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VN soll Beweislast für Grobe Fahrlässigkeit tragen

Themenstarteram 12. November 2016 um 16:10

Hallo,

darf die Versicherung in die AKB schreiben das der VN die Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit trägt?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. November 2016 um 17:44:52 Uhr:

...unwissenden Dampflauder...Dummfug...Stammtischexperten...Möchtegern....Halbiwssender...

Schönes Beispiel zum Thema "Umgang/Austeilen" im Forum... :rolleyes:

...aber wie sagt man so schön: Getroffene Hunde bellen laut... :D

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aber vielleicht könnte ja noch jemand aufklären, dass üblicherweise die AKB (wie auch das VVG) dem VN den Nachweis für das _Nichtvorliegen_ der groben Fahrlässigkeit auferlegen...

Wenn nicht der Versicherer vertraglich auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet (üblicherweise beschränkt auf die Fälle, in denen es nicht z.B. um Drogen oder Alkohol geht).

Themenstarteram 13. November 2016 um 8:03

Zitat:

@zille1976 schrieb am 12. November 2016 um 20:22:18 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 12. November 2016 um 20:18:18 Uhr:

Bei welchen Sachverhalt soll den die grobe Fahrlässigkeit durch VN bewiesen werden?

(bei Alkohol und Drogen sieht es doch eh schlecht aus)

Das würde ja bedeuten der VN müsste nach jedem noch so kleinen Unfall die Polizei rufen und darauf bestehen, dass ein Alkohol und Drogentest gemacht wird und das Ergebnis im Unfallbericht festgehalten wird.

Da fehlt mir irgendwie der Glaube dass sowas umsetzbar sein soll.

Danke für die fachlich gute Antwort! ;)

Spaß beiseite, die Bedingung habe ich mal als Bild angehängt, da sie sich nicht kopieren lässt. So etwas habe ich bisher bei keiner anderen Versicherung gelesen und ich habe einige AGB's gewälzt.

Zitat:

Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.6 geregelten Pfl ichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pfl icht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Text aus den Versicherungsbedingungen einer großen Gesellschaft. Eigentlich haben alle Versicherungen einheitlich diese Bedingung in den AKB, sogar unter der gleichen Ziffer.

Themenstarteram 13. November 2016 um 10:02

Habe ich aber so nirgends gelesen unter 2.9.

Nehmen wir mal an, du würdest betrunken in einen Unfall verwickelt (mit Verwundete ;)), oder dir wurden die Fahrzeugschlüssel aus der Jackentasche gestohlen, als diese in einer Kneipe an der Garderobe hing und im Anschluß das Fahrzeug geklaut, dann liegt ein Anscheinsbeweis vor.

Du müßtest den Anscheinsbeweus entkräften, damit der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit fallen gelassen werden könnte.

Themenstarteram 13. November 2016 um 10:19

Was soll ich denn bitte entkräften, wenn mir der Schlüssel mit dem Auto gestohlen wird, würde auch im Polizeibericht stehen, dass das Auto mit dem Schlüssel gefunden wurde. Ebenso würde es sich mit Alkohol und Drogen verhalten. Wenn das von der Polizei festgestellt wird, ist es so und fertig. Ist schon eigenartig geschrieben, aber man muss sich ja nicht darauf einlassen.

Du könntest z. B. einwenden, dass dir jemand, ohne dein Wissen, Alkohol eingeflößt hat, oder dass sich der Schlüssel, ohne dein Wissen in der Jackentasche befand.

Dir fehlt es scheinbar etwas an Phantasie.

Auto + Schlüssel weg = der Klassiker für das Bestreiten einer Entwendung durch Unbefugte ;) Und dann hat man als Geschädigter nunmal die A-Karte gezogen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 12. November 2016 um 19:28:56 Uhr:

ich denke nicht, dass hier leute meinen AG kennen. Wie soll man auf etwas Unbekanntes ein Loblied singen.

Dass du bei einer Versicherung arbeitest sollte mittlerweile selbst einem Blinden mit Krückstock aufgefallen sein...

...insofern verwundert es auch nicht, dass du jeden der die durchaus fragwürdigen und mit System durchgeführten Machenschaften deiner Branche in Frage stellt, als "armseelig" (...) betitulierst!

Zitat:

@zille1976 schrieb am 12. November 2016 um 19:25:57 Uhr:

Ich finde es eine Bereicherung für das Forum, dass diverse Versicherungs-Lobbyisten hier weniger aktiv sind als früher.

Das ist wohl wahr!

Der Ruf dieses Unterforums, bzw. der Umgang hat sich deutlich gebessert seit die bekannten "Platzhirsche" die dieses Forum als ihre erweiterte berufliche Teeküche betrachtet haben, sich zurück gezogen haben und nichtmehr so austeilen wie es früher üblich war...

Der Ruf dieses Unterforums, bzw. der Umgang hat sich deutlich gebessert seit die bekannten "Platzhirsche" die dieses Forum als ihre erweiterte berufliche Teeküche betrachtet haben, sich zurück gezogen haben und nichtmehr so austeilen wie es früher üblich war...

Damit solche unwissenden Dampflauder wie wie du hier das "Reiver" übernehmen können?

Täusche dich da mal nicht nicht.

Nur weil hier nicht auf jeden Dummfug geantwortet wird, bedeutet das nicht nicht, dass hier die Stammtischexperten Oberwasser gewinnen, du Möchtegern "Platzhirsch"

Als wenn ausgerechnet du Halbiwssender Allorund- Experte hierzu eine kompetente Stellungnahme zu irgend einem Thema abgeben könnest.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. November 2016 um 17:44:52 Uhr:

...unwissenden Dampflauder...Dummfug...Stammtischexperten...Möchtegern....Halbiwssender...

Schönes Beispiel zum Thema "Umgang/Austeilen" im Forum... :rolleyes:

...aber wie sagt man so schön: Getroffene Hunde bellen laut... :D

Auch wenn man nicht immer einer Meinung ist und sein muss: Stil und Form gehören immer noch dazu!

Wenn Delle bellt, dann klingt das anders. Und nun bitte wieder brav sein. :)

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 13. November 2016 um 17:56:54 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. November 2016 um 17:44:52 Uhr:

...unwissenden Dampflauder...Dummfug...Stammtischexperten...Möchtegern....Halbiwssender...

Schönes Beispiel zum Thema "Umgang/Austeilen" im Forum... :rolleyes:

...aber wie sagt man so schön: Getroffene Hunde bellen laut... :D

Kannst du es wiederlegen?

Kannst du hier glaubhaft darstellen, dass du auch nur im Ansatz etwas von den Themen hier im Versicherungsforum verstehst?

Kannst du hier in diesem "Fachforum" irgend jemanden fachlich helfen?

Nein, dass kannst du nicht.

du kannst hier nur rumpupen und den Versuch untehmen, dich hier zu Produzieren.

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. November 2016 um 00:07:59 Uhr:

aber vielleicht könnte ja noch jemand aufklären, dass üblicherweise die AKB (wie auch das VVG) dem VN den Nachweis für das _Nichtvorliegen_ der groben Fahrlässigkeit auferlegen...

Ist es nicht "üblicherweise" so, dass der Versicherer die Beweislast für das _Vorliegen_ einer groben Fahrlässigkeit trägt, will er Kürzungen vornehmen oder sich auf Leistungsfreiheit berufen?

Kann er sich tatsächlich dieser Beweislast entziehen, indem er das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit postuliert und dem Versicherungsnehmer _vertraglich_ die Beweislast für das _Nichtvorliegen_ der groben Fahrlässigeit auferlegt??

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