Vom Verkaufsvertrag zurücktreten

Hallo Leute,

ich hoffe Ihr könnt uns helfen:

- Mein Schwager wollte seinen Wagen verkaufen, natürlich über mobile.de (ca. 10K€)
- Nach 1 Minute hat sich jemand gemeldet und wollte das Auto nächste Woche mitnehmen
- Hat nach ein paar Minuten eine Email zugeschickt, mit einigen Eckparametern
- Der Schwager schreibt zurück, dass alles ok sei und das Auto zu diesen Konditionen abgeholt werden kann.

Nun haben wir den Typen im Internet gefunden und festgestellt, dass es anscheinend ein Betrüger ist. Er kommt zu Leuten und versucht mit allen möglichen Methoden den Preis zu drücken. Auf so etwas hat man natürlich nicht wirklich Lust.

Können wir jetzt von dieser Email(Kaufvertrag?) zurücktreten?

Danke für Eure Mühe!

Liebe Grüße
Alexander

Beste Antwort im Thema

Moin,

Das ist gar nicht so einfach, wie du es darstellst. Zum einen ist es wichtig, die genaue Antwort des Verkäufers an den möglichen Käufer zu kennen. Und dazu kommt - auch als Verkäufer muss man Unterlagen, die man ausfüllt und ggf. Unterzeichnet ausreichend prüfen. Sich darauf zu verlassen, der Käufer macht alles richtig und ich hab noch die Anzeige (die ja auch beliebig manipulierbar ist) kann und wird ins Auge gehen. Für Verträge sind beide Seiten gleich verantwortlich, soweit gewisse Punkte nicht die Fachkompetenzen einer Seite deutlich überschreiten.

Der Pluspunkt ist - diese Klientel arbeitet quasi ausschließlich mit Einschüchterung - wirklich Klagen wird sie mutmaßlich nicht. Vor zwei Hintergründen - erstens würde sie sich outen und ihr "Geschäftsmodell" verfolgbar machen und zum anderen sind aus den meisten der gemachten "Veränderungen" die erwachsenen Ansprüche längst nicht so groß wie die gerne hätten und ein höherer Schaden müsste sehr genau belegt werden, was quasi unmöglich ist.

LG Kester

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Vielen Dank an alle für Eure Rückmeldungen! Ich berichte morgen, wie der Termin gelaufen ist. Vielleicht wird es nicht so schlimm, wie man es vermutet. Aber wir bereiten uns auf alle Eventualitäten so weit es geht vor! Danke Euch allen und einen guten Start in die neue Woche!!!

Gegenüber den anderen Abgezockten hast du ja jetzt schon mal den großen Vorteil, dass du weisst was dich erwarten kann.
Überrumpeln funktioniert dann schon mal nicht mehr. Wenn du dann noch resistent gegen Drohungen etc. bist, kann eigentlich nichts schiefgehen.
Falls er das Auto gar nicht mitnehmen will, kannst du natürlich auch den Spieß umdrehen und deinerseits mit Klage auf vertragserfüllung, Schadensersatz etc. drohen.

Wünsche dir dennoch morgen einen reibungslosen Ablauf.

Zitat:

@GaGaKAR schrieb am 28. September 2019 um 10:26:37 Uhr:


Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und Eure Unterstützung!

So wie ich das sehe, könnte man immer etwas finden, was einem nicht passt...

Zum Beispiel die Farbe ist nicht eindeutig als schwarz oder braun zuordenbar, vielleicht werden die üblichen Gebrauchsspuren als unüblich bemängelt, etc...

Es sind nicht viele Angaben in der Email, daher frage ich mich auch, was ist mit den Sachen, die dort nicht explizit benannt wurden, zum Beispiel, dass das Auto früher ein Reimport war...

Könnte man vom Vertrag zurücktreten, oder den Vertrag widerrufen und wenn ja, dann wie?

Prinziliell ist der vertrag gültig aber eben nur wenn er 100% übereinstimmt.
wenn er also kommt um sich das Auto abzuhohlen müßt ihr stur bleiben. Entweder er nimmt das Auto so wie vereinbart oder er bekommt es garnicht.
das kann man ihm ja vorab per mail mitteilen. viellicht kommt er dann erst garnicht.

Hallo Leute, es gibt leider oder vielleicht glücklicherweise nichts zu berichten.

Ein Partner des Typen hat sich gemeldet, er hätte angeblich das Auto abholen müssen, hat im gebrochenen Deutsch völlig aufgebraucht irgendwas davon erzählt, dass der Deal geplatzt sei, dass wir unsere Abmachungen nicht eingehalten haben (hä?) und daher kommt er nicht.

Uns soll es recht sein, man hätte auf die Vertragserfüllung pochen können, aber bei diesem Schlag der Menschen bringt das nichts.

Danach gab es noch etliche Anrufe mit unterdrückter Telefonnummer...

Ich frage mich, was sind das für Menschen, die so ein Leben führen, fassungslos...

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Zitat:

@GaGaKAR schrieb am 30. September 2019 um 19:39:53 Uhr:



...
Ich frage mich, was sind das für Menschen, die so ein Leben führen, fassungslos...

Menschen, die sicherlich auch auf motortalk lesen

Ps
Würde mir die Absage trotzdem schriftlich bestätigen lassen.
Auch hier gibt es Maschen ...

Ich hoffe, du hast das nicht nur mündlich. Lass dir das schriftlich bestätigen. Oder du musst den Weg gehen, denen nachweisbar eine Frist zur Abholung zu setzen. Sonst kommt "dein Käufer" an und behauptet, dass er gar nicht angerufen hat und der Vertrag immernoch Bestand hat.

Laß dich nicht verrückt machen.

Seh zu, das Du das Auto an einen anständigen Käufer verkaufst.

wenn das Auto weg ist, ist es weg, was soll er da noch machen?

Zitat:

@StephanRE schrieb am 30. September 2019 um 20:08:21 Uhr:


Laß dich nicht verrückt machen.

Seh zu, das Du das Auto an einen anständigen Käufer verkaufst.

wenn das Auto weg ist, ist es weg, was soll er da noch machen?

Schadenersatz einklagen? Das könnte sogar funktionieren.
Ein Szenario: Der Käufer hat heute angerufen, um dem Verkäufer mitzuteilen, dass er den Termin verschieben muss, da sein Kind einen Unfall hatte und dringend ins KH musste.
In einer Woche meldet sich der Käufer wegen eines Termins und der Verkäufer sagt ihm: schade Auto ist verkauft. Käufer sucht wieder ein vergleichbares Fahrzeug, welches aber 300€ teurer ist. Diese 300€ wären ein einklagbarer Schaden.

Ohne etwas schriftliches wäre das Risiko zu groß. Wenn man nichts schriftliches bekommt, muss man nachweisbar eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen, bevor man das Auto anderweitig verkauft.

Moin,

Stephan - der Vertrag besteht solange, bis er in gegenseitigem Einvernehmen erfüllt, widerrufen oder er berechtigt durch eine Seite widerrufen wurde. Der Käufer kommt aber einfach nur nicht ist alleine noch nicht ausreichend. Man muss eine Nacherfüllungsfrist setzen und bei erneuter Nichterfüllung dann den Widerruf Begründung.

Solang der Vertrag besteht - so billig der auch gebaut ist - hat er erstmal Gültigkeit.

LG Kester

Einen Zeugen, der das lautgestellte Telefonat mitgehört hat, wird wohl jeder im Ernstfall haben.

jund selbst wenn dann aussage gegen Aussage stehen sollte...
das Auto ist weg und der Aufwand es doch zu bekommen ist für den Käufer unverhältnissmäßiog hoch...

Moin,

Dann kommt der Käufer mit einem Anwalt um die Ecke und dann??? Dein Problem in dem Fall ist: der Anspruch des Käufers ist im ersten Moment existent und er ist auf dem Papier auch legitim. Ab da wird es spannend, v.a. wenn man berücksichtigt, dass diese Masche GENAUSO von einigen genutzt wird. Und dann komm da mal einfach und elegant raus. Und ob derjenige der den Anspruch geltend macht - ernst macht oder nur blufft muss man dann herausfinden. Einfacher ist es da doch, sich von Anfang an richtig zu verhalten und den Anspruch gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Punkt ist - Du gehst davon aus, dass der potentielle Käufer lautbare Absichten hat, das muss aber so nicht sein.

LG Kester

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 2. Oktober 2019 um 12:35:25 Uhr:


Einen Zeugen, der das lautgestellte Telefonat mitgehört hat, wird wohl jeder im Ernstfall haben.

Ob dieser Zeuge dann vor Gericht auch nach Belehrung eine Falschaussage, eventuell sogar unter Eid, macht, ist dann offen.

Kannst ja mal nach "Abbruchjägern" suchen. Die melden sich nach 2.5 Jahren und bitten um Übersendung des Kaufgegenstands oder einen Termin zur Abholung.

Der Verkäufer fällt aus allen Wolken ("häh? Das Handy ist seit über 2 Jahren verkauft",und sieht sich plötzlich einer Schadenersatzforderung ausgesetzt...

Dafür muss auch nachweislich ein Schaden vorliegen. Meistens ist es die Preisdifferenz, die man dann erstatten müsste.

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