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Volvo 850 Schinwerfer in gelb / Klarglas???

Volvo 850 LS/LW
Themenstarteram 26. Juli 2011 um 5:42

Morgen zusammen!

Mir ist gestern eine schneeweiße 850er Limousine entgegen gekommen, mit gelben Scheinwerfern.

Also das Glas war gelb, nicht die Birne. Der Scheinwerfer war aus.

Da ich auch einen Schnee Elch hab muss ich das auch haben.

Hab mir auch gestern die Finger weltweit wund gegoogelt.

Das einzige was es scheinbar gibt ist diese komische gelbe Folie.

Dann möchte ich meinen, der hatte Klarglas Scheinwerfer, weil das ganz anders aussah wie meine Serien Scheinwerfer.

Frage: WO KANN MAN SOWAS KAUFEN ODER WIE???

Danke schonmal.

Gruß Michael

Beste Antwort im Thema

Ich wiederhole es gerne,auch für Dich:

Gelbe Scheinwerfer sind in D nicht zulässig,aus Frankreich importierte Fahrzeuge müssen (offiziell) umgerüstet werden,ähnlich wie Fahrzeuge aus England:

 

"StVZO, §50 Abs. 1

Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden"

Was trotzdem in D unterwegs ist müssen wir ja wohl nicht diskutieren,oder?

Rechtlich ist es eindeutig.

 

Martin

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Original habe ich sowas noch nicht gesehen.

Aber damit geht das:

http://www.aliexpress.com/.../...Yellow-Headlight-Vinyl-Film-Wrap.html

Gibt verschiedene Farben davon, und ist in den Staaten oft zu sehen.

Themenstarteram 26. Juli 2011 um 5:51

Dann versteh ich das mit dem Klarglas nicht...

"Klarglas" gibts im Zubehoerladen.

http://articles.dashzracing.com/.../...halo-projector-headlights-3.jpg

Dann noch gelbe Folie rein, und fertig.

Wie es mit dem TUEV damit bei Euch aussieht weiss ich nicht.

Themenstarteram 26. Juli 2011 um 5:59

das war kein angel eye scheiss...

"Gelbe" Scheinwerfer gab es vor langen Jahren sehr oft in Frankreich.

Sind in D aber nicht zulässig.....

Themenstarteram 26. Juli 2011 um 6:35

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

 

Sind in D aber nicht zulässig.....

ist leider nicht ganz richtig!

solange ein CE Prüfzeichen vorhanden darf Nichts UND Niemand es dir verbieten!

 

Ich wiederhole es gerne,auch für Dich:

Gelbe Scheinwerfer sind in D nicht zulässig,aus Frankreich importierte Fahrzeuge müssen (offiziell) umgerüstet werden,ähnlich wie Fahrzeuge aus England:

 

"StVZO, §50 Abs. 1

Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden"

Was trotzdem in D unterwegs ist müssen wir ja wohl nicht diskutieren,oder?

Rechtlich ist es eindeutig.

 

Martin

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Ich wiederhole es gerne,auch für Dich:

Gelbe Scheinwerfer sind in D nicht zulässig,aus Frankreich importierte Fahrzeuge müssen (offiziell) umgerüstet werden,ähnlich wie Fahrzeuge aus England:

 

"StVZO, §50 Abs. 1

Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden"

Was trotzdem in D unterwegs ist müssen wir ja wohl nicht diskutieren,oder?

Rechtlich ist es eindeutig.

 

Martin

Hallo!

Falls noch nicht mitbekommen:

STVZO ist nicht mehr existent!

Das ist jetzt die europäische Verordnung zur Fahrzeugzulassung

StVO gibt es noch, sagt man aber nur aus wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat, sprich Kenntnisse der Schilder usw.

Die ZO, wie Fahrzeuge auszusehen haben und beschränkt sich auf den technischen Aspekt...

Die STVZO ist im Zuge der "Europärisierung" abgeschafft worden, bzw. ersetzt worden durch das europäische Recht, weil man im Zuge dessen alles angeglichen hat.

Europäisches Recht sticht Landesrecht, ähnlich auch bei Auspuffanlagen.

und:

laut Aussage TÜV Rheinland: gelbe Scheinwerfergläser, sowie gelbe Scheinwerferleuchten sind zulässig nach neuem europäischen Recht, nicht zulässig sind so genannte "Caps", sprich die Aufsätze für die Birnen.

Gruß

Interessant nur,das kein Land Europas mehr diese Scheinwerfer zulässt und kein Fahrzeughersteller mehr gelbe Scheinwerfer im Neufahrzeugprogramm hat,weil sich der Nutzen dieser Scheinwerfer in den Neunziger Jahren als marginal rausgestellt hat.

Fakt ist,das diese Scheinwerfer in D NICHT zulässig sind und bei der HU als grober Mangel mit Verweigerung der Plakette angesehen werden.Ob der TÜV-Prüfer erkennt,ist seine Sache.Rechtlich ist es verbindlich.

Die angebliche Aussage des TÜV Rheinland zur Zulässigkeit ist schlichtweg falsch.

Daran kannst auch Du,Herr Joe Brown, nichts rütteln.

Aber Du hast Recht und ich meine Ruhe.....

Eine Nachrüstung mit irgendwelchen Folien oder bauartveränderten Scheinwerfern ist eh Bullshit,denn ein Scheinwerfer soll in erster Linie gutes Licht bringen und nicht "cool" aussehen.

Fakt ist auch,das es seitens Volvo NIE Klarglasscheinwerfer für den 850 gab,in keinem Land dieser Welt.

Wenn,dann sind es nachgerüstete Scheinwerfer aus dem Aftermarket.

Martin

Dann sind die EU Gesetze auch hier noch nicht angekommen.

Hier darf man am Auto so ziemlich ALLES veraendern was man will, ohne irgendwelche Eintragungen.

Reifen, die breiter als die Karosserie sind, Auspuffe die Aussehen wie Ofenrohre und und und...

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Interessant nur,das kein Land Europas mehr diese Scheinwerfer zulässt und kein Fahrzeughersteller mehr gelbe Scheinwerfer im Neufahrzeugprogramm hat,weil sich der Nutzen dieser Scheinwerfer in den Neunziger Jahren als marginal rausgestellt hat.

ist doch nicht schlimm, trotzdem zulässig.

kann man im europäischen verkehrsrecht nachlesen

Fakt ist,das diese Scheinwerfer in D NICHT zulässig sind und bei der HU als grober Mangel mit Verweigerung der Plakette angesehen werden.Ob der TÜV-Prüfer erkennt,ist seine Sache.Rechtlich ist es verbindlich.

Die angebliche Aussage des TÜV Rheinland zur Zulässigkeit ist schlichtweg falsch.

wenn der tüv mir die dinger zuläßt, ist mir das doch recht.

Daran kannst auch Du,Herr Joe Brown, nichts rütteln.

Aber Du hast Recht und ich meine Ruhe.....

Eine Nachrüstung mit irgendwelchen Folien oder bauartveränderten Scheinwerfern ist eh Bullshit,denn ein Scheinwerfer soll in erster Linie gutes Licht bringen und nicht "cool" aussehen.

Fakt ist auch,das es seitens Volvo NIE Klarglasscheinwerfer für den 850 gab,in keinem Land dieser Welt.

Wenn,dann sind es nachgerüstete Scheinwerfer aus dem Aftermarket.

Martin

Die normalen Scheinwerfer waren in Frankreich bis ca. 1996 alle Gelb - weißes Licht war verboten, tiefgelbes Vorschrift.

Die meisten Autos hatten nur Gelbe Leuchtmittel, einige wenige hatten spezielle nur für Frankreich gebaute gelb eingefärbte Scheinwerfergläser, meist Importwagen mit Doppelscheinwerfern, u.A. BMW, Alfa-Romeo, Maserati, Fiat, Lancia, aber z.T. auch VW und andere Marken.

Diese KfZ mit gelben Scheinwerfergläsern sind in F von der Umrüstungspflicht auf weißes Licht ausgenommen - bei allen Anderen mußte nach und nach auf weiße Birnen gewechselt werden.

Kann also Sein das 850er in Frankreich in den ersten Bj. gelb eingefärbte Streugläser hatten - soweit ich weiß, war das aber nicht der Fall. Ich bin sehr häufig in F, und die letzten 850 die ich letzte Woche sah hatten weiße Scheinwerfergläser.

Selbst WENN diese gelben Scheinwerfergläser in Frankreich beim 850 Standard waren, sind Sie in Deutschland und Rest-EU VERBOTEN, da Frankreich erst 1996 die EU Fahrzeugzulassungsrichtlinie umgesetzt hat - und bei Motorrädern bis heute nicht... ;)

Zugelassen sind heute als Fahrlicht in der EU (und D) nur Leuchtmittel mit E-Norm, mit max. nur ganz leicht gelblicher Färbung - sowas gibt es z.B. von Osram als Winterlichter. Ist aber nicht richtig Gelb wie damals in Frankreich, sondern nur ein gelblich-wärmerer Weißton. Nebelscheinwerfer dürfen aber weiterhin gelb sein, soweit ich informiert bin.

Bilux-france
Bmw323i-france
Alfa gtv6 France
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