Verweigerung der Zulassung als Zugmaschine ?

Hallo,

kann mir meine Zulassungstelle die Zulassung als Zugmaschine verweigern, wenn die dafür notwendigen Auflagen wie getrennte Scheinwerfer, Hängerkupplung usw. erfüllt wurden (vom Händler durchgeführter Umbau) ?

Gibt es dazu eine Gestzesänderung (aktueller Stand).

Als Zugmaschine soll zugelassen werden : LTZ 400 Sportquad, nicht ATV

Spinnerei und Unwissenheit einzeler Sachbearbeiter oder neue Verordnung ?

Danke und viele Grüße

g-j🙂

33 Antworten

Und schon wieder zurück von der Zulassungsstelle.

Natürlich hatte sie schon zu, mein hektisches Klopfen, erweichte jedoch den Pförtner, der sofort einen der Zulasser um Hilfe rief. Völlig unbürokratisch, entfernten man die aus Unwissenheit, geklebte ASU-Plakette😉😁

@Jertom

THX für Deine Erklärung ! Irgend ein Bauchgefühl sagte mir, kaufe jetz ne LTZ als Zugmaschine und nicht im nächsten Frühjahr😉

Viele Grüße

g-j🙂 der sich nur an den Kopf greift -> Ist es nicht egal ob eine FIN rechts oder links sitzt😕😕

Zitat:

Original geschrieben von game-junkiez


Hallo,

kann mir meine Zulassungstelle die Zulassung als Zugmaschine verweigern, wenn die dafür notwendigen Auflagen wie getrennte Scheinwerfer, Hängerkupplung usw. erfüllt wurden (vom Händler durchgeführter Umbau) ?

Gibt es dazu eine Gestzesänderung (aktueller Stand).

Als Zugmaschine soll zugelassen werden : LTZ 400 Sportquad, nicht ATV

Spinnerei und Unwissenheit einzeler Sachbearbeiter oder neue Verordnung ?

Danke und viele Grüße

g-j🙂

Kumpel hat auch die LTZ 400 ohne weiteres als Zugmaschiene angemeldet bekommen, mußte natürlich die obengesagten Umbauten vornehmen.

Mfg

Aloha,

wie schauts eigentlich aus, gibts dieses Jahr schon neue Richtlinien und regionsweise Probleme? Werde die Tage meine neue LTZ bestellen und dann im Raum Hannover zulassen. Heute war ich in unserer örtlichen Gemeinde zur Abmeldung der Kymco... die haben auf Nachfrage zur LoF einen derartigen Käse gesabbelt (Zulassung als PKW...), dass ich zumindest da schonmal nicht hingehen werde.

Grüße,

qp

Hi!

Nein,großartige Änderungen hat es nicht gegeben im Vergleich zu 2008.

Wichtig ist beim Kauf sämtliche Papiere zu bekommen:

Kaufrechnung
Verzollungsnachweis
Ausnahmegenehmigungen (BBA,Reifen,Radabdeckungen,Diebstahlsicherung,FIN links usw,usw)
Einzelabnahme § 21

Usw,usw.

Wenn das alles vorhanden ist,darf die Zulassungsstelle die Zulassung nicht verweigern.
Am Besten nimmt man noch ein Vergleichskennzeichen eines anderen,identischen im Kreis zugelassenen Fahrzeuges und schon erspart man dem armen Mitarbeiter dort lästige Sucherei.

Martin

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