Videowagen der Rennleitung

Opel Vectra B

Tach,

bin heute der Senfhosenmiliz in die Falle gegangen, hatte es etwas eilig auf dem Weg zu einem Kunden. Ich schildere das mal kurz: 4spurige Bundesstraße mit Mittelleitplanke, Tempo 70. Andre fährt zügig als Letzter in einer Kolonne von 4 Autos auf der linken Spur, Tacho zeigt ca. 85 an. Wir überholen eine andere Kolonne auf der rechten Spur, der "Anführer" ist ein 3er BMW. Meine Vorderleute ziehen nach dem BMW auf die rechte Spur, ich gebe noch kurz Gas, bremse dann aber wieder um mich an der nächsten Ampel in eine Linksabbieger-Spur einzuordnen. Auf einmal sehe ich im Rückspiegel "Halt, Polizei" in der Sonnenblende des BMW´s hinter mir leuchten. Gaaanz klasse... Wir also in dem Industriegebiet in eine Seitenstraße gefahren, die Sheriffs haben sich vorgestellt (waren wirklich sehr nett) und haben mir dann "mein" Video gezeigt: Sie fuhren angeblich 100 (also selber zu schnell!), dann tauchte mein Wagen im Bild auf und hat deren Pacecar überholt, man sieht und hört wie der BMW beschleunigt, die Messung wird gestartet, in dem Moment bremse ich aber schon runter um an der roten Ampel zu halten! Das Ende vom Lied: Nach Abzug der wohl üblichen 5% Toleranz soll ich immer noch 32 km/h zu schnell gewesen sein...!
Ich will die Messung auf jeden Fall anzweifeln, der Zeitraum und die Umstände waren viel zu abenteuerlich. Nun meine Frage an euch: Hat schon jemand sowas durch, mit der Aussicht auf Erfolg? Ich bin das letzte Mal vor 10 Jahren geblitzt worden, aber da war es wirklich eindeutig und ich mir auch jeder Schuld bewußt! Heute war ich vielleicht 20 zu schnell, aber niemals 32! So eine Sch..sse!!
Ich hoffe auf konstruktive Antworten, nicht auf "selber schuld, fahr langsamer"-Posts...

Gruß
Andre

P.S.: Die Messtrecke betrug 281 Meter (stand unten im Display), daraus ergab sich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 108,31 Km/h.

82 Antworten

Tolle Sache.....................Meines Wissens nach muss die Mess-Strecke mindestens 300m betragen, wobei man z.B. ein Verkehrsschild oder so etwas als Beginn der Messung nimmt, gleiches gilt für das Ende der Messung......
Dann müssen die Herren Ordnungshüter natürlich den Mindestabstand einhalten. Am interessantesten ist jedoch, dass du während der "Messung" deinen Wagen abgebremst hast...........
Somit wäre die genaue Messtrecke also mal von Vorteil...

Hatten sie denn das aktuelle "ProVida" System?

Alles in Allem also sehr zweifelhaft.................

Zitat:

Original geschrieben von Maybal


Hatten sie denn das aktuelle "ProVida" System?

Das weiß ich leider nicht, sah aber ziemlich "modern" aus der ganze Kram, hübsch verpackt in einem 330i...

Gruß
Andre

Kann ich mir vorstellen, ein 325i mit 192PS wäre natürlich deutlich untermotorrisiert gewesen..........................

Aber mal zum Thema, du hast nur eine Chance wenn die Jungs Fehler bei der Messung gemacht haben.........

- zu wenig Mess-Strecke
- kein Sicherheitsabstand
- Start und Ziel der Messung

Da die Kollegen das Band ja noch auswerten müssen, könntest du also vielleicht noch Glück haben und deren Eifer in einen schlichten Messfehler verwandeln. Wenn nicht, Anwalt--Akteneinsicht--evtl Gutachter--Prozess!

Wenn jedoch alles richtig war............dann hast du einfach Pech gehabt...

@ Tchibo,

eigentlich hätte die Rennleitung die Messung auf mindestens 500m machen müssen. Außerdem haben sie ja auch nicht immer permanent den gleichen Abstand zu Dir gehabt. Dadurch wird schon eine größere Toleranz abgezogen. Außer, sie haben bei Dir die HA vermessen, damit im Video eine Auswertung der Abstände ermittelt werden kann.

Viel Glück !!!

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hi tchibo,

so, wie sich das liest, hatten die überhaupt keine chance, eine korrekte messung durchzuführen!

Zitat:

Die Messstrecke muss min. 300m, bei Geschwindigkeiten ab 100km/h min. 500m betragen. Der Abstand sollte etwas der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Metern entsprechen; ist er grösser, muss die Messstrecke länger sein oder eine grössere Toleranz bis zu 15% eingeräumt werden (OLG Düsseldorf VRS 92,356; BayObLG DAR 1996, 288; OLG Braunschweig DAR 1989, 110; bei Messstrecke 250m und 20% Toleranzabzug:OLG Frankfurt DAR 1997, 285).

meiner ansicht nach wurde keine bedingung erfüllt! auf jedenfall einspruch war schon mal richtig!

heiko

Na was Heiko da rausgesucht hat, ist ja schon mal die halbe Miete................!

Hallo André,

also wenn du eine Verkehrsrechtschutz hast, würde ich es auf alle Fälle probieren.

Denn gerade die Videoüberwachungswagen bürgen nicht immer von bester Qualität!!

Wie gesagt:
Wichtig ist, bei Beginn der Messung muß ein Verkehrsschild zu sehen sein und bei einer Strecke von 300 m muß deine Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt werden.

Das lustige ist (wenn du einen Anwalt einschaltest, der dann in alles Akteneinsicht nehmen kann), fallen sogar des öfteren so kleine Eich - Fehler auf.

Gerade jetzt in der Winterzeit, wo der 330i die 18'' - Sommeralu's gegen die 17'' Winteralu's 🙂 tauscht, muss z.B. die Videoeinheit neu geeicht werden und auf die neuen Abrollmaße der Winterreifen eingestellt werden (auch wenn es nur Millimeter sind).

Solch Sachen gilt es zu suchen, und schon ist alles hinfällig! 🙂

Am besten du erkundigst dich mal bei deiner Rechtschutz!

Gruß Andi

Re: Videowagen der Rennleitung

Zitat:

Original geschrieben von tchibomann



Ich hoffe auf konstruktive Antworten, nicht auf "selber schuld, fahr langsamer"-Posts...

Also Andre, sowas macht man auch wirklich nicht 😉

In Bezug auf Rechtslage, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, nur das mit den 300m hab ich auch schon mal gehört.
Klingt aber alles sehr mysteriös.
Drücke Dir auf alle Fälle die Daumen.
Brati kann da bestimmt was zu sagen.

Gruß Marc

P.S.: Falls Du dann mal einen Fahrer brauchen solltest, sag bescheid 😛

Re: Re: Videowagen der Rennleitung

Zitat:

Original geschrieben von Kitekater


P.S.: Falls Du dann mal einen Fahrer brauchen solltest, sag bescheid 😛

Danke Marc, das Angebot weiß ich zu schätzen. Ein Fahrverbot wird es nicht geben (erst ab 41 zuviel außerorts), mir geht es einfach ums Prinzip. Aber sollte ich Dich wirklich engagieren musst Du Deinen Diesel gegen meinen tauschen, ich denke 210 PS dürften Dich wohl nicht überfordern, aber die Automatik könnte Dir Probleme bereiten... 😉

Gruß
Andre

Re: Re: Re: Videowagen der Rennleitung

Zitat:

Original geschrieben von tchibomann


aber die Automatik könnte Dir Probleme bereiten... 😉

Ne du, ich bin mal eine Zeit lang einen Ford Scorpio Coswoth V6 mit über 200 PS und Automatik von einem Freund gefahren.

Bin also in der Automatik Fahrweise etwas bewandert 😁

Gruß Marc

Über welches Bundesland reden wir?

Hast du mal auf deren Reifen geachtet ???

Wenn die Grün-weißen - je nach Bundesland nämlich auch auf Winterreifen umstellen und die nicht nicht genau die Größe der Reifen haben mit denen das Fahrzeug geeicht haben dann rinnt denen was wie Sand durch die Hände.

@ Tchibomann

wie sieht es denn aus, hast du deine überhöhte Geschwindigkeit schon zugegeben oder hören Sie dich noch schriftlich dazu an?

hi,
also die messstreckenlänge weiß ich leider nicht, aber im fernsehn ( supi diese tatütata reportagen ) sieht man oft genug, daß der anfangspunkt irgendein punkt ist, an dem dein auto vorbei fährt und dann wieder ein punkt zum anhalten der messung. in welchem abstand der "verfolger" ist dürfte daher glaub ich egal sein.
das mit den winterreifen find ich schonmal gut, aber wenns hart auf hart kommt würde ich die polizei auch anzeigen, weil sie keinen grund hatten zu schnell zu fahren, zeugen hat man auch, siehe video 😉
wenn du auch noch ziemlich bald gebremst hast weiß ich nicht mal was die überhaupt wollen. is doch reine schikane, würde ich auch so meinem anwalt sagen, weil solche messungen machen nur auf richtigen ab sinn, wo man eine gute strecke zurück legt, sonst können die auch solche messungen im stadtverkehr machen, wenn ich mal zügig beschleunige und an der ampel wieder bremse.

dein problem dürfte aber wohl sein, daß die rechtschutz mit selbstbeteiligung behaftet ist und damit teurer wird als strafzettel an sich.
ich hatte mich auch mal geweigert zu zahlen, hab ne stellungsnahme geschrieben, warum und überhaupt, weil sie ortsausgang geblitzt haben ( machen die gerne ) und dann kam die mitteilung, ich habe noch nicht gezahlt, wenn ich es nicht bald mache, kostet es noch zusätzliches bußgeld.
kannst sie nur ärgern, indem du einen cent zuviel überweist, weil die nicht wissen, wie sie das verrechnen sollen, hab dann auch noch den betreff ausgeschmückt, den lesen sie ja wenigstens vielleicht.

p.s.: wie hast du ausm 2.0 16V 200ps rausgeholt, oder meinst du deine firmenkutsche ?

mfg frosti

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