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Selbstbeteiligung bei Fahrlässigkeit im Arbeitsvertrag

Themenstarteram 3. Juni 2012 um 10:40

Hallo,

ich arbeite seit ein paar Tagen als Kurierfahrer in Teilzeit und soll folgenden Punkt zur Selbstbeteiligung im Arbeitsvertrag unterschreiben:

"Bei durch Fahrlässigkeit beschädigten Fahrzeugen bis 300 Euro, mit Fremdschäden bis 500 Euro Selbstbeteiligung."

Ich habe gelesen, dass zumindest leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden sollte. Bei grober und mittlerer Fahrlässigkeit ist eine Selbstbeteiligung üblich, oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart

 

Ich habe bei meinem Firmenwagen eine SB von 150€ TK und 500€ VK

Nachverhandeln ist da nicht drin, da der Arbeitgeber die Kosten (Selbstbeteildigung) der Versicherung 1:1 an den Verursacher weitergeben MUSS. Sollter der Arbeitgeber auf eine weitergabe der Kosten verzichten, ist dieses als Geldwerter Vorteil zu versteuern!

Du hast einen Frimenwagen zur freien Verwendung und gehst bei deinem Arbeitgeber einen anderen Job nach.

Hier jedoch fährt jemand ein Firmenfahrzeug aus dienstlicher Veranlassung/Gründen. Das sind 2 Paar Schuhe. Baust du in deinem Job Mist, dann haftest du auch nur aus grober Fahrlässigkeit, dies gilt auch für Kurierfahrer. Entsprechende Zusätze im AV sind unwirksam.

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am 3. Juni 2012 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von Fabus

Hallo,

ich arbeite seit ein paar Tagen als Kurierfahrer in Teilzeit und soll folgenden Punkt zur Selbstbeteiligung im Arbeitsvertrag unterschreiben:

"Bei durch Fahrlässigkeit beschädigten Fahrzeugen bis 300 Euro, mit Fremdschäden bis 500 Euro Selbstbeteiligung."

Ich habe gelesen, dass zumindest leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden sollte. Bei grober und mittlerer Fahrlässigkeit ist eine Selbstbeteiligung üblich, oder?

Nein das ist keinesfalls so üblich es wird aber oft versucht bei einer gefahrgeneigten Tätigkeit entstandene Sachschäden auf die Arbeitnehmer übertragen zu lassen. Ich würde das so nicht unterschreiben ggf mit dem Chef nachverhandeln, oder eine Versicherung suchen die solchen Schäden abdeckt ( Berufs und Diensthaftpflichversicherung) gibts  zb bei der DEVK

Ich würde auch sagen: nachverhandeln. Und dann such dir eine Berufshaftpflicht die dir hilft die Kosten bei einem Schaden so gering wie möglich halten. Frag den Versicherungsdealer deines Vertrauens

Moin,

wenn du schreibst "Arbeitsvertrag", gehe ich mal davon aus, dass du angestellt, und nicht in irgendeinem Subunternehmerkonstrukt tätig bist?

Falls wirklich angestellt, wird es im Falle des Falles (falls du für einen Paketdienst fährst, tritt der "Fall" im Schnitt jeden zweiten Monat ein) zumindest bei "einfacher" Fahrlässigkeit für den AG schwer, diese Forderung durch zu setzen, falls du denn zum Anwalt gehst.

Das es eine Versicherung gibt, die dir dieses Risiko abnimmt, würde mich schwer wundern (falls du wirklich eine findest, gib mir bitte Bescheid - dann setze ich bei all meinen Kunden die Kasko SB auf 20.000,- € und sicher den Rest so ab).

Gruß vom Sause

am 5. Juni 2012 um 6:39

Zitat:

Original geschrieben von Fabus

"Bei durch Fahrlässigkeit beschädigten Fahrzeugen bis 300 Euro, mit Fremdschäden bis 500 Euro Selbstbeteiligung."

Das ist nichts anders, als die SB in deinem Privaten PKW.

Diese Regelung heisst:

Teilkasko (z.B Glaschaden) 300€ SB

Vollkasko 500€ SB

Dies ist Zulässig und in den meisten Fahrzeugnutzungsvereinbarungen sogar EMPFOHLEN.

Was mich nur wundert, das die SB in der TK 300€ ist.

Ich habe bei meinem Firmenwagen eine SB von 150€ TK und 500€ VK

Nachverhandeln ist da nicht drin, da der Arbeitgeber die Kosten (Selbstbeteildigung) der Versicherung 1:1 an den Verursacher weitergeben MUSS. Sollter der Arbeitgeber auf eine weitergabe der Kosten verzichten, ist dieses als Geldwerter Vorteil zu versteuern!

Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart

 

Ich habe bei meinem Firmenwagen eine SB von 150€ TK und 500€ VK

Nachverhandeln ist da nicht drin, da der Arbeitgeber die Kosten (Selbstbeteildigung) der Versicherung 1:1 an den Verursacher weitergeben MUSS. Sollter der Arbeitgeber auf eine weitergabe der Kosten verzichten, ist dieses als Geldwerter Vorteil zu versteuern!

Du hast einen Frimenwagen zur freien Verwendung und gehst bei deinem Arbeitgeber einen anderen Job nach.

Hier jedoch fährt jemand ein Firmenfahrzeug aus dienstlicher Veranlassung/Gründen. Das sind 2 Paar Schuhe. Baust du in deinem Job Mist, dann haftest du auch nur aus grober Fahrlässigkeit, dies gilt auch für Kurierfahrer. Entsprechende Zusätze im AV sind unwirksam.

Danke Nightdancer - dann bin ich nicht so alleine hier... :)

@Fischkopp: in den Nutzungsvedeinbarungen wird die Umlage der Selbstbeteiligung bei Schäden während der privaten Nutzung vereinbart - zumindest wenn die Firmen sich dabei von einem Arbeitsrechtler beraten lassen haben...

am 5. Juni 2012 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Danke Nightdancer - dann bin ich nicht so alleine hier... :)

@Fischkopp: in den Nutzungsvedeinbarungen wird die Umlage der Selbstbeteiligung bei Schäden während der privaten Nutzung vereinbart - zumindest wenn die Firmen sich dabei von einem Arbeitsrechtler beraten lassen haben...

Moin,

die Nutzungsvereinbarung gilt für ALLE Mitarbeiter.

Sie hat nichts mit privater Nutzung zu tun.

Ich habe das Glück, der privaten Nutzung (mit 1% Regelung), nur gilt die Regelung auch für die Kollegen, die z.B. einen Sprinter (Lieferwagen/ Werkstattwagen/ Service Fahrzeug) fahren!

Begründung der Firmen (und deren Rechtsabteilung)

Wenn die Fahrer NICHT für ihr Fehlverhalten (verschuldete Schäden) in die Haftung genommen werden, sind die Fahrzeuge nach kurzer Zeit:

- Verschrammt

- Verbeult

- Motormässig runter geritten (ok, das ist jetzt schwierig zu Kontrollieren!)

- Vermüllt (Innenraum ungepflegt)

- Andere Fahrzeuge betroffen (dadurch Verteuerung der Versicherung!)

- Ungewartet, da sich NIEMAND dafür verantwortlich fühlt!

 

Da die Kosten der Fahrzeuge in den letzten 15 Jahren explodiert sind, wird bei den zu beeinflüssenden Faktoren geregelt (nicht betraft!).

Die meisten Fahrzeuge sind Leasing, sprich bei Abgabe werden die Schäden am Fahrzeug dem Restwert abgezogen!

Je weniger Schäden, desto besser der Restwert!

Die Versicherungen bieten z.B. seit knapp 10 Jahren gar keine Firmentarife OHNE SB mehr an.

Grund hierfür:

Es verleitet der Erfahrung nach zum "Mir doch scheiss Egal, ist ein Firmenwagen" Motto

Es gibt sogar Nutzungsvereinbarungen, die noch weiter gehen:

- Regelmässige Fahrzeugpflege (1x im Monat bzw. alle 3tkm) wie Wachen und Saugen

- Anzeige beim Fuhrparkmanagement über Kleinstschäden (Schwachsinn!)

- Eigenständige Reparaturen (nicht selber Hand anlegen, sondern der Fahrer macht selbstständig einen Werkstatt Termin, wenn nötig!)

- Kleinstreparaturen (z.B. Leuchtmittel, Reifenwechsel) sind NUR durch autorisierte Werkstätten auszuführen

Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart

Die Versicherungen bieten z.B. seit knapp 10 Jahren gar keine Firmentarife OHNE SB mehr an.

Grund hierfür:

Es verleitet der Erfahrung nach zum "Mir doch scheiss Egal, ist ein Firmenwagen" Motto

Selbstverständlich kann man Flottentarife ohne Selbstbehalt vereinbaren, ökonomisch Sinn machen tut das idR aber nicht (übrigens auch im privaten Bereich nicht).

Die Regelung im Arbeitsvertrag des TE mit der abweichenden Eigenbeteiligung bezieht sich übrigens nicht auf Teil- und Vollkasko, sondern auf Kaskoversicherung (300 EUR) und Kraftfahrthaftpflichtversicherung (insg. 500 EUR) und muss selbstverständlich nicht akzeptiert werden (siehe zum Beispiel hier)!

Ansonsten hat sause zu dem Thema schon alles gesagt!

Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart

 

Moin,

die Nutzungsvereinbarung gilt für ALLE Mitarbeiter.

Sie hat nichts mit privater Nutzung zu tun.

Ich habe das Glück, der privaten Nutzung (mit 1% Regelung), nur gilt die Regelung auch für die Kollegen, die z.B. einen Sprinter (Lieferwagen/ Werkstattwagen/ Service Fahrzeug) fahren!

Mag ja sein, dass es probiert wird. Arbeitsrechtlich ist das bei leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden nicht durchsetzbar.

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