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Vivaro Duschfahrthöhe in Parkhäusern

Opel

Hallo,
ich bin Servicetechniker von Beruf und habe einen Vivaro A als Langversion.
Dieser hat einen Frontscheibenaufkleber mit einer Mindest-Duschfahrthöhe von 2,3 (mit Dachantenne), der Wagen selber ist laut Typengenehmigung 1,96m hoch.

Berufsmäßig muss ich oft in Innenstädten arbeiten und da ist es oft der Fall, dass die Parkhäuser nur
2 m oder sogar 1,9m hoch sind.
Parkhäuser mit 2,1m habe ich schon Problemlos befahren, aber gehen 2m auch?

Was heißt eigentlich wenn 2m ausgeschildert sind, ist das Garantiert also mit noch 10cm Reserve,
oder heißt das, dass ab 2,01m schon das Dach eine Beule hat?

Dank schon mal für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Es gibt auch mindestens ein Urteil, in dem vom Eigentümer/Betreiber einer baulichen "Durchfahrt" (mit Höhenbegrenzung, Verkehrszeichen 265) ein Sicherheitszuschlag von 20 cm zur angegebenen Durchfahrtshöhe gefordert wird.

Letzlich wird aber auch das bei bestimmten baulichen und fahrzeugspezifischen Gegebenheiten nicht vor Fahrzeug-und Bauwerksschäden und Streitigkeiten schützen, es kommt lediglich darauf an, wo und wieviele Instanzen durchgeklagt wird. Auch bei Durchfahrtshöhenangaben, welche nicht mittels dem Verkehrsschild 265 vorgenommen werden (müssen), können sich Streitfälle entzünden.

Dazu kommt, dass es i.d.R. ("Richterlaune"😉 nicht allgemein zumutbar sein wird, dass Eigentümer/Betreiber von bereits bestehenden Parkhäusern jederzeit ihren Einfahrtshöhenangaben auf neue Fahrzeuge "anpassen" müssen.

Ansonsten würde man dahin kommen, dass die bestehenden Parkhäuser mit 2,00 m Einfahrtshöhenangabe und üblichen oder baulich nicht anders gestaltbaren Rampenwinkeln von 15 °-20° dann nach dem Erscheinen (fiktiv) eines neuen, extralangen Mercedes Vito oder eines extralangen Ford F-350 mit nominalen Fahrzeughöhen von 1,98 m dann verpflichtet wären, sich regelmäßig über derartige neu am Markt erscheinende Fahrzeuge zu informieren und dann dementsprechend ihre Einfahrtshöhenangaben zu korrigieren.

Wie auch immer, solche Sachverhalte laufen unter "Lebens-Restrisiko"...dafür gibt es keine Lösung außer, selbst den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

Viele Grüße,vectoura

9 weitere Antworten
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Na ja die Angabe sagt aus das dein Auto im Stand auf gerader Fläche 1,96 m hoch ist. Aber wenn du in ein Parkhaus fährst, dann hast du ja im Regenfall Rampen. Dort kann es sein das dein Auto von Punkt X betrachtet auf einmal 2,20 m hoch ist, eben weil die Front auf gerader Strecke steht und der Arsch noch auf der Rampe.

Quasi so, die "o" sind die Räder 😁

o
\
a\______o

1. Der Rampenwinkel (Einfahrt und Ausfahrt) ist zu beachten.

2. 2,00 m Durchfahrtshöhe funktionieren bei geringen Rampenwinkel, das habe ich selber mit meinem Vivaro A L2H1 getestet (Antenne schraube ich, in der Parkhauseinfahrt stehend, vorher ab).

3. 2 m Durchfahrtshöhe heißt (rein rechtlich...und darauf kommt es im Streitfall leider immer an), dass 2 m lichte Höhe über dem üblicherweise befahrbaren Boden garantiert werden. Also dass auch Gebäudeinstallationen so verbaut sind, dass 2 m lichte Höhe garantiert sind (Lampen, Hinweisschilder, Rohrleitungen, Kabeltrassen etc.).

4. Wenn du immer wieder mal in den selben Tiefgarangen parken willst oder mußt wird helfen, wenn du möglichts einen Beifahrer hast, der dann aussteigt und nach der Einfahrtshöhe (+ Rampenwinkel) schaut, wenn du einfährst (aber vorher schauen, wie der Rampenwinkel der Ausfahrt aussieht. Grob geschätzt kommst du bei üblichen Rampenwinkeln und 2,10 m Einfahrtshöhe (kann durchaus mit 2,0 m Einfahrtshöhe beschildert sein...) mit dem Vivaro problemlos rein und raus. Im Zweifelsfalle Meterstab auspacken und vor Ort messen und denjenigen, der genervt hinter hupt freundlich zuwinken...

Viele Grüße,vectoura

Hallo,
also ich fahre meistens alleine und habe niemanden der vorgehen kann und schaut ob die Höhe passt.
Irgend welche Messungen mit anschließenden aufwendigen Mathematischen Rampenwinkel-Berechnungen kann ich auch nicht vorher machen.

Ich komme zu Einfahrt hin, sehe ein Schild mit 2m und muss wissen ob ich rein fahren darf oder nicht!
Außerdem ist die Frage nach der Haftung wenn doch mal was passiert.

"Duschfahrthöhe" ist gleich mit Wagenwäsche? Der war gut. Ich möchte sehen, wie jemand bei knapper Höhe dann rückwärts wieder die Rampe hochfährt. Bei mir hat sich das Problem aber noch nicht gestellt, weil ich einen Dachträger habe = keine Chance beim Baumarkt. Ich habe nur Angst, dass ich das einmal vergesse...

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Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 8. Februar 2015 um 11:43:50 Uhr:


Hallo,
also ich fahre meistens alleine und habe niemanden der vorgehen kann und schaut ob die Höhe passt.
Irgend welche Messungen mit anschließenden aufwendigen Mathematischen Rampenwinkel-Berechnungen kann ich auch nicht vorher machen.

Ich komme zu Einfahrt hin, sehe ein Schild mit 2m und muss wissen ob ich rein fahren darf oder nicht!
Außerdem ist die Frage nach der Haftung wenn doch mal was passiert.

Du willst (hier) einen Freifahrtschein oder eine "Gewissheit", welche es in der Realität nicht gibt.

Du darfst in Garagen mit Höhenangabe 2,00 m reinfahren, allerdings immer auf eigene Gefahr/Verantwortung, u.a. wegen dem Rampenwinkel und den jeweiligen individuellen fahrzeugspezifischen Gegebenheiten. Es gibt auch keine Norm oder gesetzliche Regelung, welche bei den jeweils angegebenen Ein-und Durchfahrtshöhen immer allen Fahrzeugen unter dieser Höhe und unter allen Umständen eine gefahrlose/schadensfrei Passage einräumt.

Selbst eine angebene Durchfahrts-oder Einfahrtshöhe entbindet den Fahrzeugführer nicht von Eigenverantwortung, deswegen mein vorherigen gutgemeinten und sehr wohl immer noch zumutbaren/praktikablen Ratschläge.

Dass es sich bei den Fahrzeughöhenangaben im Fahrzeugschein dann um Höhenwerte bei Fahrzeugruhe, mit Serienbereifung und mit technisch bedingten Maßtoleranzen handelt, sollte auch noch erwähnt werden. Wenn dein Fahrzeug mit z.B. 1,97 m Höhenangabe mit (flachen) ca. 20 ° Rampenwinkel ausfedernd (kleine Bodenwelle) in eine (tatsächlich) 2,00 m hohe Einfahrt einfährt, dann hast du ein beschädigtes Dach und die Einfahrt ein paar Kratzer und Schrammen. Je länger der Radstand, um so höher wird bei gleichen Rampenwinkel und gleicher baulicher Fahrzeughöhe die maximale Fahrzeughöhe beim Einfahren.

So sehen das dann die Gerichte:

Parkhausschaden VW-Bus m. 1,95 m Höhe bei 2 m Einfahrstmaß

Sorry, aber das ist nun mal die Realität.

Ich meine, bei 2,10 m angegebener Einfahrts/-Durchfahrtshöhe hast du kein Problem, bei 2,0 m hilft nur, selber nachprüfen, ob das gutgeht. Da kann auch schon helfen, mal vorher in das Parkhaus zu laufen und nachzusehen, ob ein baugleiches Fahrzeug oder baugleiche Fahrzeuge drin stehen (in deinem Falle also Renault Trafic, Opel Vivaro oder Nissan Primastar).

Du hast die Wahl: Entweder stur vor das Parkhaus fahren und dann Risiko eingehen, oder (kurz) vorher mal abseits halten/parken und bei 2,0 m Einfahrsthöhe die Situation "checken".

Sobald du dir einen Fahrzeugschaden einfängst, geht das vor Gericht und i.d.R. bleibt eine Teilschuld und damit ein Teil der (Gesamt-)Kosten dann an dir hängen. Das muß man nicht haben...

Viele Grüße,vectoura

Zitat:

@vectoura schrieb am 8. Februar 2015 um 13:45:07 Uhr:



So sehen das dann die Gerichte:

Parkhausschaden VW-Bus m. 1,95 m Höhe bei 2 m Einfahrstmaß

Sorry, aber das ist nun mal die Realität.

Das LG Magdeburg sieht das anders:

http://www.heise.de/.../...rn-muss-richtig-angegeben-sein-2074640.html

Bei dem Urteil von dir war ja explizit gesagt, dass es kein Schild an der Garage gab. Wenn der Besitzer der Garage aber ein entsprechendes Schild anbringt haftet er auch dafür. Allerdings ist wirklich die Frage, ob man sich darauf verlassen will, oder doch vorher kurz überprüft, ob die Höhe stimmt. Bei einem Parkhaus in der Nähe hatte ich immer das Problem, dass ich mit der Frontschürze aufgesetzt habe, weil die Rampe mit einem harten Übergang gestaltet war.
Bisher bin ich mit meinem Vivaro L1H1 aber immer in den 2m-Parkhäuser zurecht gekommen.

Es gibt auch mindestens ein Urteil, in dem vom Eigentümer/Betreiber einer baulichen "Durchfahrt" (mit Höhenbegrenzung, Verkehrszeichen 265) ein Sicherheitszuschlag von 20 cm zur angegebenen Durchfahrtshöhe gefordert wird.

Letzlich wird aber auch das bei bestimmten baulichen und fahrzeugspezifischen Gegebenheiten nicht vor Fahrzeug-und Bauwerksschäden und Streitigkeiten schützen, es kommt lediglich darauf an, wo und wieviele Instanzen durchgeklagt wird. Auch bei Durchfahrtshöhenangaben, welche nicht mittels dem Verkehrsschild 265 vorgenommen werden (müssen), können sich Streitfälle entzünden.

Dazu kommt, dass es i.d.R. ("Richterlaune"😉 nicht allgemein zumutbar sein wird, dass Eigentümer/Betreiber von bereits bestehenden Parkhäusern jederzeit ihren Einfahrtshöhenangaben auf neue Fahrzeuge "anpassen" müssen.

Ansonsten würde man dahin kommen, dass die bestehenden Parkhäuser mit 2,00 m Einfahrtshöhenangabe und üblichen oder baulich nicht anders gestaltbaren Rampenwinkeln von 15 °-20° dann nach dem Erscheinen (fiktiv) eines neuen, extralangen Mercedes Vito oder eines extralangen Ford F-350 mit nominalen Fahrzeughöhen von 1,98 m dann verpflichtet wären, sich regelmäßig über derartige neu am Markt erscheinende Fahrzeuge zu informieren und dann dementsprechend ihre Einfahrtshöhenangaben zu korrigieren.

Wie auch immer, solche Sachverhalte laufen unter "Lebens-Restrisiko"...dafür gibt es keine Lösung außer, selbst den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

Viele Grüße,vectoura

Danke für eurer Feedback,
also ich mache Moment Service Notstromanlagen und diese sind meist im Parkhaus untergebracht.
In den Innen-Städten wie Frankfurt, kann man auch nicht mal irgendwo rechts ran fahren und um dann erst mal dem Zollstock durch das Parkhaus zu laufen.
Wie aquandur bereits geschrieben hat müsste es bei zwei Metern eigentlich gehen, die Frage ist nur wie wirken sich die 40cm extra Länge, bei meinem Modell auf die Höhe aus?
Fährt hier einer vielleicht die lang Version?

Ja, ich fahre den Vivaro A L2H1 und bei 2 Parkhäusern in Erlangen mit angegebenen 2 m Einfahrtshöhe habe ich bei Rampenwinkeln von ca. 20° noch ca. 5 cm "Luft" bis zur Parkhausdecke bzw. zu Gebäudeinstallationen. Die Antenne schraube ich immer kurz vor der Einfahrt oder in der Einfahrt stehend ab, weil die sonst am Gewinde (beim Antennenfuß) abknickt.

Viele Grüße,vectoura

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