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Verwirrt: SF-Übernahme ehemaliger Zweitwagengemeldeter

Themenstarteram 23. Februar 2008 um 19:08

Hi,

ich habe einige Threads gelesen, und werde nicht so richtig schlau. Da heißt es, dass man bei einem Versicherungswechsel die Klasse übertragen bekommt, die man selber "erfahren" hat. Wenn ich also seit 2002 versichert bin, hätte ich heute SF6. Wenn meine Haftpflicht nun etwas regulieren musste, wäre ich dann SF4, die ich dann nun übernehmen lassen könnte.

Meine alte Versicherung sagt mir aber, dass ich nun SF2 habe, da ich bis 2007 als Fahrer des Zweitwagens meines Vaters eingetragen war. Auf Nachhaken bei mehreren potentiellen neuen Versicherern und dieser Schilderung sagte man mir immer, dass man nur die SF übernehmen könne, die sie vom Vorversicherer übermittelt bekommen. Ich verstehe das so, dass mein Vorversicherer denen sagt: Er hat SF2 - und so würde das übernommen werden. Aber das wiederspricht sich doch mit den "erfahrenen" Jahren, oder!?!?

Wie kann ich meine "efahrenen" Jahre beim Versicherungswechsel sicherstellen? Ich habe mir von einigen Angebote schicken lassen, wo ich selber nun SF4 eingetragen habe. Aber wenn ich nun unterschreibe, und den Vertrag wegschicke, werden sie doch wohl Kontakt zu meinem alten Versicherer aufnehmen, der denen dann SF2 übermittelt!?

Grüße

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13 Antworten

Also: Zur letzten Frage:

Du bekommst vorläufig die angegeben SF-Klasse (SF4). Die aktuelle Versicherung fragt bei der Vorversicherung nach und ändert entsprechend. In deinem Fall auf SF2.

Du müsstes eine SF-Klassenübertragung machen, dass heist dein Vater gibt seine 2.Wagen SF-Klasse an dich weiter. (das setzt aber auch vorraus, das sein 2. Wagen verkauft, abgemeldet oder umgemeldet wird.)

Dann bekommst du die SF-Klasse des 2. Wagens, aber nur soviel wie du theoretisch (nach Führerscheindatum) hättest fahren können.

Zitat:

Wenn ich also seit 2002 versichert bin, hätte ich heute SF6

Aber nur wenn du auchg 2002 mit der SF 1 eingestiegen wärest.

Zitat:

Wenn meine Haftpflicht nun etwas regulieren musste, wäre ich dann SF4

Und auch das ist Gesellschaftsabhängig.

Zitat:

Wie kann ich meine "efahrenen" Jahre beim Versicherungswechsel sicherstellen?

siehe SF-Klassenübertragung

am 24. Februar 2008 um 0:40

Achtung aufpassen:

Versichere geben selten bis garnicht die internen rabatte weiter. Wenn der 2.Wagen mit SF3 bei Vertragsbeginn 2003 eingestuft wurde, und fünf jahre unfallfrei lauft. dann wird er in SF8 geführt intern. Wird der vertrag gekündigt, dann wird der anderen Versicherung das Rabattgrundjahr gemäß GDV mittgeteilt. In diesem Fall 2003. Die Neue Versicherung rechnet jetzt 2008-2003 gleich 5 Jahre. also SF5. Warum sollte auch eine 2.wagenregelung vorliegen, wenn es faktisch keinen 2. wagen mehr gibt, da der VN nur einen wagen angemeldet hat. Die Internen Einstufungen dienen nur der Kundenbindung. Regulär müßte jeder Vertrag mit SF0 anfangen. das halten die wenigsten Geldbörsen aben aus. Aus diesem Grund gibt man Kunden einen internen rabatt. Genauso ist es mit den sog. Rabattrettern. Wechselt der VN die Gesellschaft. bekommt er den schaden mit auf den Weg. Innnerhalb der Versicherung hat er zwar den gleichen Rabatt, aber das Rabattgrundjahr wird wird verändert. In meinem Fall hieße es,

meine 26 schadenfreihen jahre wären bei Unfall auf 11 gesunken. Bleibe ich bei der Versicherung zahle ich weiter 30 %, wechsele ich zum nächsten jahr würden 1982 als Rabattgrundjahr angegeben plus 1 noch nicht berücksichtigten schaden. Die neu würde mich dann runterstufen.

WICHTIG IST HIER: INTERNE RABATTE WERDEN WO ANDERS NICHT BERÜCKSICHTIGT.

 

Themenstarteram 24. Februar 2008 um 11:48

Naja, es geht doch darum: Wenn ich nachweislich seit 2002 einen Wagen fahre, dann ist das doch kein interner Rabatt!? Da kann ich trotz einer kleinen Regulierung nicht auf SF2 landen... dagegen muss man sich doch wehren können.

Und wenn man nach meinem Führerschein und die Zeit, in der ich theoretisch fuhr, ginge, müsste ich mindestens SF12 haben. Ach, das wäre ja zu schön, wenn das jemand eintragen würde... *träum*

Was die Klassenübertragung betrifft: Ich habe schon von der gehört. Aber ich habe das so verstanden, dass ich dann nicht die SF meines Vaters des Zweitwagens bekommen würde (das wäre hier wohl der interne Rabatt), sondern mein Vater komplett die SF an mich übertragen würde. Ich glaube nicht, dass er das macht.. ;-)

anders gehts aber nicht. Da nicht du der versicherungsnehmer beim Zweitwagen deines Vaters warst.

Vielmehr hat dir die Versicherung die verbesserte Zweitwagenregelung mit 85% (SF2) angeboten. (vater-Sohn)

bei einer SF-Übertragung bekommst du die SF-Klasse deines Vaters unter der Berücksichtigung deines FS-Erwerbs.

Beispiel:

Dein Vater hat beim 2. Wagen die SF10 du hast den Führerschein 2000 gemacht, dann würdest du SF 7 bekommen.

oder

Dein Vater hat die SF10 du hast den Führerschein 1995 bekommen (hast zwar 13 Jahre weg), gibts die SF 10

Zitat:

Naja, es geht doch darum: Wenn ich nachweislich seit 2002 einen Wagen fahre

wie nachweislich???

Themenstarteram 24. Februar 2008 um 13:04

Soweit ich weiß, war ich von Anfang an als Fahrer des Zweitwagens eingetragen. Der Zweitwagen war eigens für mich und meine Fahrten zur Arbeit angeschafft worden.

Der alte Versicherer hat mir vorgerechnet, dass ich über meinen Vater mit SF3 einstieg, und ich jetzt (2008) SF8 hätte. Passt soweit. Da ich mich nun aber selber versichern wollte, hat mich der Versicherer gleich um 4 Klassen auf SF4, und dann aufgrund eines kleinen regulierten Blechschadens vor wenigen Monaten auf SF2 runtergesetzt. Das passt nicht: Nach erfahrenen Jahren habe ich SF6-Unfall=SF4! Und das soll der neue Versicherer anerkennen. Das hat nichts mit zu übernehmenden Rabatten zu tun.

Hallo,

ganz ehrlich - ich meine dass SF2 korrekt ist.

Mal vom Vertragsverlauf bisher gesehen.....

2002 --> SF 0 (mal real angenommen ohne die Zweitwagenverbesserung)

2003 --> SF 1 (Annahme, dass im ersten Halbjahr 2002 begonnen)

2004 --> SF 2

2005 --> SF 3

2006 --> SF 4

2007 --> SF 5 (Rückstufung gemäß Bedingungen zum Folgejahr bei einem Schaden auf SF2)

2008 --> SF 2

Wo genau liegt das Problem?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 24. Februar 2008 um 13:39

Ähm, moment, man wird doch im schlimmsten Fall um 2 SF aber nicht auf SF2 runtergestuft!? Sollte das so sein, dann ist meine Rechnung natürlich nicht richtig, und SF2 würde zutreffen:

2002 --> SF0

2003 --> SF1

2004 --> SF2

2005 --> SF3

2006 --> SF4

2007 --> SF5 --> SF3

2008 --> SF4

 

Was sagen die anderen dazu? SF4 oder SF2?

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von misterten

Ähm, moment, man wird doch im schlimmsten Fall um 2 SF aber nicht auf SF2 runtergestuft!?

wer erzählt sowas?

Schau in deine Bedingungen - dort steht die Rückstufungstabelle drin.

Und bei meiner z.B. wird von SF 5 im Folgejahr (!) auf SF2 gestuft - ist auch keineswegs eine unübliche Stufung.

Zitat:

Original geschrieben von misterten

Sollte das so sein, dann ist meine Rechnung natürlich nicht richtig, und SF2 würde zutreffen:

2002 --> SF0

2003 --> SF1

2004 --> SF2

2005 --> SF3

2006 --> SF4

2007 --> SF5 --> SF3

2008 --> SF4

 

Was sagen die anderen dazu? SF4 oder SF2?

Fehler.

Maßgeblich für die Einstufung in 2008 ist die SF-Klasse in 2007 zzgl. der Schadenrückstufung.

Wenn von SF5 in die SF2 gestuft wird (und das wird es...), dann passiert das im Folgejahr 2008.

Du kannst nicht ne Rückstufung in SF3 rechnen, dir dann aber im Folgejahr 2008 gleich ein weiteres schadenfreies Jahr drauf rechnen.

Selbst bei Deiner Rechnung wäredie SF3 dann gültig für 2008....

Grüße

Schreddi

ist doch eine einfache rechnung :

2008 Minus Jahr des Vertragsbeginn Plus Rückstufung Schaden ( gem Tarifbedingungen) ergibt neue Einstufung.

Das heißt Rabatübertrag des Zweitwagens gem TB 28. Die Prozente des Erstwagens bleiben beim Vater. Der gibt nur den SF des 2. Wagens ab. Aber aufpassen. Bei manchen billigheimern geht das nicht. Da werden nur Rabattübertragungen zwischen Eheleuten zugelassen.

Einfacher gehts mit den erklären nicht.

Hi,

doch das geht sehr wohl - was soll der unbedarfte User, der hier Hilfe erwartet, mit "TB28" anfangen können?

"Billigheimer" die nur auf Ehegatten übertragen - sowas bitte genauer wenns denn sein sollte - eine pauschale Warnung hilft nicht viel.

Ich würde doch bitten, sachlich und dennoch verständlich zu antworten - das gilt grundsätzlich für alle, für einige im speziellen.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Und bei meiner z.B. wird von SF 5 im Folgejahr (!) auf SF2 gestuft - ist auch keineswegs eine unübliche Stufung.

Kann ich bestätigen.

War bei mir nicht anders. 2005 hatte ich die SF5 durch einen Unfall von einem der eingetragen berechtigten Fahrer hab ich 2006 die SF 2 bekommen.

TB 28 ist die T arif B estimmung Nr 28. Hier wird die Übrnahme des Schadensfreigeitsrabattes geregelt. Rabattabgabe erfolg mittels Formblatt das kurz

TB 28 genannt wird.

Billigheimer heißt Direktversichere, Alternativversicherer

oder Online/Internet oder ähnliche, ala Cosmos, DAdirekt,Alianz24,HUK24,AXAalternativ mit Schadensservice spezial. und wie sie alle heißen mögen. Diese "Billigheimer" sind nur für preis sensibele Kunden empfehlenswert, weil deren Leistungen sich am Preis anlehnen. Kleiner Preis kleinere Leistng. Das heißt Rückstufungen im Schadensfall ungünstiger, Keine Rabattretter, eingeschränkte Zweitwagenregelung. besondere Zahlungsvereinbarung, niedrigere Summen bei Teilkaskoo, andere Entschädigungen bei Totalschäden, ausschluß bestimmter Risiken ( beispiel Teilkasko: bei wildschäden nur Haarwild, keine Vögel, keine Nutztiere), ausschluß bestimmter Länder bei der grünen karte, Keine Leasingfahrzeuge, keine schutzbriefleistungen, gründsätzlich prüfung der einrede grober ahrlässigkeit gemäß VVG, abzüge neu für alt, rabattübertragung an andere an strengere kriterien gebunden, Motorradsondereinstufungen nicht möglich. und und und. alles muß nicht zutreffen, aber man sollte es überprüfen.

Also alles Faktoren die zu berücksichtigen sind. Jeden Versichere hier zubenennen würde den Rahmen sprengen. Und vom Verfasser unmenschliches verlangen bei der Vielzahl der companys. Da würden Fehler auftreten und es würde zu ungerechtigkeiten führen. Hier sollte jeder selbst aufpassen. Mir gehts nur darum hier jemand zu sensibilsieren und anzureißen, was alles möglich ist. Autoversicherungen sind nicht mehr so einfach vergleichbar, und der Preis sagt wenig über die Leistung aus.

Autoversicherungen sind imgrunde ein großer basar, es gibt viele, aber wer der richtige ist, muß jeder für sich selbst beantworten. Ich hab meinen gefunden, zwar nicht der billigste, aber der für den preis und meine bedürfnisse den besten.

Zitat:

Original geschrieben von mavFG

Zitat:

Und bei meiner z.B. wird von SF 5 im Folgejahr (!) auf SF2 gestuft - ist auch keineswegs eine unübliche Stufung.

Kann ich bestätigen.

War bei mir nicht anders. 2005 hatte ich die SF5 durch einen Unfall von einem der eingetragen berechtigten Fahrer hab ich 2006 die SF 2 bekommen.

Alle Versicherungsnehmer haben mit dem Versicherungsschein / Police ein ca 30 seitigeswerk erhalten, das sich Tarifwerk nennt. inkl. Anhänge. Da wird ziemlich weit hinten dargestellt wie die Verträge im Schadensfall rückgestufft werden. Dort werdet ihr auch feststellen, je höher die SF desto mehr verliert man im Schadensfall. das können durchaus mehr als 10 stufen/ Jahre sein sein. Macht sich zwar finanziell nicht so bemerkbar, dafür wirds dann beim nächsten schaden haariger. Also mal das Werk rausholen und nachlesen. oder googeln. das findet ihr bestimmt die tarifverke eurer versicherer als pdf hinterlegt. Und es ist egal ob der Schaden klein oder groß war. 3000 €

führt zur selben rückstufung wie 300000€. egal ob der Fahrer eingetragen war oder nicht. Ist er nicht eingetragen, wird sich die Versicherung beim Versicherungsnehmer was wiederholen, sprich vertragsstrafe wegen Obligenheitsverletzung.

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