Vordermann platzt heckscheibe auf der BAB
Hallo zusammen.
Mir steckt der Schreck noch in den Knochen. Als ich gerade auf der A1 unterwegs war platzte meinem Vordermann bei ca.120km/h die Heckscheibe. Das sah aus als wuerde ich dirch einen riesigen Insektenschwarm fahren, klang nur anders...
Wir sind dann gleich auf die nahgelegene Raststaette und ich begutachtete mein 6 Monate altes Auto.
Spiegel, Motorhaube, Stossfaenger, WSS - alles hinueber.
Was passiert denn nun? Habe Fotos gemacht und wir haben Adressen getauscht.
Wessen Versicherung zahlt in diesem Fall?
Danke fuer Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von fedjaflav
wenn du einen neuwagen hast der erst seit 6 monaten in deinem besitz ist, würde ich ins autohaus fahren wo du den wagen her hast, die behben die schäden und holen sich dann die moneten von der versicherung des schuldners
So ein unnvollständiger Blödsinn.
Erstmal der Versicherung melden (wenn die tatsächlich greift), dann eigenen Gutachter drübergucken lassen und DANN das Auto in die Werkstatt bringen und auf die Reparaturfreigabe warten.
45 Antworten
Moin,
Schaden wird von der Haftplichtversicherung des Scheibenplatzers übernommen.
Selbst wenn kein Verschulden gegeben ist, so tritt die Gefährdungshaftung dafür ein.
(auf Deutsch gesagt, wenn ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege, stelle ich eine Gefährdung dar)
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,Schaden wird von der Haftplichtversicherung des Scheibenplatzers übernommen.
Selbst wenn kein Verschulden gegeben ist, so tritt die Gefährdungshaftung dafür ein.
(auf Deutsch gesagt, wenn ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege, stelle ich eine Gefährdung dar)
.
.
Nochmal @Corsadiesel:
(auf Deutsch gesagt, wenn ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege, stelle ich eine Gefährdung dar)Also die Gefährdung geht von dir aus? 😕 🙂
Machst Du das auch vorsätzlich?
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
.Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,Schaden wird von der Haftplichtversicherung des Scheibenplatzers übernommen.
Selbst wenn kein Verschulden gegeben ist, so tritt die Gefährdungshaftung dafür ein.
(auf Deutsch gesagt, wenn ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege, stelle ich eine Gefährdung dar)
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Nochmal @Corsadiesel: (auf Deutsch gesagt, wenn ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege, stelle ich eine Gefährdung dar)
Also die Gefährdung geht von dir aus? 😕 🙂Machst Du das auch vorsätzlich?
Steht alles in den AKB, keine Erfindung von mir
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
.Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,Schaden wird von der Haftplichtversicherung des Scheibenplatzers übernommen.
Selbst wenn kein Verschulden gegeben ist, so tritt die Gefährdungshaftung dafür ein.
(auf Deutsch gesagt, wenn ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege, stelle ich eine Gefährdung dar)
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Nochmal @Corsadiesel: (auf Deutsch gesagt, wenn ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege, stelle ich eine Gefährdung dar)
Also die Gefährdung geht von dir aus? 😕 🙂Machst Du das auch vorsätzlich?
Aufgrund dieser pauschalen "Gefährdung" durch die Teilnahme am Straßenverkehr, gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung und es wird auch recht schnell entstempelt, wenn man die nicht mehr hat!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von milliway42
Aufgrund dieser pauschalen "Gefährdung" durch die Teilnahme am Straßenverkehr, gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung und es wird auch recht schnell entstempelt, wenn man die nicht mehr hat!Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
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Nochmal @Corsadiesel: (auf Deutsch gesagt, wenn ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege, stelle ich eine Gefährdung dar)
Also die Gefährdung geht von dir aus? 😕 🙂Machst Du das auch vorsätzlich?
ja, milli, ist im Gesetz so verankert, allerdings stammt das Gesetz aus der Vorkriegszeit, aber noch heute gültig.
Mir ist keine Gesetzesänderung bekannt.
Auch wenn Du z.B. Inhaber eines Heizöltankes bist und es aus irgendeinen Grund richtet Dein Heizöl einen Schaden an, mußt Du dafür aufkommen, wenn Du keine Gewässerschadenhaftpflicht hast, notfalls mit Deinen Privatvermögen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Steht alles in den AKB, keine Erfindung von mir
Da steht es nun wirklich nicht.
Die von Dir angesprochene Gefährdungshaftung findest Du hier:
Aber interessant wird es eben erst ab hier:
Denn auch im Rahmen der Gefährdungshaftung werden Verursachungsbeiträge des Geschädigten mitberücksichtigt, genau wie in der Verschuldenshaftung.
Kann sein Haifa, ich habe meine Ausbildung 1980 genossen, kann sein, dass ich jetzt nicht mehr so richtig weiß, wo das steht, aber ich weiß, dass es so was gibt.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Schaden wird von der Haftplichtversicherung des Scheibenplatzers übernommen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
im Rahmen der Gefährdungshaftung werden Verursachungsbeiträge des Geschädigten mitberücksichtigt, genau wie in der Verschuldenshaftung.
'nuff said.
Zitat:Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
Schaden wird von der Haftplichtversicherung des Scheibenplatzers übernommen.
Selbst wenn kein Verschulden gegeben ist, so tritt die Gefährdungshaftung dafür ein.
(auf Deutsch gesagt, wenn ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege, stelle ich eine Gefährdung dar)
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Zitat:Original geschrieben von Beukeod
noch mal @Corsadiesel: (auf Deutsch gesagt, wenn ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege, stelle ich eine Gefährdung dar)
Also die Gefährdung geht von dir aus?
Machst Du das auch vorsätzlich?
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Der Gefährdungshaftung liegt die Annahme zugrunde, dass von einem Kraftfahrzeug, grundsätzlich schon bei normalem Betrieb abstrakte Gefahren ausgehen, unabhängig davon, ob es in Fahrbewegung, geparkt oder irgendwo abgestellt ist.
Von einem K r a f t f a h r z e u g !
In der Gefährdungshaftung haftet immer der Halter des Kraftfahrzeuges – nicht der Fahrer!
Nun ist mir bekannt, dass leider nicht alle Leute meine Späßchen verstehen und die gesetzten Smileys in diesem Fall auch außer Acht gelassen haben. Macht nix.
Also guter @Corsadiesel, wenn du ein Kfz. Im Straßenverkehr bewegst, stellst nicht du, im Sinne deines Satzes und des § 7 STVG die Gefährdung dar, sondern das Kfz. das du fährst.
Ich fand es eben lustig, weil @Corsadiesel der Hinweis wichtig war, dass wenn ER ein Kfz. Im Straßenverkehr bewegt, er schlussfolgernd schrieb, Zitat: „stelle ich eine Gefährdung dar“.
Ich hoffe der Groschen ist jetzt gefallen.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Zitat:Original geschrieben von CorsadieselMoin,
Schaden wird von der Haftplichtversicherung des Scheibenplatzers übernommen.Selbst wenn kein Verschulden gegeben ist, so tritt die Gefährdungshaftung dafür ein.
(auf Deutsch gesagt, wenn ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege, stelle ich eine Gefährdung dar)
___________________________________________________________________________________Zitat:Original geschrieben von Beukeod
noch mal @Corsadiesel: (auf Deutsch gesagt, wenn ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege, stelle ich eine Gefährdung dar)
Also die Gefährdung geht von dir aus?
Machst Du das auch vorsätzlich?
________________________________________________________________________________________Der Gefährdungshaftung liegt die Annahme zugrunde, dass von einem Kraftfahrzeug, grundsätzlich schon bei normalem Betrieb abstrakte Gefahren ausgehen, unabhängig davon, ob es in Fahrbewegung, geparkt oder irgendwo abgestellt ist.
Von einem K r a f t f a h r z e u g !
In der Gefährdungshaftung haftet immer der Halter des Kraftfahrzeuges – nicht der Fahrer!
Nun ist mir bekannt, dass leider nicht alle Leute meine Späßchen verstehen und die gesetzten Smileys in diesem Fall auch außer Acht gelassen haben. Macht nix.
Also guter @Corsadiesel, wenn du ein Kfz. Im Straßenverkehr bewegst, stellst nicht du, im Sinne deines Satzes und des § 7 STVG die Gefährdung dar, sondern das Kfz. das du fährst.
Ich fand es eben lustig, weil @Corsadiesel der Hinweis wichtig war, dass wenn ER ein Kfz. Im Straßenverkehr bewegt, er schlussfolgernd schrieb, Zitat: „stelle ich eine Gefährdung dar“.
Ich hoffe der Groschen ist jetzt gefallen.
Ja Du hast Recht, lach.
Dass praktisch alles, was Corsadiesel von sich gibt, inhaltlich falsch ist, ist ja nichts Neues. Das Problem ist, dass er für den unbedarften Unfallfahrer sehr überzeugt und auch überzeugend rüberkommt. Ich möchte nicht wirklich wissen, wie viele Leute ihm schon seinen Unfug geglaubt haben, und ich halte ihn für ein absolut unproduktives und gefährliches Mitlied.
Zitat:
Original geschrieben von self
Dass praktisch alles, was Corsadiesel von sich gibt, inhaltlich falsch ist, ist ja nichts Neues. Das Problem ist, dass er für den unbedarften Unfallfahrer sehr überzeugt und auch überzeugend rüberkommt. Ich möchte nicht wirklich wissen, wie viele Leute ihm schon seinen Unfug geglaubt haben, und ich halte ihn für ein absolut unproduktives und gefährliches Mitlied.
Soso,
Du glaubst also, ich bin ein gefährliches Mitglied, was sind denn dann die anderen, die hier laufend etwas falsches anderen mitteilen?
Jeder hat seine Meihnung und glaubt auch daran.
Ich schreibe hier nur das, was ich aus den letzten 30 Jahren an Erfahrung gewonnen habe.
@Corsadiesel,
prima, dann wäre mal wieder ein Thema abgearbeitet.
Grüße
Beukeod
Sooo, das ist ja eine dolle diskussion hier geworden....
Also:
1: Post von der geg. Vers. erhalten. Zitat:"...können wir die Eintrittspflicht hinsichtlich der unfallbedingten Schäden bestätigen."
2: Beim FMH gewesen. Kostenvoranschlag ist auf dem Weg zur Versicherung.
3: Reperaturkosten: 5600€!!!!! Alter Schwede, der Wagen hat 15 Scheine gekostet; naja, Ersatzteile halt...
4: Im Gutachten steht Wertminderung von 800€. Was bedeutet das? Bekomme ich die ausgezahlt, oder ist das nur eine Information für den Fall des Verkaufs?
Zitat:
Original geschrieben von Mad Mazda
4: Im Gutachten steht Wertminderung von 800€. Was bedeutet das? Bekomme ich die ausgezahlt, ...
Ja, aber nur bei einer Reparatur mit Rechnung.
Bei fiktiver Abrechnung gibt es nix.