viele polenkennzeichen
bei uns im ort haben viele seit ca 6mon-1jahr polnische kennzeichen an ihren wagen,denke mal aus kostengründen auf verwante zugelassen oder so.
meine frage ist wie siehts denn aus wenn mir so einer zb reinfährt??von ner polnischen versicherung mein geld zu kriegen wird sich ja wohl eher schwierig gestallten oder??
hat da jemand den durchblick/erfahrungen??legal wirds ja wohl auch nicht sein zumal die auf dem gleichen wagen vorher deutsche schilder hatten,naja halt einfach der "oma verkauft".
60 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Mit den beiden Beiträgen war bereits auf Seite 1 alles gesagt.
Die Aussage der beiden Beiträge war ja so nicht richtig. (Insbesondere der Hinweis auf die EU mußte noch kommen.)
EDIT: Dieser Beitrag beschreibt es wohl am treffendsten.
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Die Aussage der beiden Beiträge war ja so nicht richtig. (Insbesondere der Hinweis auf die EU mußte noch kommen.)
Die Aussage der beiden Beiträge ist richtig.
Freizügigkeit hat damit nichts zu tun.
Boris Becker hat die Freizügigkeit genutzt,
viele Luxemburgsparer auch,
und dennoch haben alle,
die Deutsche waren und/oder Ihren Wohnsitz überwiegend hier hatten und erwischt wurden,
die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Frag Mal Deutsche,
die mit deutscher Zulassung in Spanien fahren und dort leben.
Die wissen sehr schnell, wann Schluß mit lustig ist. 😉
Wer es immer noch nicht glaubt:
Die entsprechende Vorschrift der StVZO wurde nicht von der EU kassiert.
Warum?
Weil sie legal ist! 😁
nabend
also ich find das nicht schlecht mit ausländischen kenzeichen in d zu fahren weil hir in Deutschland wird nur abgezockt!! ob es die Polizei ist oder Tüv versicherrungen usw...... ich fahre ein Polo und muß im jahr 600€ versicherung bezahlen voll viel deswegen werde ich mein fahrzeug bald in Italien anmelden da ich italiener bin! und die Polizei kann auch nix sagen weil sie mir nicht beweisen kann das ich 1 jahr hier fahre da meine karre im winter sowieso im wienterschlaf ist 🙂 also macht euch alle Ausländische kenzeichen die es können!!!!!!!!!!!
mfg
@polomen
haste dich schon mal über italienische versicherungen informiert? mit 600€ biste hier wirklich sehr gut dabei. in italien kostet es deutlich mehr. und dann kommt ja noch die ganze ummeldeprozedur. in italien wird ein auto über einen notar zugelassen. naja, und die zulassungsstellen halten auch noch schön die hände auf.
ich werde mit meinem deutschen kennzeichen erst ein mal mindestens das erste jahr in italien rumfahren. dann werd ich wohl vor ort ein auto kaufen und meins hier zurückgeben.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die Aussage der beiden Beiträge ist richtig.
Freizügigkeit hat damit nichts zu tun.
Diese Aussage ja, man darf es eigentlich nicht, das wissen wir inzwischen alle.
Genauso wie man das nicht darf, was 99% bei ihrer Steuererklärung machen.
Ansonsten war nicht Alles im genannten Beitrag richtig.
Die Tatsache, dass Litauen etwas weiter weg ist und die Menschen da weniger Geld verdienen, sagt nichts über die Schwere der Schadensfallabrechnung aus. Immer diese falschen Kausalitäten.
Abgesehen davon, dass es das "Grüne Karte Büro" in Hamburg erledigt.
Ich bleibe dabei, dass ich mehr Angst habe ein Unfall mit Vorsitzenden des Gartenzwerg 1872 e.V. zu haben, als mit Wladimir. Diese "Klagekultur" hat bei uns ganz schlimme Ausmasse angenommen.
Moin,
Doch doch ... das ist schon zulässig *Fg*
IntVO läßt dies in Deutschland zu ... Diese regelt ausdrücklich, das Fahrzeuge die "vorrübergehend" in Deutschland im Einsatz sind, auch bei einem nach §23 STVZO bedingten ständigen Auffenthaltsort in Deutschland ... im Ausland zugelassen werden dürfen und zugelassen bleiben dürfen.
Der Gesetzgeber sieht ein Jahr als zumutbar an, verläßt das Fahrzeug die BRD, oder es ist gar auf eine Firma zugelassen, dann sieht der Gesetzgeber gar keine feste Übergangszeit vor. Wichtig ist also ... das ein fester Wohnsitz im Ausland oder ein Firmensitz im Ausland vorhanden ist. Rotherbach mit nur festem Wohnsitz in Dortmund ... darf sein Auto deshalb z.B. nicht in Saudi Arabien anmelden, dazu bräuchte er dort einen festen Wohnsitz, und das Auto dürfte auch vorher NICHT in Deutschland zugelassen gewesen sein.
Das ganze hängt zwar an einigen Vorraussetzungen ... aber diese lassen sich ggf. konstruieren ...
MFG Kester
Der beschriebene Mißbrauch bezieht sich doch nicht auf einen vorübergehenden Aufenthalt des Halters in D.
Vielmehr handelt es sich häufig um hier anssässige Menschen.
Da hilft auch der Verkauf nach angemessener Zeit nicht, wenn das Nachfolgefahrzeug wieder kein einheimisches Kennzeichen hat.
Wie gesagt, in ESP macht man inzwischen Jagd auf solche Autos, und in D wird das bei zunehmendem Mißbrauch auch kommen.
Moin,
Da der Gesetzgeber aber gar nicht FEST vorschreibt ... welche Fristen generell einzuhalten sind ... wird das ein gewaltiges Problem werden ! Denn der Rechtsverstoss muss ja nachgewiesen werden. Wenn das Fahrzeug auch nur 1 mal im Jahr z.B. nach Polen oder nach Spanien oder oder oder bewegt wird ... handelt es sich ja bereits um keinen Rechtsverstoss mehr ... denn es geht dabei nicht um den AUffenthalt des Halters, sondern um den Auffenthalt des Fahrzeugs. Und der Gesetzgeber definiert den Vorrübergehenden Auffenthalt nunmal nicht genauer als so :
So sagt der Gesetzgeber : "Als Vorrübergehend im Sinne des §1 Abs. 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr; der Zeitablauf beginnt .... b) mit dem Datum des Grenzübertritts"
Da wird ganz bewußt, die schwammige Formulierung ausgenutzt, das der Gesetzgeber keine Zeiträume additiv betrachtet, sondern nur jeweils den Zeitraum für sich (Sicherlich, bis mal ein anderslautendes Urteil kommt, aber sowas habe ich nicht gefunden) ... ist der Gesetzgeber in diesem Fall selbst schuld. Ich habe keine Ahnung, wie die Rechtslage genau in Spanien ist. Wenn dort genauere Fristen formuliert sind ... dann können die das auch machen. In D sehe Ich mit der derzeitigen Lage da wenig Chancen, dem Fahrzeughalter einen Rechtsverstoss NACHZUWEISEN. Das es sich in der Mehrzahl der Fälle um Missbrauch handelt ... keine Frage ... aber der muss noch immer nachgewiesen werden. Und DAS ist an dem Punkt hier echt problematisch.
MFG Kester
Zitat:
IntkfzVO
§1 Internationale und ausländische Zulassungsscheine(1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger
a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl. 1930 II S. 1234) oder
b) ausländischer Zulassungsschein
ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
1. Da die fraglichen Halter aber eben genau diesen regelmäßigen inländischen Standort (=langjährigen Erstwohnsitz) haben, kann diese Vorschrift nicht zur Anwendung kommen.
2. Anders sieht es selbstverständlich bei Personen aus,
die sich mit Ihrem Fahrzeug vorübergehend in D aufhalten.
Montagearbeiter, Saisonkräfte etc.
Da kann das vorübergehend durchaus etwas länger dauern.
Moin,
Dein Problem ist aber ... das die Leute die das machen doch nicht BLÖD sind (von einzelnen Ausnahmen mal abgesehen).
Machen wir ein Gedankenspiel ...
Ich kaufe in Litauen ein (oder auch mehrere) Fereinha(ä)us(er), gleichzeitig gründe Ich in Litauen eine Firma (z.B. ein Reisebüro) und lasse ein Auto auf diese Firma zu. Für diese Firma bin Ich dann Generalvertreter in D und sie stellt mir ein Auto als Geschäftsfahrzeug zur Verfügung ... Ich fahre einmal im Jahr zum Urlaub nach Litauen, ansonsten vermiete ich das Häuschen an andere Urlauber ... Und schon ... ist auch dieser Passus unterlaufen ...
Derjenige der auf die Idee kommt ... unser Zulassungsrecht zu unterlaufen, weil ihm alleine diese Möglichkeit bekannt ist ... der wird genau wissen ... wie er das anzustellen hat 😉
Ich würde das Recht noch immer MISSBRAUCHEN ... nur kann mir KAUM wer nachweisen das ich das mache. Und genau aus diesem Grund ... wird das auch nicht wirklich verfolgt. Wer sich nicht zu doof anstellt ... kann beinahe nicht überführt werden. Und derjenige der sich überführen läßt, hat es dann auch nicht anders verdient. Und das ist halt das essentiell. DAS sicherlich 90% aller Leute dieses Recht missbrauchen ... stelle ich gar nicht in Frage, nur muss der Missbrauch leider eindeutig nachweisbar sein. Und hier ist NICHTS weiter als die Beweisführung ein Problem. Eine Tankrechnung aus Litauen reicht hier ja quasi aus ... um zumindest begründete Zweifel an der Schuld aufkommen zu lassen.
Meiner Meinung nach, ist hier entweder der Gesetzgeber gut beraten ein Schlupfloch zu schließen, oder ein Gericht muss da Gebrauchsregeln erschaffen. Denn die bisherige rechtliche Lage läßt sich einfach mit einfachen konstruierten Dingen unterlaufen. Gut, nicht jeder wird es machen (mir wäre das zuviel Aufwand), aber derjenige der schon die entsprechenden Connections hat ... für den isses doch ein leichtes die Grenzen zu unterlaufen.
MFG Kester
Hier mal eine Erfahrung eines Inländers mit ausländischen Kennzeichen bei der Schadensabwicklung.
Er hat einen Unfall verursacht,
die Versicherung ist angeblich nicht zu finden
und der Geschädigte will sich jetzt das Geld direkt von ihm holen.
Und er wird es bekommen.
Ja, es gibt auch Nachteile bei solchen Lösungen ... 😉
bisher sind es alles nur vermutungen.
da wird jetzt viel wind um nichts gemacht, weil es ja ne ausländische (böse) versichrung ist. kenne dutzende fälle wo auch eine deutsche nicht zahlen will.
Geile Logik.
Wenn täglich Unfälle passieren, baut jeder Unfälle.
Da jeder Unfälle baut, ist Sicherheitsdenken verzichtbar.
Hier hat der Unfallfahrer Ärger, weil weder er noch der Geschädigte es hinbekommen die zuständige ungarische Versicherung zu kontaktieren.
Hi,
so ist das nunmal. Wenn jemand Möglichkeiten hat, die man gerne haben würde, aber nie haben wird, dann reagiert man mit Wut und Empörung (s. "Schmarotzer" etc.).
Aber so ist das nunmal im Leben: ich kann von einem anderen nicht erwarten, dass dieser seine Möglichkeiten nicht nutzt, bloß weil ich sie nicht habe. Mit dieser Einstellung sind wir nicht aus den Höhlen in Wohnungen/Häuser gezogen. Ich würde auch so gerne vieles haben und können. Aber so funktioniert das nunmal nicht. Dafür haben die anderen aber auch nicht alles bzw. können auch nicht alles.
Wen es dermaßen wurmt, dass andere den Staat auf eine Weise verarschen, die ihm selbst nicht zur Verfügung steht, der soll doch bitte seinen Klagen Taten folgen lassen. Das heißt: zeigt das bei der Polizei an, oder beim Straßenverkehrsamt, Finanzamt. Ihr könnt ja sagen, dass ihr nicht genannt werden möchtet, wenn die Frage auftaucht, wer dies zur Anzeige gebracht hat oder auch nur die zuständige Stelle darüber informiert hat. Mittlerweile kann man ja Beweisfotos an Polizei schicken mit kurzem Text, wenn man schon so paranoid ist.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ich wohne direkt gegenüber einem Schotter-Parkplatz eines nahegelegenen Fußball-Platzes und jeden Tag kamen hier Jugendliche mit ihren getunten und nicht getunten Kisten vorbei und legten Kavalierstarts hin, wirbelten Staub auf, standen mit Lauter Musik rum, tagsüber und auch vereinzelt in den späten Abendstunden. Ich hab mir dann die Kennzeichen notiert, Autotypen auch aber habe mich zurückgehalten nach dem Motto: vielleicht beruhigt sich das von selbst. Tja, nach zwei Wochen platzte mir der Kragen und ich meldete mich bei dem für meinen Stadtteil zuständigen Revier. Zwei Tage später war es ruhig und das ist es bis heute meistens weiter so.
Also, nicht jammern, klotzen!
@yahamoto
finde ich dufte das rentner mitlerweile das internet beherschen können.
aber ehlich gesagt würde ich dich NIE als nachbarn haben wollen, der jede grillfete fotografiert und jedesmal wenn ich die dusche nachts aufdreht mir auf der matte steht, und um punkt 22UHr die haupteingangstür abschließt,
wenn ich dir das wünschen würde was mir gerade durch denk koft geht, würde der threat längst geschlossen.
ach ja mach mal deine fotos mein kennzeichen ist SGL 2605 und los ab zum finanzamt. fahre schon seit 2004 damit.
und das total legal.
man könnte ich mich über solche nachbarn aufregen, nur gott sei dank sind meine normale menschen
wäre es nicht viel einfachen und für uns steuerzahler günstiger wenn du mal zu den jugentlichen hingehen würdest und die mal darauf ansprechen würdest??? hat bei und damals als wir 18 waren auch prima funktioniert. wir haben uns auch immer auf einem parkplatz getroffen, irgendwann kann daso ein herr und fragte uns freundlich ob wir vielleicht nicht auf einen anderen parkplatz im industriegebiet wechseln könnten weil abend es doch manchmal laut war. für uns war es kein problem, wir haben das eingesehen und sind auf einen anderen parkplatz zukünftig gefahren.
muß man hier in deutschland alles mit der polizei oder den anwälten regeln, habt ihr vergessen miteinender zu sprechen oder was????