Von LKW-Fahrer genötigt - zur Anzeige bringen?
Hallo,
es ergab sich heute Mittag folgende Situation auf einer dreispurigen Autobahn:
Ich bin von der Einfädelungsspur aufgrund erhöhtem Verkehrsaufkommen, insbesondere an LKW-Fahrern, mit (gezwungenermaßen) geringer Geschwindigkeit auf die dritte Spur gefahren und musste noch einige Verkehrsteilnehmer vorlassen, da sie nicht die Möglichkeit hatten, auf die mittlere Spur zu fahren.
So weit so gut, ich bin mit entsprechender Geschwindigkeit (ich glaube, der Streckenabschnitt war auf 130 km/h limitiert, bin mir aber nicht sicher) auf der mittleren Spur gefahren, vor mir war ein LKW.
Ich habe zum Überholen auf die linke Spur angesetzt. Als ich etwa in Höhe in der Mitte des Anhängers war, schert der LKW plötzlich nach links aus, also auf die erste Spur. Ich habe sofort eine Vollbremsung durchgeführt, etwas nach Links ausgewichen und gehupt, der Fahrer fuhr bequem auf die linke (von wohlgemerkt drei) Spuren und erwägte nicht einmal, den Überholvorgang abzubrechen.
Wir (meine Schwester und ich) wären also beinahe zwischen der linken Leitplanke und des Anhängers eingequetscht worden, eine Touchierung gab es nicht.
Ich habe noch 30 Sekunden weitergehupt aus Frustration und der LKW-Fahrer zeigt mir aus der Kabine den Mittelfinger.
Wir haben ein Foto des Kennzeichens gemacht und sind normal weitergefahren.
Nun liegen hier folgende Tatbestände aus meiner Sicht vor:
1. Nötigung
2. Beleidigung
3. Darf ein LKW auf einer dreispurigen Autobahn überhaupt auf die linke Spur ausscheren zum Überholen?
Ich bin gerade am Überlegen, Anzeige zu erstatten, auch wenn nichts passiert ist.
Wie beurteilt Ihr diesen Sachverhalt als Außenstehende, ohne "Emotionen".
Würdet Ihr weitere Schritte einleiten oder erachtet ihr es für nicht relevant?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Ich würde einfach die Firma des Fahrers anschreiben und den Sachverhalt schildern, das bringt manchmal viel mehr als eine Anzeige die eventuell im Sand verläuft.
79 Antworten
Ich habe mir mal den Anfangsfred durchgelesen. Das ist der tägliche Wahnsinn. Erlebe ich hier bei uns auf der A 14 laufend. Vor allem Osteuropäer ziehen raus, als ob sie alleine auf der Bahn sind. Meist sind Blinken und rausfahren ein Vorgang. Auch Sicherheitsabstand gilt nur für Andere. Es wird jede Lücke zwischen PKW genutzt um zu Überholen und dann minutenlang nebeneinander herzufahren. Mittlerweile habe ich mich daran gewöhnt. Ich habe keine Lust zu sterben.
LEjockel
Ich würde den Vorfall lieber der BG Verkehr melden.
Schließlich haben die ein Interesse daran, dass die Fahrer ihre "Kunden" sich an die Vorschriften halten. Deren Aufgabe ist es Arbeitsunfälle zu vermeiden. Das bezieht sich nicht nur auf technische Unfallverhütung,
Weitere Vorteil: Wenn eine Spedition häufiger bei denen auftaucht werden die sich den Spediteur mal genauer ansehen. Bei der Polizei würden 20 Anzeigen auf Deutschland verteilt nicht auffallen. Wenn aber 20 Meldungen über eine Spedition bei der BG engehen werden die auch aufmerksam.
Mal sehen ob dann dort immer noch herzhaft gelacht wird wenn der BG Mann auf dem Hof steht.
Zitat:
@AMenge schrieb am 26. August 2016 um 08:30:00 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 26. Aug 2016 um 08:14:48 Uhr:
Und wieder eine Siltuation, die durch ein allgemeines LKW Überholverbot vermieden worden wäre.
Der LKW-Fahrer hat bereits gegen das Verbot verstoßen, die linke Spur zu nutzen. Von daher hätte ein allgemeines Verbot auch nicht mehr gebracht.
Ein allgemeines Überholverbot ist aber um eniges einfacher zu überwachen als solche Einzelvestöße wo die Rechtslage nicht mal geklärt ist.
Abgesehen davon ist es wie immer. Je mehr Zerstörungskraft von meiner Arbeitsmaschine ausgeht, desto restriktiver müssen die Vorgaben sein. Ob Fahrrad, PKW, LKW oder Flugzeug....jeder neigt dazu sich über Regeln hinwegzusetzen. Von daher je höher die Gefahr desto strenger die Regeln.
Im vorliegenden Fall ist die rechtliche Lage vollkommen eindeutig - und zwar zu Ungunsten des LKW-Fahrers.
Ich mag hier keine Grundsatzdiskussion führen und für Argumente bist du leider zu verbohrt. Es wäre einfach schön, wenn du deinen Hass auf LKW nicht in jedem Thread so überdeutlich zur Schau stellen würdest.
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Zitat:
@AMenge schrieb am 26. August 2016 um 07:41:57 Uhr:
@einTraumtaenzer: Deinen Rat, die geschilderte Situation durch Beschleunigen zu entschärfen, halte ich für ganz schlecht. Das kann klappen, wenn du in einem leistungsstarken Fahrzeug sitzt und schon weitestgehend am LKW vorbei bist. Zumindest Letzteres war beim TE nicht der Fall. Auch ist der Platz zwischen linkem Fahrbahnrand und Leitplanke keineswegs immer so groß, dass man da problemlos vorbei fahren könnte.
Das sollte auch keine allgemein gültige Empfehlung sein.
Für mich ist die Flucht nach vorne allerdings immer die bessere Option.
Zitat:
@AMenge schrieb am 26. August 2016 um 07:41:57 Uhr:
Sehr verwegen finde ich allerdings den Hinweis auf die Sicherheit des Fahrzeugs. Also soll der TE sich beim nächsten mal ruhig mit nem LKW anlegen? Was sagst du seinen Hinterbliebenen, wenn er erst vom LKW gegen die Leitplanke gedrückt und dann vom Hinterherfahrenden volley genommen wird?
So verwegen ist das nicht.
Mir ist es selbst in 2008 (damals im BMW E91) passiert, dass mich ein LKW beim Ausscheren im toten Winkel hatte und mich für ca. 3 Sekunden gegen die Mittelleitplanke gedrückt hat.
Am schlimmsten war das laute, metallische Geräusch. Am Wagen selbst mussten nur die Türen und Schweller getauscht werden, die Karosserie war nicht verzogen.
Außerdem hat er sofort wieder nach rechts rüber gezogen als er gemerkt hatte, was da passiert. Ich habe ihn, nachdem er wieder rüber gezogen ist, überholt und bin dann nach rechts auf die Standspur, er dahinter.
Als ich den Motor abgestellt hatte, haben mir natürlich erstmal die Beine gezittert - keine Frage. Alles vorher war irgendwie reflexartig, da hatte ich überhaupt keine Zeit zum Nachdenken.
Er hat sich 100mal entschuldigt und war sehr bemüht um mein Wohlergehen, das war ganz bestimmt keine Absicht. Von daher gehe ich einfach mal davon aus, dass keiner einen anderen bewusst einquetscht und dann auch noch immer weiter drauf hält - so etwas gibt es nur in Filmen.
Aber natürlich sollte sowohl das eine kein allgemein gültiger Ratschlag sein und das andere kein Freibrief, sich uneingeschränkt auf die passive Sicherheit seines Autos zu verlassen - keine Frage. So etwas muss man immer situationsbezogen entscheiden und der TE hat natürlich richtig gehandelt, um die ganze Situation zu entschärfen.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 26. August 2016 um 12:28:07 Uhr:
Das sollte auch keine allgemein gültige Empfehlung sein.
Für mich ist die Flucht nach vorne allerdings immer die bessere Option.
Das solltest du mal überdenken. Es ist selten die beste Lösung, eine Gefahrensituation durch Beschleunigen entschärfen zu wollen. Das passt in sehr wenigen Situationen. In den meisten verschlimmert man es durch die höhere Geschwindigkeit noch. Wenn die Nummer nämlich schief geht, dann zählt im Zweifel jedes Quentchen an Geschwindigkeit, das man weniger auf dem Tacho hat, um die Unfallfolgen zu verringern.
Zitat:
Mir ist es selbst in 2008 (damals im BMW E91) passiert, dass mich ein LKW beim Ausscheren im toten Winkel hatte und mich für ca. 3 Sekunden gegen die Mittelleitplanke gedrückt hat.
Am schlimmsten war das laute, metallische Geräusch. Am Wagen selbst mussten nur die Türen und Schweller getauscht werden, die Karosserie war nicht verzogen.
Da hast du enormes Glück gehabt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Unfall deutlich gravierendere Folgen hat, ist relativ gross. Mir ging es nur darum, deinen Ratschlag zu relativieren.
Zitat:
@AMenge schrieb am 26. August 2016 um 12:27:34 Uhr:
Im vorliegenden Fall ist die rechtliche Lage vollkommen eindeutig - und zwar zu Ungunsten des LKW-Fahrers.
Für sich vielleicht. Für alle anderen hier im Thread ist es anscheinend nicht so eindeutig gereglt ob LKWs links fahren dürfen oder nicht.
Laut Berlin-Paule dürfen sie äußerst Links fahren, nur nicht bei Glatteis etc.
Warum nun aber der Lex Specialis nur auf §7 und andere nicht, angewendet wird konnte er mir bisher nicht erklären.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 26. August 2016 um 13:15:41 Uhr:
Zitat:
@AMenge schrieb am 26. August 2016 um 12:27:34 Uhr:
Im vorliegenden Fall ist die rechtliche Lage vollkommen eindeutig - und zwar zu Ungunsten des LKW-Fahrers.Für sich vielleicht. Für alle anderen hier im Thread ist es anscheinend nicht so eindeutig gereglt ob LKWs links fahren dürfen oder nicht.
Darum geht's doch gar nicht. Es steht fest dass der LKW Fahrer den TE gefährdet hat als er den Fahrstreifen gewechselt hat. Völlig egal ob er diesen befahren dürfte oder nicht.
Ergo ist die Rechtslage hier eindeutig.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 26. August 2016 um 13:15:41 Uhr:
Zitat:
@AMenge schrieb am 26. August 2016 um 12:27:34 Uhr:
Im vorliegenden Fall ist die rechtliche Lage vollkommen eindeutig - und zwar zu Ungunsten des LKW-Fahrers.Für sich vielleicht. Für alle anderen hier im Thread ist es anscheinend nicht so eindeutig gereglt ob LKWs links fahren dürfen oder nicht.
Hallo Zille.
Habe ich die Möglichkeit den Beruf des LKW Kutschers ins rechte Licht zu rücken?
Von vorn herein muss ich sagen, dass ich KEIN LKW Fahrer bin und auch nicht direkt davon profitiere. Auch nerven mich die langsamen 40 Tonner wo immer ich sie sehe.
Jedoch ist es so, dass wir diese Ungetüme brauchen weil die Alternativen versagen, und die Industrie auf Gewinnoptimierung getrimmt ist.
Da gibt es zum einen die Eisenbahn die nicht im Stande ist Güter zu transportieren (in Süddeutschland wird der Bahnanschluß zu einem Bahnschotterwerk still gelegt), auf der anderen Seite werden Güter vom Lager auf die Straße geschoben ( Hersteller xy benötigt Stoßstangen genau um xy Uhr (nicht früher und auch nicht später)). Wartezeit kann sich der Spediteur nicht leisten also wird "just in Time" geliefert. War mal das Schlagwort für sämtliche Manager. Kommt der Kutscher zu spät verliert er den Kutschplatz.
Die meisten LKW Fahrer verhalten sich cooperativ und freuen sich wenn man sie auch entsprechend behandelt. Mir stieg auch schon dieZornesröte ins Gesicht als ein 40Tonner ausscherte obwohl ich im Überholmodus war. Spontan wollte ich diesen nach dem Überholen Ausbremsen. Während seines länger dauernden Überholvorgangs habe ich mich jedoch wieder beruhigt und ihm seinen "Fehler" vergeben.
Ich könnte noch Bücher über dieses Thema füllen, das paßt aber eher nicht in Verkehr und Sicherheit sondern in "Politik und Schwachsinn".
Gruß
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 26. August 2016 um 13:33:46 Uhr:
Laut Berlin-Paule dürfen sie äußerst Links fahren, nur nicht bei Glatteis etc.Warum nun aber der Lex Specialis nur auf §7 und andere nicht, angewendet wird konnte er mir bisher nicht erklären.
Hallo.
Treib ihn nicht Indie Enge sonst wird er ausfallend.
Gruß
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 26. August 2016 um 13:33:46 Uhr:
Laut Berlin-Paule dürfen sie äußerst Links fahren, nur nicht bei Glatteis etc.Warum nun aber der Lex Specialis nur auf §7 und andere nicht, angewendet wird konnte er mir bisher nicht erklären.
Was zahlste? 😁
Das ist doch eigentlich selbsterklärend. Der § 18 StVO betrifft ausweislich seiner ÜBERSCHRIFT nur die Autobahn und die besonders gekennzeichneten Kraftfahrtstraßen. Damit trifft er in den dort geregelten Punkten vom Allgemeinen abweichende - also speziellere - Regelungen. Wenn die speziellere Regelung Lkw's vorschreibt, die äußerst linke Fahrspur bei bestimmten Witterungsbedingungen nicht zu befahren, dann macht das nur Sinn, wenn die das bei Fehlen der bestimmten Witterungsbedingungen dürfen.
Denkbare zulässige Situation auf der BAB:
1. Spur ein Bus im ÖPNV mit stehenden Fahrgästen. Der fährt seine max. zulässigen 60 km/h. In der 2. Spur fährt der erste StVO-konforme Lastzug exakte 70 km/h auf Abstandsregeltempomat, weil er grad an der Freispreche beschäftigt ist seinem Kind zu erklären, dass er es zum Zirkusbesuch des Kindergeburtstags nicht mehr schafft, weil er am Vormittag im Unfallstau wartend seine Lenkzeit verbraten musste und nun seine Auszeit nehmen muss. Hinter ihm kommt ein Lkw, dessen Fahrer sich vom Chef am Vorabend mal wieder anhören durfte, dass alle anderen mehr Tageskilometer schaffen als er und seine Probezeit ja noch nicht durch sei. Da eine große Lücke sich in der linken Spur auftat, geht er in die linke Spur und überholt dann mit erstaunlich zulässigen 80 km/h in der äußerst linken Spur das Überholgeschehen der beiden anderen.
Das ist dann erstmal legal. Illegal ist es, beim Spurwechsel jemanden abzuschießen oder zu einer Gefahrenbremsung zu nötigen oder mit nicht deutlich höherer Geschwindigkeit zu überholen.
LKW und Gespanne ab einer bestimmten Länge haben bei einer 3 spurigen Autobahn auf der äußerst linken Spur nichts verloren. Ist verboten. So lernt man das eigentlich in der Fahrschule. In meiner Ausbildung war das zumindest so.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 26. August 2016 um 14:14:04 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 26. August 2016 um 13:33:46 Uhr:
Laut Berlin-Paule dürfen sie äußerst Links fahren, nur nicht bei Glatteis etc.Warum nun aber der Lex Specialis nur auf §7 und andere nicht, angewendet wird konnte er mir bisher nicht erklären.
Hallo.
Treib ihn nicht Indie Enge sonst wird er ausfallend.Gruß
Geniest lieber das schöne Wetter!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. August 2016 um 14:15:54 Uhr:
Denkbare zulässige Situation auf der BAB:
1. Spur ein Bus im ÖPNV mit stehenden Fahrgästen. Der fährt seine max. zulässigen 60 km/h. In der 2. Spur fährt der erste StVO-konforme Lastzug exakte 70 km/h auf Abstandsregeltempomat, weil er grad an der Freispreche beschäftigt ist seinem Kind zu erklären, dass er es zum Zirkusbesuch des Kindergeburtstags nicht mehr schafft, weil er am Vormittag im Unfallstau wartend seine Lenkzeit verbraten musste und nun seine Auszeit nehmen muss. Hinter ihm kommt ein Lkw, dessen Fahrer sich vom Chef am Vorabend mal wieder anhören durfte, dass alle anderen mehr Tageskilometer schaffen als er und seine Probezeit ja noch nicht durch sei. Da eine große Lücke sich in der linken Spur auftat, geht er in die linke Spur und überholt dann mit erstaunlich zulässigen 80 km/h in der äußerst linken Spur das Überholgeschehen der beiden anderen.Das ist dann erstmal legal. Illegal ist es, beim Spurwechsel jemanden abzuschießen oder zu einer Gefahrenbremsung zu nötigen oder mit nicht deutlich höherer Geschwindigkeit zu überholen.
Nach § 7 Abs. 3c eindeutig nicht:
(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
Übersetzt:
Auf Autobahnen mit drei Fahrstreifen haben Fahrzeuge mit Anhänger und LKW > 3,5 t zGG nichts verloren, niemals.
§ 18 Abs. 11:
(11) Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.
Übersetzt:
Bei Sichtweiten unter 50 m dürfen LKW > 7,5 t zGG auch auf einer 2-spurigen AB den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
Insgesamt:
- LKW > 3,5 t zGG haben auf der 3. Spur einer 3-spurigen AB nix verloren.
- LKW > 7,5 t zGG haben bei Sichtweiten unter 50 m auf einer 2-spurigen AB auf der linken Spur nix verloren, auf einer 3-spurigen AB dürfen sie aber auf der mittleren Fahrspur überholen.
- LKW > 3,5 t zGG aber < 7,5 t zGG dürfen auch bei Sichtweiten unter 50 m auf einer 2-spurigen AB auf der linken Spur überholen.