Von einer Seitenstraße auf eine Hauptstraße, muss der von der Seitenstraße warten?
Tach,
wenn man von einer Seitenstraße, auf eine 2 Spurige Hauptstraße möchte, müsste man ja drauf achten das von links kein Fahrzeug kommt.
Wenn sagen wir mal ich von der Seitenstraße komme & ich möchte auf die Hauptstraße, und sehe das die rechte Spur von der Hauptstraße frei ist aber auf der linken vielleicht 1-2 Fahrzeuge sind, muss ich warten bis auch die vorbei sind obwohl ich gar nicht auf die Spur möchte?
Viele erzählen mir was anderes, ich bin der Meinung das ich dann warten müsste da einer von links, auf die rechte Spur wechseln könnte & so dann in meine Seite fahren könnte.
Muss man warten bis alle vorbei sind? Wer hat dann wie viel Prozent die Schuld?
Ich denke das die von der Hauptstraße kommenden Fahrzeuge da keine Schuld haben.. ist meine Denkweise falsch?
Ich sehe aber auch viele die einfach raus fahren wie zum beispiel von einer Tankstelle & sich direkt auf die rechte Spur einsortieren, ist ja auch klar, aber ist das "mal eben so erlaubt?"
Danke.
Beste Antwort im Thema
Der Benutzer der Hauptstraße hat auf der gesamten Fahrbahnbreite in alle Richtungen Vorfahrt vor der Seitenstraße. Im Falle des Spurwechsels auf der Hauptstraße mit anschließender Kollision hättest Du als Einbiegender ggf. die A-Karte. Dein Haftungsumfang liegt dann zwischen 0% und 100%. Da gibt es keine allgemeingültige konkrete Zahl. Es ist mmer eine Einzelfallabwägung.
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Wenn alle wie die Lemminge wegen sonstwelcher Hintergründe hintereinander oder einem LKW hertuckern und es entstehen lange Schlangen, hat der Verkehr aus der Seitenstraße halt mehr Probleme auf die Vorfahrtsstraße zu kommen und es generiert brisante Situationen. Alles hat mit Allem zu tun...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Januar 2017 um 20:53:48 Uhr:
Nein, brauchen wir nicht. Die müssen als Ruheständler von allen Steuerzahlern bezahlt werden. Tatsächlich sind sie aber voll arbeitsfähig. Warum also dann Ruhestand und nicht an anderer Stelle als Soldaten einsetzen?
Fahrlehrer ist doch auch eine gute Nachnutzung 🙂
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 12. Januar 2017 um 21:11:44 Uhr:
Wenn alle wie die Lemminge wegen sonstwelcher Hintergründe hintereinander oder einem LKW hertuckern und es entstehen lange Schlangen, hat der Verkehr aus der Seitenstraße halt mehr Probleme auf die Vorfahrtsstraße zu kommen und es generiert brisante Situationen. Alles hat mit Allem zu tun...
Ob man jetzt diesem einen LKW vor einem hinterherfährt oder ob man dem LKW in 500m hinterherfährt macht das Kraut nun auch wieder nicht Fett. Der Verkehr aus der Seitenstraße kommt so oder so nicht schneller raus. Dafür ist die Unfallgefahr um Welten größer.
Handelt es sich um einen einzigen LKW auf einer abgelegenen Landstraße ist das was anders. Auf einer vielbefahrenen Straße kann man sich riskante Überholmanöver sparen.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 13. Januar 2017 um 10:13:34 Uhr:
Auf einer vielbefahrenen Straße kann man sich riskante Überholmanöver sparen.
Sehe ich anders....wobei das vermutlich stets von Einzelfall zu Einzelfall abhängig ist.
Ich gehöre auf längeren Strecken auch zu den "Kolonnenspringern" und denke mir: jetzt den einen LKW überholt, damit erwische ich im nächsten Ort noch die Grünphase (der LKW steht dann bei rot), damit habe ich schon einen Vorsprung. Das ganze aufaddiert über viele Kilometer/viele LKWs/viele Überholvorgänge/viele Ampeln.....rechnet sich. Oder aber auch nicht, weil es keinen 1:1 Vergleich hinsichtlich "was wäre gewesen, hätte ich nicht überholt" gibt.
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@Bahnfrei: weder propagiere ich riskante Überholmanöver, wie schon oben geschrieben, noch beziehe ich mich auf diesen konkreten Fall.
Was einfach nicht geht, ist das Fahren noch der Individual Wellness, sei es der Ballerkopp oder der Hinterherfahrer. Wenn gefahrlos überholt werden kann, ist zu überholen. Subjektive Einschätzungen wie "da komme ich nur zwei Minuten früher an" haben nichts mit den Regeln im Straßenverkehr zu tun, sondern sind in ihrem Kern eine bewusste Missachtung der Regelungen nach den eigenen Wünschen.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 13. Januar 2017 um 10:36:48 Uhr:
@Bahnfrei: weder propagiere ich riskante Überholmanöver, wie schon oben geschrieben, noch beziehe ich mich auf diesen konkreten Fall.Was einfach nicht geht, ist das Fahren noch der Individual Wellness, sei es der Ballerkopp oder der Hinterherfahrer. Wenn gefahrlos überholt werden kann, ist zu überholen. Subjektive Einschätzungen wie "da komme ich nur zwei Minuten früher an" haben nichts mit den Regeln im Straßenverkehr zu tun, sondern sind in ihrem Kern eine bewusste Missachtung der Regelungen nach den eigenen Wünschen.
Steht wo, dass ich verpflichtet bin zu überholen?
Wenn ich die Möglichkeit habe, überhole ich sehr gerne. Aber eine Verpflichtung dazu gab es noch nie. Für das Miteinander lasse ich dir den Platz zum überholen, wenn ich nicht überholen möchte.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Januar 2017 um 20:53:48 Uhr:
Nein, brauchen wir nicht. Die müssen als Ruheständler von allen Steuerzahlern bezahlt werden. Tatsächlich sind sie aber voll arbeitsfähig. Warum also dann Ruhestand und nicht an anderer Stelle als Soldaten einsetzen?
Oder als Fahrlehrer, wo ist dann also das Problem?
Das Bilden eines Verbandes ist nur den hierfür zugelassenen Fahrzeugen genehmigt, z. B. § 27 STVO - und forderte weitere Absicherungsmaßnahmen.
Grenzwertig ist es es sicherlich, wenn nur 3 oder 4 Fahrzeuge sich Zeit lassen. Das ist richtig
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 13. Januar 2017 um 10:49:16 Uhr:
Das Bilden eines Verbandes ist nur den hierfür zugelassenen Fahrzeugen genehmigt, z. B. § 27 STVO - und forderte weitere Absicherungsmaßnahmen. [...]
Genau das wird doch von den "Lemmingen" praktiziert. Welcher LKW-, Wohnmobil- oder PKW+Anhänger-Fahrer lässt in der Schlange so viel Abstand, daß ein überholendes Fahrzeug gefahrlos einscheren kann? Ist zwar laut StVO so vorgeschrieben, macht aber keiner.
Keiner ist weit übertrieben. Aber man muss sich bewusst sein, dass der Überholweg für andere VT entsprechend länger wird, da ist man dann ganz schnell bei § 1 STVO als Zusatzdelikt. Wohlgemerkt, Straßenverkehr ist kein Wohlfühlwochenende sondern letztend endes Logistik, zumindest außerorts.
Die tatsächliche Sanktionierung ist aber quasi nicht vorhanden und daher die Diskussion recht theoretisch.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 13. Januar 2017 um 10:36:48 Uhr:
@Bahnfrei: weder propagiere ich riskante Überholmanöver, wie schon oben geschrieben, noch beziehe ich mich auf diesen konkreten Fall.Was einfach nicht geht, ist das Fahren noch der Individual Wellness, sei es der Ballerkopp oder der Hinterherfahrer. Wenn gefahrlos überholt werden kann, ist zu überholen. Subjektive Einschätzungen wie "da komme ich nur zwei Minuten früher an" haben nichts mit den Regeln im Straßenverkehr zu tun, sondern sind in ihrem Kern eine bewusste Missachtung der Regelungen nach den eigenen Wünschen.
Sehe ich geringfügig anders. Es gibt keine Pflicht zum Überholen und es gibt auch keine Mindestgeschwindigkeit, die ich außer Orts unter allen Umständen fahren muss.
Wenn ich selbst nicht überholen möchte, habe ich mich so zu verhalten, dass andere mich gefahrlos überholen können. Das heißt für mich, mind. doppelten Sicherheitsabstand und ziemlich weit rechts.
Und wenn ich ein rollendes Verkehrshindernis bin, muss ich das Überholen ermöglichen, z.B., in dem ich regelmäßig rechts ranfahre und anhalte. Wenn ich mir aber die Fahrer landwirtschaftlicher Zugmaschinen oder auch nur von LKW's auf der Bundesstraße ansehe, das scheinen die nicht zu wissen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. Januar 2017 um 11:21:28 Uhr:
Und wenn ich ein rollendes Verkehrshindernis bin, muss ich das Überholen ermöglichen, z.B., in dem ich regelmäßig rechts ranfahre und anhalte. Wenn ich mir aber die Fahrer landwirtschaftlicher Zugmaschinen oder auch nur von LKW's auf der Bundesstraße ansehe, das scheinen die nicht zu wissen.
Stellt sich nur die Frage, welche Fahrzeuge rechts ran fahren müssen, um ein Überholen zu ermöglichen. Mähdrescher und Baumaschinen, die mit knapp 25 fahren, sicherlich. Traktoren, die heutzutage auch locker 50 erreichen? Vielleicht. LKW mit ca. 70? Sicher nicht. Ich habe zumindest noch niemals gesehen, dass ein LKW deswegen angehalten worden wäre...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 13. Januar 2017 um 11:24:20 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. Januar 2017 um 11:21:28 Uhr:
Und wenn ich ein rollendes Verkehrshindernis bin, muss ich das Überholen ermöglichen, z.B., in dem ich regelmäßig rechts ranfahre und anhalte. Wenn ich mir aber die Fahrer landwirtschaftlicher Zugmaschinen oder auch nur von LKW's auf der Bundesstraße ansehe, das scheinen die nicht zu wissen.Stellt sich nur die Frage, welche Fahrzeuge rechts ran fahren müssen, um ein Überholen zu ermöglichen. Mähdrescher und Baumaschinen, die mit knapp 25 fahren, sicherlich. Traktoren, die heutzutage auch locker 50 erreichen? Vielleicht. LKW mit ca. 70? Sicher nicht. Ich habe zumindest noch niemals gesehen, dass ein LKW deswegen angehalten worden wäre...
Ja, auch LKW und alle anderen Fahrzeuge, hinter denen sich Fahrzeugschlangen gebildet haben. Habe auch noch nie einen LKW gesehen, der rechts rangefahren ist, um die Schlange vorbeizulassen.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 13. Januar 2017 um 10:49:16 Uhr:
Das Bilden eines Verbandes ist nur den hierfür zugelassenen Fahrzeugen genehmigt, z. B. § 27 STVO - und forderte weitere Absicherungsmaßnahmen.Grenzwertig ist es es sicherlich, wenn nur 3 oder 4 Fahrzeuge sich Zeit lassen. Das ist richtig
Warum ist das Bilden eines Verbandes?
Dürfen dann alle über die rote Ampel fahren, weil der 1. in der Kolonne noch bei grün drüber ist, da die 4 Fahrzeuge nun einen Verband gebildet haben?
Ist der alltägliche Berufsverkehr dann auch ein Verband?
Ein Verband ist was anderes. Dieser muss gekennzeichnet sein (Fähnchen pipapo) und dann gelten auch gewisse Sonderregeln.
http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/183-27-verbaende
Laufen mehrere VT aufeinander auf, so ist dies noch immer kein Verband.