VOLVO XC90 T8 AWD Plug-in Hybrid - rein elektrische Reichweite wg. 0,5% Versteuerung
Hallo zusammen,
ich hadere aktuell mit einem Gewerbeleasing Angebot für einen Volvo XC90 T8 AWD Plug-In Hybrid 455 PS Systemleistung. Es handelt sich um das MY2024, also noch vor dem gerade vorgestellten Facelift.
Ein entscheidender Faktor ist für mich die 0,5% Versteuerung für einen Hybriden. In 2025 werden die Anforderungen für die 0,5% Versteuerung angehoben. Ein Hybrid muss dann eine Reichweite von mindestens 80km rein elektrisch vorweisen können.
Jetzt zum Knackpunkt: Ich finde widersprüchliche Angaben zum XC90 T8.
In einem Autobild Artikel ist von 73 km WLPT Reichweite die Rede, der ADAC spricht von 72 km. Auf der Volvo Seite, welche für mich eigentlich die wichtigste Quelle darstellt, finde ich nur noch Angaben zum neu vorgestellten FL. Auch hier ist von bis zu 71 km mit dem T8 Antriebsstrang die Rede. Auch in der Volvo Support Rubrik konnte ich keine weiteren Infos finden.
Den Volvo Händler habe ich darauf natürlich angesprochen. Der hat relativ selbstsicher abgewunken "natürlich erreichen das unsere Fahrzeuge, sonst würden wir die ja nicht mehr verkaufen"....
Jetzt weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob hier der Vertrieblerdrang zu groß war, mich einfach überzeugen zu wollen und ich zahle hinterher 1% Versteuerung.
34 Antworten
Zitat:
@Hakky schrieb am 12. August 2025 um 21:23:28 Uhr:
Dann fällt ja gar kein T8 mehr da drunter?
Hab ich anders verstanden.
Der Artikel ist allerdings nicht aktuell. Die gesetzliche Regelung für die Anhebung der Grenze auf 100.000 € ist längst durch. Auch durch den Bundesrat. Und rückwirkend zum 1.7.2025.
Ein Steuerberater sollte das wissen.
Das ist die Grenze für BEVs und die 0,25% Versteuerung. Für die 0,50% Versteuerung ist mir keine Listenpreisobergrenze bekannt.
Zitat:
@gseum schrieb am 13. August 2025 um 09:07:22 Uhr:
Ein Steuerberater sollte das wissen.
Das denke/erwarte ich auch…
Er hat sich entschuldigt und der Änderungsantrag sei schon raus.
Danke ans Forum!
Ähnliche Themen
Zitat:@Ronin schrieb am 13. August 2025 um 11:24:57 Uhr:
Das ist die Grenze für BEVs und die 0,25% Versteuerung. Für die 0,50% Versteuerung ist mir keine Listenpreisobergrenze bekannt.
Stimmt, Danke, war mir nicht bewusst. Aber der Artikel bezog sich ja auf beide Fahrzeugarten, daher ist die Info für BEV-Interesenten vielleicht nützlich.