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Altes Auto abmelden - neues Auto anmelden - Versicherung, SF Klasse etc. ???

Themenstarteram 10. August 2014 um 18:15

Hallo, ich habe mal ein paar Fragen an Euch Fachleute :)

Bevor ich mich noch weiter dumm und dämlich suche, frag ich lieber gleich.

Also ich möchte gern eigentlich mein jetziges Fahrzeug (Passat 35i) weiterhin fahren für kurze Strecken und fahrten mit Hänger. Mit Ihm bin ich der Klasse SF 4 eingestuft bei meiner jetzigen Versicherung (Haftpflicht).

Jetzt kaufe ich demnächst einen Golf 5 Diesel und muss Ihn ja auch Versichern (Teilkasko). Ich habe diverse Vergleiche getätigt und natürlich günstigere Angebote gefunden als meine jetzige Versicherung (Aachen Münchener). Kann ich die Prozente übertragen und den Passat anders einstufen?

Wenn das alles zu teuer wird, dann möchte ich den Passat vorläufig abmelden. Wenn ich dann den Golf anmelde, wird dann die alte Versicherung wieder in Kraft treten oder kann ich eine andere wählen?

Klingt alles etwas kompliziert. Aber noch mal kurz zusammengefasst:

- am liebsten beide Autos angemeldet (Golf ca.12.000 km im Jahr und Passat als Zweitwagen ca.2000km)

- wenn zu teuer dann nur den Golf neu versichern mit den Prozenten des Passats (wenn Versicherungswechsel möglich ist)

Also wenn Ihr Tips und Vorschläge habt, würde ich mich sehr freuen und bedanke mich sehr für Eure Hilfe

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22 Antworten

Die Prozente sind für die Berechnung völlig egal, wichtiger sind die SF die übertragen werden können!

Bei mir z.b SF 1/2 bei HUK 75%, bei anderen SFR 1/2 = 140%

Du kannst dann den Passat als Zweitwgen (SF1/2) anmelden, und den Golf mit deinen bisherigen SF als Erstwagen!

am 10. August 2014 um 18:48

Zitat:

Original geschrieben von DarkJoker87

Kann ich die Prozente übertragen und den Passat anders einstufen?

Ja, das geht. Schimpft sich im Fachjargon Fahrzeugparkerweiterung. Der bestehender SFR wird auf das neu hinzukommende Fahrzeug übertragen. Das bestehende Fahrzeug (der Passat) wird dann gemäß AKB neu eingestuft. Du solltest natürlich prüfen, ob es sich ggf. um eine Sondereinstufung handelt. Die wird i.d.R. nicht übernommen.

Wenn das alles zu teuer wird, dann möchte ich den Passat vorläufig abmelden. Wenn ich dann den Golf anmelde, wird dann die alte Versicherung wieder in Kraft treten oder kann ich eine andere wählen?

Die Frage erstehe ich nicht. Oder meinst Du im zweiten Satz Passat statt Golf? Dann sei daraufhingewiesen, dass durch eine (vorrübergehende) Außerbetriebsetzung der Vertrag ruht und bei Wiederzulassung wieder auflebt. Weil wir uns langsam wieder in die Jahreszeit bewegen. Das Kündigungsrecht bleibt natürlich unberüht.
Wenn Du im Okt. das Fahrzeug vorrübergehend stilllegst und es im Febraurar wieder anmeldest kannst Du Dir dann ein neuen Versicherer suchen, wenn Du die bisherigen Vertrag (trotzdem er ruht) kündigst. Es ist klar dass dann natürlich der Ruheversicherungsschutz erlischt.

Themenstarteram 10. August 2014 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

Original geschrieben von DarkJoker87

Kann ich die Prozente übertragen und den Passat anders einstufen?

Ja, das geht. Schimpft sich im Fachjargon Fahrzeugparkerweiterung. Der bestehender SFR wird auf das neu hinzukommende Fahrzeug übertragen. Das bestehende Fahrzeug (der Passat) wird dann gemäß AKB neu eingestuft. Du solltest natürlich prüfen, ob es sich ggf. um eine Sondereinstufung handelt. Die wird i.d.R. nicht übernommen.

Wenn das alles zu teuer wird, dann möchte ich den Passat vorläufig abmelden. Wenn ich dann den Golf anmelde, wird dann die alte Versicherung wieder in Kraft treten oder kann ich eine andere wählen?

Die Frage erstehe ich nicht. Oder meinst Du im zweiten Satz Passat statt Golf? Dann sei daraufhingewiesen, dass durch eine (vorrübergehende) Außerbetriebsetzung der Vertrag ruht und bei Wiederzulassung wieder auflebt. Weil wir uns langsam wieder in die Jahreszeit bewegen. Das Kündigungsrecht bleibt natürlich unberüht.
Wenn Du im Okt. das Fahrzeug vorrübergehend stilllegst und es im Febraurar wieder anmeldest kannst Du Dir dann ein neuen Versicherer suchen, wenn Du die bisherigen Vertrag (trotzdem er ruht) kündigst. Es ist klar dass dann natürlich der Ruheversicherungsschutz erlischt.

Ich meine damit, wenn ich den Passat abmelde und nur den Golf anmelde, ob dann trotz alle dem die alte Versicherung das Vorecht hat, mich zu versichern oder ist es egal, weil es ein anderes Auto ist, welches ja angemeldet wird :)

am 10. August 2014 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von DarkJoker87

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

 

Ich meine damit, wenn ich den Passat abmelde und nur den Golf anmelde, ob dann trotz alle dem die alte Versicherung das Vorecht hat, mich zu versichern oder ist es egal, weil es ein anderes Auto ist, welches ja angemeldet wird :)

Deine Versicherung Deines Passats hat kein Vorrecht Deinen Golf zu versichern.

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger

Die Prozente sind für die Berechnung völlig egal, wichtiger sind die SF die übertragen werden können!

Bei mir z.b SF 1/2 bei HUK 75%, bei anderen SFR 1/2 = 140%

Du kannst dann den Passat als Zweitwgen (SF1/2) anmelden, und den Golf mit deinen bisherigen SF als Erstwagen!

Bei der AachenMünchener kann er natürlich (wie bei anderen Versicherern auch) die SFR des Passat für den Golf nehmen, nur der Passat würde dann in SF2 (52%) eingestuft und nicht in SF1/2 (70%).

Er kann auch den Golf als Zweitwagen bei einem anderen Versicherer versichern, den Antrag für den Passat zur nächsten Haupfälligkeit bei dem neuen Versicherer einreichen, den Passat zur Hauptfälligkeit bei der AachenMünchener kündigen und dann die SFR von Passat und Golf tauschen.

am 11. August 2014 um 16:49

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Er kann auch den Golf als Zweitwagen bei einem anderen Versicherer versichern, den Antrag für den Passat zur nächsten Haupfälligkeit bei dem neuen Versicherer einreichen, den Passat zur Hauptfälligkeit bei der AachenMünchener kündigen und dann die SFR von Passat und Golf tauschen.

Dies sehe ich anders.

Für einen SFR-Tausch unter zugelassenen Fahrzeugen gibt es in den AKB keine Grundlage.

Gruß

Phaeti

Hallo, es gibt auch Versicherungen wo du mit dem Zweitwagen mit SF 4 (48%)anfangen kannst, wenn das Erstfahrzeug zum Jahreswechsel auch dort versichert wird.

Es müssen aber alle Fahrer älter wie 23 Jahre sein.

Grüße

Klaus

In dieser Angelegenheit würde ich ggf kein Online-Anbieter wählen, lieber zum Makler (der einige Versicherer vertritt) und der kümmert sich dann um die Angelegenheit.

Es gibt hier ein Formular, wo der SFR des alten KFZ auf das neue KFZ (anderer Versicherer) übertragen wird. Das alte KFZ wird dann als Zweitwagen gestuft (muß nicht SF1/2 sein, je nach Bedingungen des alten Versicherers, z.B. SF2).

Später zum Ablauf kann dann dieser Vertrag durch Kündigung auch zum anderen Versicherer gebracht werden.

Wie gesagt, laß das einen Fachmann machen, damit da nichts schief läuft.

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Er kann auch den Golf als Zweitwagen bei einem anderen Versicherer versichern, den Antrag für den Passat zur nächsten Haupfälligkeit bei dem neuen Versicherer einreichen, den Passat zur Hauptfälligkeit bei der AachenMünchener kündigen und dann die SFR von Passat und Golf tauschen.

Dies sehe ich anders.

Für einen SFR-Tausch unter zugelassenen Fahrzeugen gibt es in den AKB keine Grundlage.

Gruß

Phaeti

Wenn der VS den Kunden haben will, wird das schon gehen :D. Außerhalb der AKB gibt es noch andere Möglichkeiten ;).

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Er kann auch den Golf als Zweitwagen bei einem anderen Versicherer versichern, den Antrag für den Passat zur nächsten Haupfälligkeit bei dem neuen Versicherer einreichen, den Passat zur Hauptfälligkeit bei der AachenMünchener kündigen und dann die SFR von Passat und Golf tauschen.

Dies sehe ich anders.

Für einen SFR-Tausch unter zugelassenen Fahrzeugen gibt es in den AKB keine Grundlage.

Gruß

Phaeti

Dies ist mal wieder, wie so oft, völliger Blödsinn von Phaetoninteressent! In alten AKB steht folgendes:

"SFR-Austausch zwischen zwei Fahreugen (PKW) gemäß Tarifbestimmungen für die Kraftfahrt-Versicherung Nr 26 Abs. 5"

in neueren unter Punkt: I.6.1.2 b zu finden.

Natürlich kann ein Kunde mit verschiedenen Verträgen und unterschiedlichen SFR bestimmen, welcher Vertrag und SFR für welches Fahrzeug angerechnet wird.

Mit welchem Selbstverständnis "Phaeti" hier immer Unwissen zum Besten gibt, ist schon abenteuerlich!

Hi,

wie man es auch dreht und wendet. ich denke für gerade mal 2000km im Jahr wird das einfach zu teuer (hier wäre ein Sinnvolles Wechselkennzeichen angebracht wie in Österreich,die deutsche Variante kann man ja vergessen)

@TE stoß den 35i ab und besorge dir für den Golf eine AHK und einen günstigen Anhänger für Transporte. Damit wirst du auf dauer günstiger fahren.

Gruß Tobias

Hallo, hätte auch mal von "Binnichtda" gewußt wo es in den AKB steht, das jeder VN bestimmen kann, welcher SFR zu welchen KFZ kommt.

Im Auszug: Rabatttausch

I.6.1.2 Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug

und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer

Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.

Sie erwerben zusätzlich zu dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes

Fahrzeug, das Sie bei uns versichern, und beantragen die Übernahme

des Schadenverlaufs

Wenn beide KFZ auf den VN angemeldet sind, ist ein Rabatttausch nach diesen Bestimmungen nicht möglich.

Grüße

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von celica1992

Hallo, hätte auch mal von "Binnichtda" gewußt wo es in den AKB steht, das jeder VN bestimmen kann, welcher SFR zu welchen KFZ kommt.

Im Auszug: Rabatttausch

I.6.1.2 Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug

und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer

Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.

Sie erwerben zusätzlich zu dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes

Fahrzeug, das Sie bei uns versichern, und beantragen die Übernahme

des Schadenverlaufs

Wenn beide KFZ auf den VN angemeldet sind, ist ein Rabatttausch nach diesen Bestimmungen nicht möglich.

Grüße

Klaus

Zitat:

Rabatttausch

I.6.1.2 a Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder

setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.

I.6.1.2 b Sie versichern ein weiteres Fahrzeug, das überwiegend von demselben Personenkreis benutzt werden soll, wie das bereits versicherte und beantragen, dass der Schadenverlauf von dem bisherigen auf das weitere Fahrzeug übertragen wird.

Auch Versicherer die von den Musterbedingungen abweichen, erlauben den Rabatttausch. Somit bestimmt der Kunde, welches Fahrzeug auf welchem SFR versichert wird. Dies ist seit meinen dreißig Jahren in der Assekuranz jedenfalls so. (Versicherungskaufmann/ Versicherungsfachwirt/ Versicherungsbetriebswirt und seit fast 20 Jahren als Versicherungsmakler tätig) Und noch nie hat eine Gesellschaft dem Tausch in meiner Berufspraxis widersprochen. Selbst wenn ein Fahrzeug bei Gesellschaft X und das andere bei Y versichert ist, wird immer noch die TB26 anerkannt.

Außerdem hast du doch selber den Passus eingefügt..."Sie erwerben zusätzlich zu dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug, das Sie bei uns versichern, und beantragen die Übernahme

des Schadenverlaufs" Was steht denn da?

lg

In den AKB vielleicht nicht, aber mit dem Wissen eines erfahrenen Fachmanns ist es schon möglich, selbst bei mehr als 2 Fahrzeugen, den SFR zu tauschen.

Nur möchte ich nicht den Rest der Welt schlau machen.

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