Vollkasko Teilkasko oder nur Haftpflicht
Hallo zusammen,
ich habe mir gerade einen E90 von 2006 geholt. Preis war 6.000€ und das ist er meiner Meinung nach auch wert.
Ich bin mir nur nicht sicher welche Versicherung Sinn macht. Da ich bisher bei meinen Eltern mitversichert war, ist die Versicherung relativ teuer:
Haftpflicht 300 €
Vollkasko zusätzliche 178€
Teilkasko zusätzliche 50€
Preise alle halbjährig.
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Gruß
Dan
40 Antworten
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 26. September 2022 um 16:32:55 Uhr:
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 26. September 2022 um 15:50:44 Uhr:
Machen kann man es aber; schließlich sinkt dadurch ja auch die SF-Klasse...;-)Die sinkt i.d.R. auch ohne Vollkasko.
Aber man muss bedenken, dass man ohne aktive Vollkasko bei einer Rückstufung im Haftpflichtbereich i.d.R. auch in der Vollkasko zurück gestuft wird.
Ob und wie genau das bei ihm der Fall sein würde, kann man nur mit mehr Hintergrundinformationen zu seinem aktuellen Vertrag genau sagen.Aber man sollte es mit bedenken, wenn man die Vollkasko weg lassen will!
Dann erkläre Du Profi mir Laien das doch mal 🙂
Die Frage ist zum millionsten mal gestellt und es gibt nur eine Antwort: Kann man den Totalverlust des Autos mühelos stemmen ist eine VK verzichtbar.
Wenn nicht, dann nicht.
Das Schaulaufen der zu kurz gekommenen und Berufsrechthaber ist wie immer nur nervig. Aber das solls wohl auch.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. September 2022 um 12:15:27 Uhr:
Dann erkläre Du Profi mir Laien das doch mal 🙂
Mach ich doch gerne.
Es geht um Punkt I.2.3 in den AKBs (Musterbedingungen GDV)
Zitat:
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung
Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben
der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe
G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-
Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug
im Sinne von I.6.1.1 innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkaskoversicherung
bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf
der Vollkaskoversicherung nach I.6.
Das heißt, wenn er jetzt in seinem Vertrag neu eine Vollkakso mit dazu nimmt, dann kann er dafür die gleichen schadenfreien Jahre, wie er in seiner Haftpflicht erhalten.
Im Umkehrschluss heißt das aber auch:
Habe ich keine aktive Vollkasko und verursache einen Haftpflichtschaden, so werde ich "fiktiv" auch in der Vollkasko mit zurück gestuft, obwohl ich die gar nicht habe.
Denn möchte ich die dann (beim nächsten Auto z.B) mit dazu nehmen, so kriege ich dafür maximal die gleichen SF, wie ich in der Haftpflicht habe.
Eine Ausnahme gibt es dabei: Wenn ich schon mal einen Haftpflichtschaden hatte und durch eine ehemals aktive Vollkasko keine Rückstufung in der Vollkasko erfolgte.
Dann kann es möglich sein, dass ich diese SF wieder aufleben lassen kann und diese besser sind, als meine Haftpflichtjahre nach der Rückstufung.
Das kommt in der Praxis aber eher selten vor.
Daher heißt in den meisten Fällen Rückstufung in der Haftpflicht, ohne dass eine Vollkasko aktiv ist, auch gleichzeitig Rückstufung in der Vollkasko.
Interessanter Punkt, oder?
Hat in der Regel keiner auf dem Schirm.
Ist meiner Meinung nach aber sehr wichtig, denn es ist eine Rückstufung, die man nie wieder korrigieren könnte.
Interessanter Punkt, leider falsch.
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Dann bin ich jetzt aber mal gespannt.
Bitte einfach die Erklärung mit dazu.
Nur behaupten "Das ist falsch" bringt keinen was.
Es bedarf dann schon auch einer Begründung, damit der Gegenüber das nachvollziehen kann.
Wenn ich , aus welchen Gründen auch immer, meine Vollkausko aus dem V-Vertrag nehme, dann bleibt der erfahrene Rabatt mind. für 7 Jahre erhalten und kann jederzeit aktiviert werden. Im Zweifel lasse ich mir die SF-Klasse der VK schriftlich von der VS bestätigen, da hat das sogar länger Bestand. Da findet keine Rückstufung statt, wenn ich einen KH-Schaden abrechne. Von einem Profi hätte ich mehr profundes Wissen erwartet.
@BerndMaili und @NDLimit Ihr redet gerade aneinander vorbei...!
@ NDLimit
Das was du ansprichst, ist eine Mischung aus der Ausnahme die ich gepostet habe und auf das was ich hinweisen will.
Denn auch in deinem Fall verlierst du (unnötig) schadenfreie Jahre in der Vollkakso.
Als Beispiel:
Ich habe SF 10 in KH und VK.
Jetzt nehme ich die VK raus.
In den nächsten Jahren habe ich SF 11, SF 12, SF 13
Bei SF 13 habe ich einen Unfall mit Rückstufung.
Ich werde z.B. auf SF 5 in KH zurück gestuft.
Mein nächstes Auto soll wieder VK werden.
Ohne den Schaden könnte ich, dank Angleichungsmöglichkeit, SF 13 in KH und SF 13 in VK kriegen.
Mit dem Schaden habe ich nur noch SF 5 in KH. Ich kann also keine SF 13 in VK kriegen, sondern kann nur wieder meine SF 10 aus dem Vorvertrag aufleben lassen.
Ich habe also auch hier 3 SF in VK verloren.
Verloren ist zwar vielleicht der falsche Ausdruck. Aber ohne den KH Schaden könnte ich SF 3 mehr in der Vollkakso haben. Von daher würde ich persönlich schon von 3 verlorenen Jahren sprechen.
Man muss also auch in deinem Fall bedenken, dass eine Rückstufung in KH auch gleichzeitig eine "Rückstufung" in VK bedeutet, obwohl diese nicht aktiv ist.
Um es nochmals zusammen zu fassen:
Eine Rückstufung in KH bedeutet auch immer gleichzeitig den Verlust von SF in der VK, wenn diese nicht aktiv ist.
Ausnahme: Ich habe aus einem Vorvertrag noch gleich oder mehr SF in der VK im Hintergrund ruhen, als ich SF in der KH habe.(so sollte die Ausnahme richtig formuliert sein)
Das Kapern des Themas mit einer abwegigen Exotendiskussion bringt den TE kein Stück weiter. NDLimit hat es zutreffend korrigiert. Ist dann auch genug OT. ...
Hast du auch was zum Thema beizutragen, berlin-paul, oder bist du nur zum stänkern da?
Kannst du uns mit eigenen Worten erklären, warum mein angesprochener Punkt nicht wichtig für den TE sein soll?
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 27. September 2022 um 16:40:14 Uhr:
Hast du auch was zum Thema beizutragen, berlin-paul, oder bist du nur zum stänkern da?
Seine Beiträge sind hilfreicher als deine Einlassungen!