Vom Verkaufsvertrag zurücktreten

Hallo Leute,

ich hoffe Ihr könnt uns helfen:

- Mein Schwager wollte seinen Wagen verkaufen, natürlich über mobile.de (ca. 10K€)
- Nach 1 Minute hat sich jemand gemeldet und wollte das Auto nächste Woche mitnehmen
- Hat nach ein paar Minuten eine Email zugeschickt, mit einigen Eckparametern
- Der Schwager schreibt zurück, dass alles ok sei und das Auto zu diesen Konditionen abgeholt werden kann.

Nun haben wir den Typen im Internet gefunden und festgestellt, dass es anscheinend ein Betrüger ist. Er kommt zu Leuten und versucht mit allen möglichen Methoden den Preis zu drücken. Auf so etwas hat man natürlich nicht wirklich Lust.

Können wir jetzt von dieser Email(Kaufvertrag?) zurücktreten?

Danke für Eure Mühe!

Liebe Grüße
Alexander

Beste Antwort im Thema

Moin,

Das ist gar nicht so einfach, wie du es darstellst. Zum einen ist es wichtig, die genaue Antwort des Verkäufers an den möglichen Käufer zu kennen. Und dazu kommt - auch als Verkäufer muss man Unterlagen, die man ausfüllt und ggf. Unterzeichnet ausreichend prüfen. Sich darauf zu verlassen, der Käufer macht alles richtig und ich hab noch die Anzeige (die ja auch beliebig manipulierbar ist) kann und wird ins Auge gehen. Für Verträge sind beide Seiten gleich verantwortlich, soweit gewisse Punkte nicht die Fachkompetenzen einer Seite deutlich überschreiten.

Der Pluspunkt ist - diese Klientel arbeitet quasi ausschließlich mit Einschüchterung - wirklich Klagen wird sie mutmaßlich nicht. Vor zwei Hintergründen - erstens würde sie sich outen und ihr "Geschäftsmodell" verfolgbar machen und zum anderen sind aus den meisten der gemachten "Veränderungen" die erwachsenen Ansprüche längst nicht so groß wie die gerne hätten und ein höherer Schaden müsste sehr genau belegt werden, was quasi unmöglich ist.

LG Kester

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Oktober 2019 um 14:54:53 Uhr:


Falls du beim Finanzamt fragen möchtest, ...

nein ...

das fragt man denjenigen, der mit unangemessenen Forderungen nervt
(sofern die bei geschäftlicher Korrespondenz üblichen "Pflichtangaben" fehlen)

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