Vollkasko was ist tatsächlich versichert?

Hi all,

Für meine Neu-Maschine habe ich ein Vollkakso abgeschlossen. Diese ist relativ günstig. Mit dem Hintergedanken wenn ich mal rutsche oder ähnliches, dann bin ich abgesichert, weil Neu-Maschine kostet ja auch was.

So nun hatte ich die Wahl, entweder mit Freundin sich beschäftigen oder die Versicherungs AKB lesen --> lesen ;-)
Unter dem Punkt "was ist bei Vollkakso versichert" muss ich lesen:

"Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Beispiele für nicht versicherte Ereignisse:
- Ladung verrutscht allein deshalb, weil der Fahrer das Fahrzeug bremst und verursacht ein Schaden am Fahrzeug.
- Ein Bedienungsfehler des fahrers ist die alleinige Ursache eines Schadens am Fahrzeug."

So jetzt komm ich ins schmunzeln. Hier im BT hatten wir ja schon einmal die Diskussion wegen Bitumen und daraus folgendem Unfall. Hier war es ja zu einer Verhandlung gekommen, wo der Fahrer die Schuld erhielt nicht "angemessen" gefahren zu sein.
Sprich laut Versicherung Bedienungsfehler ---> kein greifen der Vollkakso.

Ebenso könnte man es aufSteine, Kies, Nässe etc. auslegen?

Was ist Versichert? "richtige" Unfälle mit z.B. einen anderen Fahrzeug.

Ich Frage mich jetzt ob überhaupt die Vollkasko für Motorrad lohnt. Fahrfehler kann man ja immer irgendwie angreiden (zu schnell etc.)?!

Wie seht ihr das und was steht evtl. bei euch drin?

30 Antworten

Da war es der Bedienungsfehler beim Rückwärtsfahren.
Ich bin auf der A2 mal über eine fremde Auspuffanlage gefahren - wirtschaftl. Totalschaden und anstandslos von der VK erstattet.

@DerZombie: Nicht zwingend. Mangelnde Erfahrung und damit Angst vor Schräglage. Meine erste Fahrt mit einer R60/5: linke von drei Spüren, dann lang gezogene Linkskurve, in deren Mitte ich einen Notausgang (Seitenstraße) nahm. Heute fahr ich da locker 200. Damals hatte ich nicht mal 130 drauf.
Oder etwas Sand/Splitt in der Kurve.

Zitat:

@DerZombie schrieb am 30. März 2016 um 21:52:06 Uhr:


Ich hab das so aufgefasst, das du das so machst, weil auf der BAB find ich keine Kurven die mit 200 ein Risiko bergen, weil sonst wäre dort ein Tempolimit und somit wieder grob fahrlässig.
Ich könnt natürlich auch sagen, dein Beispiel war mehr wie schlecht.

@ Sammler
Ja es gibt viele Urteile dazu............aber nicht bei Unfällen.
In dem Fall, der der erste Google Treffer ist, kam noch die ungeschickte Schadensmeldung des Versicherten dazu. Mehr sag ich lieber ned dazu, will ja keinen anstiften oder mich strafbar machen.

Wir hatten vor zwei Jahren einen Unfallschaden am C 220 CDI. Fehler beim Ausparken seitens der Fahrerin meines Mercedes (Anfahren vom linken Fahrbahnrand, nach Parken entgegen der Fahrtrichtung) und der Durchgangsverkehr ist gegen das rechte Vorderrad gefahren. Kotflügel, Achse, Lenkung... der 2004er Dieselkombi mit 270.000 km war ein Totalschaden. Klarer Fall für die VK.

Mich hatten Leute zuvor schon mal gefragt, weshalb ich die "alte Karre" noch Vollkasko versichere. Ganz einfach. Die Versicherung incl. VK mit 150 SB für den Mercedes kostet 300 Euro im Jahr. Der Versicherer erstattete mir 6500 Euro für den Benz. Ich habe 1500 drauf gelegt und einen 2006er mit 140.000 km (Vollausstattung) gekauft.

Wir haben auch einen Nissan Almera, den fährt unsere Jüngste. EZ 1997, 55.000 km, Wert noch etwa 1000 Euro. Der ist auch Vollkasko versichert. Die beiden SLK (1998 und 2005) auch.

Bei so einem Klopper wie meiner BMW ist VK nicht gerade preiswert. Aber mit denen kann man auch handeln. Wenn ich das Ding hinschmeiße, ist viel Geld kaputt. Und das bekomme ich dann wieder.
Wenn es ein Unfall ist. Der wird dann auch polizeilich als solcher aufgenommen. Logisch.

Du ich hatte meinen damals 13 Jahren alten W201 auch VK, weil die nur 150,- EUR mehr wie die TK gekostet hat und der Gesamtbeitrag billiger war wie ne neue Windschutzscheibe inkl. Wechsel.

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Zitat:

@DerZombie schrieb am 30. März 2016 um 21:52:06 Uhr:


Ich hab das so aufgefasst, das du das so machst, weil auf der BAB find ich keine Kurven die mit 200 ein Risiko bergen, weil sonst wäre dort ein Tempolimit und somit wieder grob fahrlässig.

Davon hab ich eine fast vor der Haustüre... 🙂
https://goo.gl/maps/A8ZMMf5VMy72

Kein Tempolimit. Straßenzustand eher mittelprächtig.
Ab 140-150 wird's im Auto unkomfortabel und 160-170 war bei mir bisher das höchste aller Gefühle mit dem Mopped.

Ein paar km weiter gibt's noch 2 Kurven, ohne Tempolimit, da knallt's sogar regelmässig... keine Änderung ins Sicht.... 😎

Zitat:

@DerZombie schrieb am 30. März 2016 um 21:52:06 Uhr:


Ich hab das so aufgefasst, das du das so machst, weil auf der BAB find ich keine Kurven die mit 200 ein Risiko bergen, weil sonst wäre dort ein Tempolimit und somit wieder grob fahrlässig.

Grob fahrlässig vom Fahrer, denn Richtgeschwindigkeit 130 ist allgemein bekannt.

Und auch das ist nur eine Obergrenze. Es gibt so manche Spitzkehre auf deutschen Nebenstrassen, wo die erlaubten 100km/h nicht einmal für einen F1-Boliden möglich wären.

Darüber hinaus gilt stets §3 (1) StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.

Warum ist das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit grob fahrlässig??? Diese Obergrenze ist nur eine Empfehlung und deren Überschreitung kann gerade mal eine (verschuldensunabhängige) Mithaftung beim Verkehrsunfall zur Folge haben - ist für die Vollkasko aber irrelevant.

Der Rest stimmt aber, und nicht immer steht vor solchen Kurven eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Meistens aber ein Hinweisschild auf die "gefährliche" Kurve.

200 statt 130 ist eine massive Überschreitung. Die Fliehkraft erhöht sich um fast 240%, aus 30° Schräglage würden 54°. Wenn man dann aus der Kurve fliegt, würde ich nach Anscheinsbeweis grobe Fahrlässigkeit unterstellen.

Zitat:

@tomS schrieb am 31. März 2016 um 10:15:38 Uhr:


200 statt 130 ist eine massive Überschreitung. Die Fliehkraft erhöht sich um fast 240%, aus 30° Schräglage würden 54°. Wenn man dann aus der Kurve fliegt, würde ich nach Anscheinsbeweis grobe Fahrlässigkeit unterstellen.

Was du würdest und was ein Richter tun würde, sind unterschiedliche Dinge. ich erinnere mich an eine Ansage während meiner Lkw-Ausbildung bei der Bundeswehr Anfang der 80er Jahre. Da wurde uns gesagt, dass wir bei allen Fahrten vollkaskoversichert seien, es sei denn, wir würden grob fahrlässig handeln. Gegenfrage: "Was ist grob fahrlässig?" Daraufhin brachte der Fahrlehrer zwei (angeblich tatsächlich passierte) Beispiele:

Beispiel 1: Ein BW-Kraftfahrer (Wehrpflichtiger) fährt in der Nähe des Flughafens Frankfurt auf der Autobahn bei dichtem Schneetreiben mit überhöhter Geschwindigkeit mit einem Zehntonner. Er verliert die Kontrolle über das Fahrzeug, es kommt ins Schleudern und gerät auf die Gegenfahrbahn. Dort rammt es einen Lkw, der mit Würfelzucker beladen ist, der Lkw kommt ebenfalls ins Schleudern und rammt einen Tieflader, der ein Jumbo-Jet-Triebwerk geladen hat. Am Ende liegen drei Lkw zertrümmert da, ein Düsentriebwerk und ein paar Tonnen Zucker blockieren die Autobahn, die mehrere Stunden gesperrt werden muss. Schaden: mehrere Millionen Mark.

Ergebnis: der BW-Fahrer hat fahrlässig gehandelt, aber nicht grob fahrlässig = Versichert.

Beispiel 2: Ein BW-Kraftfahrer (Wehrpflichtiger) soll an seinem Lkw einen Ölwechsel machen. Er fährt auf die Grube, macht unten die Ablasschraube ab, die Suppe läuft raus. Dann füllt er oben frisches Öl rein - das unten gleich wieder rausläuft, weil er die Ablasschraube nicht wieder draufgemacht hat. Dann fährt er los. Nach zwei Kilometern ohne Öl ist die Maschine fest. Schaden: 27.000 Mark.

Ergebnis: Die Technische Dienstvorschrift zur Durchführung von Wartungsarbeiten und die Vorschrift zur Überprüfung vor der Fahrt haben Befehlsrang. Diese Befehle hat der Fahrer missachtet, sonst hätte er vor der Abfahrt den Ölstand kontrollieren müssen. Er hat grob fahrlässig gehandelt = Nicht versichert.

Bemerkung des Ausbilders: "Der Mann hat sich noch am gleichen Nachmittag auf vier Jahre verpflichtet, um seine Schulden abzubezahlen."

Grob fahrlässig ist schon eine ziemliche Packung. Wettrennen auf öffentlichen Straßen gehören dazu, Fahren unter Drogen- oder Alkeinfluss ebenso. Fahren mit einer Geschwindigkeit, die auf einer Straße nicht illegal ist, sicherlich nicht.

Übrigens: Die Autobahn, auf der du bei 130 mit 30% Schräglage fährst, möchte ich sehen.

Zitat:

@DerZombie schrieb am 30. März 2016 um 23:22:22 Uhr:


Du ich hatte meinen damals 13 Jahren alten W201 auch VK, weil die nur 150,- EUR mehr wie die TK gekostet hat und der Gesamtbeitrag billiger war wie ne neue Windschutzscheibe inkl. Wechsel.

In meinem Fall ist es noch kurioser.
Ich habe VK mit 150 SB, die eine TK ohne SB beinhaltet. Diese Vollkasko-Kombi ist nicht unwesentlich billiger, als eine reine TK mit 150 SB. Also deutlich mehr Versicherungsschutz für weniger Geld.

Ist eigentlich paradox. Erklärt sich daher, dass die TK eine feste Größe ist, während die VK (mit der eingeschlossenen TK) sich nach SF rabattiert. Und dieser Vertrag hat SF 36.

Ich konnte es erst nicht glauben und habe den Versicherer angerufen. Ist so. "Nicht alles ist da logisch" meinte der Mann.

Gut so.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 31. März 2016 um 18:57:41 Uhr:


"Nicht alles ist da logisch" meinte der Mann.

Wieso? 😕

Wenn Du (D)einer Versicherung über viele Jahre keine Kosten beschert hast, dann ist das für die doch ein gutes Geschäft!

Und wenn Du nur das Geld, das Du über all die Jahre eingezahlt hast - selbst im öffentlichen Dienst!, zusammenrechnest, dann könntest Du schon etliche Schäden davon bezahlen und hättest immer noch mehr Geld als im jetzigen Zustand.

Es gibt nur wenige Fälle, in denen es sich lohnt, zu gut versichert zu sein.
Spätestens statistisch macht es keinen Sinn.
Ansonsten wären Versicherungen kein gutes Geschäft und müßten vom Steuerzahler finanziert werden!

Es ist -auf viele Schultern verteilt - immer ein gutes Geschäft für die Versicherer. Davon leben die. Zumindest auf die Masse der Versicherten gesehen. Man versichert ein Risiko und darum ging es bei diesem Thema: Die Vollkaskoversicherung und wann sie zahlt.

Die von mir erwähnte "Unlogik" bezieht sich einzig und alleine auf die Tatsache, dass eine VK incl. TK ohne SB deutlich billiger ist, als nur eine TK mit 150 SB. Das ist nicht logisch.

Den Zusammenhang zwischen allgemeinem Überschuß und Statistiken mit dem von mir genannten, konkreten Fall kann ich hier nicht erkennen.

Meine BMW ist auch das einzige Motorrad, das ich VK versichert habe, weil es eben sehr wertvoll ist und im Schadenfall bezahlt wird. Bei meinem Diesel hat man es gesehen. 6500 Euro Ersatz, dafür kann ich über 30 Jahre lang die VK für das Auto bezahlen. Ich hatte ihn aber nur zwei Jahre. Das hat sich für mich gelohnt, mit ein paar Euro obendrauf hatte ich wenige Tage später ein neues, besseres Auto. VK sei Dank.

Mit der VK versichert man ein Risiko, in der Hoffnung (zumindest beim Motorrad), dass der Fall nie eintritt. Üblicherweise sind VK für Motorräder sehr teuer. Die Allianz hätte für meine K 1300 GT z.B. rund 1500 Euro Prämie verlangt (bei 500 SB). Die WGV nimmt noch 400, Zulassungszeitraum 9 Monate und 1000 SB. Der Kaskoanteil liegt bei 250 Euro.
Das Risiko für den Versicherer ist relativ hoch, verglichen mit der Prämie. Ich müsste 40 Jahre lang diesen Beitrag bezahlen, um den Gegenwert für das aktuelle Versicherungsrisiko bei Totalverlust aufzuwiegen.

Dann müsste ich mit 99 noch Motorrad fahren. Das ist unwahrscheinlich.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 31. März 2016 um 19:54:04 Uhr:


Die von mir erwähnte "Unlogik" bezieht sich einzig und alleine auf die Tatsache, dass eine VK incl. TK ohne SB deutlich billiger ist, als nur eine TK mit 150 SB. Das ist nicht logisch.

Ich schrieb, daß genau das eben sehr logisch ist.

Denn Deine Vollkaskokonditionen erhalten ja nicht die Risikogruppen, sondern nur solche, die bewiesen haben, daß sie vertrauenswürdig sind!
Darüberhinaus ist es auch ein Mittel der Kundenbindung.

Wenn Du einen Kredit haben möchtest, dann bekommst Du den auch günstiger als irgendein 18jähriger.

Zitat:

@Ramses297 schrieb am 31. März 2016 um 21:06:08 Uhr:



Zitat:

@moppedsammler schrieb am 31. März 2016 um 19:54:04 Uhr:


Die von mir erwähnte "Unlogik" bezieht sich einzig und alleine auf die Tatsache, dass eine VK incl. TK ohne SB deutlich billiger ist, als nur eine TK mit 150 SB. Das ist nicht logisch.

Ich schrieb, daß genau das eben sehr logisch ist.

Ich kann lesen. Das bedeutet, dass wir die Dinge einfach unterschiedlich sehen.
Ist für mich völlig in Ordnung.
Belassen wir es dabei. 😉

würdet ihr für ne gebrauchte Maschine, wert ca 7000 euro, auch vollkasko machen oder nur teilkasko. VK ist sau teuer, zumindest bei mir ^^

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