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VN meldet Schaden nicht der Versicherung

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 23:45

Hallo,

hab letze Woche einen Unfall gehabt. Der Schaden beträgt ~1500,-.

Nun habe ich das Problem das sich der VN nicht bei der Versicherung meldet. Hatte den Schaden direkt am Schadentag angezeigt und alle Unterlagen (Kostenvoranschlag, Zeichnung, Schuldeingeständniss) rübergemail. Ist nach deren Aussage (Allianz) soweit auch ok und die würden den Schaden auch freigeben, nur müssen die die Schadensmeldung vom VN auch bekommen. Die Frau hat mir versichert diese abgeschickt zu haben. Ich habe sie gebeten dies doch bitte nochmals telefonisch zu machen, was sie mir auch wieder bestätigt hat. Leider nach erneuter Rücksprache wieder keine Schadensmeldung.

Ich gehe davon aus das sie das auch nicht machen wird. Was kann ich nun machen? Sie hat mir ja schriftliche bestätigt das sie schuld ist. Das sollte dann doch klar sein oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von laggingjoe

3. ich habe ganz normal gefragt, blöde Sprüche oder Kommentare kann man sich sparen!!!!

Also bisher hast du zu jeder Antwort, die du bekommen hast, und die dir nicht passte, selber dein umfangreiches Googel-Wissen entgegengesetzt.

Wenn du doch alles so viel besser weist und alles sogar selber berechnen kannst, frag ich mich, warum dieser Thread überhaupt existiert?

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am 4. Dezember 2013 um 2:01

da es ein weitaus größerer schaden ist mach schon mal ein Gutachten und nimm dir einen Anwalt damit ein wenig druck ausgeübt wird. ..die kosten übernimmt die gegnerische Versicherung

weiß ja nicht wie lange es sich schon hinzieht aber es kommt häufiger vor das der Verursacher nicht zu potte komnt

am 4. Dezember 2013 um 4:44

Hat die Verursacherin Internet? Dann mal ne Mail schreiben und auf ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht hinweisen.

Ich würde ihr nett mitteilen, daß durch ihre Weigerung, den Schaden ihrer Versicherung mitzuteilen und damit zu bestätigen, diese nicht den Schaden reguliert, was also ihre vorsätzliche Schuld ist.

Da das Auto gebraucht wird, muß ggfls. ein Mietwagen genommen werden und die Reparaturkosten müssen durch einen Kredit beglichen werden. Sämtliche Kosten hat sie persönlich zu verantworten und diese muß auch sie persönlich tragen; nicht ihre Versicherung.

Weiter würde ich versuchen, bei Gericht eine Verfügung zu erwirken, die sie zur sofortigen Meldung zwingt. Auch diese Kosten würde ich ihr aufdrücken.

Natürlich ist es ratsam, vorher eine Schufa-Auskunft zu besorgen, damit man nicht jemanden erwischt, der schon insolvent ist.

Es gibt natürlich auch noch andere, legale, Tricks, die man anwenden kann ...

Ein Kollege hat mal einem hartnäckigen Schuldner, der partou nicht zahlen wollte, die Zwangsversteigerung seines Einfamilienhauses angekündigt, bzw. daß er eine Grundschuld per Gericht eintragen lassen wolle. Der war da reichlich baff und hat dann doch schnell gezahlt. Ob das so einfach möglich wäre, hat der natürlich vorher nicht geprüft, doch der "Schreckschuß" hatte Erfolg. *g*

am 4. Dezember 2013 um 7:55

Servus,

also der RWA wirds nun erst einmal nicht schneller machen.

Die Unfallgegnerin hat nun erst einmal eine Meldefrist für den Schaden ( kann nach Tarif bis 2 Wochen sein ) in dieser Zeit muss Sie sich zu den Vorwürfen erklären.

Sie wird da der Schaden von dir gemeldet wurde diesbezüglich schon von Ihrer Versicherung angeschrieben.

Sollte Sie innerhalb der Frist keine Meldung abgeben und die Beweislast ist eindeutig kann die Versicherung auch ohne Schadensmeldung Ihres Kunden regulieren.

Ich würde an deiner Stelle mit der Allianz telefonieren ob diese dir eine Kostenzusage über einen Leihwagen ( je nach Schaden kein Thema ) zukommen lassen. Dies verschafft dir die Zeit die Sache entspannt anzugehen.

Beste Grüße

J.R

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 9:58

Also ich habe sie bereits darauf hingewiesen, dass sie lt. VVG den Schaden innerhalb einer Woche melden muss.

Dir Allianz ( kann bisher nur gutes sagen) sagt halt das sie warten müssen bis etwas kommt. Nach gewisser Zeit wird dann nach Aktenlage entschieden. Zu Glück habe ich ja das Schuldanerkenntnis.

Es geht hauptsächlich darum das ich den Wagen reparieren lassen möchte. Es kann doch nicht sein das ich mit einem kaputten Wagen rumfahren muss.

am 4. Dezember 2013 um 10:11

Klar, es wäre natürlich super wenn es schneller gehen würde.

Probier das mit dem Leihwagen ( Thema Verkehrssicherheit )

Und warte auf eine Kostenzusage der Allianz um auf der sicheren Seite zu sein, auch wenns ärgerlich ist.

Grüße J.R

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 10:14

Genau darum geht es ja. Reparieren lassen ist nicht das Problem nur das auch dürfen...

1500.- ist kein hoher Schaden,die kommen schnell zusammen

Mit dem Mietwagen wäre ich vorsichtig.

Ist der Wagen mit dem Schaden nicht mehr verkehrssicher oder soll er nur schnell wieder repariert werden weil es nicht so gut aussieht ?

Der Schaden war letzte Woche,heute ist Mittwoch.Das kann nicht so schnell reguliert werden.

Bei Gericht eine Verfügung erwirken :confused: Geht es noch ? Und das nach gerade einer Woche...

 

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 11:01

So danke erst mal. Nachdem ich bei der Allianz etwas Druck gemacht habe, habe die zum Hörer gegriffen und selber angerufen. VN hat den Schaden bestätigt. Geld kommt :)....

Jetzt ist nur die Frage ob ich auch Anspruch auf merkantile Wertminderung habe?!

Das Kfz ist BJ 10/2010 50000km gelaufen. Ausgetauscht werden müssen Stossfänger vorne Träger usw.

Leider sagt die Allianz das ich keinen Anspruch habe. Ist das richtig?

am 4. Dezember 2013 um 11:08

Daher :

Immer erst die Zusage für den Leihwagen einholen ;-)

Dürfen darfst du alles... allerdings muss dir klar sein das du dann erst einmal mit der Rechnung deiner Werkstatt in Vorleistung gehen musst.

Die Werkstatt sollte ( wissen die aber in der Regel ) einen vernünftigen Kostenvoranschlag erstellen aus dem ( inkl. Bildern ) die einzelnen Leistungen und etwaige Vorschäden hervorgehen.

Richterliche Verfügung zum jetzigen Zeitpunkt : Blödfug erster güte

Wichtig für dich ist noch folgende Tatsache... es ist in mehreren Prozessen schon dazu gekommen das der Schädiger sein eigentliches Schuldeingeständniss mit dem Argument des Schockzustands wiederrufen hat.

Dies ist im grundsätzlichen Sinne zulässig, dadurch kann sich ein Verfahren und somit deine Regulierung noch einmal deutlich verlängern....

Das Resultat ist, und bleibt, also erst einmal abwarten und Tee trinken.. so blöd das auch ist.

Solltest du deine Unfallgegnerin noch einmal eindeutig darauf hinweisen wollen eine Aussage zu tätigen kannst du Ihr formell einen Brief von einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen ( Kosten dafür ca. 15,- € ) dies ist ebenso wirkungsvoll wie ein RA aber deutlich günstiger.

Grüße

J.R

am 4. Dezember 2013 um 11:14

Da warst du wohl schneller ;-)

http://www.bvsk.de/fileadmin/download/BVSK-RL-WM.pdf

hier steht alles erklärt was man zu diesem Thema wissen sollte.

Grüße

J.R

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

1500.- ist kein hoher Schaden,die kommen schnell zusammen

Mit dem Mietwagen wäre ich vorsichtig.

Ist der Wagen mit dem Schaden nicht mehr verkehrssicher oder soll er nur schnell wieder repariert werden weil es nicht so gut aussieht ?

Der Schaden war letzte Woche,heute ist Mittwoch.Das kann nicht so schnell reguliert werden.

Bei Gericht eine Verfügung erwirken :confused: Geht es noch ? Und das nach gerade einer Woche...

Sieh es harra02041958 nach, der ist so.

Das schlimme ist: Er glaubt vermutlich was er schreibt.

Aber du weißt ja: Meist sind es die ganz kleinen Hunde, die am lautesten bellen.;)

 

Zitat:

Jetzt ist nur die Frage ob ich auch Anspruch auf merkantile Wertminderung habe?!

Das Kfz ist BJ 10/2010 50000km gelaufen. Ausgetauscht werden müssen Stossfänger vorne Träger usw.

Leider sagt die Allianz das ich keinen Anspruch habe. Ist das richtig?

Das sollte in dem Gutachten stehen, welches Du erstellen lässt.

Wenn dort ein merkantiler Minderwert festgestellt wird, muss die Allianz diesen ausgleichen, wenns keinen gibt natürlich nicht.

Ob sie das dann freiwillig tut ist wieder was anderes.

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von J.R

Da warst du wohl schneller ;-)

http://www.bvsk.de/fileadmin/download/BVSK-RL-WM.pdf

hier steht alles erklärt was man zu diesem Thema wissen sollte.

Grüße

J.R

danke, hatte ich auch schon gelesen.

Gesagt wird mir jetzt das wenn alles ausgetauscht ist ja keine Wertminderung besteht ... es währe ja alles nur Austauschteile. Und sowas könne man ja nicht als Unfall bezeichnen. ^^

"Sie müssen ja nicht an den Käufer verkaufen der sagt das er weniger bezahlt wegen eines Unfalls."

am 4. Dezember 2013 um 12:59

Solange nur Austauschteile beschädigt wurden und ein unerkannter Mangel nicht zu befürchten ist ist dem leider auch so.

Es muss ja ein erkennbarer Schaden vorliegen um eine Leistung zu erhalten.

Diese bekommst du durch den Austausch, darüber hinaus ist ein Schaden nicht erkennbar. Im Einzelfall wird sogar von einem Wertzuwachs durch das verbauen von Neuteilen gesprochen, in diesen Fällen gibts es dann einen Alt für Neu Abzug.

Denke allerdings wenn du das gut dokumentierst wird ein späterer Käufer keine Probleme damit haben.

Grüße

J.R

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 13:27

Zitat:

Im Einzelfall wird sogar von einem Wertzuwachs durch das verbauen von Neuteilen gesprochen, in diesen Fällen gibts es dann einen Alt für Neu Abzug.

Alt für Neu? Das Auto ist 3 Jahre alt. Da gibt´s nix mit Wertzuwachs. Höchstens Wertverlust weil es ein Unfallfahrzeug ist

 

Zitat:

BGH

03.10.1961

AZ: VI ZR 238/60

Der merkantile Minderwert eines unfallbeschädigten Fahrzeugs ist auch dann zu erstatten, wenn der Eigentümer den Pkw weiterbenutzt, der Minderwert sich mithin nicht in einem Verkauf konkretisiert.

Aus den Gründen: (...Ein durch einen Unfall beschädigter Pkw wird nach allgemeiner Verkehrsauffassung geringer bewertet als ein unfallfrei gefahrener Wagen.

Diese Wertminderung ist ein echter Schaden für den betroffenen Eigentümer.

dann verstehe ich soetwas nicht.

es geht ja um merkantierten Wertverlust. es ist doch so, wenn ich mein Auto verkaufen möchte bin ich gezwungen den Schaden anzugeben. Da es sich bei dieser Summe nicht um einen Bagatellschaden handelt. Somit, selbst wenn alles ordnungsgemäß repariert wurde, können Schäden bleiben. Des weiteren gilt es halt als Unfallfahrzeug und somit ist es doch weniger Wert.

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