von 205/50 R16 auf 205/55 R16 wechseln ?

Volvo 850 LS/LW

MOIN! 🙂

TERWI hatte es schonmal angesprochen;

kann man ohne viel aufwand die REIFENGRÖSSE von dem teureren 205/50 R16 auf die gängigere grösse 205/55 R16 wechseln?

im fahrzeugschein ist neben den üblichen 185ern und 195ern nur der 205/50 R16 87V eingetragen!

was muss ich tun (oder bezahlen), damit ich den günstigeren reifen fahren kann, oder geht es gar nicht?

danke für die hilfe! 😎

GRUSS, nils

Beste Antwort im Thema

Nochmal:

Es gibt KEINE Freigabe seitens Volvo !!!!
Volvo weißt AUSDRÜCKLICH darauf hin,das die Größe 205/55 via EINZELABNAHME eingetragen werden muss.

Martin

55
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Haben die in Köln TÜF allen ernstes jetzt mit F geschrieben oder war das ein TIppfehler von dir ?

Zur FRAGE des Jahrhunderts:

Zettel ín's Handschuhfach packen (mit dem Felgen-Zettel).
Und noch mal:

-> Bestellen, aufziehen lassen, glücklich sein.

.... kein Mensch wird danach fragen.
Und wenn: Halte den Quizmastern einfach die Zettel unter die Nase. Steht Volvo drauf - gut ist das !
Zigtausend fahren mit der Kombi rum !

Oder:
Fahr doch mal aus Jux zum TÜV/DEKRA und frag einfach mal so rappelblöd, ob es bei deiner Rad-/Reifen-Kombi was abzunehmen gibt.
(Auch hier Zettel vorzeigen nicht vergessen !)

Dann hast du es es 1000% sicher.

Mehr können wir für Sie hier auch nicht tun - würden Sie bitte endlich auflegen ? Es warten noch andere mit merkwürdigen Fragen .... 😁

...tut...tut...tut...tut...tut... 😁

Zitat:

@TERWI schrieb am 23. März 2012 um 20:24:35 Uhr:



Zur FRAGE des Jahrhunderts:

Zettel ín's Handschuhfach packen (mit dem Felgen-Zettel).
Und noch mal:

-> Bestellen, aufziehen lassen, glücklich sein.

.... kein Mensch wird danach fragen.
Und wenn: Halte den Quizmastern einfach die Zettel unter die Nase. Steht Volvo drauf - gut ist das !
Zigtausend fahren mit der Kombi rum !

Oder:
Fahr doch mal aus Jux zum TÜV/DEKRA und frag einfach mal so rappelblöd, ob es bei deiner Rad-/Reifen-Kombi was abzunehmen gibt.
(Auch hier Zettel vorzeigen nicht vergessen !)

Dann hast du es es 1000% sicher.

Moin zusammen,

ich hole den thread hier mal hoch, um meine aktuellen Erfahrungen mit dem Formatswechsel mitzuteilen, vielleicht hilft es ja anderen bei der Entscheidung zur Eintragung.

Ausgangssituation:
Mein Reifenhändler um die Ecke verlangte für neue Sommerreifen (Conti Premium Contact 5) im originalen Format 205/50 R16 fruchtige €125,- /Stk und für die viel gängigeren 205/55 16er dann "nur" €85,- ! Das hat mich also bewogen, die Größe eintragen zu lassen.

Hier die Details:
Ich habe bei Volvo den Lenkanschlagsbegrenzer 271800 einbauen lassen, habe dann neue Contis in 205/55 R16 91V aufziehen lassen, und bin mit der Volvo-Rechnung und vor allem der Herstellerbescheinigung (Vielen Dank an TERWI 😉 ) zum TÜV gefahren. Der hat mir dann ein Gutachten für die Zulassungsstelle geschrieben und mich danach aufgefordert, das schnellstmöglich eintragen zu lassen, da mit den nicht eingetragenen Reifen ein erheblicher Mangel bestünde, und damit sogar die Betriebserlaubnis meines Autos erloschen sei! Da ich parallel eine HU-Nachprüfung beim TÜV hatte, ist mir dann am nächsten Tag, als ich bei der Zulassungsstelle war, dort nach der Eintragung der neuen Reifengröße tatsächlich noch die neue Prüfplakette geklebt worden.

Kosten für die Eintragung: €142,- :

  • Einbau Lenkanschlagsbegrenzer 271800 (€71)
  • Reifengutachten TÜV (€56)
  • Eintragung KfZ-Zulassung (€15)

Einsparung Reifen: €160,-

Damit habe ich mit dem ersten Satz Reifen die Kosten wieder drin, und beim nächsten Mal spare ich auch wieder viel Geld, ausserdem hat fast jeder Händler die Reifen auch vorrätig, ein weiterer Pluspunkt. Das dazu.

Ein weiterführender Gedanke:
Jetzt kann sich natürlich jeder dafür entscheiden, einfach mit den nicht eingetragenen Reifen umher zu fahren, aber ich würde dazu raten, das auch eintragen zu lassen, dann ist es nämlich "100% sicher", und falls man (von anderen) in einen Unfall verwickelt wird, ist auch alles chico und es kann einem niemand einen Strick draus drehen. Und was den Aufwand und die Kosten betrifft, ist es ja nun überschaubar - s.o. Zumal ja bei den Turbos die Lenkanschlagsbegrenzer auch schon vorhanden sind, das habe ich an anderer Stelle gelesen.

Wünsche euch einen sonnigen Tag.

Nabend!

Wenn ich hier mal reingrätschen darf.....

Ich habe auch vor, von 205/50R16 auf 205/55R16 zu wechseln.

Verstehe ich das richtig, dass du, um von 205/50R16 auf 205/55R16 wechseln zu können, den Lenkeinschlagbegrenzer hast einbauen lassen müssen?

Wenn ich die "Unbedenklichkeitsbescheinigung / Freigaben" H I E R gepostet richtig verstehe, hättest du den auch schon bei den 205/50R16 haben müssen, denn angeblich ist ab 16" generell der Lenkeinschlagbegrenzer zu verbauen.

Nicht, dass die dich in der Werkstatt angeschissen haben und gedacht haben "Och, ist ja schon drin....."

Gruß
850-SIG

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Ich fahre die günstige Lösung seit fünf Jahren und war zwei Mal damit beim TÜV damit und es gab keine Probleme. Es gibt ja seitens Volvo eine Freigabe für die Größe. Grundsätzlich kann man ja alle Teile, für die es eine Erlaubnis gibt, eintragen lassen. Der Gewinner dürfte dann ja der TÜV sein, da er eine Leistung verkauft. Dennoch würde ich es gerne mal geklärt wissen. Ich stehe nämlich auch gerade vor der Kaufentscheidung....

Nochmal:

Es gibt KEINE Freigabe seitens Volvo !!!!
Volvo weißt AUSDRÜCKLICH darauf hin,das die Größe 205/55 via EINZELABNAHME eingetragen werden muss.

Martin

55

Und was steht dann in dem Dokument von Volvo oder ist das ungültig?

LESEN!!

Zitat:

@T5-Power schrieb am 22. April 2015 um 17:20:12 Uhr:


Nochmal:

Es gibt KEINE Freigabe seitens Volvo !!!!
Martin

Ich wusste, ich hätte das Wort "Freigabe" wieder löschen sollen...... 😁

Sorry for that...... Aber der Dokumentenname "Freigaben II" verleitet dazu....

Also nennen wir es "technische Unbedenklichkeitsbescheinigung"

Zitat:

@T5-Power schrieb am 22. April 2015 um 17:22:53 Uhr:


LESEN!!

Antworten!

"Arbeitsgrundlage" trifft es besser.
Habe dieses Dokument bei mir nur (damals unwissend) unter den Freigabe abgespeichert,weil ich früher selbst in der Annahme war,es würde ausreichen,es nur mitzuführen.

Zitat:

@bird1512 schrieb am 22. April 2015 um 17:29:41 Uhr:



Zitat:

@T5-Power schrieb am 22. April 2015 um 17:22:53 Uhr:


LESEN!!
Antworten!

Sag mal,bist Du in der Lage,es zu lesen?

Da steht es doch schwarz auf weiss.
Dieses Dokument ist KEINE Freigabe,nur eine Arbeitsgrundlage für eine Einzelabnahme.

55

Zitat:

@T5-Power schrieb am 22. April 2015 um 17:31:07 Uhr:



Zitat:

@bird1512 schrieb am 22. April 2015 um 17:29:41 Uhr:


Antworten!

Sag mal,bist Du in der Lage,es zu lesen?

Da steht es doch schwarz auf weiss.
Dieses Dokument ist KEINE Freigabe,nur eine Arbeitsgrundlage für eine Einzelabnahme.

Oh je.... 🙁

Zitat:

@T5-Power schrieb am 22. April 2015 um 17:31:07 Uhr:


Dieses Dokument ist KEINE Freigabe,nur eine Arbeitsgrundlage für eine Einzelabnahme.

Ja, da hat Martin recht, es geht nur mit einer Einzelabnahme beim TÜV, deswegen hatte ich das Prozedere oben beschrieben.

Das Dokument nennt sich dann "Herstellerbescheinigung" und ist dann die Grundlage zum Eintragen in die Fahrzeugpapiere. Es ist nämlich *keine* ABE, die man einfach im Handschuhfach liegen hat, das reicht nicht aus.

Zitat:

@850-SIG schrieb am 22. April 2015 um 17:02:27 Uhr:


Nabend!

Wenn ich hier mal reingrätschen darf.....

Ich habe auch vor, von 205/50R16 auf 205/55R16 zu wechseln.

Verstehe ich das richtig, dass du, um von 205/50R16 auf 205/55R16 wechseln zu können, den Lenkeinschlagbegrenzer hast einbauen lassen müssen?

Wenn ich die "Unbedenklichkeitsbescheinigung / Freigaben" H I E R gepostet richtig verstehe, hättest du den auch schon bei den 205/50R16 haben müssen, denn angeblich ist ab 16" generell der Lenkeinschlagbegrenzer zu verbauen.

Nicht, dass die dich in der Werkstatt angeschissen haben und gedacht haben "Och, ist ja schon drin....."

Gruß
850-SIG

Hmm, da bin ich nicht sicher, ob die 205/50 16 auch nur mit Lenkanschlagsbegrenzer und Einzelabnahme gefahren werden dürfen, diese Frage gebe ich mal in die Runde.

Ich hatte das Einbauen bei Volvo machen lassen, weil es mir dann die Möglichkeit gab, die Rechnung als Nachweis für den Einbau beim TÜV dabei zu haben.

Ich werde das mal nachforschen, ob der oder die Lenkanschlagsbegrenzer schon drin waren oder nicht. Auf der Rechnung steht komischerweise nur einmal die Nr. 271800 ...

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