Zitat:
@Kai R. schrieb am 21. März 2023 um 08:48:21 Uhr:
Zitat:
@Jerry Lundegaard schrieb am 20. März 2023 um 17:56:35 Uhr:
In deinem Fall dürfte die Überliegefrist von einem Jahr greifen. Die Punkte bleiben noch ein weiteres Jahr nach der Verjährung nur für dich oder ggf. deinen Anwalt sichtbar. Sollte bis zur Verjährung der ersten beiden Punkte noch eine weitere punktbewährte Tat begangen worden sein, für die aber noch kein Bescheid ergangen ist, könnten die beiden verjährten Punkte wieder aufleben, da eigentlich das Tattagsprinzip gilt. Die Überliegefrist wurde eingeführt, da oft die Rechtskraft des letzten Bescheides, der zum 8 Punkt und damit zum Führerscheinentzug führt, absichtlich verzögert wurde, um die Verjährungsfrist für den/die ersten Punkte zu erreichen.
Gruß Jerry
Dieses Szenario kann es nicht mehr geben, da neue Punkte die Tilgung alter Punkte nicht mehr hemmen. Die Überliegefrist ist nur noch in ganz wenigen Fällen relevant, hier nicht. Die Punkte sind zu tilgen und fertig.
Hier schreibt auch jemand was anderes .. ich checke nichts mehr