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wer hat vorfahrt?

Themenstarteram 24. Dezember 2008 um 15:28

da ich fast täglich an dieser kreuzung lang fahre habe ich mich schon lang gefragt wer vorfahrt hat... eigentlich ist diese kreuzung durch eine ampel geregelt allerdings wenn man das grüne auto ist auf der linksabbiegerspur und bei grüngelb(nicht kirschgrün ;)) über die ampel zum wenden fährt dann kriegen die autos(rot) schon grün... also wenn ich zum wenden drüben ankomme fahren die anderen fahrzeuge auch gerade los.

wer hat jetzt vorfahrt?

in der fahrschule habe ich gelernt das wenn hier keine ampel wäre es darauf ankommt wo ich herkomme(vorfahrtsstraße) und somit vorfahrt habe. da bin ich mir auch nicht sicher aber so habe ich es in erinnerung...

wenn man ein unfall in der ampelsituation baut muss dann die stadt dafür haften weil die ampel falsch programmiert wurde??? wenn sie beweise verlangen ist das kein problem weil es bei dieser kreuzung eindeutig der fall ist ;)

Beste Antwort im Thema
am 24. Dezember 2008 um 22:47

Zitat:

Original geschrieben von TROMSOE

es ist dort erlaubt ;) ansonsten würden einige leute nich mehr nach hause kommen :D

trotzdem bist du in dieser situation wartepflichtig. ich weiß nicht, wie du da wendest. aber genau genommen müsstest du erst gerade aus bis in die mitte der kreuzung fahren, bevor du überhaupt links abbiegen dürftest. erst anschließend dürftest du zum wenden ein weiteres mal "links abbiegen" - dann gäbe es nämlich nicht die problematik, dass du den "roten" fahrzeugen anschließend im weg stehst während du wartest. im übrigen ist das dann nicht die schuld der ampelschaltung, da wie bereits geschildert derartige abbiegeampeln für einen einfachen abbiegevorgang geschaltet sind und nicht zum wenden. es kommt ja auch oft genug vor, dass bei derartigen baulich getrennten fahrbahnen die fußgänger, die die gegenfahrbahn überqueren wollen, bereits grün haben, während du als linksabbieger in die "nebenstraße" einbiegen kannst. wendest du dabei, musst du den fußgängern ja ebenfalls "vorfahrt" gewähren und kannst sie nich einfach übern haufen fahren ;)

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Die Roten haben Vorfahrt. Hier gilt dann rechts vor links.

Themenstarteram 24. Dezember 2008 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Roten haben Vorfahrt. Hier gilt dann rechts vor links.

ja aber ich fahre doch bei grün... warum soll ich dann warten? und wenn ich dann stehenbleibe versperr ich ja den geradeausfahrern die straße...

Hallo, an solch einer Kreuzung hat natürlich Vorfahrt, wer auf der Vorfahrtsstrasse fährt. Aber ich als Rollerfahrer würde diese Gefährliche Kreuzung nie zum Wenden benutzen, ich würde nur links einbiegen und dann bei der nächsten Strasse links abbiegen um zu wenden.

 

MfG

Günni. 

Zitat:

Original geschrieben von TROMSOE

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Roten haben Vorfahrt. Hier gilt dann rechts vor links.

ja aber ich fahre doch bei grün... warum soll ich dann warten? und wenn ich dann stehenbleibe versperr ich ja den geradeausfahrern die straße...

Du mußt stehen bleiben, weil die roten Fahrzeuge auch grün haben und somit dann rechts vor links gilt. Im übrigen mußt du auch so in der Mitte stehenbleiben, daß der "Geradeausverkehr" nach links freie Fahrt hat.

Themenstarteram 24. Dezember 2008 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von Yamgüni

Hallo, an solch einer Kreuzung hat natürlich Vorfahrt, wer auf der Vorfahrtsstrasse fährt. Aber ich als Rollerfahrer würde diese Gefährliche Kreuzung nie zum Wenden benutzen, ich würde nur links einbiegen und dann bei der nächsten Strasse links abbiegen um zu wenden.

MfG

Günni.

ich muss aber dort abbiegen ;) weil die srtaße dann ne ganze weile weitergeht und dann ne bundesstraße kommt auf der wenden WEITAUS gefählicher ist :)

EDIT: das würde ja wieder heißen das ich vorfahrt habe... was stimmt denn nun???

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von TROMSOE

 

ja aber ich fahre doch bei grün... warum soll ich dann warten? und wenn ich dann stehenbleibe versperr ich ja den geradeausfahrern die straße...

Du mußt stehen bleiben, weil die roten Fahrzeuge auch grün haben und somit dann rechts vor links gilt. Im übrigen mußt du auch so in der Mitte stehenbleiben, daß der "Geradeausverkehr" nach links freie Fahrt hat.

aber gehen wir mal davon aus das wir die kreuzung nicht kennen... der streifen und die ampel ist ausschließlich zum wenden und links abbiegen. wenn du wenden willst und dann zu spät merkst das die anderen auch gerade losfahrenkannst du kein platz mehr machen...

und wenn wirklich dort ein unfall wegen dieser "falsch" eingestellten ampel kommt dann bin ich schuldig weil ich die vorfahrt missachtet habe an einer für mich grün anzeigenden ampel? das verstehe ich nicht...

Die Grünphase dient primär zum Abbiegen und nicht zum Wenden.

Themenstarteram 24. Dezember 2008 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Grünphase dient primär zum Abbiegen und nicht zum Wenden.

nagut das kann sein... aber was stimmt denn nun? du sagst die roten haben vorfahrt und Günni sagt ich...

Zitat:

nagut das kann sein... aber was stimmt denn nun? du sagst die roten haben vorfahrt und Günni sagt ich...

Deine grüne Ampel gilt für einmaliges Abbiegen (oder geradeaus) von dieser Stelle aus.

Wenden ist quasi 2x hintereinander abbiegen. Nach dem ersten abbiegen bist Du aber schon auf der Querstrasse.

Für die Querstrasse gilt dann gerade Rotlicht, d.h. sie dürfen nicht in die Kreuzung reinfahren, sondern nur die Kreuzung räumen.

Allerdings kommst Du beim Wenden nicht erneut am Rotlicht vorbei, würdest keinen Rotlicht-Verstoß begehen.

Aber die "Roten die Grün bekommen haben", dürfen natürlich los. Bist Du nicht schon direkt vor ihnen und räumst nur noch die Kreuzung, sondern fährst ihnen in den Weg, läge die Hauptschuld bei Dir.

Anhand der beschriebenen Ampelschaltung scheint die Stelle nicht zum wenden gedacht zu sein. Vielleicht ist dort sogar wenden ausdrücklich verboten!?

Themenstarteram 24. Dezember 2008 um 18:31

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Deine grüne Ampel gilt für einmaliges Abbiegen (oder geradeaus) von dieser Stelle aus.

die ampel ist NUR zum wenden und abbiegen :)

Zitat:

Anhand der beschriebenen Ampelschaltung scheint die Stelle nicht zum wenden gedacht zu sein. Vielleicht ist dort sogar wenden ausdrücklich verboten!?

es ist dort erlaubt ;) ansonsten würden einige leute nich mehr nach hause kommen :D

am 24. Dezember 2008 um 22:47

Zitat:

Original geschrieben von TROMSOE

es ist dort erlaubt ;) ansonsten würden einige leute nich mehr nach hause kommen :D

trotzdem bist du in dieser situation wartepflichtig. ich weiß nicht, wie du da wendest. aber genau genommen müsstest du erst gerade aus bis in die mitte der kreuzung fahren, bevor du überhaupt links abbiegen dürftest. erst anschließend dürftest du zum wenden ein weiteres mal "links abbiegen" - dann gäbe es nämlich nicht die problematik, dass du den "roten" fahrzeugen anschließend im weg stehst während du wartest. im übrigen ist das dann nicht die schuld der ampelschaltung, da wie bereits geschildert derartige abbiegeampeln für einen einfachen abbiegevorgang geschaltet sind und nicht zum wenden. es kommt ja auch oft genug vor, dass bei derartigen baulich getrennten fahrbahnen die fußgänger, die die gegenfahrbahn überqueren wollen, bereits grün haben, während du als linksabbieger in die "nebenstraße" einbiegen kannst. wendest du dabei, musst du den fußgängern ja ebenfalls "vorfahrt" gewähren und kannst sie nich einfach übern haufen fahren ;)

Das ist aber ein ziemliches Abenteuer dort zu wenden, denn die Schienen von der Straßenbahn sind ja auchnoch da....

Ich kenne es aus der Fahrschule so, daß du im Schienenbereich garnicht halten darfst. Mit nem kleinen Roller findest du da ein plätzlichen zum halten, aber mit dem Auto sieht die Welt schon anders aus.

Klingt vielleicht blöd, aber die sicherste Methode hier zu wenden, ist wohl: Rechts ran fahren, Motor aus, und den Roller über die Fußgängerampel zu schieben. Danach kannst du wieder weiterfahren.

Hallo,

schau mal in den § 37 der Stvo dort steht:

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

somit begehst Du den Fehler bei gelb/grün zu fahren.

Lösung von meiner Seite wenn es wirklich so gefährlich ist: Hier ist es angebracht, das Straßenverkehrsamt zum ändern der Schaltzeiten zu bewegen.

Grüße

Jürgen H

Genau, alle Diskussion erübrigt sich wenn man sich an die StVO hält. Wenn man nämlich wirklich nur bei "Grün" in den Kreuzungsbereich einfährt dann gibts auch keine Probleme beim Abbiegen od. Wenden. Aufgrund der Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses ist die Anlage ziemlich "eng" geschalten, so dass es Probleme gibt wenn man bei "Gelb" noch so durchhuscht, dann haste aber auch einen klaren Verstoß gegen die StVO begangen, nämlich einen sog. Gelblichtverstoß (meines Wissens 20,- €). Also nur bei wirklichem Grün fahren. YTrumpet

Themenstarteram 27. Dezember 2008 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von YTrumpet

Genau, alle Diskussion erübrigt sich wenn man sich an die StVO hält. Wenn man nämlich wirklich nur bei "Grün" in den Kreuzungsbereich einfährt dann gibts auch keine Probleme beim Abbiegen od. Wenden. Aufgrund der Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses ist die Anlage ziemlich "eng" geschalten, so dass es Probleme gibt wenn man bei "Gelb" noch so durchhuscht, dann haste aber auch einen klaren Verstoß gegen die StVO begangen, nämlich einen sog. Gelblichtverstoß (meines Wissens 20,- €). Also nur bei wirklichem Grün fahren. YTrumpet

ja und deswegen hab ich geschrieben gelb grün ;) wenn du an die ampel kommst und sie gelb wird dann meine ich die situationen wo man nicht mehr normal bremsen und anhalten kann ;) in den situationen geht die ganze sache auch immer gut(zwar knapp aber es passt) wenn ich sehe es wird gelb und ich kann gerade so anhalten dann tue ich das natürlich, allerdings wenn jmd hinter mir fährt geh ich nich unbedingt so in die eisen wie ich es tuen würde wenn keiner hinter mir wäre ;) und dann wird die ganze sache ziemlich problematisch...

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