbiegen beenden.
Beste Antwort im Thema
siehe STVO:
§11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.
23 Antworten
Ist ne scheiß Situaution in der du schnell der verlierer sein kannst.
Klar hat die Dame gepennt, aber wenn es gekracht hätte, wäre es lustig gewesen.
Du stehst allein und ohne Zeugen auf der Kreuzung ( die sind ja weitergefahren). Die Dame kachelt dir ins Auto und hat jede Menge Zeugen, das sie bei grün gefahren ist. Die Ampel sieht ja jeder aus der vierten und fünften Reihe.Wenn dich nun keiner dort "stehen" gesehen hat, da durch das Fahrzeug der Dame verdeckt, handelst du dir mit Pech noch nen Rotlichtverstoss ein.😠
Nee. Die Dame wäre dran, weil sie nicht ht räumen lassen.
Wenn ich mal Zeit hab (😁), gucke ich mal in meine Unterlagen zurm Kreiselunfall.
Da soll ich laut gegnerischer RAs den Knilch ja auch nicht von der Kreuzung! räumen lassen haben.😁
Bis heute hat mir aber auch noch niemand erzählt woran ich dieses Vorhaben denn hätte erkennen können.😛
Also ich verstehe das Problem nicht. Wenn ich immer, wenn mich in Berlin der Grüne Pfeil anlächelt, von der Kreuzung heize , würde ich nicht mehr hier sitzen und meinen Unfug in die Tasten drücken. Gerade ich solchen Situationen sollte es doch möglich sein, sich so zu einigen(Blickkontakt oder ähnliches), die Kreuzung zu räumen, ohne sich Beulen in das Auto zu fahren.
an TE:
da ich bei dir lese 'sie hat mich geschnitten', bedeutet das, dass sie v o r dir vorbeigefahren ist?
Wenn Ja, dann warst du zwar bereits über der Haltelinie und hinter dem Sichtbereich auf die Ampel, aber nicht auf der Kreuzung. Im Gegenstaz zu den anderen bereits genannten Situationen, musst du in diesem Fall warten und der Hintermann muss dir bei erneutem Grün Zeichen geben, dass du wieder Grün hast.
So hat man es mir in der Fahrschule beigebracht.
Hans
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Der Passus mit dem "nicht in die Kreuzung einfahren" passt hier nicht. Das gilt für den Fall dass die Querstraße blockiert ist und man am Ende der Ampelphase die Kreuzung gar nicht räumen könnte.
Hier gilt das mit dem "der räumende Verkehr hat Vorrang", d.h. sobald du mit dem Auto soweit in der Kreuzung stehst dass du Querspuren blockierst darfst/musst du die Kreuzung zuerst räumen damit der Querverkehr danach ungestört fahren kann. Das ist eine Regelung im Sinne des Verkehrsflusses. Die Ampeln haben hierzu entsprechende Umschaltzeiten damit das Problem nicht auftritt, wenn aber einige Zeitgenossen pennen oder noch bei kirschgrün durchhuschen klappt das halt nicht wie geplant.
Beim Unfall wird das i.d.R. zugunsten des Räumenden ausgehen. Ein Gutachter wird schon feststellen können wer wem reingefahren ist und dass der der auf der Kreuzung war stand oder gerade angefahren ist. Zudem sollte es an den Ampeln der Querstraße auch einige Zeugen geben die das Auto auf der Linksabbiegespur der Kreuzung gesehen haben.
Gruß Meik
habe mal vor ewigkeiten hier auch ne vorfahrtsfrage gestellt...der sachverhalt ist zwar ein bisschen aders aber im grunde genommen räume ich ja auch nur die kreuzung. schaut einfach mal bitte 🙂 http://www.motor-talk.de/forum/wer-hat-vorfahrt-t2090775.html
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Die Ampel sieht ja jeder aus der vierten und fünften Reihe.Wenn dich nun keiner dort "stehen" gesehen hat, da durch das Fahrzeug der Dame verdeckt, handelst du dir mit Pech noch nen Rotlichtverstoss ein.😠
Warum sollte daraus ein Rotlichtverstoß werden? Eben konstruierst du aber etwas sehr Abstruses... Gemäß Schilderung ist er bei Grün eingefahren.
Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Warum sollte daraus ein Rotlichtverstoß werden? Eben konstruierst du aber etwas sehr Abstruses...
In diesem Staat ist alles möglich. Schon wie du eine Frage stellst ist entscheidend.
Es kommt zum Unfall und die Polizei wird gerufen.
Die Dame die auf ihre nicht vorhandene Vorfahrt behstanden hat sagt:
"Ich hatte grün, ich weiß gar nicht wo der andere her kam."
Der Unfallgegner sagt:
"Ich bin hier die ganze Zeit gestanden und habe auf eine Lücke zum abbiegen gewartet."
Jetzt werden Zeugen gesucht.
Würde der Polizist nun die Leute aus der 3ten und 4ten Reihe fragen: "Haben sie das Fahrzeug da stehen sehen?" und die Frage wird negativ beantwortet, fängt die Suppe an zu kochen.
Würde der Polizist fragen: "Haben sie gesehen wie der Wagen über Rot gefahren ist?" wird die Antwort ebenfalls negativ sein, nur eben positiver für den Geschädigten.
Recht haben und Recht bekommen ist auf unseren Strassen immer so eine Sache.
Genau so ist es, mir wäre da als verunfallter Linksabbieger auch nicht wohl in meiner Haut. Mit einer Teilschuld gehst Du da auf jeden Fall raus.......
Da brauchen Sie nur sagen "sie haben doch gesehen, das der Unfallgegner losgefahren ist. Wären Sie halt stehengeblieben"
Sagst Du dann "hab ich nicht gesehen", hast Du das Verkehrsgeschehen nicht beachtet und hast gleich die Schuld. Kann man doch alles drehen.....
Und je nachdem, wie die Unfallaufnahme und die anderen Aussagen der Zeugen/Unfallbeteiligten sind, hast Du die A...karte in Gold und hast komplett Schuld.