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Vorabüberweisung beim Autohaus,dann wird das Auto angeliefert. Risiko, ja oder nein?

Hallo zusammen

Ich habe mir das Auto online ausgesucht und möche es kaufen. Der Händler ( https://m.sachsengarage.de ) sagte dass das Auto auf die Reise geht sobald das Geld auf dem Konto ist.

Wenn ich den Kaufvertrag unterschreibe, das Geld überwiese, was kann am schlimmsten passieren?

Es ist eigentlich ein Autohaus und 300 km weit weg deswegen werde ich das Auto geliefert bekommen... wie würdet ihr machen? Es geht um 30 000 Euro. Danke 🙂

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Ich habe das bei meinem so gemacht: Händler hat Kurzzeitnummern besorgt, ich bin hingefahren und habe mit der Bankkarte bezahlt.
Das mit Vorabüberweisen und liefern lassen hätte ich auch machen können, war mir aber viel zu riskant. Immerhin ging es um einen fünfstelligen Betrag.

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ich verstehe nicht, warum das AH nicht am Freitag ne Rechnung schrieben kann, die am Dienstag per Überweisung bezahlt wird... das Auto würde am Mittwoch abgeholt werden.... da es dann schon auf mich zugelassen ist, ich den Brief habe und eine bezahlte Rechnung... so hätte kein Insolvenzer ne Chance, das Auto in die Masse zu schieben. Aber ohne Rechnung? Nö... dachte ich mir.

Ich frage mich wie die diese Summe ohne Rechnungsnummer verbuchen wollen. Als Finanzbeamter wäre ich mißtrausiisch wenn ein Geldeingang mit einer Rechnungsnummer verknüpft wird die erst später erstellt wurde.
Da würde ich mir die Unterlagen dann ganz genau anschauen.

Hm.... also: das AH lehnt die Zahlung per Kreditkarte ab... die stellen jetzt doch morgen eine Rechnung aus, auf die ich mich bei der Überweisung beziehen kann. Dann soll es so sein.

Hallo zusammen,
stand genau vor den Fragen des TE.
1. Händler 500 KM weit weg
2. Mieter
3. Preis sehr gut
3. Barzahlung wegen GwG [Geldwäsxhegesetz) nicht möglich. (30.000€)
4. Blitzüberweisung: es klappte nur, wenn alle 2 Kreditinstitute dies unterstürtzen.

Will verständlicherweise nur 1x dahin, für eine Besichtigung, Probefahrt und ggfs Mitnahme.
Habe zum Schluß vom Kauf abgesehen.
An die Lösung mit vorfreigeschalteter Karte und Kurzzeit-KZ habe ich nicht gedacht.

Nun meine Frage zum Widerrufsrecht:
Wenn das Auto mir, warum auch immer, nicht gefällt, stehe ich schon durch die zuvor gemachte Anmeldung auf dem Fzg-Schein. Wie macht man dies rückgängig im Sinne des Widerrufsrechts ?

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kurz: gar nicht. Zugelassen ist zugelassen und bleibt es auch... ein weiterer Halter im Brief.

Und der Wertverlust durch einen zusätzlichen Halter ?

das kannst / musst / wirst du mit dem Verkäufer ausdiskutieren.

Würde gern die Rechtslage wissen.

Zitat:

@Hans543 schrieb am 30. April 2020 um 23:43:36 Uhr:


Vielen Dank Leute. Ich habe noch eine Frage an euch... das Auto war ein Mietwagen und hat jetzt 20 tkm runter. Finger weg oder ist das immer noch ein gutes Auto?

Zitat:

Es ist eine Mazda 6 194 PS benziner aus 2018...

So ein Zufall...

Ich hatte Heute eine Panne mit meinem Fahrzeug und mein Automobilclub hat mir über Europcar Autovermietung für 7 Tage einen kostenlosen Leihwagen organisiert.
Rate mal welches Auto?

Ein Mazda 6 2,5 Benziner mit 194 PS und 6 Gang Automatik. Allerdings aus 2020 mit gerade mal 6 Tkm auf dem Tacho.

Erstmal zum Zustand:
Da es sehr kurzfristig war und die Vermietung stark ausgelastet, bekam ich ein Auto, der gerade frisch abgegeben wurde und nicht gereinigt war.
Ich habe selten in meinem Leben so eine sauerei gesehen.
Fahrertür komplett mit Kaffee versaut und auch sonst ist der Innenraum massiv ekelig.
Das Lederlenkrad ist zerkratzt und schon gut „gebraucht“ für die 6.000 Km.

Habe damit Heute ca 200 Kilometer zurück gelegt und kann dir sagen:
Ich würde mir sowas niemals kaufen.
Der Motor erinnert sehr an ein E46 325i. Der Mazda ist lediglich etwas schwächer, dafür aber auch sparsamer.

Das Getriebe schaltet hektisch und verzögert.
Die angegebene GPS Höchstgeschwindigkeit von 227 Km/h erreicht er nichtmal laut Tacho.
Bei ca 215 Kmh laut Tacho ist Schluss. Wenn man eine 50 Kilometer lange Dauervollgas Strecke findet, kommt er vielleicht auf die 227.

Insgesamt fährt er sich nicht wie ein 2020er, sondern hat eher die Motor-Antrieb Technologie aus ca 2005.

Bei höheren Geschwindigkeiten ist er sehr schaukelig und die Bremsscheiben sind bereits verzogen, weil der Vorbesitzer vermutlich 2-3x aus hohen Geschwindigkeiten stark gebremst hat.

Klar wird man diese Autos für den Verkauf erstmal professionell aufbereiten...
Muss jeder selbst wissen.

Unabhängig davon, ob ex Mietwagen oder ex Chefarzt - ich würde den 2,5er Mazda meiden.

Zitat:

@thaomi schrieb am 8. Mai 2020 um 21:26:38 Uhr:


Würde gern die Rechtslage wissen.

Da wirst Du wohl die AGBs des verkäufers lesen müssen, bzw die gezielte "Werbung" des Autohauses auf deren Bedingungen für eine Rücknahme / Rückgabe eines frisch verkauften Autohauses. Rechtliche Auskünfte hier auf MoTa sind nicht gerne gesehen, da ja der Ratgeber anonym ist und somit der Beratende sich der Belastbarkeit der Aussage nicht sicher sein kann. Wenn man allerdings hier lange dabei ist, weiß man wem man etwas in diesem Bereich "Recht" glauben kann und wer nur klug tut und geschwollen schreibt.

Hat das Autohaus / der Verkäufer entsprechende Marketing-Texte (Bedingungen) bzgl. einer Rückgabe innerhalb von 14 Tagen wenn man ein teureres Auto bei ihm nimmt (so oder so ähnlich formulieren das manche)

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