Vollkasko Abzocke bei Sixt:
Hallo Ihr Lieben,
Im März (2014) haben wir bei Sixt für unseren Mallorca Urlaub im Monat August einen VW Polo telefonisch gebucht. Die Mietdauer betrug 11 Tage und ich bat den Kundenbetreuer mir das komplette Versicherungspaket mitzubuchen (Reifen-, Scheiben, Personenunfallschutz plus Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung).Er nannte einen Preis von knapp 440,00 € und sendete uns eine Buchungsbestätigung per E-Mail zu. In dieser erkannte ich bereits im Kopf einen Fehler und rief nochmals bei der Hotline an. Der Fehler wurde korrigiert und ich bekam erneut eine Buchungsbestätigung. Bei dieser habe ich mich eigentlich überwiegend auf die Richtigstellung des Fehlers konzentriert, als auf alles andere. Dazu aber gleich mehr.
Im August war es dann endlich soweit und wir standen in Palma vor dem Sixt Schalter und freuten uns schon auf die kommenden Tage. Diese Freude hielt genau solange, bis uns die Tante von Sixt aufklärte, dass wir keine Vollkaskoversicherung hätten. Sehr erstaunt darüber erklärte ich der Dame, dass wir diese aber eigentlich gebucht hätten. Lange Rede kurzer Sinn, wir mussten eine Vollkasko nachbuchen. Gut dachte ich wird ja wohl nicht die Welt kosten, tat sie aber. Die Dame rechnete uns den Betrag für die Versicherung aus und über ihre Lippen kam die Zahl 356,83 € brutto für 11 Tage. Dieser Betrag geteilt durch 11 Tage ergibt einen Tagessatz von etwas über 32,00 €. Da hinter uns noch gefühlte 200 weitere Urlauber standen und ich auf keinen Fall ohne Vollkasko durch Spanien fahren wollte, blieb uns nichts anderes übrig, als den Mörderbetrag zu bezahlen und den Rest von Deutschland aus zu klären.
Zuhause angekommen setzte ich mich gleich an den PC und buchte mal fiktiv einen VW Polo für 11 Tage und einen für 24 Stunden bei sofortiger Abholung. Bei dem für 11 Tage würde man eine Tagespauschale von 1,99 € für die Vollkasko o. Selbst. bezahlen und bei der teuersten Variante, also heute abgeholt und morgen wieder gebracht, fallen 7,00 € an.
Mit diesen Beträgen auf dem Zettel rief ich die Kundenbetreuung an und schilderte meinen Fall. Die Dame erklärte mir, dass es unterschiedliche Preise zwischen telefonischer/persönlicher Buchung und Onlinebuchung gäbe und der mir berechnete Betrag stimme. Das es hier zwei Preise gibt ist für mich ja plausibel, das diese aber sich um ein 16faches unterscheiden, ist für mich alles andere als plausibel.
Hätte der Kundenbetreuer, den ich im März angerufen habe, nicht die Vollkaskoversicherung vergessen, dann hätte er mir nämlich auch nicht den Preis von 440,00 € genannt, sondern von 797,00 €. Und spätestens hier hätte ich gemerkt, dass dieser Preis für mich nicht in Frage kommt, somal wir in den letzten 6 Jahren immer ein Mietfahrzeug für 10 – 11 Tagen hatten und nie mehr als 500,00 € bezahlt haben. Aus diesem Grund kam mir der Preis von 440,00 € auch realistisch vor. Bei einer Onlinebuchung hätte mich der Wagen nämlich 462,00 € gekostet und keine 797,00 €.
Frage:
Kennt sich Jemand mit solchen Fällen aus, bzw. bin ich als Kunde verpflichtet die Buchungsbestätigung zwingend durchzulesen und entsprechend auf 100% tige Richtigkeit zu überprüfen? Eigentlich lag der Fehler doch bei dem Kundenbetreuer.
Mein Fazit:
Buche nächstes Jahr bei Hertz.
Würde das einer Familie passieren, die lange auf den Urlaub gespart hat und der Euro nicht ganz so locker sitzt, wäre der Urlaub schon am Flughafen zu Ende.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TSBlacky
ich habe nichts unterschrieben und das ich wohl eine teure Erfahrung gemacht habe war und wird mir immer bewusster. Hätte aber sein gekonnt, dass eine Buchungsbestätigung nicht unbedingt das Nonplusultra ist. Schließlich kam diese per E-Mail ohne Empfangsbestätigung und der Mitarbeiter hatte diese auch telefonisch vorher nicht angekündigt. Wer möchte mir denn beweisen, dass ich eine bekommen habe. Wäre z.B. auch eine juristische Frage wert.
Es gab ja auch schon Rechtsprechungen, in denen ein nicht durchlesen der AGB’s mit anschließendem Hacken setzen für gelesen, auch irrelevant war. Auch auf eine unterschiedliche Preisgestaltungen gab es in der Buchungsbestätigung keinen Hinweis.
Warum soll Sixt beweisen, dass du keine Ahnung hast?
Du hast doch die Bestätigung bekommen und hättest darauf reagieren können, aber hinterher beschweren ist ja einfacher als vorher mal nachzudenken.
46 Antworten
Um mal wieder zurück aufs Thema zu kommen. Bis wie lange vor Abholung kann man den Mietwagen stornieren ohne 100% Verlust gemacht zu haben? Das wäre das erste was ich in Erwägung gezogen hätte, um direkt danach bei der Konkurrenz zu mieten. Wir können jetzt noch paar Zeilen weiter darüber parolieren, sixt ist doof oder Hertz ist Inkompetent. Am Ende ist es ärgerlich, was dem TS passiert ist. Sicherlich war er unaufmerksam. Aber eine Vermietfirma die sich in solch einer Sache gar nicht kulant zeigt, hätte mich als kunde auch verloren. Mich interessiert, ob sich in der Sache noch was bewegt hat.
mep
Kommt drauf an, ob Postpaid oder Prepaid... Bei Postpaid kannst du bis 1 Minute vor Mietbeginn stornieren, ohne dass Kosten für den Mieter entstehen - Bei Prepaid sieht das anders aus, steht aber alles in den AGB.
hallo,
ich habe mal eine Frage: Auto gemietet bei Sixt für 3 Tage im August 2014. Abgegeben und normale Rechnung erhalten und beglichen. Jetzt kommt ein Gutachten über einen Glasschaden Windschutzscheibe vom 10.10.2014, also fast 2 Monate nach Rückgabe und ich soll 550 € Selbstbeteiligung zahlen bis zum 12.12.???
Geht das so? Ich hab kein Geld und bin nicht rechtschutzversichert...hat jemand einen Tipp?
Ähnliche Themen
nein, habe nur im Oktober ein Einschreiben geschickt, dass ich den Vorgang nicht verstehe und Widerspruch eingelegt. Dann war ab Mitte Okotober Ruhe und jetzt kam das Gutachten per mail mit der Zahlungsaufforderung...
es ist aber namentlich ein Mitarbeiter benannt, der den Schaden angeblich 1 Tag nach Abgabe protokolliert haben soll 23.08., das Gutachten wurde aber erst am 10.10. in Auftrag gegeben...
mmm ja das muss nichts heißen weil wenn es nur ein kleiner steinschlag war hätte/könnte der Wagen ja weitervermietet werden!
Ich kann dich vollkommen verstehen aber ganz ehrlich das ist bei Sixt usw. vollkommen normal! Wenn die Fahrzeuge schäden haben und von dem Mitarbeiter nicht endeckt werden geht man einfach die Zeit bis jua da könnte es passiert sein zurück und verschickt rechnungen!
Doku auf VOX Automobil zeigt genau das gleiche!
Hast du denn irgendetwas bemerkt einen Knall auf die Scheibe und nur nichts gesehen?
Ansonsten sollen die dir das belegen das genau du es gewesen bist und mal fragen warum es solange gedauert hat bis du benachrichtigt wurdest!
Falls darauf wieder nur eine Rechnung kommen sollte hilft nur noch der Anwalt ohne ihn geht nicht!
Kann aber sein das wenn der Anwalt auch nur ein schreiben verschickt die sofort aufhören dich zu nerven!
Könnte ich ggf. verlangen, dass die Übergabeprotokolle, die nach meiner Übergabe erstellt wurden, eingesehen werden können. Der/die Mieter nach mir müsste den Schaden ja auf seinem Protokoll stehen haben. Und eine Kopie müsste bei Sixt ja vorliegen....
Zitat:
@Flitzer1234 schrieb am 9. Dezember 2014 um 13:47:42 Uhr:
Ich hab kein Geld und bin nicht rechtschutzversichert...hat jemand einen Tipp?
Ja, gehe aufs Amtsgericht und besorge Dir einen Scheck für Beratungshilfe. Kostet 10 €.
Voraussetzung, Du hast ein geringes Einkommen.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 9. Dezember 2014 um 16:04:02 Uhr:
Ja, gehe aufs Amtsgericht und besorge Dir einen Scheck für Beratungshilfe. Kostet 10 €.Zitat:
@Flitzer1234 schrieb am 9. Dezember 2014 um 13:47:42 Uhr:
Ich hab kein Geld und bin nicht rechtschutzversichert...hat jemand einen Tipp?
Voraussetzung, Du hast ein geringes Einkommen.
Sorry, war in Gedanken bei der Prozesskostenbeihilfe.
notting
Zitat:
@notting schrieb am 9. Dezember 2014 um 17:28:42 Uhr:
Wenn er verliert, hat er aber Schulden bzw. muss Ratenzahlung leisten.Zitat:
@go-4-golf schrieb am 9. Dezember 2014 um 16:04:02 Uhr:
Ja, gehe aufs Amtsgericht und besorge Dir einen Scheck für Beratungshilfe. Kostet 10 €.
Voraussetzung, Du hast ein geringes Einkommen.notting
Nö.
Beratungshilfe erhält er für eine Beratung. Da gibt es keinen Verlierer.
Wenn es vor Gericht geht, muss er Prozesskostenhilfe beantragen. Verliert er muss er den gegnerischen Anwalt bezahlen.
O.
hallo und vielen Dank für die Rückmeldungen....
bin gestern nochmal zur Filiale bei mir im Ort gewesen und habe um einen erneuten Ausdruck des Rückgabeprotokolls gebeten und siehe da...ich habe ein Protokoll erhalten, dass 1 Stunde vor dem mir ausgehändigten Protokolls erstellt wurde/ohne Mängel...das Protokoll, dass ich erhalten habe, wurde danach erstellt.
???? mit den angeblichen Schäden....das riecht dochnach Vorsatz, oder?
Zitat:
@Flitzer1234 schrieb am 10. Dezember 2014 um 12:51:27 Uhr:
...ich habe ein Protokoll erhalten, dass 1 Stunde vor dem mir ausgehändigten Protokolls erstellt wurde/ohne Mängel...das Protokoll, dass ich erhalten habe, wurde danach erstellt.
Wurde die Forderung daraufhin auf Grund der nun deutlich gewordenen Sachlage fallen gelassen?