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VN soll Beweislast für Grobe Fahrlässigkeit tragen

Themenstarteram 12. November 2016 um 16:10

Hallo,

darf die Versicherung in die AKB schreiben das der VN die Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit trägt?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. November 2016 um 17:44:52 Uhr:

...unwissenden Dampflauder...Dummfug...Stammtischexperten...Möchtegern....Halbiwssender...

Schönes Beispiel zum Thema "Umgang/Austeilen" im Forum... :rolleyes:

...aber wie sagt man so schön: Getroffene Hunde bellen laut... :D

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Zitat:

@Enigma127 schrieb am 12. November 2016 um 17:10:24 Uhr:

Hallo,

darf die Versicherung in die AKB schreiben das der VN die Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit trägt?

Danke!

Ja sicher darf die das. :D

Man nennt das Meinungsfreiheit. Ob es wirksam wäre, müsste letztlich ein Gericht entscheiden und zwar dann, wenn eine Versicherung den Standpunkt einnimmt, dass ihre AKB sie nicht binden würden. Insoweit ein interessanter Ansatz für die Haftpflicht.

Auch im Kaskobereich wäre es tatsächlich schön, wenn der VN beweisen müsste, dass die Versicherung ihm grobe Fahrlässigkeit vorhalten kann. Wenn der VN das dann einfach nicht macht, z.B. weil er nicht komplett bescheuert ist, könnte ihm also keine grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Kann man als VN gut mit Leben.

Zitat:

@Enigma127 schrieb am 12. November 2016 um 17:10:24 Uhr:

Hallo,

darf die Versicherung in die AKB schreiben das der VN die Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit trägt?

Danke!

die Antwort für rational Denkende ist: ja sie darf. Als Vergleich kannst Du Dich mal mit §28 VVG bzw. §32 VVG beschäften. Dann fällt Dir vielleicht auf das der Passus nur klarstellenden Charakter hat.

Alternativ kann man auf die zahlreiche User hier hören (die noch kommen werden, warte ab), die dir sonst etwas erklären, was der böse Versicherer alles macht und den VN betrügt, in der Hoffnung ein Mandat von dem Erstdoofen zu "erhaschen".

Armselig ist das Niveau des Forum hier mitlerweile. Ich würde an Deiner Stelle direkt wieder gehen. Ist ein ernstgemeinter Rat.

Themenstarteram 12. November 2016 um 18:11

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 12. November 2016 um 18:23:23 Uhr:

Zitat:

@Enigma127 schrieb am 12. November 2016 um 17:10:24 Uhr:

Hallo,

darf die Versicherung in die AKB schreiben das der VN die Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit trägt?

Danke!

die Antwort für rational Denkende ist: ja sie darf. Als Vergleich kannst Du Dich mal mit §28 VVG bzw. §32 VVG beschäften. Dann fällt Dir vielleicht auf das der Passus nur klarstellenden Charakter hat.

Für diesen Teil der Antwort danke ich dir, den Rest must du an die richten die es betrifft!

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 12. November 2016 um 18:23:23 Uhr:

Armselig ist das Niveau des Forum hier mitlerweile. Ich würde an Deiner Stelle direkt wieder gehen. Ist ein ernstgemeinter Rat.

Warum? Weil hier nicht alle tagtäglich unisono ein Loblied auf deinen Arbeitgeber anstimmen?

Ich finde es eine Bereicherung für das Forum, dass diverse Versicherungs-Lobbyisten hier weniger aktiv sind als früher.

Aber das ist ja nunmal auch nicht Thema dieses Threads. Kannst das Thema ja im Sagts Uns vortragen.

erst denken, dann reden. ich denke nicht, dass hier leute meinen AG kennen. Wie soll man auf etwas Unbekanntes ein Loblied singen.

Ich find es nicht als eine Bereicherung, dass irgendwelchen Laien zur Erreichung eines persönlichen Vorteils und/oder Verursachen von Nachteilen beim Fragesteller irgendein Müll absondern.

Wenn Du anderer Meinung bist, kannst Du das bei "Sagt's Uns" vortragen und muss hier nicht den Thread vollmüllen....

Themenstarteram 12. November 2016 um 18:39

Warum herscht hier eigentlich so ein scharfer und unfreundlicher Ton. Ist es nicht das RECHT aller seine Meinung zu schreiben auch wenn sie mal falsch ist? :confused:

Zitat:

@Enigma127 schrieb am 12. November 2016 um 19:39:58 Uhr:

Ist es nicht das RECHT aller seine Meinung zu schreiben auch wenn sie mal falsch ist? :confused:

Könnte man meinen. Aber kritische Stimmen - gerade wenn es um Handlungen einer Versicherung geht - werden hier all zu oft als "Laienunfug" abgestempelt.

Dem unbedarften Fragesteller soll vermittelt werden, dass alles was eine Versicherung tut, immer und überall durch Vorschriften und Gesetze abgesegnet ist. Kritiker werden als unwissend oder Trolle abgestempelt.

Sicher gibt es auch viele, die hier kompetente Hilfe anbieten. Aber einige Versuchen halt den Fragestellern das eigene Denkvermögen abzusprechen indem sie keine andere Meinung als die eigene zulassen.

Aber wie gesagt, dass ist ja nicht dein Thema und ein Problem welches hier schon länger besteht und auch in den nächsten Jahren nicht zu lösen ist.

Themenstarteram 12. November 2016 um 19:14

Herzlichen Dank für die sachliche Antwort!

Na wenn schon nicht fachlich, dann wenigsten sachlich :D

Bei welchen Sachverhalt soll den die grobe Fahrlässigkeit durch VN bewiesen werden?

(bei Alkohol und Drogen sieht es doch eh schlecht aus)

Zitat:

@celica1992 schrieb am 12. November 2016 um 20:18:18 Uhr:

Bei welchen Sachverhalt soll den die grobe Fahrlässigkeit durch VN bewiesen werden?

(bei Alkohol und Drogen sieht es doch eh schlecht aus)

Das würde ja bedeuten der VN müsste nach jedem noch so kleinen Unfall die Polizei rufen und darauf bestehen, dass ein Alkohol und Drogentest gemacht wird und das Ergebnis im Unfallbericht festgehalten wird.

Da fehlt mir irgendwie der Glaube dass sowas umsetzbar sein soll.

Ähm ... hallöle ... die Fragestellung lautet im KLARTEXT: kann der Versicherer dem Kunden in den AKB auferlegen, dass der Kunde den Nachweis führen muss, dass der Versicherer leistungsfrei wurde oder kürzen darf. Die Antwort lautet: natürlich darf er das. Aber da wäre der Versicherer doch dämlich, es dem Kunden zu überlassen, ob er - also der Versicherer - kürzen oder verweigern darf. :cool: So, nun darf gelacht werden. :)

Aber trotzdem sollte man hier nicht gleich gegen nicht vorhandene Beiträge wettern und über die, die sich gar nicht geäußert haben, schon im Voraus herziehen!

Stimmt, soll man nicht. Es wurde sozusagen "gehammstert". Kann ich ein bisschen verstehen. Die Entwicklungen jenseits des Atlantiks lassen Schlimmes befürchten und da deckt man sich nicht nur mit Konserven ein. ;)

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