Vorfahrt an Rechts-vor-links-Kreuzung, wenn beide von rechts kommen?
Wie das sein kann? Indem einer rückwärts fährt... Praktische Situation: Wohnstrasse in Nord-Süd-Richtung endet im Norden als Sackgasse. Ein Stück südlich vom Sackgassenende mündet eine weitere Wohnstrasse rechtwinklig von Osten ein. Am östlichen Fahrbahnrand der N-S-Straße parken nördlich der Einmündung stets Pkw. Diese fahren häufig - statt zu wenden - rückwärts nach Süden über die Einmündung und dann nach Osten weg. Kommt nun einer aus der östlichen Straße, so kommt der rückwärts Fahrende für ihn von rechts. Jener hat den östlichen Fahrer ebenfalls von rechts. Dass der rückwärts Fahrende eine besondere Sorgfaltspflicht hat ist klar. Wie aber sieht es für den östlichen Fahrer aus? Muss er Vorfahrt gewähren? In der Praxis warten hier die Rückwärtsfahrer immer und die von Osten kommenden warten ab, ob ihnen tatsächlich Vorfahrt gewährt wird, insofern klappt es eigentlich immer. Aber wie isses StVO-gemäß?
Beste Antwort im Thema
Ich denke die Regelung "Rechts vor Links" bezieht sich auf die Vorwärtsrichtung.
Man kann sie nicht mit rückwärts fahren aushebeln.
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Frei nach: "Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."
Also:
Wenn vorgesehen wäre, daß vorfahrtsberechtigte, aber rückwärtsfahrende Fahrzeuge keine Vorfahrt haben, würde diese Ausnahme im Gesetz verankert worden sein.
Zitat:
@diezge :
In dem Paragrafen steht aber nirgends, dass, wie von Dir behauptet, der rückwärts Fahrende immer alleine schuld ist.
Das habe ich nicht behauptet. Das Wort "allein" hast Du hinzugedichtet.
Zunächst ist er erst einmal schuld, weil ihn - und nur ihn - die besondere im Gesetz ausgeführte Sorgfaltspflicht trifft, die von ihm verlagt, sich nötigenfalls sogar einweisen zu lassen. Es ist übrigens soweit mit bekannt ist das einzige Mal, dass in der gesamten STVO von einem Kraftfahrer verlangt wird, dass er sich einweisen lassen muss.
Das allein zeigt bereits, wie sinnfrei es ist, zu behaupten, er hätte gar Vorfahrt. Man möge sich das praktisch vorstellen: Der Rückwärtsfahrende pocht auf seine Vorfahrt, obwohl er so wenig sieht, dass er einen Einweiser benötigt, und überfährt als erstes einmal den hinter seinem Auto gestikulierenden Einweiser, bevor er in der Lage ist, den anderen, Wartepflichtigen mit durchdrehenden Reifen im Rückwärtsgang zu touchieren, auszusteigen und zu rufen: "Ich hatte doch Vorfahrt!!!"
Anders als von anderen behauptet, verordnet der §1 keine besondere Sorgfaltspflicht, sondern nur die allgemeine Sorgfaltspflicht. Sie gestattet sogar eine unvermeidbare Behinderung, verbietet jedoch eine Gefährdung.
Wen eine besondere Sorgfaltspflicht trifft, dem obliegt eine besondere Pflicht zur Rücksichtnahme, Vorsicht und besonders defensiver Fahrweíse (Kriechgang). Wer sich erforderlichenfalls sogar von einer Person einweisen lassen muss, kann schlechterdings nicht gleichzeitig bevorrechtigt sein.
Dies sagt noch nichts darüber aus, ob den anderen Fahrer nicht unter Umständen auch eine Mitschuld treffen könnte, wenn es denn einen Treffer gab, weil auch dieser sich grob verkehrswidrg verhalten haben kann, z.B. indem er ohne zu Schauen und mit unverminderter Geschwindigkeit über die beschriebene Kreuzung braust.
...und immer an den armen Einweiser denken...
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 26. Oktober 2016 um 22:05:09 Uhr:
Frei nach: "Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."Also:
Wenn vorgesehen wäre, daß vorfahrtsberechtigte, aber rückwärtsfahrende Fahrzeuge keine Vorfahrt haben, würde diese Ausnahme im Gesetz verankert worden sein.
warum sollte es?
Wie sieht es mit dem gesunden Menschenverstand aus?
Was hier noch keiner berücksichtigt hat: wenn jemand auf der Straße rückwärts fährt, dann kommt er demjenigen, der von der Seitenstraße rechts abbiegen will, auf gleicher Fahrbahn entgegen.
Die normalen Vorfahtregelungen gegen aber davon aus, das jeder die rechte Fahrbahn benutzt (und da wäre auch egal, ob man Vorwärts oder Rückwärts fährt).
Es ist doch wohl ein Unterschied, ob, wenn ich rechts abbiegen will, mir ein von rechts kommender auf der rechten oder linken Fahrbahn begegnet. Im Normalfall (rechts) passiert nämlich gar nicht, da wir auf unterschiedloichen Fahrbahnen unterwegs sind.
Wenn der andere aber rückwärts auf dem Fahrstreifen fährt, auf dem abbiegen muss, dann hat das mit Vorfahrtregelungen ziemlich wenig zu tun. Dann greifen ausschließlich, und deshalb ist das Rückfährtsfahren dem Gesetzgeber auch einen eigenen Passus Wert gewesen, die Regelungen zum Rückwärtsfahren (besondere Vorsicht, notfalls Einweisen lassen).
Von daher verstehe ich die ganze Diskussion nicht, und das zitierte OLG Urteil, dass dem Rückwärtsfahrenden die volle Schuld gab, ist doch absolut nachvollziehbar.
Wäre es anders, dann würde das im Umkehrschluss doch bedeuten, dass ich gesetzeskonform und ohne eine Strafe fürchten zu müssen, mal locker rückwärts auf dem rechten Fahrsrteifen durch die ganze Stadt fahren darf.
Ist das erlaubt? Ich denke nicht.
Rückwärtsfahren nur zum Einparken, oder eine kurze Strecke (wie im Beispiel "Einfahrt verpasst"😉, aber das besonders vorsichtig, und auf alles achten. Das da ein Vorfahrtrecht gelten soll ist doch konstruiert und aberwitzig.
@dermondeoreiter
Exakt auf den Punkt gebracht. Genau so ist der ganze Sachverhalt zu betrachten.
Ähnliche Themen
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 27. Oktober 2016 um 11:16:23 Uhr:
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 26. Oktober 2016 um 22:05:09 Uhr:
Frei nach: "Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."Also:
Wenn vorgesehen wäre, daß vorfahrtsberechtigte, aber rückwärtsfahrende Fahrzeuge keine Vorfahrt haben, würde diese Ausnahme im Gesetz verankert worden sein.warum sollte es?
Wie sieht es mit dem gesunden Menschenverstand aus?Was hier noch keiner berücksichtigt hat: wenn jemand auf der Straße rückwärts fährt, dann kommt er demjenigen, der von der Seitenstraße rechts abbiegen will, auf gleicher Fahrbahn entgegen.
Die normalen Vorfahtregelungen gegen aber davon aus, das jeder die rechte Fahrbahn benutzt (und da wäre auch egal, ob man Vorwärts oder Rückwärts fährt).
Es ist doch wohl ein Unterschied, ob, wenn ich rechts abbiegen will, mir ein von rechts kommender auf der rechten oder linken Fahrbahn begegnet. Im Normalfall (rechts) passiert nämlich gar nicht, da wir auf unterschiedloichen Fahrbahnen unterwegs sind.
Wenn der andere aber rückwärts auf dem Fahrstreifen fährt, auf dem abbiegen muss, dann hat das mit Vorfahrtregelungen ziemlich wenig zu tun. Dann greifen ausschließlich, und deshalb ist das Rückfährtsfahren dem Gesetzgeber auch einen eigenen Passus Wert gewesen, die Regelungen zum Rückwärtsfahren (besondere Vorsicht, notfalls Einweisen lassen).Von daher verstehe ich die ganze Diskussion nicht, und das zitierte OLG Urteil, dass dem Rückwärtsfahrenden die volle Schuld gab, ist doch absolut nachvollziehbar.
Wäre es anders, dann würde das im Umkehrschluss doch bedeuten, dass ich gesetzeskonform und ohne eine Strafe fürchten zu müssen, mal locker rückwärts auf dem rechten Fahrsrteifen durch die ganze Stadt fahren darf.
Ist das erlaubt? Ich denke nicht.
Rückwärtsfahren nur zum Einparken, oder eine kurze Strecke (wie im Beispiel "Einfahrt verpasst"😉, aber das besonders vorsichtig, und auf alles achten. Das da ein Vorfahrtrecht gelten soll ist doch konstruiert und aberwitzig.
Hallo,
der TE hatte aber nichts von "Einfahrt verpasst und dann zurückgesetzt" geschrieben. Er fährt ganz normal ein Straße (auf der richtigen Seite!) im Rückwärtsgang von seinem Grundstück ein paar Meter bis zur Kreuzung entlang. Und ob da jetzt Rechts-vor-Links, Beschilderung oder gar eine Ampel kommt ist egal. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen das rückwärtsfahrende Auto genau gleich behandeln/berücksichtigen, als würde es vorwärts fahren.
Der rückwärtsfahrende hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht, aber die anderen dürfen nicht denken: "Der kommt zwar von rechts, da er aber rückwärts fährt muss er, trotz dass er von rechts kommt, anhalten und warten und ich kann weiterfahren." Genau das wollen einige hier nämlich kundtun und das stimmt nicht.
Grüße,
diezge
Grüße,
diezge
Zitat:
...
@diezge schrieb am 27. Oktober 2016 um 12:24:32 Uhr:
Hallo,der TE hatte aber nichts von "Einfahrt verpasst und dann zurückgesetzt" geschrieben. Er fährt ganz normal ein Straße (auf der richtigen Seite!) im Rückwärtsgang von seinem Grundstück ein paar Meter bis zur Kreuzung entlang.
...
Falsch, nix mit richtige Seite! Die stehen RECHTS (Osten ist bei mir rechts auf der Uhr)
Der TE schrieb eindeutig:
Zitat:
Am östlichen Fahrbahnrand der N-S-Straße parken nördlich der Einmündung stets Pkw. Diese fahren häufig - statt zu wenden - rückwärts nach Süden über die Einmündung und dann nach Osten weg.
Die Leute sind also zu faul zum Wenden auf der Straße, und kurven mal eben rückwärts ein paar dutzend Meter die Straße als Geisterfahrer runter bis über die Kreuzung, um dann nach rechts(Osten) wegzufahren.
Das empfinde ich bereits als verkehrsgefährdend, zumindest als Hindernis. Und obendrein, völlig unnötig.
Und über so ein unverständliches Verhalten wird dann hier so ein Aufriss gemacht?
Die sollen gefälligst aufpassen, die Burschen...
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 27. Oktober 2016 um 11:16:23 Uhr:
Was hier noch keiner berücksichtigt hat: wenn jemand auf der Straße rückwärts fährt, dann kommt er demjenigen, der von der Seitenstraße rechts abbiegen will, auf gleicher Fahrbahn entgegen.
Das ist aber auch egal, da er von rechts kommt hat er trotzdem Vorfahrt.
Wenn du beispielsweise von der Nebenstraße/Ausfahrt auf die Vorfahrtstraße nach rechts abbiegen willst, guckst nur nach links, fährst raus und einer der von rechts kommend auf der linken Spur fährt dir in die Karre fährt, hast auch du die Schuld.
Er bräuchte natürlich eine Erklärung (z.B. gelegentlich rechts geparkte Fahrzeuge und daher dauerhaft links geblieben) für's links fahren.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 [url=http://www.motor-talk.de/.../...de-von-rechts-kommen-t5846799.html?...]
Das ist aber auch egal, da er von rechts kommt hat er trotzdem Vorfahrt.
Wenn du beispielsweise von der Nebenstraße/Ausfahrt auf die Vorfahrtstraße nach rechts abbiegen willst, guckst nur nach linksGruß Metalhead
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn ich nach rechts abbiegen will, dann muss ich auch evtl. von rechts kommende Radfahrer, die auf dem Radweg unterwegs sind, durchlassen. Der könnte nämlich von zwei Seiten befahrbar sein.
Der rückwärts fahrende Autofahrer ist aber ein Geisterfahrer, der darf einen Scheiß. Der Gesetzgeber hat gar nicht vorgesehen, dass auf der “falschen“ Fahrbahn jemand entgegen kommt.
Wir gaben nämlich in Deutschland, Überraschung, ein Rechtsfahrgebot. Und das gilt für alle. Das hebel ich nicht durch Rückwärtsfahren aus.
Für den Rückwärtsfahrenden gilt: vorsichtig und aufmerksm, notfalls einweisen lassen.
Wer überhaupt auf die Idee kommt, rückwärts im Gegenverkehr über eine Kreuzung zu fahren, der sollte sich auch gleich einweisen lassen, wohin ist wahrscheinlich klar...
Warum Geisterfahrer? Es gibt in kleinen Ortschaften mit rechts vor links genügend kleine Straßen mit nur 1 Fahrspur.
Ich versuche, mir gerade vorzustellen, was wohl wäre, wenn beide Fahrzeuge rückwärts auf die Kreuzung zufahren.
Natürlich. Aber auch dort gilt der Rechtsverkehr.
Also Eure Diskussion ist für den...., ähh, geht am Thema vorbei.
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, "was ist wenn beide von rechts kommen", einer vorwärts und einer rückwärts, wer hat nun Vorfahrt, jeder kommt ja nun beim TE für den anderen von rechts .
Deshalb schrieb ich ja Eingangs, es zählt immer die Fahrtrichtung des Autos (geographisch), egal ob ich nun rückwärts, vorwärts oder seitwärts fahre, ob ich mit dem Gesicht nach vorne sitze oder mich verkehrt herum ins Auto setze oder mit den Füßen nach oben an der Decke hänge. Rechts ist immer da, wo wenn ich ordentlich vorwärts fahre rechts ist.
Für den rückwärts fahrenden gilt nun also das der für ihn von links kommende Vorfahrt hat.
Für den normal vorwärts fahrenden ändert sich gar nix.
Falls ich den TE falsch verstanden habe ist mein Beitrag für den....am Thema vorbei. 🙂
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2016 um 16:24:26 Uhr:
Warum Geisterfahrer? Es gibt in kleinen Ortschaften mit rechts vor links genügend kleine Straßen mit nur 1 Fahrspur.
Hat jetzt mit der konkreten Situation genau was zu tun?
In den von dir genannten Einengungen (gibt es übrigens auch in "richtigen" Städten, zum Beispiel vor Bahnunterführungen) stehen dann eindeutige Schilder, die dir sagen wer zuerst an der Einengung vorbei darf, und wer warten muss.
Langsam wirds drollig hier...
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. Oktober 2016 um 16:45:58 Uhr:
Also Eure Diskussion ist für den...., ähh, geht am Thema vorbei.
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, "was ist wenn beide von rechts kommen", einer vorwärts und einer rückwärts, wer hat nun Vorfahrt, jeder kommt ja nun beim TE für den anderen von rechts .Deshalb schrieb ich ja Eingangs, es zählt immer die Fahrtrichtung des Autos (geographisch), egal ob ich nun rückwärts, vorwärts oder seitwärts fahre, ob ich mit dem Gesicht nach vorne sitze oder mich verkehrt herum ins Auto setze oder mit den Füßen nach oben an der Decke hänge. Rechts ist immer da, wo wenn ich ordentlich vorwärts fahre rechts ist.
Für den rückwärts fahrenden gilt nun also das der für ihn von links kommende Vorfahrt hat.
Für den normal vorwärts fahrenden ändert sich gar nix.Falls ich den TE falsch verstanden habe ist mein Beitrag für den....am Thema vorbei. 🙂
Der Beitrag ist nun auch nicht der Rede wert...
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 27. Oktober 2016 um 16:58:47 Uhr:
Der Beitrag ist nun auch nicht der Rede wert...
Aber vllt. verständlich.