Verwarnung/Verjährung Punkte

Guten Tag,

In der vergangenen Woche bekam ich einen Brief von der Führerscheinstelle. Mit diesem Brief wurde ich verwarnt ob eines Punktestandes (Stand 23.12.2022) von 7 Punkten und es wurde mir eine Eignungsprüfung empfohlen.

Dort aufgeführt sind 7 Vergehen mit jeweils einem Punkt, der älteste Punkt ist vom 04.04.2020 (Rechtskraft/ Tatdatum 16.01.2020), der zweite Punkt vom 6.05.2020 (Rechtskraft/ Tatdatum 02.03.2020), da die momentane Verjährungsfrist 2 Jahre und 6 Monate beträgt.

Die Verjährung wäre dann beim ersten Fall der 04.10.2022 und beim zweiten der 06.11.2022, also sogar noch vor dem Stand 23.12.2022. Daher bin ich der Meinung, das diese Punkte, sowohl zum 23.12.2022 als auch zum 13.03.2023 nicht mehr zu berücksichtigen sind. Ich hatte einen Vorfall am 17.02.2022, der erst am 6.12.2022 rechtskräftig wurde, das hat ja aber keine Auswirkung auf bereits erhaltene Punkte, da seit der Reform die Ablauffrist für jeden Punkt einzeln zählt.

Denke ich da falsch? Ich weiß natürlich das die Punkte länger gespeichert werden, aber herangezogen werden können sie nach 2,5 Jahren, meiner Meinung nach, nicht mehr.

47 Antworten

Ja, kann sein. Bezüglich der Frist zur Anordnung bin ich nicht sicher, dachte aber, diese beträgt 1 Jahr.

Zitat:

@hydrou schrieb am 2. Januar 2024 um 20:38:28 Uhr:


Ja, kann sein. Bezüglich der Frist zur Anordnung bin ich nicht sicher, dachte aber, diese beträgt 1 Jahr.

Aber mittlerweile ist bereits 1 Punkt verjährt + Überliegefrist vergangen, dann können die doch gar nicht mehr einziehen oder?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. März 2023 um 08:48:21 Uhr:



Zitat:

@Jerry Lundegaard schrieb am 20. März 2023 um 17:56:35 Uhr:


In deinem Fall dürfte die Überliegefrist von einem Jahr greifen. Die Punkte bleiben noch ein weiteres Jahr nach der Verjährung nur für dich oder ggf. deinen Anwalt sichtbar. Sollte bis zur Verjährung der ersten beiden Punkte noch eine weitere punktbewährte Tat begangen worden sein, für die aber noch kein Bescheid ergangen ist, könnten die beiden verjährten Punkte wieder aufleben, da eigentlich das Tattagsprinzip gilt. Die Überliegefrist wurde eingeführt, da oft die Rechtskraft des letzten Bescheides, der zum 8 Punkt und damit zum Führerscheinentzug führt, absichtlich verzögert wurde, um die Verjährungsfrist für den/die ersten Punkte zu erreichen.

Gruß Jerry


Dieses Szenario kann es nicht mehr geben, da neue Punkte die Tilgung alter Punkte nicht mehr hemmen. Die Überliegefrist ist nur noch in ganz wenigen Fällen relevant, hier nicht. Die Punkte sind zu tilgen und fertig.

Hier schreibt auch jemand was anderes .. ich checke nichts mehr

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