Verwarnungsgeld wegen defektem Abblendlicht
Mal eine Frage User,
als meine Frau heute Morgen ist, haben die Beamten Sie angehalten wegen defektem Abblendlicht,
dieses ist aber auf dem Weg zur Arbeit während der Fahrt kaputt gegangen, da ich vorhin noch gesehen habe das es heile war. Ersatz liegt immer im Kofferraum. Aber meine Frage, das ist ja nichts grob fahrlässiges, vor allem wenn man das ja auch nicht mitbekommt, darf deswegen ein Verwahngeld von 15 Euro geben? Weil man kann ja auch nichts dafür wenn mir während der Fahrt der Reifen platzt!!!!
wie verhält man sich da am besten, da ich das nun wirklich nicht einsehe das zu bezahlen, das ist für mich Abzocke nichts anderes?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von andy105
Mal eine Frage User,als meine Frau heute Morgen ist, haben die Beamten Sie angehalten wegen defektem Abblendlicht,
dieses ist aber auf dem Weg zur Arbeit während der Fahrt kaputt gegangen, da ich vorhin noch gesehen habe das es heile war. Ersatz liegt immer im Kofferraum. Aber meine Frage, das ist ja nichts grob fahrlässiges, vor allem wenn man das ja auch nicht mitbekommt, darf deswegen ein Verwahngeld von 15 Euro geben? Weil man kann ja auch nichts dafür wenn mir während der Fahrt der Reifen platzt!!!!
wie verhält man sich da am besten, da ich das nun wirklich nicht einsehe das zu bezahlen, das ist für mich Abzocke nichts anderes?
Es ist interessant, dass gleich die Abzockkeule ausgepackt wird.
Wie die Komunikation zwischen deiner Frau und den Beamten abgelaufen ist wissen wir nicht.
Fakt ist das Fahrzeug hatte einen Defekt.
Es liegt ganz einfach im Ermessen des Beamten.
So eine Situation hatte ich auch mal und noch
keine Anzeigeob eine Lampe defekt ist.
Ich war damals sofort bereit die Lampe zu wechseln und die Sache war erledigt.
Sollte das Fahrzeug dem Fahrer einen Hinweis geben, dass eine Lampe defekt ist kann man die Sache durchaus anders sehen.
Es liegt mir fern etwas zu unterstellen.
Auto
Lampe defekt leuchtet auf. 😠
Fahrer
Ich hab jetzt keine Zeit muss zur Arbeit. Mach ich später 🙄
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Na man kann dem Verwarnungsgeldbescheid widersprechen
man kann der Verwarnung nicht widersprechen! Man kann nicht bezahlen, dann kommt ein Bußgeldbescheid. Dem kann man dann auch widersprechen. Nachteil: es kommen 28,50 € an Verwaltungskosten hinzu.
Wobei ein Widerspruch im konkreten Fall völlig sinnlos wäre, der Verstoß war ja da.
Eben, die Kommunikation wissen wir nicht.
"Ihr Abblendlicht ist defekt."
"Ja ich weiß, deswegen hab ich die Nebelscheinwerfer an."
wäre z. B. nicht gerade die beste Antwort.
Auch die Uhrzeit - um 7:35 schreibst du das - wie "früh" war denn "heute früh"?
Natürlich könnte man das mit einem Hinweis auch machen.
Und die 15 € sind für ganz normale Fahrlässigkeit. Und ein Verwarngeldangebot.
Wenn man das nicht gezahlt hat, dann bekommt deine Frau demnächst einen Bußgeldbescheid. (angehört wurde sie vermutlich vor Ort?) Dann kann sie Einspruch einlegen und wenn das nichts hilft vor Gericht.
Das ist ihr/euer gutes Recht.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
15 Euro sind ein kleines Verwarngeld, keine Strafe.
Oh, es ist tatsächlich eine Strafe, auch wenn es der deutsche Gesetzgeber anders benannt haben möchte.
Kennt ihr das nicht aus der Schule?
Der Klassenclown baut ständig Mist, wird nicht erwischt, aber wenn der Streber einmal was anstellt, kommt der Lehrer gleich mit der Strafarbeit.
Passiert... 😮
Und jetzt? Zahlen und Füße still halten, ist ja gar nicht erträglich.
Weniger deutlich als hier kann man kein Verwarngeld aussprechen.
Licht hin => Verwarngeld fällig
Da steht nirgends etwas von wann und wo und wie das kaputtgehen kann, darf oder soll, damit ein Verwarngeld fällig wird.
Würde mir wünschen, dass die Polizei bei sowohl defektem als auch falsch eingestelltem Licht öfter und härter durchgreift. Auch wenn es einmal einen "unschuldigen" erwischt.
Man kann im Winter auch noch so langsam fahren, wenn eine Eisplatte kommt und es kracht, ist man der dumme. Beispiele gibt es dafür wie Sand am Meer. Das Leben ist manchmal ungerecht. Punkt.
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@TE: Wenn du zu viel Zeit und Nerven in deinem Leben hast dann lass es auf einen Prozess ankommen. Versuch für uns alle die Welt zu verbessern.
Ich persönlich freue mich über sowas auch nicht, habe aber mit meiner Zeit und meinen Nerven etwas besseres zu tun als mich wegen so einer Lapalie mit der Ordnungsbehörde zu streiten. Ich persönlich habe schon beide Versionen erlebt. Die Gebührenpflichtige habe ich mir, wie hier schon beschrieben, teilweise selbst zuzuschreiben... Ich hab etwas zu sehr auf dicke Hose gemacht. In den Fällen in denen ich das Birnchen dann vor Ort gewechselt habe war alles kostenlos...
Grundsätzlich gilt: Was am Fahrzeug verbaut ist, muss auch funktionieren.
Dazu zählt eben auch das Abblendlicht. Und da es sich hier um eine sicherheitsrelevante Einrichtung handelt, finde ich die Verwarnung in Ordnung.
Klar, ein Mängelbericht, welcher einen ja zur Instandsetzung zwingt, hätte auch gereicht.
Aber in dem Fall greift eben auch das Oportunitätsprinzip der Beamten.
15€ sind echt nicht die Welt.
Und obs jetzt auf oder vor der Fahrt kaputt ging: Sie hatte halt einfach Pech. Da gibts echt schlimmeres.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Sorry, das sehe ich definitiv anders.Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Mensch, zahle das "Verwahngeld" und gut ist's! Warum aus so einer Lappalie - ob man es gerecht findet oder nicht - sich diese wunderschönen Frühlingstage versauen? Zahlen, abhaken - das Leben geht weiter!
Wenn ich mist gebaut hab, zahl ich gerne, aber nur dann.Gruß Metalhead
Hat die werte Gattin nicht Mist gebaut, indem sie mit defektem Fahrlicht durch die Gegend fuhr?
Der TE schreibt von Abzocke (Lieblingswort im MT😁) - er hätte doch besser schreiben sollen, dass der Beamte zwar im Recht war, aber einen schlechten Tag hatte, weil er ihr keine Mängelkarte ausgestellt hat. Das Vorführen des Fahrzeugs kostet im übrigen ja dann auch Zeit und Benzin!
Ich erinnere an einen seitenlangen Thread über "Lichtsünder", die wir nicht mögen, weil sie andere VT gefährden.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ich erinnere an einen seitenlangen Thread über "Lichtsünder", die wir nicht mögen, weil sie andere VT gefährden.
Gaaanz anderes Thema und dort auch die sofortige Vollziehung der Todesstrafe völlig berechtigt.
Hier - wie auch ansonsten immer - muss aber sehr deutlich differenziert werden, was die anderen machen und wie man brutal abgezockt wird, wenn man selbst so herum fährt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Gaaanz anderes Thema und dort auch auch die sofortige Vollziehung der Todesstrafe völlig berechtigt.Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ich erinnere an einen seitenlangen Thread über "Lichtsünder", die wir nicht mögen, weil sie andere VT gefährden.Hier - wie auch ansonsten immer - muss aber sehr deutlich differenziert werden, was die anderen machen und wie man brutal abgezockt wird, wenn man selbst so herum fährt. 😉
Abzocke gilt bei mir ab € 100😁😁
PRAXIS: Ein Auto wird wegen defekter Beleuchtung angehalten. Im Glücksfall brennt noch das Standlicht. Wenn man Pech hat, so wie ich, ist LINKS komplett alles ausgefallen, was mir allerdings nicht auffiel, weil ich in geschlossener Ortschaft mit Straßenbeleuchtung unterwegs war. Angehalten wurde ich nicht, aber ein entgegenkommender Autofahrer blinkte mich an.
ICH Polizist. Halte also ein Auto mit defekter Beleuchtung an. Autofahrer: Das war vorhin noch in Ordnung (Standartausrede). Dem Polizisten kommt es nun auf die Glaubwürdigkeit und die eigene Laune an. Ist er schlecht gelaunt und hat die (vermeintliche) Ausrede an dem Tag schon mal gehört ... gibt's ein Ticket. Glaubt er der Fahrerin, gibt's eine Mängelkarte und der Wagen muss innerhalb ???? Tagen einer Polizeiwache zwecks Überprüfung vorgeführt werden.
Noch etwas aus der Praxis: Mir begegnete öfter eine Fahrschule!!!! Rechter Scheinwerfer defekt! Ich hielt das Fahrzeug an und machte den Fahrlehrer auf den Defekt aufmerksam. Antwort: Ja, ja, wird repariert. Tage nein WOCHEN(!!!!) später ... GLEICHES Auto ... GLEICHER FEHLER!!!!
Jetzt soll nur noch jemand kommen und mir erzählen das Fahrschulen richtig ausbilden ... ICH habe in der Fahrschule (die ich besucht habe, da wurden die Fragen noch auf Steintafeln geritzt) gelernt VOR Fahrtantritt alles zu überprüfen! Wäre ich der Fahrschüler in besagtem Auto gewesen, wäre ich direkt ausgestiegen und hätte die Fahrschule gewechselt. Wäre ich dem Fahrschulwagen als Polizist begegnet ... ok, den Rest spare ich mir ...
FAZIT: Zahl' das Ticket und gut ist. Alternative, spendiere deiner Frau einen Kursus in dem sie lernt eine Glühlampe SOFORT vor Ort zu wechseln.
Oder geht in einen Rhetorikkurs in dem ihr lernt in dem Augenblick in dem ihr angehalten werdet, dem Polizisten zu erklären das ihr auf dem Weg zur Werkstatt seid um den Defekt beheben zu lassen, weil der Wechsel ohne Spezialhände nicht möglich ist. Spezialhände deshalb, weil manche Autos so verbaut sind, das man vor Ort keinen Glühwendel selbst wechseln kann, auch wenn sich das manche wünschen würden.
An meinem Vorgängerauto war es NICHT möglich ohne Spezialkenntnisse und Spezialfinger das Glühobst auszutauschen, weil der Scheinwerfer dermaßen kompliziert verbaut war, dass nur eine Werkstatt helfen konnte.
Hilfreich wäre es auch gewesen NACH der Kontrolle gleich eine Werkstatt anzufahren und den Defekt beheben zu lassen. Damit hätten berechtigte Chancen bestanden die 15 Euro nicht zahlen zu müssen. Rechnung nicht vergessen als Nachweis.
Man kann natürlich auch erst hier einen Riesenbohey machen ... um zu erfahren wie man sich eventuell vor den 15 Euro retten könnte. Leider zu spät! 😁
Habt Ihr auch schon mal bemerkt, daß an Polizei- und anderen Einsatzfahrzeugen eine Birne kaputt ist ? Ich ja, und zwar mehrfach. Einmal sogar das Abblendlicht bei der Polizei an der Tankstelle, wo sie starten wollten und ich das anmerkte. "Ja, vielen Dank, das haben wir noch nicht bemerkt !" Ist auch menschlich, passiert eben mal. Was macht man eigentlich in solch einem Fall ? Dienstaufsichtsbeschwerde ? Wohl kaum, also freundlicher Hinweis. Aha, so geht's auch.
Wow großer Thread geworden.
ich werde Euch berichten was dabei herauskommt, die Mängelkarte gibt es sowieso, also auch vorzeigen und die Beamten im Ort kennt man ja und mal weitersehen.
Wäre das im dunkeln passiert, wäre das auch sofort aufgefallen und ein Aufmerksam machen mit vorführen innerhalb von 7 Tage ist mehr als ausreichend, ein Verwarnungsgeld völlig überflüssig, da es tausendfach täglich passiert, das irgendwo ein sicherheitsrelevantes "Lämpchen" seinen Dienst quittiert.
Zu schnell fahren oder gar ohne Licht bei schlechten Sichtverhältnissen, keine Frage, das geht gar nicht!
Die Herrn der Pflicht wollen auch höflich behandelt werden, andersrum sollte das auch so sein, will gar nicht wissen wiviel wegen dem Bewechen jährlich in die Kassen gespült wird, darum gehts.
Danke Manitoba Star,
genau so sehe ich das auch, das die treffende Antwort, hier fahren Sie auch oft mit einer Birne durch die gegend.
Soviel ich weiss darf man mit einem Abblendlicht fahren soferne das Begrenzungslicht auf der gegenüberliegenden Seite noch funktioniert.
Und zwar bis zu einem Werkstättenbesuch der so schnell erledigt werden sollte als möglich oder eben das Selberwechseln möglich ist.
Also strafbar dürfte das eigentlich nicht sein.
Es gibt nämlich hier auch die Möglichkeit des Ausfalles während der Fahrt.
zb zum Arbeitgeber.
Dann muss man nicht 30min zu spät kommen und sich die Finger beim Fahren in die Firma schmutzig machen sondern kann dies eben nach dem Arbeitstag erledigen.
Zitat:
Original geschrieben von RonCaddyHoschi
@TE: Wenn du zu viel Zeit und Nerven in deinem Leben hast dann lass es auf einen Prozess ankommen. Versuch für uns alle die Welt zu verbessern.
15€ streitwert, wer soll da juristisch tätig werden ?